Betriebliche Altersvorsorge Allianz BAV Okt. 2016 Von der Pensionskasse in die betriebliche Kollektivversicherung Ihre Wechselmöglichkeit ab dem 55. Lebensjahr oder zum Pensionsantritt Als Anwartschaftsberechtigter in einem Pensionskassenmodell haben Sie die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr, spätestens zu Pensionsantritt in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zu wechseln. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber hat eine entsprechende arbeitsrechtliche Grundlage und einen entsprechenden BKV-Vertrag abgeschlossen. Wir wollen Ihnen im Folgenden kurz die BKV vorstellen, damit Sie eine gute Entscheidung für sich treffen können. Welche Sicherheit bietet die BKV? Die Veranlagung erfolgt im Deckungsstock der Lebensversicherung und unterliegt strengsten Anlagevorschriften und Kontrollen durch die Finanzmarktaufsicht. Welche Garantien bietet die BKV? Die BKV bietet Ihnen: a)eine Garantieverzinsung über die gesamte Laufzeit von aktuell 0 % p.a. b)echte Rentengarantien: Das heißt, die bei Abschluss gültige Rententafel ist lebenslang garantiert. Im Detail: Für die Berechnung der BKV-Rente kommen die bei Abschluss geltenden Rententafeln sowie der aktuelle Garantiezins (derzeit 0 %) zur Anwendung. Zusätzlich profitieren Sie jährlich von einer attraktiven Gewinnbeteiligung (abhängig vom Veranlagungserfolg, aktuell 3 % p.a.), die dem Vertrag gutgeschrieben wird und nicht mehr verloren gehen kann. Wie errechnet sich meine Rente? Bei einem Wechsel aus der PK gilt: Wie stark die BKV-Rente von der Rente aus der PK abweicht, hängt u.a. mit dem Rechnungszinssatz in der ursprünglichen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zusammen. Was gilt für meine Hinterbliebenen? Im Todesfall leistet die BKV eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Witwen/Witwer. Zusätzlich wird auch eine Rente an versorgungspflichtige Waisen bis maximal zum vollendeten 27. Lebensjahr bezahlt. Ab wann kann ich mich für einen Wechsel entscheiden? Ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder Erreichen des vertraglich vereinbarten Pensionsalters. Ist ein Wechsel aus der BKV zurück in die Pensionskasse möglich? Ein Wechsel aus der BKV ist nach Pensionsantritt nicht mehr möglich. Wie kann ich einen Wechsel beantragen? Bitte teilen Sie uns mit dem umseitig angedruckten Abschnitt mit, dass wir Sie über den Wechsel in die BKV im Detail informieren sollen. Wir schicken Ihnen dann die notwendigen Unterlagen und Berechnungen per Post oder E-Mail. Haben Sie noch Fragen zu Ihren Wechselmöglichkeiten? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein E-Mail! Telefon: 05 9009-88845 E-Mail: [email protected] Besuchen Sie auch unsere Homepage unter www.allianzpk.at Kann die Rente sinken? Nein, die garantierte jährliche Rente (= Grundrente) kann niemals fallen, sondern durch zugeteilte Gewinne nur mehr steigen. Die Verzinsung ist garantiert und alle zugeteilten Gewinne sind zu Ihren Gunsten unverfallbar. Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70700. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, DVR: 0075787. Internet: http://www.allianz.at. Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, (www.fma.gv.at). Änderungen und Druckfehler vorbehalten. (10.16)_wes Rücksendeabschnitt: Vorname, Nachname Sozialversicherungsnummer Straße, Haus- und Türnummer PLZ und Ort TelefonnummerE-Mail-Adresse Name Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers Name Ihrer Pensionskasse Ja, ich möchte gerne über den Wechsel in die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) gem. den Informationspflichten PKG § 19b und § 98k VAG informiert werden. Ich berechtige die Allianz Elementar Lebensversicherung AG alle für die Offertstellung notwendigen Daten von meiner derzeitigen Pensionskasse einzuholen. Datum Unterschrift
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