Amtsblatt 29, 27. Juli 2016 PDF , 2132 kb

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Der
Oberbürgermeister
Amtsblatt der Stadt Köln
44. Jahrgang
Jahrgang
47.
G 2663
2663
G
Ausgegeben
am 27.
23. Juli
Januar
2013
Ausgegeben am
2016
Inhalt
Inhalt
047
228
Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die
Bekanntmachung
Festlegungen in
gemäß
§ 8 der Satzung der
Köln
Mitgliedschaft
der Bezirksvertretung
5 – Stadt
Nippes
Seite 305
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach
§
8
Absatz
1
Satz
2
KAG
NRW
für
straßenbauliche
Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Maßnahmen vom 29. November 2012
Seite 45
229
048
Beschluss
des Stadtentwicklungsausschusses
zur der
Rückwirkende
Satzung zur Änderung der Satzung
Einleitung
Bebauungsplans
Stadt Kölneines
vom vorhabenbezogenen
28. April 2010 über die
Aufhebung der
Arbeitstitel:
Swinestraße
in Köln-Chorweiler
Nord
Gebührensatzung
für den
Schlachthof der
Stadt Köln Seite 305
und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den
230 Beschluss
des
Stadtentwicklungsausschusses
zurKöln
Ein- Seite 46
Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt
leitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbeBebauungsplan)
im beschleunigten
049 zogener
Frühzeitige
Beteiligung der
Öffentlichkeit anVerfahren
der Bauleitplanung
Arbeitstitel:
zu Köln, Baufeld
West in
gemäß § 3Universitätsklinik
Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
Köln-Lindenthal
Seite 306
Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in
Köln-Weiden, 3. Änderung
Seite 47
231 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung
eines
vorhabenbezogenen
Bebauungsplans
050
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Arbeitstitel:
Eigelstein
41 in und
Köln-Altstadt/Nord
Seite 308
zwischen der
Stadt Köln
der Stadt Troisdorf
(Rhein-Sieg-Kreis)
Seite 48
232 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einder 216. Änderung
des
Flächennutzungsplans
051 leitung
Der Oberbürgermeister
der
Stadt
Köln
Arbeitstitel:
Mülheim-Süd
und Mülheimer Hafen in KölnBekanntmachung
Jägerprüfungstermine
Seite 48
Mülheim
Seite 308
052
Öffentliche Bekanntmachung
Seite 49
233 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis
zum
31.
Dezember
2015
der
SBK
Sozial-Betriebe053
Bekanntmachung
Köln
gemeinnützige
GmbH gemäß § 3a Satz 2 des
Seite 308
Ortsübliche
Bekanntgabe
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
234 Öffentliche
nach
VOB
(UVPG) desAusschreibung
Ergebnisses der
Vorprüfung
des Einzelfalls
Feuerwache
8, Hardtgenbuscher Kirchweg, Stahlbaunach § 3c UVPG
Seite 49
arbeiten
Stahlbauarbeiten
2016-0145-3-b
Öffentliche
Seite
309
Ausschreibung nach VOB
054
Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b
Seite 50
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL
055
Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs
des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q)
Seite 51
056
Sicherung und Bewachung von städtischen
Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r
Seite 52
057
Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q
Seite 54
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren
058
Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54
059
Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und
Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c
Seite 56
060
Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger
Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und
Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c
061
Seite 57
Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Ottostraße - 2013/0012-3_c
Seite 58
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren
062
Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches
Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q
Seite 60
063
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln
über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem
Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q
Seite 61
Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich
Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q
Seite 63
064
Nummer29
3
Nummer
228 Bekanntmachung
Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung 5 – Nippes
065
Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil
des Integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020
(2013/0092/4)
Seite
65
Svenja
Borgschulte, Mitglied von Bündnis 90/Die
Grünen
Frau
in
der Bezirksvertretung
Verhandlungsverfahren
nachdes
VOFStadtbezirkes 5 – Nippes, scheidet
gemäß Erklärung vom 21.06.2016 mit Ablauf des 31.07.2016
066
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der
als
Mandatsträgerin
aus der Bezirksvertretung aus. Seite 67
Objektplanung (2013/0008/4)
Als Nachfolger wurde gemäß § 45 in Verbindung mit § 46 a des
Kommunalwahlgesetzes
Herr
Dr. Alexander Schmalz
047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die
Historiker
Festlegungen
geb. 1971
in Soltau gemäß § 8 der Satzung der Stadt
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
NiehlerKöln
Str. 86
Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für
50733 Köln
straßenbauliche Maßnahmen
vom 29. November 2012
festgestellt und als Mitglied der Bezirksvertretung des Bezirkes 5 – Nippes für die Wahlperiode 2014/2020 berufen.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012
aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des KommunalabGegen die Feststellung kann binnen eines Monats nach Begabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
kanntgabe Einspruch eingelegt werden, über den die Wahllei21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610)
terin entscheidet.
in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Köln, 18.07.2016
Henriette Reker
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/
Oberbürgermeisterin
SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die
und Wahlleiterin
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz
1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt
Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen:
229 Öffentliche Bekanntmachung
von Bauleitplänen
§1
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung
eines vorhabenbezogenen
BebauungsFür die
in den nachstehend
aufgeführten Straßen
vorgesehenenplans
straßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der
Arbeitstitel:
in Erhebung
Köln-Chorweiler
Nord nach
Satzung
der StadtSwinestraße
Köln über die
von Beiträgen
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche MaßnahDer
hat in seiner
Sitzung am
men Stadtentwicklungsausschuss
vom 28.02.2005 folgende Festlegungen
getroffen:
23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
1. Augustastraße
(Stadtbezirk 9)
DerinStadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 12 Abdem Straßenabschnitt
satz 2
(BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
von Baugesetzbuch
Graf-Adolf-Straße
(vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet Weichselbis Vincenzstraße
ringAnliegerstraße
zwischen dem gemäß
Rad- und
§ 3Fußweg
Absatznördlich
2 Ziffer der
1 Waldorfschule bis
zur Swinestraße
mit einer Tiefe von mit
circa
210 m in einer
östliErneuerung
der Straßenbeleuchtung
Ausnahme
cherLeuchte
Richtung
in Köln-Chorweiler
– Arbeitstitel:
Swinestraße in
durch
Aufstellen neuer
Straßenleuchten.
Köln-Chorweiler Nord – einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung
mit einer überwiegend
viergeschossigen
Bebauung mit
2. Buchheimer
Straße
(Stadtbezirk
9)
in dem Straßenabschnitt
Staffelgeschoss
für circa 250 Wohneinheiten (60 % öffentlich
von Mülheimer
geförderter
und 40 %Freiheit
freifinanzierter Wohnungsbau) mit Tiefgaragebis
und Adamsstraße
privaten inneren Verkehrsflächen festzusetzen.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
230 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten
Verfahren
Arbeitstitel: Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in
Köln-Lindenthal
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das Areal in
Köln-Lindenthal, das südlich durch die Kerpener Straße, westlich durch den Lindenthalgürtel, nördlich und östlich durch weitere universitätsklinische Nutzungen begrenzt wird, – Arbeitstitel: Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal
– nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren einzuleiten
mit dem Ziel, weitere universitätsklinische Einrichtungen zu ermöglichen.
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch
wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
In einer Abendveranstaltung, die zum späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht wird, soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet und informiert werden.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Nummer 29
Seite 306
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
Nummer 29
Seite 307
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
231 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 750
der Flur 26 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord – Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord – einzuleiten mit
dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
232 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung der 216. Änderung des Flächennutzungsplans
Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in KölnMülheim
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23. Juni 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten
Bereich zwischen der Westmole des Mülheimer Hafens, dem
Südrand von Mülheim, der ICE-Bahnlinie Köln - Frankfurt
im Osten und der Zufahrt zur Zoobrücke im Süden in KölnMülheim – Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in
Köln-Mülheim – eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Nummer 29
Seite 308
233 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der SBK
Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
Die Gesellschafterversammlung der SBK Sozial-BetriebeKöln gemeinnützige GmbH hat am 29. Juni 2016 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festgestellt. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt.
Der für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesene Überschuss in
Höhe von EUR 673.164,80 wurde auf das neue Geschäftsjahr
vorgetragen.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gütersloh, hat am 6. Mai 2016 dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SBK SozialBetriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Bekanntmachungsanordnung
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendung geführt.
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 12. Juli 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Jahresabschluss und Lagebericht können bei der SBK SozialBetriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Boltensternstraße 16,
50735 Köln, Gebäude 14, Zimmer 1.05, nach vorheriger Anmeldung in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr eingesehen werden.
Köln, im Juli 2016
Der Geschäftsführer
234 Öffentliche Ausschreibung nach VOB
Feuerwache 8, Hardtgenbuscher Kirchweg, Stahlbauarbeiten
Stahlbauarbeiten 2016-0145-3-b
Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt
-27-, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Stadt Köln beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Vergabenummer: 2016-0145-3-b
Verfahrens-/Vertragsart: öffentliche Ausschreibung - VOB
Zusendung der Unterlagen: Online-Formular, Ausgabestelle
Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach
dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
– TVgG – NRW) vom 10. Januar 2012. Hiernach müssen Bieterinnen oder Bieter, deren Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer beziehungsweise Verleiherinnen oder Verleiher
von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind beziehungsweise bekannt sein müssen, gemäß
den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen
Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch
zu Tarif- beziehungsweise Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftrag
Ort der Ausführung: Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51105
Köln
Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Feuerwehr plant die Fertigung und Montage einer Metallbau – Pultdach – Großfahrzeugunterstellhalle auf dem gepflasterten Hofgelände der Feuer- und Rettungswache 8. Hierfür
sind Stahlbauarbeiten erforderlich. Die Halle dient der Unterbringung von Abrollcontainern. Sie wird nur von der Feuerwehr
benutzt und ist nicht öffentlich zugängig. Die Grundkonstruktion besteht aus Stahlstützen mit Pultdach, einer Dachneigung
von 8 Grad, mit abgeschlepptem Vordach, Neigung 8 Grad.
Die Halle hat die Achsmaße von 25,00 m x 6,00 m bei einer
Firsthöhe von 4,66 m und einer Traufhöhe von 3,60 m. Die
Nummer 29
Seite 309
Stahlhalle soll als kompletter Aufbau auf die bauseits herzustellenden Fundamente, einschließlich der Ankerplatten, einschließlich der Unterkonstruktion für die Dach-Zinkblecheindeckung und die traufseitige und seitliche Fassadentrapezblech-Verkleidung, fertig vorbereitet, für das Montieren der
Trapezblech- Dach- und Wandverkleidung, einschließlich Sockelprofil gefertigt werden. Die äußere Hülle bilden einschalige
verzinkte Trapezbleche auf Wand- und Fußriegeln.
Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: September 2016 Ende: Oktober
2016
Aufteilung in Lose: Die Ausschreibung ist nicht in Lose aufgeteilt.
Varianten/Nebenangebote sind zulässig: nein
Gesamtmenge beziehungsweise -umfang des Auftrags: -circa
2 t Stahlkonstruktion inklusive Unterkonstruktion für die DachZinkblecheindeckung und die traufseitige und seitliche Fassadentrapezblech-Verkleidung – circa 350 m² Trapetzbleche für
Fassadenverkleidung und Dacheindeckung.
Optionen: nein
Voraussetzungen des Auftrags
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: §17 VOB/B.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen beziehungsweise Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: §16
VOB/B.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter
Vertreterin oder bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige Bedingungen an die Auftragsausführung: 2 Referenzen in vergleichbaren Ausführungen und Größe inklusive Benennung eines Ansprechpartners
Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
sowie Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
Referenzliste von mindestens 2 in Größe und Ausführung vergleichbaren Projekten sowie Anzahl der Mitarbeiter die zur
Ausführung des Projektes vorgesehen sind.
Eignungsnachweis: Schweißnachweis nach DIN 18800 Teil 7
Klasse B.
Zeitpunkt der Vorlage der geforderten Nachweise: Der Jahresumsatz der letzten drei Jahre, die Referenzen und die Anzahl
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Eignungsnachweis können nach Aufforderung verlangt werden.
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung
der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll: ja
Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien (bei europaweiten Verfahren mit deren Gewichtung): Preis
Ausgabe der Unterlagen
Weitere Unterlagen können gefordert werden bei: Stadt Köln,
Zentrales Vergabeamt -27-, Zimmer-Nummer: 10 A04, WillyBrandt-Platz 2, 50679 Köln – Telefon: 0221 / 221-26884 – Fax:
0221 / 221-26272
Abgeholt werden können die Unterlagen montags bis freitags
von 8 bis 12 Uhr.
Wird ein Entgelt für die Unterlagen erhoben, ist dieses sowohl bei Abholung als auch bei Versand im Voraus zu überweisen. Bitte zahlen Sie den Betrag auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN DE98 3705 0198 1929 7929 90,
BIC COLSDE33XXX.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
Als Verwendungszweck ist die oben genannte zehnstellige Vergabenummer anzugeben. Die Vorlage des Einzahlungsbelegs,
zum Beispiel die Auftragsbestätigung bei Onlinebuchung, ist
Voraussetzung für die Herausgabe oder den Versand der Vergabeunterlagen.
Entgelt für die Unterlagen: Für Abholer: 0,00 Euro / Bei Versand: 0,00 Euro
Empfohlener Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen: 09.08.2016
Frist für die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge:
16.08.2016, 10.00 Uhr
Zuschlagsfrist: 16.11.2016
Bewerbung/Angebote bitte richten an: Stadt Köln, Zentrales
Vergabeamt -27-, Zimmer-Nummer: 10 A021, Willy-BrandtPlatz 2, 50679 Köln
Bewerbungen/Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Auskunft erteilt: Ihre Fragen senden Sie bitte an die E-MailAdresse [email protected] oder
an die Faxnummer 0221 / 221-26272.
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen Bieterinnen und Bieter
oder ihre Bevollmächtigen anwesend sein.
Nachprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße
2-10, 50667 Köln
Nummer 29
Seite 310
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 27. Juli 2016
Nummer 29
Seite 312
Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
G 2663
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected]
Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de
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Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ”
Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln
bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden.
Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der
Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.