ANMELDUNG - Schuljahr 2015/16

HÖHERE BUNDESLEHRANS TALT FÜR W IRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE LIENZ
Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8
http://www.hlw -lienz.tsn.at, mailto: [email protected]
ANMELDUNG - Schuljahr 2015/16
Familienname
Vorname(n)
PLZ/Ort
Straße
 männlich
Telefon
E-Mail
Muttersprache
Religion
SVNR
Geburtsdatum
 weiblich
Staatsbürgerschaft
Von welcher Schule kommt die / der
Schülerin / Schüler:
SCHULNACHRICHT
 4. Kl. NMS  4. Kl. Hauptschule  4. Kl. AHS  Polytechnische Schule  andere Schule: ________________
Schulpflicht mit Ende 2014/15 erfüllt: Ja 
V
G
Deutsch
LG 1 
Jahre VS: ___ Jahre NMS: ___ Jahre HS: ___ Jahre AHS: ___
V
G
Englisch
N
LG 2 
Nein 
LG 3

LG 1 
V
Mathematik
N
LG 2 
G
LG 3 
LG 1

LG 2
N

LG 3

Durchschnitt aller Schulnoten ohne D, E, M
Geschwister an der Schule
SCHULE
Schulform
Ja
1
Erstwunsch
2
Zweitwunsch
3
Drittwunsch
Nein
 Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
 Hotelfachschule
Ich nehme zur Kenntnis, dass gemäß § 6 (4) des Schulunterrichtsgesetzes eine für eine bestimmte Schulart
abgelegte Aufnahme- oder Eignungsprüfung für dasselbe Schuljahr nicht wiederholt werden darf.
Sollte eine Aufnahme an einer der gewünschten Schulen nicht möglich sein, bin ich mit der Zuweisung an eine
andere öffentliche Schule mit der Schulform bzw. Fachrichtung ______________________________________ im
(Groß-)Raum ____________________________ einverstanden:
ja 
nein 
Hinweis: Die Nennung eines Zweit- und Drittwunsches beeinträchtigt in keiner Weise das Gewicht des
Erstwunsches. Sollte dennoch kein Zweit- oder Drittwunsch angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass
keine Aufnahme an einer mittleren/höheren Schule außer an der Erstwunschschule angestrebt wird.
Ich erkläre mich mit der EDV-mäßigen Erfassung und Verarbeitung dieser persönlichen Daten ausdrücklich
einverstanden.
……………………………………………………………..
Ort, Datum
……………………………………………………………….
Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten
Neue Mittelschule (NMS) – V = vertiefte Allgemeinbildung, G = grundlegende Allgemeinbildung –
Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und „V“ bzw. „G“ ankreuzen
Hauptschule – Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und Leistungsgruppe (LG) 1, 2
oder 3 ankreuzen
HÖHERE BUNDESLEHRANS TALT FÜR W IRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE LIENZ
Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8
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ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/R:
VATER:
Familienname
Vorname
PLZ/Ort
Straße
Telefon
E-Mail
Handynummer
Beruf
MUTTER:
Familienname
Vorname
PLZ/Ort
Straße
Telefon
E-Mail
Handynummer
Beruf
……………………………………………………………
Ort, Datum
……………………………………………………………….
Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten
HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT
FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
UND HOTELFACHSCHULE
9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8, mailto: [email protected]
Informationsblatt - AUFNAHMEPRÜFUNG
Die Bedingung für die Aufnahme in die Hotelfachschule bzw. in die Höhere Bundeslehranstalt für
wirtschaftliche Berufe ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Ausgenommen sind die
Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und
Schwerpunktgegenstände.
Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden?
1) HOTELFACHSCHULE
(3jährig - Abschluss: Abschlussprüfung)
Ausgangsschule
AHS
Aufnahmeprüfung (AP)
Nein
Ausgangsschule
HS (Hauptschule)
1. LG
2. LG
AP
Nein
Nein
3. LG
Ja
Ausgangsschule
NMS (Neue Mittelschule)
Vertiefte Allgemeinbildung
Grundlegende Allgemeinbildung
mindestens „Befriedigend“
Grundlegende Allgemeinbildung
„Genügend“ in einem Pflichtgegenstand –
mit Konferenzbeschluss
Grundlegende Allgemeinbildung
„Genügend“ in einem Pflichtgegenstand –
ohne Konferenzbeschluss
AP
Nein
Nein
Nein
Ja
2) HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
(5jährig - Abschluss: Reife- und Diplomprüfung)
Ausgangsschule
AHS
Aufnahmeprüfung (AP)
Nein
Ausgangsschule
HS
1. LG
2. LG – „Sehr gut“ oder“Gut“
2. LG – „Befriedigend“
mit Konferenzbeschluss
2. LG – „Befriedigend“
ohne Konferenzbeschluss
Ausgangsschule
NMS (Neue Mittelschule)
Vertiefte Allgemeinbildung
Grundlegende Allgemeinbildung
3. LG
AP
Nein
Nein
Nein
Ja
„Befriedigend“ in einem Pflichtgegenstand
mit Konferenzbeschluss
Grundlegende Allgemeinbildung
„Befriedigend“ in einem Pflichtgegenstand
ohne Konferenzbeschluss
AP
Nein
Nein
Ja
Ja
Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch,
Mathematik und Englisch.
HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT
FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
UND HOTELFACHSCHULE
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DURCHFÜHRUNG DER AUFNAHMEPRÜFUNG
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert
eine Stunde, die mündliche Prüfung bis zu 15 Minuten.
Die an unserer Schule erfolgreich abgelegten Prüfungen berechtigen auch zum Besuch einer jeden
berufsbildenden mittleren und höheren Schule sowie einer allgemein bildenden höheren Schule.
ACHTUNG
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung ist allerdings noch keine Garantie für die Aufnahme an unserer Schule. Für den
Fall, dass wir nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen können, erfolgt eine Reihung nach objektiven
Kriterien. Je besser die Zeugnisnoten bzw. die Noten der Aufnahmeprüfung sind, desto größer sind die
Chancen.
Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit
besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich
oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax
bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können,
leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter.
Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw. der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16.
Für allfällige zusätzliche Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mag. Dr. Gerald Kolbitsch
Direktor
HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT
FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
UND HOTELFACHSCHULE
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INFORMATIONEN FÜR DEN FACHPRAKTISCHEN UNTERRICHT
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)
und
Hotelfachschule (HF)
Gemäß § 52 (mittlere Schulen) und § 65 Schulorganisationsgesetz (höhere Lehranstalten) haben berufsbildende
Schulen die Aufgabe neben der Vermittlung von Allgemeinbildung auch jene fachliche Bildung zu vermitteln, welche
zur Ausübung eines Berufes befähigt, zum Beispiel Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Restaurantfachmann/frau
Koch / Köchin (für HLW und HF).
In den Unterrichtsgegenständen Küchen- und Restaurantmanagement (HLW) und Küchenorganisation und
Kochen sowie Serviceorganisation, Servieren und Getränke (HF) wird gefordert, dass die Schüler/innen
Speisen und Getränke herstellen und servieren sowie Gäste betreuen und beraten können. Dabei sind die
Anforderungen der Praxis sowohl hinsichtlich der verwendeten Lebensmittel und Getränke (einschließlich
Alkoholika) als auch der zubereiteten Speisen zu beachten. Das persönliche Erscheinungsbild und die
Umgangsformen sind ebenfalls wichtig. Daher sind Piercings vor dem fachpraktischen Unterricht zu entfernen.
Für die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände in der HLW und HF ist daher die Einhaltung der Vorschriften zur
persönlichen Hygiene sowie das Tragen von entsprechender Berufs- und Arbeitskleidung erforderlich, die
jener der Berufsbilder Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau bzw. Koch / Köchin entspricht.
Weitere Aufnahme-Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.hlw-lienz.tsn.at.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich bestätige, dass meine Tochter / mein Sohn ……………………………....………………..……
die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Fachpraxis) erforderliche gesundheitliche und
körperliche Eignung aufweist und bereit ist, die im Lehrplan vorgesehenen Bildungsziele und -inhalte zu erreichen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die allgemein vorgeschriebene Berufs- und Arbeitskleidung im
fachpraktischen Unterricht, bei einschlägigen Schulveranstaltungen sowie den abschließenden Prüfungen
zu tragen ist und dass die Vorschriften zur persönlichen Hygiene einzuhalten sind.
…………………………………………………………………………………
Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT
FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
UND HOTELFACHSCHULE
9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64508, Fax: 04852 64508-8, mailto: [email protected]
INFORMATIONEN
zur Anmeldung – Schuljahr 2015/16
1.) Verbindlicher Termin der Anmeldung
9. bis 27. Februar 2015
2.) Die Anmeldeunterlagen sind bitte persönlich bzw. vom Erziehungsberechtigten im Sekretariat der
HLW/HF während der Öffnungszeiten abzugeben.
Montag bis Donnerstag
Freitag
In den Semesterferien (09.02. bis 13.02.2015)
von 08:00 bis 16:00 Uhr
von 08:00 bis 12:00 Uhr
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mitzubringen sind:
a) das vollständig ausgefüllte ANMELDEFORMULAR (bitte die Sozialversicherungsnummer
Ihrer Tochter / Ihres Sohnes angeben) und der ausgefüllte ELTERNFRAGEBOGEN;
b) die GEBURTSURKUNDE und der STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS in Kopie;
c) das ORIGINAL der SCHULNACHRICHT 2014/15;
d) die unterschriebenen INFORMATIONEN für den fachpraktischen Unterricht.
3.) Die vorläufige Zuweisung des Schulplatzes sowie die vorläufige Nichtaufnahme erfolgt durch die
Erstwunschschule am Mittwoch, 18. März 2015 (Postaufgabestempel) durch ein Schreiben an die
Erziehungsberechtigten.
4.) Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist, unter der Voraussetzung der Erfüllung der gesetzlichen
Aufnahmevoraussetzungen, zum Zeitpunkt der Aufnahme verbindlich.
5.) Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der
zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern
persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden.
(Übermittlung per Fax bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht
eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter.
6.) Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw.
der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres
2015/16.
Tag der offenen Tür an der HLW/HF Lienz
Mittwoch, 4. Februar 2015 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mag. Dr. Gerald Kolbitsch
Direktor
____________________________________________________
Langstempel der bisherigen Schule
Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
und Hotelfachschule Lienz
9900 Lienz, Weidengasse 1
Tel.: (04852) 64508, Fax: (04852) 645088
E-Mail: [email protected] web: www.hlw-lienz.tsn.at
SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (1. Seite)
Die Schülerin / der Schüler:
Geb. am:
________________________________________________________
________________________________________________________
Besuch der 8. Schulstufe im Schuljahr
 Hauptschule in
 AHS in
 NMS in
_____________________________________________________
_____________________________________________________
_____________________________________________________
_____________________________________________________
Besuch der 9. Schulstufe im Schuljahr
_____________________________________________________
 Polytechnische Schule in
_____________________________________________________
 Berufsbildende mittlere Schule (z. B. HAS) in
______________________________________________
 Berufsbildende höhere Schule (z. B. HAK) in
______________________________________________
 Sonstige Schule in
______________________________________________
Aufnahme erwünscht:  Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe  Hotelfachschule
Es wird mitgeteilt, dass sich in der Klassenkonferenz nach § 20 (6) SchUG 1) bezüglich dieser Schülerin / dieses
Schülers Folgendes ergeben hat:
1. Jahresbeurteilung 2014/15:
„Nicht genügend“ bzw. „Nicht beurteilt“ im Gegenstand / in den Gegenständen: _________________________________
2. Erfolg 2014/15:
Ausgezeichneter Erfolg: ja 
nein 
Guter Erfolg:
ja 
nein 
Bitte Noten in die jeweiligen Spalten eintragen!
Beurteilung in:
HS
1. LG 2. LG
NMS
3. LG
vertieft
AHS
grundl.
PTS
vertieft
grundl.
Deutsch
Englisch
Mathematik
Die Klassenkonferenz der Hauptschule hat festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler trotz der Note
„Befriedigend“ im angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen
____________________________________________________
(Pflichtgegenstand / Pflichtgegenstände bitte eintragen)
in der mittleren Leistungsgruppe auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit
den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird.
Ist die Schülerin / der Schüler in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den leistungsdifferenzierten
Pflichtgegenständen in der niedrigsten Leistungsgruppe, ist für die Aufnahme in einer berufsbildenden mittleren
Schule im betreffenden Pflichtgegenstand / in den betreffenden Pflichtgegenständen eine Aufnahmeprüfung
abzulegen.
SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (2. Seite)
Die Klassenkonferenz der Neuen Mittelschule
hat nach § 68 Abs. 1 Z 4 (SchOG) 2) festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der
Vertiefung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Befriedigend) nicht erreicht wurde
(BHS) 3,
bzw.
hat nach § 55 (1a) SchOG festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der grundlegenden
Allgemeinbildung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Genügend) nicht erreicht wurde
(BMS) 4),
____________________________________________________
(Pflichtgegenstand bitte eintragen)
auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren
Schule bzw. mittleren Schule genügen wird; dabei hat die Klassenkonferenz die Beurteilungen in den übrigen
Unterrichtsgegenständen sowie die ergänzende differenzierende Leistungsbeurteilung (gemäß § 22 Abs. 1a
SchUG) zu berücksichtigen.
_______________________________________
Datum
……………………………………………………..
Rundsiegel
_______________________________________
Schulleiter oder Klassenvorstand
Unterschrift
Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit
besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich
oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax
bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können,
leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter.
Zu 1) Schulunterrichtsgesetz (SchUG)
Zu 2) Schulorganisationsgesetz (SchOG)
Zu 3) Berufsbildende höhere Schule (BHS)
Zu 4) Berufsbildende mittlere Schule (BMS)