HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER SN160509 Donnerstag, 1. Dezember 2016 Hotel Elbflorenz Dresden Rosenstr. 36 01067 Dresden Telefon: 0351 8640-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Bescheide rechtssicher erlassen und vollstrecken Donnerstag 1. Dezember 2016 Dresden www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Vollstreckung von Verwaltungsakten ist in allen Bereichen des Verwaltungsrechts erforderlich und gehört damit zwangsläufig zu den Aufgaben der Kommunen, Zweckverbände und Landkreise. Nicht nur rechtswidrige Verwaltungsakte, sondern auch Fehler im Vollstrekkungsverfahren können zur Niederlage im Verwaltungsprozess und zum Verlust behördlicher Forderungen führen. Im Seminar werden Grundzüge und Einzelfragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts behandelt, sowie Schnittmengen mit dem Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gewinnt sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der privaten Wirtschaft immer mehr an Bedeutung, da die Zahlungsmoral in den letzten Jahren ab- und die Zahlungsunfähigkeit privater Haushalte zugenommen hat. Oftmals werden Grundsteuer, Abfallgebühren, Wohngeld oder der Kaufpreis für Grundstücke aus den verschiedensten Gründen nicht bezahlt. Das Seminar erklärt ausführlich die verschiedenen Zwangsvollstreckungsarten, die Voraussetzungen der Vollstreckung, den genauen Ablauf des Verfahrens und die Erfolgsaussichten. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion zu Problemen aus der eigenen Berufspraxis. IHRE REFERENTEN Susanne Dahlke-Piel Leiterin der Abteilung Öffentliches Recht, Ausbildung, Fortbildung und Landesjustizprüfungsamt im Sächsischen Ministerium für Justiz, Dresden DONNERSTAG, 1. DEZEMBER 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Bescheide rechtssicher erlassen und vollstrecken 09:30 Uhr Seminarbeginn I. Anforderungen an eine rechtssichere Grundverfügung und ihre Bekanntgabe/Zustellung • Bestimmtheit • Auswahl und Bezeichnung des Adressaten • Bekanntgabe/Zustellung – Allgemeines – im Ausland – öffentliche Zustellung • Rechtsmittelbelehrung • Berechnung von Rechtsmittelfristen 11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause II. Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung • Ablaufschema der Verwaltungsvollstreckung • Allgemeine Voraussetzungen – Vollstreckungsorgane • Vollstreckung von Geldforderungen – Anforderungen an den Leistungsbescheid – (weitere) Vollstreckungsvoraussetzungen – Kosten der Mahnung und der Vollstreckung – Zinsen, Säumniszuschläge, andere Nebenforderungen – Vollstreckungsarten – Besonderheiten bei Sicherung durch öffentliche Last bzw. bei Insolvenz Bescheide rechtssicher erlassen und vollstrecken SN160509, Donnerstag, 1. Dezember 2016, Dresden Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung 12:30 bis 13:15 Uhr Gemeinsames Mittagessen Amt / Abteilung Torsten Dossmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk, Dresden • Vollstreckung von Ordnungsverfügungen und sonstiger Bescheide – besondere Anforderungen an die Grundverfügung – Zwangsmittelandrohung – Auswahl des Zwangsmittels – Anwendung des Zwangsmittels Telefon E-Mail Rechnungsadresse 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Kommunen, die als Nichtjuristen in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung tätig sind, insbesondere der Ordnungs-, Straßenverkehrs-, Bauverwaltungs- und Bauordnungsämter, Mitarbeiter(innen) von Wasser- und Abwasserzweckverbänden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die Widersprüche zu bearbeiten haben. III. Überblick über den vorläufigen Rechtsschutz und die Rechtsschutzmöglichkeiten in der Hauptsache • Übersicht über das Hauptsacheverfahren – Ausgangs- und Widerspruchsverfahren – Verfahren vor den Verwaltungsgerichten • Vorläufiger Rechtsschutz – Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch/Klage – Der Wegfall des Suspensiveffektes – Die Anordnung/Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung – Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 16:00 Uhr Seminarende Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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