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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
SN160509
Donnerstag,
1. Dezember 2016
Hotel Elbflorenz Dresden
Rosenstr. 36
01067 Dresden
Telefon: 0351 8640-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Bescheide rechtssicher
erlassen und vollstrecken
Donnerstag
1. Dezember 2016
Dresden
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Vollstreckung von Verwaltungsakten ist in allen Bereichen des Verwaltungsrechts erforderlich und gehört damit zwangsläufig zu den Aufgaben der
Kommunen, Zweckverbände und Landkreise. Nicht nur rechtswidrige Verwaltungsakte, sondern auch Fehler im Vollstrekkungsverfahren können zur
Niederlage im Verwaltungsprozess und zum Verlust behördlicher Forderungen
führen.
Im Seminar werden Grundzüge und Einzelfragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts behandelt, sowie Schnittmengen mit dem Insolvenz- und
Zwangsversteigerungsrecht.
Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gewinnt sowohl in der
öffentlichen Verwaltung als auch in der privaten Wirtschaft immer mehr an
Bedeutung, da die Zahlungsmoral in den letzten Jahren ab- und die Zahlungsunfähigkeit privater Haushalte zugenommen hat. Oftmals werden Grundsteuer, Abfallgebühren, Wohngeld oder der Kaufpreis für Grundstücke aus
den verschiedensten Gründen nicht bezahlt.
Das Seminar erklärt ausführlich die verschiedenen Zwangsvollstreckungsarten,
die Voraussetzungen der Vollstreckung, den genauen Ablauf des Verfahrens
und die Erfolgsaussichten.
Sie erhalten ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion zu Problemen
aus der eigenen Berufspraxis.
IHRE REFERENTEN
Susanne Dahlke-Piel
Leiterin der Abteilung Öffentliches Recht, Ausbildung,
Fortbildung und Landesjustizprüfungsamt im Sächsischen
Ministerium für Justiz, Dresden
DONNERSTAG, 1. DEZEMBER 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Bescheide rechtssicher erlassen und vollstrecken
09:30 Uhr
Seminarbeginn
I. Anforderungen an eine rechtssichere Grundverfügung und ihre
Bekanntgabe/Zustellung
• Bestimmtheit
• Auswahl und Bezeichnung des Adressaten
• Bekanntgabe/Zustellung
– Allgemeines
– im Ausland
– öffentliche Zustellung
• Rechtsmittelbelehrung
• Berechnung von Rechtsmittelfristen
11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause
II. Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung
• Ablaufschema der Verwaltungsvollstreckung
• Allgemeine Voraussetzungen
– Vollstreckungsorgane
• Vollstreckung von Geldforderungen
– Anforderungen an den Leistungsbescheid
– (weitere) Vollstreckungsvoraussetzungen
– Kosten der Mahnung und der Vollstreckung
– Zinsen, Säumniszuschläge, andere Nebenforderungen
– Vollstreckungsarten
– Besonderheiten bei Sicherung durch öffentliche Last bzw. bei
Insolvenz
Bescheide rechtssicher erlassen und vollstrecken
SN160509, Donnerstag, 1. Dezember 2016, Dresden
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
12:30 bis 13:15 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Amt / Abteilung
Torsten Dossmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk, Dresden
• Vollstreckung von Ordnungsverfügungen und sonstiger Bescheide
– besondere Anforderungen an die Grundverfügung
– Zwangsmittelandrohung
– Auswahl des Zwangsmittels
– Anwendung des Zwangsmittels
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Kommunen, die als Nichtjuristen in
den verschiedenen Bereichen der Verwaltung tätig sind, insbesondere der
Ordnungs-, Straßenverkehrs-, Bauverwaltungs- und Bauordnungsämter,
Mitarbeiter(innen) von Wasser- und Abwasserzweckverbänden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die Widersprüche zu bearbeiten haben.
III. Überblick über den vorläufigen Rechtsschutz und die Rechtsschutzmöglichkeiten in der Hauptsache
• Übersicht über das Hauptsacheverfahren
– Ausgangs- und Widerspruchsverfahren
– Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
• Vorläufiger Rechtsschutz
– Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch/Klage
– Der Wegfall des Suspensiveffektes
– Die Anordnung/Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung
– Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
16:00 Uhr
Seminarende
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de