Gesunde Reform - Gesundheit und Soziales Bayern

TARIFINFO FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN
AWO IN BAYERN
DER
September / Oktober
2016
D E R TA R I F V E R T R A G D E M O G R A F I E
STEHT
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
die Arbeitsbedingungen zu verbessern ist eines unserer
zentralen tarifpolitischen Ziele.
V.i.S.d.P.: Robert Hinke, ver.di Bayern, FB 3, Schwanthalerstr. 64, 80336 München, [email protected]
Mit dem nun vorliegenden Tarifvertrag „Zur Begleitung
des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung“ haben wir einen weiteren Schritt auf diesem Weg
geschafft.
Wir haben in unserem Tarifwerk bis auf die – übergreifend wichtige – Maßnahme „Förderung der Absicherung
des Berufsunfähigkeitsrisikos“ keine konkreten Maßnahmen festgelegt. Damit soll den Beschäftigten und ihrer
Interessenvertretung vor Ort ermöglicht werden, ihre
konkreten Belange einzubringen. Die Betriebsparteien
haben die verschiedenen Ideen aufzugreifen und anzupacken. Der Demografiefonds dient als wichtiger Impulsgeber für betriebliche Maßnahmen, die durch ihn angeschoben werden können.
Wichtig
Statt konkreter Einzelregelungen haben wir Ziele festgelegt, die durch die verschiedenen Maßnahmen erreicht
werden müssen:
Die Förderung von betrieblichen Projekten und Maßnahmen, die die Gesundheit verbessern oder unterstützen
und die Förderung von betrieblichen Projekten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern oder unterstützen.
Entscheidungsweg
Die Maßnahmen sollen im Konsens zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beschlossen werden.
Gibt es keinen Betriebsrat (was eigentlich nicht sein
sollte und rasch zu ändern wäre), wird die
Aufgabe einer paritätischen Kommission übertragen.
Die paritätische Kommission besteht jeweils aus drei
VertreterInnen der Arbeitgeber und drei VertreterInnen der Beschäftigten.
Diese letztgenannten werden von ver.di vorgeschlagen. Sie müssen Unternehmensangehörige sein
(§3 Abs. 2 des TV).
Gibt es keine einvernehmliche Lösung, entscheidet
eine tarifliche Einigungsstelle. Sie setzt sich aus drei
VertreterInnen des Arbeitgebers und drei VertreterInnen von ver.di zusammen.
Mit diesem Verfahrens- und Entscheidungsweg haben
wir ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen
blockieren oder einseitig festlegen kann.
Wer ist antragsberechtig?
Der Gesamtbetriebsrat oder ein Betriebsrat
Die paritätische Kommission
Der Arbeitgeber
Die Beschäftigten haben die Möglichkeit ihre Wünsche
und Anregungen an den Betriebsrat weiterzugeben, der
sie dann einbringen kann.
Kein Missbrauch des Demografiefonds
Damit die Finanzmittel des Fonds nicht für Maßnahmen
verwendet werden können, die der Arbeitgeber aufgrund
von gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben bereits durchführen muss, haben wir dies im Tarifvertrag ausgeschlossen:
§ 2 „Ausschluss und Nachrangigkeit von Maßnahmen“:
„Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber von Gesetzes
wegen, aufgrund von Tarifverträgen oder Vorschriften
der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, können nicht
aus dem Demografiefonds finanziert werden.“
Demografiefonds
Das Volumen zur Finanzierung der Maßnahmen gemäß
Abschnitt II wird bei jedem Arbeitgeber jährlich zum
Stichtag 31. Dezember ermittelt. Die jeweilige Gesamtsumme steht ab dem jeweiligen Folgejahr für Maßnahmen zur Verfügung. Es wird angestrebt Zuschüsse und
Fördermöglichkeiten von dritter Stelle zu akquirieren.
Nach zwei Jahren wird überprüft, ob sich die gewährte
„Anschubfinanzierung“ für Maßnahmen zur Begleitung
des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung bewährt haben.
Fazit – Aktiv werden!
Mit dem Tarifvertrag „Zur Begleitung des demografischen
Wandels und zur Gesundheitsförderung“ haben wir den
Betriebsparteien einen Hebel in die Hand gegeben, um die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und die
Gesundheitsförderung anzuschieben. Nun sind die Betriebsparteien gefordert.
Dabei wollen wir helfen. Deshalb bieten wir in unserem
kommenden Bildungsprogramm Seminare für AWOBetriebsräte an, um über mögliche Maßnahmen zu informieren und den Entscheidungsweg deutlich darzustellen.
Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Es wäre schon viel
geholfen, wenn er betriebliche Diskussionen anregen
würde. Hierbei wird sich zeigen, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz unzureichend nachkommen. Hier hat
der Arbeitgeber jenseits des vereinbarten Fonds tätig zu
werden. Zusätzliche Maßnahmen können über den Fonds
angeschoben werden.
Verhelft dem Tarifvertrag zum Leben! Zettelt Diskussionen an. Macht deutlich, dass einiges im Argen liegt.
Werdet Mitglied bei ver.di und stärkt uns so den Rücken!
Mit unserem Tarifvertrag Demografie haben wir erst einen Anfang gesetzt!
Tarifrunde Entgelt – Mitmachen!
In den nächsten Monaten geht es auch um Entgelterhöhungen und eine moderne Entgeltordnung. Wir wollen
uns nicht vom öffentlichen Dienst abhängen lassen.
Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark!
Mit kollegialen Grüßen
eure ver.di Verhandlungskommission
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