www.ismib.at ISMIB „Mediationsklausel“ August 2016 Textvorschlag

Textvorschlag: Mediationsklausel für allgemeine Vertragsbestimmungen
(einzusetzen in die allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers)
Mediationsklausel
Ergänzend zu Punkt 5.9 „Streitigkeiten“ der ÖNORM B2110:2013 wird Folgendes vereinbart:
Schlichtung, Mediation, außergerichtliche Verhandlungsverfahren (Cooperative Practice)
Informationsveranstaltung bei Projektstart:
1. Der Auftraggeber kontaktiert das ISMIB. Das ISMIB schlägt dem Auftraggeber ein Team aus
Mediatorinnen
und
Mediatoren
vor.
Diese
werden
frühestmöglich
eine
Informationsveranstaltung mit verantwortlichen Vertretern/Vertreterinnen aller in das Projekt
involvierten Unternehmen abhalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den ersten Vorschlag
abzulehnen.
2. Die Kosten für die Informationsveranstaltungen werden aus den gemeinsamen Kosten bzw. dem
Einbehalt für die nicht zuordenbaren Bauschäden getragen.
Mediation - anlassbezogen:
3. Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein Schlichtungsverfahren/Mediationsverfahren
zu beginnen.
4. Während des Verfahrens ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Das Recht der Parteien
auf Antrag auf einstweilige Verfügung incl. Beweissicherung bleibt hiervon unberührt.
5. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag an die für das gegenständliche Projekt beauftragten
Mediatorinnen und Mediatoren, der in Kopie an die anderen Parteien gesendet wird. Die Parteien
erkennen die Verfahrensordnung des „Institut für Schlichtung und Mediation im Bauwesen
(ISMIB)“ als verbindlich an.
6. Wird dieser Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang von einer Partei gegenüber der
anderen Partei oder gegenüber den beauftragten Mediatorinnen und Mediatoren abgelehnt, gilt
das Verfahren als beendet.
7. Die Kosten für anlassbezogene Schlichtungs-/Mediationsverfahren werden analog den
zuordenbaren Bauschäden von den jeweils involvierten ausführenden Firmen getragen.
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ISMIB „Mediationsklausel“ August 2016
(entstanden aus einer Initiative der Experts Group WirtschaftsMediation)
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