Evaluation des Mediationsgesetztes (MediationsG): Wie ist der Stand der Mediation in Deutschland? Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer, eine durch den Bund und alle Länder getragene Forschungseinrichtung, ist durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beauftragt worden, das Mediationsgesetz (MediationsG) einer Evaluation zu unterziehen. Ziel der Evaluation ist es u.a., ein Bild über den Stand der Mediation, insbesondere der freien Mediation, zu gewinnen. Hieraus sollen Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Förderung der Verbreitung der Mediation in Deutschland abgeleitet werden. Ein zentrales Element der Evaluation soll eine möglichst breit angelegte Befragung aller Personen sein, die eine Mediationsausbildung gemacht haben. Welche Motive haben Mediatorinnen und Mediatoren, diesen „Beruf“ zu erlernen? Es ist für die Evaluation sehr wichtig alle Gruppen von ausgebildeten MediatorIinnen einzubeziehen. Wir möchten ermitteln, aus welchen Motiven die Ausbildung gemacht wurden und welche Rolle die unterschiedlichen Gruppen spielen, z.B. indem sie klassisch hauptoder nebenberuflich als MediatorInnen arbeiten, das Know How als BeraterInnen nutzen oder als ProtagonistInnen die Bekanntheit des Instruments steigern oder auf das Instrument hinweisen. Für die Evaluation ist es daher sehr wichtig, alle Gruppen von ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren einzubeziehen, um herausfinden zu können, aus welchen (unterschiedlichen?) Motiven sie die Ausbildung gemacht haben und welche Rolle die unterschiedlichen Gruppen für die Evaluation spielen; z.B. indem sie die Bekanntheit des Instruments steigern oder auf das Instrument hinweisen. Zu diesem Zweck gibt es kein geeigneteres Instrument als eine Befragung der Mitgliederinnen und Mitglieder der Mediationsverbände Einkommenssituation und die Frage, wann eine Mediation „erfolgreich“ ist, als weitere wichtige Fragestellungen Neben anderen Fragestellungen möchten wir mit der Befragung u.a. Antworten auf die folgenden wichtigen Fragen gewinnen: Wie definieren Mediatorinnen und Mediatoren in den unterschiedlichen Bereichen der Mediationen den Erfolg einer Mediation? Wie ist die Einkommenssituation (die Möglichkeit „auskömmliche“ Honorare zu erzielen)? Welche Auswirkungen erwarten Mediatoren und Mediatorinnen von der in Kürze in Kraft tretenden „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren“? Wir möchten alle ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren bitten, sich an der Befragung zu beteiligen. Je mehr Mediatorinnen und Mediatoren sich beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse und desto besser lassen sich Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen im Interesse der weiteren Entwicklung der Mediation in Deutschland ableiten. Wir wenden uns dabei ausdrücklich an alle ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren, auch wenn Sie selbst nur selten oder gar keine Mediationen durchführen. Die Erfahrungen aller Mediatorinnen und Mediatoren sind gleich wichtig, um ein repräsentatives Bild der Mediation in Deutschland zu erzielen. Unterstützen Sie daher bitte das Forschungsprojekt und schenken uns etwas von Ihrer Zeit. Im Gegenzug hoffen wir, allen Mediatorinnen und Mediatoren durch aufschlussreiche und interessante Forschungsergebnisse etwas für ihre Hilfe zurückgeben zu können Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter: http://www.foev-speyer.de/ de/beratung/ingfa/projekte.php Die Befragung finden Sie in Kürze unter: www.foevspeyer.de/mediationsgesetz Evaluation des Mediationsgesetzes (MediationsG) Prof. Dr. Jan Ziekow Im Auftrag des Direktor des FÖV und Projektleiter der Evaluation des MediationsG Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Kai Masser E-Mail: [email protected] Tel.: 06232-654.302 Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz .
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