Textvorschlag: Mediationsklausel für allgemeine Vertragsbestimmungen (einzusetzen in die allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers) Mediationsklausel Ergänzend zu Punkt 5.9 „Streitigkeiten“ der ÖNORM B2110:2013 wird Folgendes vereinbart: Schlichtung, Mediation, außergerichtliche Verhandlungsverfahren (Cooperative Practice) Informationsveranstaltung bei Projektstart: 1. Der Auftraggeber kontaktiert das ISMIB. Das ISMIB schlägt dem Auftraggeber ein Team aus Mediatorinnen und Mediatoren vor. Diese werden frühestmöglich eine Informationsveranstaltung mit verantwortlichen Vertretern/Vertreterinnen aller in das Projekt involvierten Unternehmen abhalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den ersten Vorschlag abzulehnen. 2. Die Kosten für die Informationsveranstaltungen werden aus den gemeinsamen Kosten bzw. dem Einbehalt für die nicht zuordenbaren Bauschäden getragen. Mediation - anlassbezogen: 3. Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein Schlichtungsverfahren/Mediationsverfahren zu beginnen. 4. Während des Verfahrens ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Das Recht der Parteien auf Antrag auf einstweilige Verfügung incl. Beweissicherung bleibt hiervon unberührt. 5. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag an die für das gegenständliche Projekt beauftragten Mediatorinnen und Mediatoren, der in Kopie an die anderen Parteien gesendet wird. Die Parteien erkennen die Verfahrensordnung des „Institut für Schlichtung und Mediation im Bauwesen (ISMIB)“ als verbindlich an. 6. Wird dieser Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang von einer Partei gegenüber der anderen Partei oder gegenüber den beauftragten Mediatorinnen und Mediatoren abgelehnt, gilt das Verfahren als beendet. 7. Die Kosten für anlassbezogene Schlichtungs-/Mediationsverfahren werden analog den zuordenbaren Bauschäden von den jeweils involvierten ausführenden Firmen getragen. www.ismib.at ISMIB „Mediationsklausel“ August 2016 (entstanden aus einer Initiative der Experts Group WirtschaftsMediation) Seite 1 von 1
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