Nach der Hofübergabe: Auf dem Hof bleiben oder wegziehen?

Nach der Hofübergabe: Auf dem Hof bleiben oder wegziehen?
Sollen die Eltern nach der Hofübergabe auf dem Hof bleiben oder wegziehen? Zwischenmenschliche
und finanzielle Aspekte bestimmen die möglichen Lösungen.
Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass die Eltern nach der Hofübergabe auf dem Hof wohnen
blieben und sich ein lebenslängliches Wohnrecht eintragen liessen. Immer häufiger kommt es vor,
dass nur noch ein Mietvertrag eingegangen wird oder die Eltern sogar vom Hof wegziehen.
Reserven auf dem Betrieb lassen
Liegt ein landwirtschaftliches Gewerbe vor, verfügt der Hofübernehmer über eine landwirtschaftliche
Ausbildung und will den Betrieb selber bewirtschaften, kann er den Betrieb zum landwirtschaftlichen
Ertragswert übernehmen. Dies stellt ein bevorzugter Preis dar und die übergebenden Eltern lassen
somit finanzielle Reserven auf dem Betrieb zurück. Im Hinblick auf die Regelung der
Wohnverhältnisse bedeutet dieser Umstand oft eine starke Einschränkung der Möglichkeiten beim
ausserbetrieblichen Wohnen.
Wohnrecht – immer noch die erste Wahl
Bei den Hofübergaben der letzten Jahre wurde in den meisten Fällen meist ein Wohnrecht
vereinbart. Der Vorteil: Das Recht wird im Grundbuch eingetragen. Im Übergabevertrag wird genau
vereinbart, welche Räume das Wohnrecht umfasst, ob ein Teil des Kellers mitbenutzt werden kann
und wieviel Garten die Eltern nutzen können. Die Finanzierung erfolgt meist über ein sogenanntes
Wohnrechtsdarlehen. Die Eltern lassen dem Übernehmer ein Darlehen stehen. Für den Zins des
Darlehens können sie in der Wohnung wohnen. Das Darlehen ist erst bei der Auflösung des
Wohnrechtes zurückzubezahlen. Andere Regelungen sind die einmalige Abgeltung oder das
amortisierbare Wohnrecht. Das letztere ist allerdings etwas anspruchsvoller in der Umsetzung.
Zur Miete auf dem Bauernhof
Etliche Eltern regeln die Wohnsituation mit einem Mietverhältnis. Ein Argument für diese Regelung
lautet meist: „Was nützt uns ein Wohnrecht, wenn es zwischenmenschlich eh nicht mehr
funktionert!“ In so einer Situation kann das Mietverhältnis schnell aufgelöst werden. Beide Seiten
sind nicht gebunden. Allenfalls kann der Mietvertrag nur einseitig von den Mietern, den Eltern
aufgelöst werden. Oder der Mietvertrag ist an ein Darlehen gekoppelt, das zurückbezahlt werden
muss, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird. Die Eltern müssen sich aber bewusst sein, dass sie bei
einem Wegzug vom Betrieb oft wesentlich höhere Wohnkosten in Form von höheren Mieten
erwarten. Für Hofübergeber wird auf dem Hof in der Regel der tiefere landwirtschaftliche Mietzins
vereinbart.
Wohnen weg vom Hof
Einige Hofabtreter ziehen nach der Hofübergabe vom Hof weg. Sie kaufen oder mieten sich eigenen
Wohnraum. Soll Wohnraum gekauft werden, müssen die entsprechenden finanziellen Reserven
vorhanden sein, damit der Wohnraum im Alter getragen werden kann. Entsprechend gilt es frühzeitig
die entsprechenden Ersparnisse zu schaffen, was nur auf Betrieben möglich ist, die ein gutes
Einkommen erwirtschaften. Eine Mietwohnung kann eher finanziert werden. Soll diese eine
entsprechende Grösse haben, fallen aber beträchtliche Mietzinsen an. Auch hier müssen gewisse
Reserven vorhanden sein. Nur mit der AHV-Rente kann kaum ausserlandwirtschaftlicher Wohnraum
getragen werden.
Nicht nur in den Betrieb investieren
Auch auf dem Bauernhof findet ein Wandel statt. Traditionelle Lebensweisen werden vermehrt
hinterfragt und die abtretende Generation will nicht in jedem Fall auf dem Betrieb wohnen bleiben.
Diesen Umständen gilt es Rechnung zu tragen. War früher das Motto „In den Betrieb investieren ist
die beste Vorsorge“ sicher richtig, muss dies heute vermehrt hinterfragt werden. Nebst den
Investitionen in den Betrieb ist eine private Vorsorge zu prüfen und aufzubauen. Dies bringt später
im Alter mehr Spielraum. Allerdings muss ein gewisses Einkommen erwirtschaftet werden, damit die
Vorsorge überhaupt aufgebaut werden kann.
Alfred Brand , Agro-Treuhand Aargau AG, Rupperswil