Schwangerschaftsberatungsstellen werden künftig zu 90 Prozent vom Land gefördert Die Arbeit der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern ist auf ein sicheres Fundament gestellt. Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sind dafür die Grundlagen geschaffen. Am Freitag wurde eine entsprechende Verordnung zum Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt, womit den Beratungsstellen künftig mindestens 90 Prozent der Personal- und Sachkosten durch das Land gefördert werden. „Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über den 80 Prozent Förderung, die vom Bundesverwaltungsgericht gefordert wurden“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Freitag. Schwerin, 7. Oktober 2016 Nummer: 111 Mit dem neuen Gesetz und der dazugehörenden Verordnung ist nach Aussage von Hesse nicht nur die Finanzierung, sondern auch die wohnortnahe und weltanschaulich vielfältige Beratung gesichert.„Für die Annahme der angebotenen Hilfe ist es entscheidend, dass die Beratungsstellen für alle Ratsuchenden erreichbar sind“, sagte die Ministerin. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 39 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. „Das Land ist damit gut aufgestellt, um Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation zu helfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen leisten eine wichtige Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken will“, so Hesse. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385/588-9003 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de/sm V. i. S. d. P.: Christian Moeller
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