Wechsel PK-BKV - Allianz Pensionskasse

Betriebliche Altersvorsorge
Allianz
BAV
Okt.
2016
Von der Pensionskasse in die
betriebliche Kollektivversicherung
Ihre Wechselmöglichkeit ab dem 55. Lebensjahr oder zum Pensionsantritt
Als Anwartschaftsberechtigter in einem Pensionskassenmodell
haben Sie die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr, spätestens zu
Pensionsantritt in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zu
wechseln. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber hat eine entsprechende
arbeitsrechtliche Grundlage und einen entsprechenden BKV-Vertrag
abgeschlossen.
Wir wollen Ihnen im Folgenden kurz die BKV vorstellen, damit
Sie eine gute Entscheidung für sich treffen können.
Welche Sicherheit bietet die BKV?
Die Veranlagung erfolgt im Deckungsstock der Lebensversicherung
und unterliegt strengsten Anlagevorschriften und Kontrollen durch
die Finanzmarktaufsicht.
Welche Garantien bietet die BKV?
Die BKV bietet Ihnen:
a)eine Garantieverzinsung über die gesamte Laufzeit von aktuell
0 % p.a.
b)echte Rentengarantien: Das heißt, die bei Abschluss gültige
Rententafel ist lebenslang garantiert.
Im Detail: Für die Berechnung der BKV-Rente kommen die bei
Abschluss geltenden Rententafeln sowie der aktuelle Garantiezins
(derzeit 0 %) zur Anwendung. Zusätzlich profitieren Sie jährlich von
einer attraktiven Gewinnbeteiligung (abhängig vom Veranlagungserfolg, aktuell 3 % p.a.), die dem Vertrag gutgeschrieben wird und
nicht mehr verloren gehen kann.
Wie errechnet sich meine Rente?
Bei einem Wechsel aus der PK gilt: Wie stark die BKV-Rente von der
Rente aus der PK abweicht, hängt u.a. mit dem Rechnungszinssatz
in der ursprünglichen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
zusammen.
Was gilt für meine Hinterbliebenen?
Im Todesfall leistet die BKV eine lebenslange Hinterbliebenenrente
für Witwen/Witwer. Zusätzlich wird auch eine Rente an versorgungspflichtige Waisen bis maximal zum vollendeten 27. Lebensjahr
bezahlt.
Ab wann kann ich mich für einen Wechsel
entscheiden?
Ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder Erreichen des vertraglich
vereinbarten Pensionsalters.
Ist ein Wechsel aus der BKV zurück in die
Pensionskasse möglich?
Ein Wechsel aus der BKV ist nach Pensionsantritt nicht mehr
möglich.
Wie kann ich einen Wechsel beantragen?
Bitte teilen Sie uns mit dem umseitig angedruckten Abschnitt mit,
dass wir Sie über den Wechsel in die BKV im Detail informieren
sollen. Wir schicken Ihnen dann die notwendigen Unterlagen und
Berechnungen per Post oder E-Mail.
Haben Sie noch Fragen zu Ihren Wechselmöglichkeiten? Rufen Sie uns einfach an oder
schreiben Sie uns ein E-Mail!
Telefon: 05 9009-88845
E-Mail: [email protected]
Besuchen Sie auch unsere Homepage unter
www.allianzpk.at
Kann die Rente sinken?
Nein, die garantierte jährliche Rente (= Grundrente) kann niemals
fallen, sondern durch zugeteilte Gewinne nur mehr steigen. Die
Verzinsung ist garantiert und alle zugeteilten Gewinne sind zu Ihren
Gunsten unverfallbar.
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70700. Eingetragen
im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, DVR: 0075787. Internet: http://www.allianz.at. Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, (www.fma.gv.at). Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
(10.16)_wes
Rücksendeabschnitt:
Vorname, Nachname
Sozialversicherungsnummer
Straße, Haus- und Türnummer
PLZ und Ort
TelefonnummerE-Mail-Adresse
Name Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers
Name Ihrer Pensionskasse
Ja, ich möchte gerne über den Wechsel in die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) gem. den Informationspflichten PKG § 19b
und § 98k VAG informiert werden.
Ich berechtige die Allianz Elementar Lebensversicherung AG alle für die Offertstellung notwendigen Daten von meiner derzeitigen
Pensionskasse einzuholen.
Datum
Unterschrift