HÖHERE BUNDESLEHRANS TALT FÜR W IRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE LIENZ Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8 http://www.hlw -lienz.tsn.at, mailto: [email protected] ANMELDUNG - Schuljahr 2015/16 Familienname Vorname(n) PLZ/Ort Straße männlich Telefon E-Mail Muttersprache Religion SVNR Geburtsdatum weiblich Staatsbürgerschaft Von welcher Schule kommt die / der Schülerin / Schüler: SCHULNACHRICHT 4. Kl. NMS 4. Kl. Hauptschule 4. Kl. AHS Polytechnische Schule andere Schule: ________________ Schulpflicht mit Ende 2014/15 erfüllt: Ja V G Deutsch LG 1 Jahre VS: ___ Jahre NMS: ___ Jahre HS: ___ Jahre AHS: ___ V G Englisch N LG 2 Nein LG 3 LG 1 V Mathematik N LG 2 G LG 3 LG 1 LG 2 N LG 3 Durchschnitt aller Schulnoten ohne D, E, M Geschwister an der Schule SCHULE Schulform Ja 1 Erstwunsch 2 Zweitwunsch 3 Drittwunsch Nein Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule Ich nehme zur Kenntnis, dass gemäß § 6 (4) des Schulunterrichtsgesetzes eine für eine bestimmte Schulart abgelegte Aufnahme- oder Eignungsprüfung für dasselbe Schuljahr nicht wiederholt werden darf. Sollte eine Aufnahme an einer der gewünschten Schulen nicht möglich sein, bin ich mit der Zuweisung an eine andere öffentliche Schule mit der Schulform bzw. Fachrichtung ______________________________________ im (Groß-)Raum ____________________________ einverstanden: ja nein Hinweis: Die Nennung eines Zweit- und Drittwunsches beeinträchtigt in keiner Weise das Gewicht des Erstwunsches. Sollte dennoch kein Zweit- oder Drittwunsch angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass keine Aufnahme an einer mittleren/höheren Schule außer an der Erstwunschschule angestrebt wird. Ich erkläre mich mit der EDV-mäßigen Erfassung und Verarbeitung dieser persönlichen Daten ausdrücklich einverstanden. …………………………………………………………….. Ort, Datum ………………………………………………………………. Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten Neue Mittelschule (NMS) – V = vertiefte Allgemeinbildung, G = grundlegende Allgemeinbildung – Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und „V“ bzw. „G“ ankreuzen Hauptschule – Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und Leistungsgruppe (LG) 1, 2 oder 3 ankreuzen HÖHERE BUNDESLEHRANS TALT FÜR W IRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE LIENZ Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8 http://www.hlw -lienz.tsn.at, mailto: [email protected] ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/R: VATER: Familienname Vorname PLZ/Ort Straße Telefon E-Mail Handynummer Beruf MUTTER: Familienname Vorname PLZ/Ort Straße Telefon E-Mail Handynummer Beruf …………………………………………………………… Ort, Datum ………………………………………………………………. Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8, mailto: [email protected] Informationsblatt - AUFNAHMEPRÜFUNG Die Bedingung für die Aufnahme in die Hotelfachschule bzw. in die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände. Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden? 1) HOTELFACHSCHULE (3jährig - Abschluss: Abschlussprüfung) Ausgangsschule AHS Aufnahmeprüfung (AP) Nein Ausgangsschule HS (Hauptschule) 1. LG 2. LG AP Nein Nein 3. LG Ja Ausgangsschule NMS (Neue Mittelschule) Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung mindestens „Befriedigend“ Grundlegende Allgemeinbildung „Genügend“ in einem Pflichtgegenstand – mit Konferenzbeschluss Grundlegende Allgemeinbildung „Genügend“ in einem Pflichtgegenstand – ohne Konferenzbeschluss AP Nein Nein Nein Ja 2) HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE (5jährig - Abschluss: Reife- und Diplomprüfung) Ausgangsschule AHS Aufnahmeprüfung (AP) Nein Ausgangsschule HS 1. LG 2. LG – „Sehr gut“ oder“Gut“ 2. LG – „Befriedigend“ mit Konferenzbeschluss 2. LG – „Befriedigend“ ohne Konferenzbeschluss Ausgangsschule NMS (Neue Mittelschule) Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung 3. LG AP Nein Nein Nein Ja „Befriedigend“ in einem Pflichtgegenstand mit Konferenzbeschluss Grundlegende Allgemeinbildung „Befriedigend“ in einem Pflichtgegenstand ohne Konferenzbeschluss AP Nein Nein Ja Ja Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Englisch. HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64 508, Fax: 04852 64 508-8, mailto: [email protected] DURCHFÜHRUNG DER AUFNAHMEPRÜFUNG Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde, die mündliche Prüfung bis zu 15 Minuten. Die an unserer Schule erfolgreich abgelegten Prüfungen berechtigen auch zum Besuch einer jeden berufsbildenden mittleren und höheren Schule sowie einer allgemein bildenden höheren Schule. ACHTUNG Eine erfolgreich abgelegte Prüfung ist allerdings noch keine Garantie für die Aufnahme an unserer Schule. Für den Fall, dass wir nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen können, erfolgt eine Reihung nach objektiven Kriterien. Je besser die Zeugnisnoten bzw. die Noten der Aufnahmeprüfung sind, desto größer sind die Chancen. Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw. der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16. Für allfällige zusätzliche Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mag. Dr. Gerald Kolbitsch Direktor HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64508, Fax: 04852 64508-8, mailto: [email protected] INFORMATIONEN FÜR DEN FACHPRAKTISCHEN UNTERRICHT Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) und Hotelfachschule (HF) Gemäß § 52 (mittlere Schulen) und § 65 Schulorganisationsgesetz (höhere Lehranstalten) haben berufsbildende Schulen die Aufgabe neben der Vermittlung von Allgemeinbildung auch jene fachliche Bildung zu vermitteln, welche zur Ausübung eines Berufes befähigt, zum Beispiel Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Restaurantfachmann/frau Koch / Köchin (für HLW und HF). In den Unterrichtsgegenständen Küchen- und Restaurantmanagement (HLW) und Küchenorganisation und Kochen sowie Serviceorganisation, Servieren und Getränke (HF) wird gefordert, dass die Schüler/innen Speisen und Getränke herstellen und servieren sowie Gäste betreuen und beraten können. Dabei sind die Anforderungen der Praxis sowohl hinsichtlich der verwendeten Lebensmittel und Getränke (einschließlich Alkoholika) als auch der zubereiteten Speisen zu beachten. Das persönliche Erscheinungsbild und die Umgangsformen sind ebenfalls wichtig. Daher sind Piercings vor dem fachpraktischen Unterricht zu entfernen. Für die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände in der HLW und HF ist daher die Einhaltung der Vorschriften zur persönlichen Hygiene sowie das Tragen von entsprechender Berufs- und Arbeitskleidung erforderlich, die jener der Berufsbilder Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau bzw. Koch / Köchin entspricht. Weitere Aufnahme-Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.hlw-lienz.tsn.at. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich bestätige, dass meine Tochter / mein Sohn ……………………………....………………..…… die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Fachpraxis) erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung aufweist und bereit ist, die im Lehrplan vorgesehenen Bildungsziele und -inhalte zu erreichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die allgemein vorgeschriebene Berufs- und Arbeitskleidung im fachpraktischen Unterricht, bei einschlägigen Schulveranstaltungen sowie den abschließenden Prüfungen zu tragen ist und dass die Vorschriften zur persönlichen Hygiene einzuhalten sind. ………………………………………………………………………………… Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, W eidengasse 1, Tel.: 04852 64508, Fax: 04852 64508-8, mailto: [email protected] INFORMATIONEN zur Anmeldung – Schuljahr 2015/16 1.) Verbindlicher Termin der Anmeldung 9. bis 27. Februar 2015 2.) Die Anmeldeunterlagen sind bitte persönlich bzw. vom Erziehungsberechtigten im Sekretariat der HLW/HF während der Öffnungszeiten abzugeben. Montag bis Donnerstag Freitag In den Semesterferien (09.02. bis 13.02.2015) von 08:00 bis 16:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr Mitzubringen sind: a) das vollständig ausgefüllte ANMELDEFORMULAR (bitte die Sozialversicherungsnummer Ihrer Tochter / Ihres Sohnes angeben) und der ausgefüllte ELTERNFRAGEBOGEN; b) die GEBURTSURKUNDE und der STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS in Kopie; c) das ORIGINAL der SCHULNACHRICHT 2014/15; d) die unterschriebenen INFORMATIONEN für den fachpraktischen Unterricht. 3.) Die vorläufige Zuweisung des Schulplatzes sowie die vorläufige Nichtaufnahme erfolgt durch die Erstwunschschule am Mittwoch, 18. März 2015 (Postaufgabestempel) durch ein Schreiben an die Erziehungsberechtigten. 4.) Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist, unter der Voraussetzung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen, zum Zeitpunkt der Aufnahme verbindlich. 5.) Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. 6.) Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw. der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16. Tag der offenen Tür an der HLW/HF Lienz Mittwoch, 4. Februar 2015 von 08:00 bis 12:00 Uhr Mag. Dr. Gerald Kolbitsch Direktor ____________________________________________________ Langstempel der bisherigen Schule Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Hotelfachschule Lienz 9900 Lienz, Weidengasse 1 Tel.: (04852) 64508, Fax: (04852) 645088 E-Mail: [email protected] web: www.hlw-lienz.tsn.at SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (1. Seite) Die Schülerin / der Schüler: Geb. am: ________________________________________________________ ________________________________________________________ Besuch der 8. Schulstufe im Schuljahr Hauptschule in AHS in NMS in _____________________________________________________ _____________________________________________________ _____________________________________________________ _____________________________________________________ Besuch der 9. Schulstufe im Schuljahr _____________________________________________________ Polytechnische Schule in _____________________________________________________ Berufsbildende mittlere Schule (z. B. HAS) in ______________________________________________ Berufsbildende höhere Schule (z. B. HAK) in ______________________________________________ Sonstige Schule in ______________________________________________ Aufnahme erwünscht: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule Es wird mitgeteilt, dass sich in der Klassenkonferenz nach § 20 (6) SchUG 1) bezüglich dieser Schülerin / dieses Schülers Folgendes ergeben hat: 1. Jahresbeurteilung 2014/15: „Nicht genügend“ bzw. „Nicht beurteilt“ im Gegenstand / in den Gegenständen: _________________________________ 2. Erfolg 2014/15: Ausgezeichneter Erfolg: ja nein Guter Erfolg: ja nein Bitte Noten in die jeweiligen Spalten eintragen! Beurteilung in: HS 1. LG 2. LG NMS 3. LG vertieft AHS grundl. PTS vertieft grundl. Deutsch Englisch Mathematik Die Klassenkonferenz der Hauptschule hat festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler trotz der Note „Befriedigend“ im angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ____________________________________________________ (Pflichtgegenstand / Pflichtgegenstände bitte eintragen) in der mittleren Leistungsgruppe auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird. Ist die Schülerin / der Schüler in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der niedrigsten Leistungsgruppe, ist für die Aufnahme in einer berufsbildenden mittleren Schule im betreffenden Pflichtgegenstand / in den betreffenden Pflichtgegenständen eine Aufnahmeprüfung abzulegen. SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (2. Seite) Die Klassenkonferenz der Neuen Mittelschule hat nach § 68 Abs. 1 Z 4 (SchOG) 2) festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der Vertiefung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Befriedigend) nicht erreicht wurde (BHS) 3, bzw. hat nach § 55 (1a) SchOG festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der grundlegenden Allgemeinbildung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Genügend) nicht erreicht wurde (BMS) 4), ____________________________________________________ (Pflichtgegenstand bitte eintragen) auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren Schule bzw. mittleren Schule genügen wird; dabei hat die Klassenkonferenz die Beurteilungen in den übrigen Unterrichtsgegenständen sowie die ergänzende differenzierende Leistungsbeurteilung (gemäß § 22 Abs. 1a SchUG) zu berücksichtigen. _______________________________________ Datum …………………………………………………….. Rundsiegel _______________________________________ Schulleiter oder Klassenvorstand Unterschrift Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 3. Juli 2015. Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. E-Mail möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. Zu 1) Schulunterrichtsgesetz (SchUG) Zu 2) Schulorganisationsgesetz (SchOG) Zu 3) Berufsbildende höhere Schule (BHS) Zu 4) Berufsbildende mittlere Schule (BMS)
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