0710

Schwangerschaftsberatungsstellen werden
künftig zu 90 Prozent vom Land gefördert
Die Arbeit der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern ist
auf ein sicheres Fundament gestellt. Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sind dafür die Grundlagen geschaffen.
Am Freitag wurde eine entsprechende Verordnung zum
Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz veröffentlicht
und damit in Kraft gesetzt, womit den Beratungsstellen
künftig mindestens 90 Prozent der Personal- und Sachkosten durch das Land gefördert werden. „Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über den 80 Prozent Förderung, die vom Bundesverwaltungsgericht gefordert wurden“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Freitag.
Schwerin, 7. Oktober 2016
Nummer: 111
Mit dem neuen Gesetz und der dazugehörenden Verordnung ist nach Aussage von Hesse nicht nur die Finanzierung, sondern auch die wohnortnahe und weltanschaulich
vielfältige Beratung gesichert.„Für die Annahme der angebotenen Hilfe ist es entscheidend, dass die Beratungsstellen für alle Ratsuchenden erreichbar sind“, sagte die Ministerin.
Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 39
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
„Das Land ist damit gut aufgestellt, um Frauen in dieser
schwierigen Lebenssituation zu helfen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Beratungsstellen leisten eine wichtige
Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken
will“, so Hesse.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385/588-9003
Telefax: 0385/588-9709
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.mv-regierung.de/sm
V. i. S. d. P.: Christian Moeller