Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Der Oberbürgermeister Amtsblatt der Stadt Köln 44. Jahrgang Jahrgang 47. G 2663 2663 G Ausgegeben am 27. 23. Juli Januar 2013 Ausgegeben am 2016 Inhalt Inhalt 047 228 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die Bekanntmachung Festlegungen in gemäß § 8 der Satzung der Köln Mitgliedschaft der Bezirksvertretung 5 – Stadt Nippes Seite 305 vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Maßnahmen vom 29. November 2012 Seite 45 229 048 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur der Rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung Einleitung Bebauungsplans Stadt Kölneines vom vorhabenbezogenen 28. April 2010 über die Aufhebung der Arbeitstitel: Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln Seite 305 und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den 230 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zurKöln Ein- Seite 46 Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt leitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbeBebauungsplan) im beschleunigten 049 zogener Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit anVerfahren der Bauleitplanung Arbeitstitel: zu Köln, Baufeld West in gemäß § 3Universitätsklinik Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Köln-Lindenthal Seite 306 Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in Köln-Weiden, 3. Änderung Seite 47 231 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 050 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Arbeitstitel: Eigelstein 41 in und Köln-Altstadt/Nord Seite 308 zwischen der Stadt Köln der Stadt Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) Seite 48 232 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einder 216. Änderung des Flächennutzungsplans 051 leitung Der Oberbürgermeister der Stadt Köln Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in KölnBekanntmachung Jägerprüfungstermine Seite 48 Mülheim Seite 308 052 Öffentliche Bekanntmachung Seite 49 233 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der SBK Sozial-Betriebe053 Bekanntmachung Köln gemeinnützige GmbH gemäß § 3a Satz 2 des Seite 308 Ortsübliche Bekanntgabe Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 234 Öffentliche nach VOB (UVPG) desAusschreibung Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls Feuerwache 8, Hardtgenbuscher Kirchweg, Stahlbaunach § 3c UVPG Seite 49 arbeiten Stahlbauarbeiten 2016-0145-3-b Öffentliche Seite 309 Ausschreibung nach VOB 054 Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b Seite 50 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL 055 Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q) Seite 51 056 Sicherung und Bewachung von städtischen Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r Seite 52 057 Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q Seite 54 Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren 058 Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54 059 Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c Seite 56 060 Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c 061 Seite 57 Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte Ottostraße - 2013/0012-3_c Seite 58 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren 062 Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q Seite 60 063 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q Seite 61 Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q Seite 63 064 Nummer29 3 Nummer 228 Bekanntmachung Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung 5 – Nippes 065 Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 (2013/0092/4) Seite 65 Svenja Borgschulte, Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Frau in der Bezirksvertretung Verhandlungsverfahren nachdes VOFStadtbezirkes 5 – Nippes, scheidet gemäß Erklärung vom 21.06.2016 mit Ablauf des 31.07.2016 066 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der als Mandatsträgerin aus der Bezirksvertretung aus. Seite 67 Objektplanung (2013/0008/4) Als Nachfolger wurde gemäß § 45 in Verbindung mit § 46 a des Kommunalwahlgesetzes Herr Dr. Alexander Schmalz 047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die Historiker Festlegungen geb. 1971 in Soltau gemäß § 8 der Satzung der Stadt vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von NiehlerKöln Str. 86 Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 50733 Köln straßenbauliche Maßnahmen vom 29. November 2012 festgestellt und als Mitglied der Bezirksvertretung des Bezirkes 5 – Nippes für die Wahlperiode 2014/2020 berufen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des KommunalabGegen die Feststellung kann binnen eines Monats nach Begabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom kanntgabe Einspruch eingelegt werden, über den die Wahllei21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) terin entscheidet. in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Köln, 18.07.2016 Henriette Reker Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/ Oberbürgermeisterin SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die und Wahlleiterin Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: 229 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen §1 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenen BebauungsFür die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenenplans straßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Arbeitstitel: in Erhebung Köln-Chorweiler Nord nach Satzung der StadtSwinestraße Köln über die von Beiträgen § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche MaßnahDer hat in seiner Sitzung am men Stadtentwicklungsausschuss vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: 1. Augustastraße (Stadtbezirk 9) DerinStadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abdem Straßenabschnitt satz 2 (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren von Baugesetzbuch Graf-Adolf-Straße (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Weichselbis Vincenzstraße ringAnliegerstraße zwischen dem gemäß Rad- und § 3Fußweg Absatznördlich 2 Ziffer der 1 Waldorfschule bis zur Swinestraße mit einer Tiefe von mit circa 210 m in einer östliErneuerung der Straßenbeleuchtung Ausnahme cherLeuchte Richtung in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel: Swinestraße in durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Köln-Chorweiler Nord – einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit einer überwiegend viergeschossigen Bebauung mit 2. Buchheimer Straße (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt Staffelgeschoss für circa 250 Wohneinheiten (60 % öffentlich von Mülheimer geförderter und 40 %Freiheit freifinanzierter Wohnungsbau) mit Tiefgaragebis und Adamsstraße privaten inneren Verkehrsflächen festzusetzen. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker 230 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren Arbeitstitel: Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das Areal in Köln-Lindenthal, das südlich durch die Kerpener Straße, westlich durch den Lindenthalgürtel, nördlich und östlich durch weitere universitätsklinische Nutzungen begrenzt wird, – Arbeitstitel: Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal – nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, weitere universitätsklinische Einrichtungen zu ermöglichen. Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird. In einer Abendveranstaltung, die zum späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht wird, soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet und informiert werden. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Nummer 29 Seite 306 Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 Nummer 29 Seite 307 Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 231 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 750 der Flur 26 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord – Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord – einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker 232 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung der 216. Änderung des Flächennutzungsplans Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in KölnMülheim Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich zwischen der Westmole des Mülheimer Hafens, dem Südrand von Mülheim, der ICE-Bahnlinie Köln - Frankfurt im Osten und der Zufahrt zur Zoobrücke im Süden in KölnMülheim – Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim – eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Nummer 29 Seite 308 233 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Die Gesellschafterversammlung der SBK Sozial-BetriebeKöln gemeinnützige GmbH hat am 29. Juni 2016 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festgestellt. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt. Der für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesene Überschuss in Höhe von EUR 673.164,80 wurde auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gütersloh, hat am 6. Mai 2016 dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SBK SozialBetriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Bekanntmachungsanordnung Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendung geführt. Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 12. Juli 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Jahresabschluss und Lagebericht können bei der SBK SozialBetriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Boltensternstraße 16, 50735 Köln, Gebäude 14, Zimmer 1.05, nach vorheriger Anmeldung in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr eingesehen werden. Köln, im Juli 2016 Der Geschäftsführer 234 Öffentliche Ausschreibung nach VOB Feuerwache 8, Hardtgenbuscher Kirchweg, Stahlbauarbeiten Stahlbauarbeiten 2016-0145-3-b Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt -27-, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadt Köln beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Vergabenummer: 2016-0145-3-b Verfahrens-/Vertragsart: öffentliche Ausschreibung - VOB Zusendung der Unterlagen: Online-Formular, Ausgabestelle Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10. Januar 2012. Hiernach müssen Bieterinnen oder Bieter, deren Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer beziehungsweise Verleiherinnen oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind beziehungsweise bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- beziehungsweise Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Öffentlicher Auftrag Ort der Ausführung: Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51105 Köln Kurze Beschreibung des Auftrags Die Feuerwehr plant die Fertigung und Montage einer Metallbau – Pultdach – Großfahrzeugunterstellhalle auf dem gepflasterten Hofgelände der Feuer- und Rettungswache 8. Hierfür sind Stahlbauarbeiten erforderlich. Die Halle dient der Unterbringung von Abrollcontainern. Sie wird nur von der Feuerwehr benutzt und ist nicht öffentlich zugängig. Die Grundkonstruktion besteht aus Stahlstützen mit Pultdach, einer Dachneigung von 8 Grad, mit abgeschlepptem Vordach, Neigung 8 Grad. Die Halle hat die Achsmaße von 25,00 m x 6,00 m bei einer Firsthöhe von 4,66 m und einer Traufhöhe von 3,60 m. Die Nummer 29 Seite 309 Stahlhalle soll als kompletter Aufbau auf die bauseits herzustellenden Fundamente, einschließlich der Ankerplatten, einschließlich der Unterkonstruktion für die Dach-Zinkblecheindeckung und die traufseitige und seitliche Fassadentrapezblech-Verkleidung, fertig vorbereitet, für das Montieren der Trapezblech- Dach- und Wandverkleidung, einschließlich Sockelprofil gefertigt werden. Die äußere Hülle bilden einschalige verzinkte Trapezbleche auf Wand- und Fußriegeln. Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: September 2016 Ende: Oktober 2016 Aufteilung in Lose: Die Ausschreibung ist nicht in Lose aufgeteilt. Varianten/Nebenangebote sind zulässig: nein Gesamtmenge beziehungsweise -umfang des Auftrags: -circa 2 t Stahlkonstruktion inklusive Unterkonstruktion für die DachZinkblecheindeckung und die traufseitige und seitliche Fassadentrapezblech-Verkleidung – circa 350 m² Trapetzbleche für Fassadenverkleidung und Dacheindeckung. Optionen: nein Voraussetzungen des Auftrags Geforderte Kautionen und Sicherheiten: §17 VOB/B. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen beziehungsweise Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: §16 VOB/B. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertreterin oder bevollmächtigtem Vertreter. Sonstige Bedingungen an die Auftragsausführung: 2 Referenzen in vergleichbaren Ausführungen und Größe inklusive Benennung eines Ansprechpartners Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit: Referenzliste von mindestens 2 in Größe und Ausführung vergleichbaren Projekten sowie Anzahl der Mitarbeiter die zur Ausführung des Projektes vorgesehen sind. Eignungsnachweis: Schweißnachweis nach DIN 18800 Teil 7 Klasse B. Zeitpunkt der Vorlage der geforderten Nachweise: Der Jahresumsatz der letzten drei Jahre, die Referenzen und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Eignungsnachweis können nach Aufforderung verlangt werden. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll: ja Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien (bei europaweiten Verfahren mit deren Gewichtung): Preis Ausgabe der Unterlagen Weitere Unterlagen können gefordert werden bei: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt -27-, Zimmer-Nummer: 10 A04, WillyBrandt-Platz 2, 50679 Köln – Telefon: 0221 / 221-26884 – Fax: 0221 / 221-26272 Abgeholt werden können die Unterlagen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr. Wird ein Entgelt für die Unterlagen erhoben, ist dieses sowohl bei Abholung als auch bei Versand im Voraus zu überweisen. Bitte zahlen Sie den Betrag auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN DE98 3705 0198 1929 7929 90, BIC COLSDE33XXX. Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 Als Verwendungszweck ist die oben genannte zehnstellige Vergabenummer anzugeben. Die Vorlage des Einzahlungsbelegs, zum Beispiel die Auftragsbestätigung bei Onlinebuchung, ist Voraussetzung für die Herausgabe oder den Versand der Vergabeunterlagen. Entgelt für die Unterlagen: Für Abholer: 0,00 Euro / Bei Versand: 0,00 Euro Empfohlener Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen: 09.08.2016 Frist für die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge: 16.08.2016, 10.00 Uhr Zuschlagsfrist: 16.11.2016 Bewerbung/Angebote bitte richten an: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt -27-, Zimmer-Nummer: 10 A021, Willy-BrandtPlatz 2, 50679 Köln Bewerbungen/Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Auskunft erteilt: Ihre Fragen senden Sie bitte an die E-MailAdresse [email protected] oder an die Faxnummer 0221 / 221-26272. Bei der Eröffnung der Angebote dürfen Bieterinnen und Bieter oder ihre Bevollmächtigen anwesend sein. Nachprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Nummer 29 Seite 310 Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 27. Juli 2016 Nummer 29 Seite 312 Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt G 2663 Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke. Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt. Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2; Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected] Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829. Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ” Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden. Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.
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