Nach der Hofübergabe: Auf dem Hof bleiben oder wegziehen? Sollen die Eltern nach der Hofübergabe auf dem Hof bleiben oder wegziehen? Zwischenmenschliche und finanzielle Aspekte bestimmen die möglichen Lösungen. Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass die Eltern nach der Hofübergabe auf dem Hof wohnen blieben und sich ein lebenslängliches Wohnrecht eintragen liessen. Immer häufiger kommt es vor, dass nur noch ein Mietvertrag eingegangen wird oder die Eltern sogar vom Hof wegziehen. Reserven auf dem Betrieb lassen Liegt ein landwirtschaftliches Gewerbe vor, verfügt der Hofübernehmer über eine landwirtschaftliche Ausbildung und will den Betrieb selber bewirtschaften, kann er den Betrieb zum landwirtschaftlichen Ertragswert übernehmen. Dies stellt ein bevorzugter Preis dar und die übergebenden Eltern lassen somit finanzielle Reserven auf dem Betrieb zurück. Im Hinblick auf die Regelung der Wohnverhältnisse bedeutet dieser Umstand oft eine starke Einschränkung der Möglichkeiten beim ausserbetrieblichen Wohnen. Wohnrecht – immer noch die erste Wahl Bei den Hofübergaben der letzten Jahre wurde in den meisten Fällen meist ein Wohnrecht vereinbart. Der Vorteil: Das Recht wird im Grundbuch eingetragen. Im Übergabevertrag wird genau vereinbart, welche Räume das Wohnrecht umfasst, ob ein Teil des Kellers mitbenutzt werden kann und wieviel Garten die Eltern nutzen können. Die Finanzierung erfolgt meist über ein sogenanntes Wohnrechtsdarlehen. Die Eltern lassen dem Übernehmer ein Darlehen stehen. Für den Zins des Darlehens können sie in der Wohnung wohnen. Das Darlehen ist erst bei der Auflösung des Wohnrechtes zurückzubezahlen. Andere Regelungen sind die einmalige Abgeltung oder das amortisierbare Wohnrecht. Das letztere ist allerdings etwas anspruchsvoller in der Umsetzung. Zur Miete auf dem Bauernhof Etliche Eltern regeln die Wohnsituation mit einem Mietverhältnis. Ein Argument für diese Regelung lautet meist: „Was nützt uns ein Wohnrecht, wenn es zwischenmenschlich eh nicht mehr funktionert!“ In so einer Situation kann das Mietverhältnis schnell aufgelöst werden. Beide Seiten sind nicht gebunden. Allenfalls kann der Mietvertrag nur einseitig von den Mietern, den Eltern aufgelöst werden. Oder der Mietvertrag ist an ein Darlehen gekoppelt, das zurückbezahlt werden muss, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird. Die Eltern müssen sich aber bewusst sein, dass sie bei einem Wegzug vom Betrieb oft wesentlich höhere Wohnkosten in Form von höheren Mieten erwarten. Für Hofübergeber wird auf dem Hof in der Regel der tiefere landwirtschaftliche Mietzins vereinbart. Wohnen weg vom Hof Einige Hofabtreter ziehen nach der Hofübergabe vom Hof weg. Sie kaufen oder mieten sich eigenen Wohnraum. Soll Wohnraum gekauft werden, müssen die entsprechenden finanziellen Reserven vorhanden sein, damit der Wohnraum im Alter getragen werden kann. Entsprechend gilt es frühzeitig die entsprechenden Ersparnisse zu schaffen, was nur auf Betrieben möglich ist, die ein gutes Einkommen erwirtschaften. Eine Mietwohnung kann eher finanziert werden. Soll diese eine entsprechende Grösse haben, fallen aber beträchtliche Mietzinsen an. Auch hier müssen gewisse Reserven vorhanden sein. Nur mit der AHV-Rente kann kaum ausserlandwirtschaftlicher Wohnraum getragen werden. Nicht nur in den Betrieb investieren Auch auf dem Bauernhof findet ein Wandel statt. Traditionelle Lebensweisen werden vermehrt hinterfragt und die abtretende Generation will nicht in jedem Fall auf dem Betrieb wohnen bleiben. Diesen Umständen gilt es Rechnung zu tragen. War früher das Motto „In den Betrieb investieren ist die beste Vorsorge“ sicher richtig, muss dies heute vermehrt hinterfragt werden. Nebst den Investitionen in den Betrieb ist eine private Vorsorge zu prüfen und aufzubauen. Dies bringt später im Alter mehr Spielraum. Allerdings muss ein gewisses Einkommen erwirtschaftet werden, damit die Vorsorge überhaupt aufgebaut werden kann. Alfred Brand , Agro-Treuhand Aargau AG, Rupperswil
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