8 // CAR E ko n kret AUS GA B E 3 3 // 1 4 .8 .2 0 1 5 HEIME Gesellschaft für Dienste im Alter bietet ihren Bewohnern neue Verträge an Wohnrecht als neue Alternative zur Miete Bewohner der Wohnstifte der Gesellschaft für Dienste im Alter (GDA) können seit dem vergangenen Jahr entscheiden, ob sie Miete zahlen oder ein Wohnrecht durch eine Einmalzahlung erwerben. Wie das geht, erklären die beiden Geschäftsführer im Interview. INTERVIEW: SUSANNE HAMMEL Was verbirgt sich hinter dem Wohnrecht der GDA? Dr. Holger Horrmann: Das Wohnrecht bietet unseren Bewohnern eine Alternative zu der sonst üblichen Miete unserer Appartements. Sie können mit Zahlung eines Einmalbetrags ein lebenslanges Wohnrecht erwerben. Der Einmalbetrag richtet sich nach Alter bei Vertragsabschluss, der durchschnittlichen Lebenserwartung und nach Miethöhe des Appartements. Sind die enthaltenen Leistungen vergleichbar mit denen zur Miete? Georg Nicolay: Ja, es sind exakt die gleichen Leistungen beim Erwerb eines Wohnrechts enthalten. Ebenso wie bei Abschluss eines Vertrags für das Wohnstiftswohnen sind Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Betreuung enthalten. Doch durch die Zahlung des Einmalbetrags entfällt das Teilentgelt „Unterkunft“ und es werden nur die Teilentgelte „Verpflegung“ und „Betreuung“ gezahlt. Wie wird das Wohnrecht vertraglich umgesetzt? Nicolay: Die GDA ist der Wohnrechtsgeber. Nach Abschluss des notariell beglaubigten Vertrages erfolgt die Eintragung des Nutzungsrechts an dem gewünschten Appartement in das Grundbuch. Lebt der Bewohner länger als mit dem Wohnrechtsentgelt abgegolten – das ist bei GDA-Bewohnern der Fall, da sie im Schnitt zwei bis drei Jahre länger leben – ist das Wohnen danach kostenlos. Nur die Teilentgelte Verpflegung und Betreuung laufen weiter. Nach Auszug wird das Wohnrecht im Grundbuch wieder gelöscht und nicht „abgewohnte“ Restwerte an den Senior oder die Erben zurückgezahlt. Während zum Beispiel eine Wohnung mit einer Größe von 85 Quadratmetern 1 767 Euro im Monat kostet, werden für dieselbe Wohnung einmalig 265 500 Euro veranschlagt – wenn jemand im Alter von 77 Jahren einzieht. Nach dem Mietmodell kommt der Bewohner auf 331 963 Euro, wenn er zum Beispiel bis zum Alter von 91 Jahren dort wohnt. Wichtig ist hierbei, dass das Wohn- GDA-Geschäftsführer Georg Nicolay Foto: GDA GDA-Geschäftsführer Dr. Holger Horrmann Foto: GDA recht ins Grundbuch eingetragen wird und dadurch abgesichert ist. Somit hätte der Kunde auch bei einem „Untergang“ der GDA eine verbriefte Sicherheit. bens für Miete aufgebraucht wird, bietet das Wohnrecht die Sicherheit, auch über das im Wohnrechtsvertrag angenommene Alter hinaus in der Immobilie verbleiben zu können, ohne nachzahlen zu müssen. Tritt Pflegebedürftigkeit ein und zieht der Nutzer des Wohnrechtsmodells in eine stationäre Pflegeeinrichtung der GDA um, erhält er einen Zuschuss von 24 373 Euro pro Jahr aus dem Wohnrecht. Welche Vorteile hat das Wohnrecht gegenüber der Mietzahlung? Horrmann: Der Nutzer des Wohnrechtsmodells ist nicht von eventuellen Mieterhöhungen betroffen. Er hat die Sicherheit, mit dem eingebrachten Kapital ein Leben lang in dem Wohnstift verbleiben zu können. Zudem kann er Kapital, für das Banken derzeit ohnehin kaum attraktive Anlagemöglichkeiten bieten, für sein tägliches Leben und seine Lebensqualität einsetzen. Während sein Vermögen möglicherweise infolge eines sehr langen Le- Was passiert mit dem Einmal-Betrag und dem Appartement, wenn der Bewohner vorzeitig verstirbt? Nicolay: Dann erhalten seine Erben den noch nicht verbrauchten Betrag nach einem festgelegten Schlüssel zurück. Das Appartement verbleibt im Besitz der GDA. Wie ist die Resonanz seit dem Start im Juni 2014? Horrmann: Im März und April 2014 haben wir die Bewohner unserer acht Wohnstifte zwischen Hannover und Neustadt an der Weinstraße über die Einführung des neuen und selbstverständlich frei wählbaren Angebots informiert. Bis heute liegen uns rund 50 Anfragen meist im mittleren sechsstelligen Eurobereich für die entsprechenden Appartements vor. Diese werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Initium AG aus Stuttgart, dem beauftragten Dienstleister für die Abwicklung der Anfragen, Berechnungen und Vertragsniederlegungen, bearbeitet. Auch potenzielle neue Bewohner interessieren sich übrigens schon vor Einzug für das Wohnrechtsmodell. Wollen Sie das Modell auf weitere Wohnformen der GDA ausweiten? Nicolay: Ja, wir sind dabei. Für das geplante Seniorendorf „GDA Quartier Weinstraße“ mit Baustart Ende 2014/Anfang 2015 an dem bestehenden Wohnstiftsstandort Neustadt an der Weinstraße haben Bewohner ebenfalls die Wahl zwischen Miete und Wohnrecht. Von den rund 170 Interessenten für die 22 Häuser im ersten Bauabschnitt will ein Großteil schnellstmöglich einen Wohnrechtsvertrag abschließen. Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg Urteil aus Baden-Württemberg Verband warnt vor drohendem Pflegeplatzmangel Geriatriezulage bleibt bestehen Stuttgart // Bei der öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission Pflege im Landtag von Baden-Württemberg warnte der Landesbeauftragte des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Stefan Kraft, vor einem drohenden Mangel an Pflegeheimplätzen. Die- Stuttgart // Pflegekräfte, die im Heim arbeiten und überwiegend krankenpflegebedürftige Bewohner versorgen, haben nach wie vor Anspruch auf die so genannte Geriatriezulage. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, das 65 Heime betreibt und 3 500 Pflegekräfte beschäftigt, vorwiegend in Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Wie das Internetportal „kostenlose-urteile.de“ berichtet, steht den Pflegekräften nach der Entgeltordnung des TV-L eine monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro brutto zu, wenn sie überwiegend mit Bewohnern in geriatrischen Abteilungen zu tun haben. Das in dem konkreten Fall ser werde Baden-Württemberg bereits in vier Jahren in „ungeahntem Ausmaß“ treffen, sollte die allgemeine Übergangsfrist der Landesheimbauverordnung nicht verlängert bzw. Bestandseinrichtungen nicht von dieser befreit werden. Diese sieht neben dem Einzel- zimmergebot eine Reihe von Anforderungen an die Größe und die Breite von Zimmern, Wohngruppengröße u.a. vor. Laut bpa kann ein „erheblicher Teil“ der bestehenden Einrichtungen diese nicht erfüllen. Dadurch drohe ein massiver Platzabbau. (ck) Altenheim FERNLEHRGANG 5 . Oktober 201 6 1 m a t r ta s Kurs eit: der Projektarb ichtungsMit begleiten viduelles Einr di in r Ih ie S Entwickeln leitung! fachlicher Beg r te un t ep nz ko betroffene Unternehmen war der Auffassung, da Bewohner von Pflegeheimen fast ausnahmslos krank seien, stehe jeder Pflegekraft, die nach TV-L bezahlt werde, die Zulage zu. Das sei von den Tarifvertragsparteien jedoch so nicht gewollt gewesen. Das Landesarbeitsgericht folgte jedoch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit der Begründung, der Zweck der Zulage, die über die „normale“ Altenpflege hinausgehende besondere Belastungen des Pflegepersonals bei der Pflege kranker alter Menschen auszugleichen, sei nach wie vor gegeben. (ck) ■ Das Urteil: LAG Baden-Württemberg, 20. Juli 2015: 1 Sa 4/15 Lesen Sie mehr zu diesem Thema in einer der kommenden Ausgaben der CAREkonkret. Bayerische Nachtwachen-Regelung Nachtdienst: Verband fordert Korrektur Rundum up-to-date im Heimmanagement Personalführung – Heimrecht – Kosten- und Projektmanagement – Qualität – Marketing In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. Vincentz Network [email protected] / www.ah-fernlehrgang.de arbeit geber verband pflege 7259013 Veranstaltungsreferent Christoph Schulz / T +49 511 9910-175 / F +49 511 9910-199 Augsburg // Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) fordert eine sofortige Korrektur der Regelungen zur Nachtwachen-Besetzung in Bayern. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getroffene Verordnung, die Anfang Juli in Kraft getreten ist, bringe die Einrichtungen in eine schwierige Lage. Entweder gefährden sie die Versorgungsqualität für die Pflege tagsüber oder arbeiten unwirtschaftlich, mahnt der Verband. „Die Einrichtungen werden mit diesem Dilemma allein gelassen“, sagt Helmut Witt, Landesvorstand des VDAB Landesverband Bayern. Wenn kein zusätzliches Personal finanziert würde, müssten insbesondere in den kleinen Einrichtungen mehr als zwölf Prozent des Tagespersonals in die Nacht verlegt werden. (ck)
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