TARIFINFO FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN AWO IN BAYERN DER September / Oktober 2016 D E R TA R I F V E R T R A G D E M O G R A F I E STEHT Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern ist eines unserer zentralen tarifpolitischen Ziele. V.i.S.d.P.: Robert Hinke, ver.di Bayern, FB 3, Schwanthalerstr. 64, 80336 München, [email protected] Mit dem nun vorliegenden Tarifvertrag „Zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung“ haben wir einen weiteren Schritt auf diesem Weg geschafft. Wir haben in unserem Tarifwerk bis auf die – übergreifend wichtige – Maßnahme „Förderung der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos“ keine konkreten Maßnahmen festgelegt. Damit soll den Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung vor Ort ermöglicht werden, ihre konkreten Belange einzubringen. Die Betriebsparteien haben die verschiedenen Ideen aufzugreifen und anzupacken. Der Demografiefonds dient als wichtiger Impulsgeber für betriebliche Maßnahmen, die durch ihn angeschoben werden können. Wichtig Statt konkreter Einzelregelungen haben wir Ziele festgelegt, die durch die verschiedenen Maßnahmen erreicht werden müssen: Die Förderung von betrieblichen Projekten und Maßnahmen, die die Gesundheit verbessern oder unterstützen und die Förderung von betrieblichen Projekten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern oder unterstützen. Entscheidungsweg Die Maßnahmen sollen im Konsens zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beschlossen werden. Gibt es keinen Betriebsrat (was eigentlich nicht sein sollte und rasch zu ändern wäre), wird die Aufgabe einer paritätischen Kommission übertragen. Die paritätische Kommission besteht jeweils aus drei VertreterInnen der Arbeitgeber und drei VertreterInnen der Beschäftigten. Diese letztgenannten werden von ver.di vorgeschlagen. Sie müssen Unternehmensangehörige sein (§3 Abs. 2 des TV). Gibt es keine einvernehmliche Lösung, entscheidet eine tarifliche Einigungsstelle. Sie setzt sich aus drei VertreterInnen des Arbeitgebers und drei VertreterInnen von ver.di zusammen. Mit diesem Verfahrens- und Entscheidungsweg haben wir ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen blockieren oder einseitig festlegen kann. Wer ist antragsberechtig? Der Gesamtbetriebsrat oder ein Betriebsrat Die paritätische Kommission Der Arbeitgeber Die Beschäftigten haben die Möglichkeit ihre Wünsche und Anregungen an den Betriebsrat weiterzugeben, der sie dann einbringen kann. Kein Missbrauch des Demografiefonds Damit die Finanzmittel des Fonds nicht für Maßnahmen verwendet werden können, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben bereits durchführen muss, haben wir dies im Tarifvertrag ausgeschlossen: § 2 „Ausschluss und Nachrangigkeit von Maßnahmen“: „Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber von Gesetzes wegen, aufgrund von Tarifverträgen oder Vorschriften der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, können nicht aus dem Demografiefonds finanziert werden.“ Demografiefonds Das Volumen zur Finanzierung der Maßnahmen gemäß Abschnitt II wird bei jedem Arbeitgeber jährlich zum Stichtag 31. Dezember ermittelt. Die jeweilige Gesamtsumme steht ab dem jeweiligen Folgejahr für Maßnahmen zur Verfügung. Es wird angestrebt Zuschüsse und Fördermöglichkeiten von dritter Stelle zu akquirieren. Nach zwei Jahren wird überprüft, ob sich die gewährte „Anschubfinanzierung“ für Maßnahmen zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung bewährt haben. Fazit – Aktiv werden! Mit dem Tarifvertrag „Zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung“ haben wir den Betriebsparteien einen Hebel in die Hand gegeben, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und die Gesundheitsförderung anzuschieben. Nun sind die Betriebsparteien gefordert. Dabei wollen wir helfen. Deshalb bieten wir in unserem kommenden Bildungsprogramm Seminare für AWOBetriebsräte an, um über mögliche Maßnahmen zu informieren und den Entscheidungsweg deutlich darzustellen. Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Es wäre schon viel geholfen, wenn er betriebliche Diskussionen anregen würde. Hierbei wird sich zeigen, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unzureichend nachkommen. Hier hat der Arbeitgeber jenseits des vereinbarten Fonds tätig zu werden. Zusätzliche Maßnahmen können über den Fonds angeschoben werden. Verhelft dem Tarifvertrag zum Leben! Zettelt Diskussionen an. Macht deutlich, dass einiges im Argen liegt. Werdet Mitglied bei ver.di und stärkt uns so den Rücken! Mit unserem Tarifvertrag Demografie haben wir erst einen Anfang gesetzt! Tarifrunde Entgelt – Mitmachen! In den nächsten Monaten geht es auch um Entgelterhöhungen und eine moderne Entgeltordnung. Wir wollen uns nicht vom öffentlichen Dienst abhängen lassen. Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark! Mit kollegialen Grüßen eure ver.di Verhandlungskommission www.gesundheit-soziales.bayern.verdi.de https://mitgliedwerden.verdi.de/ www.facebook.com/verdi.Lbz.Bayern.Fachbereich03
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