Raucherurteil: Mieter Adolfs darf bleiben

Raucherurteil: Mieter Adolfs darf bleiben
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Von Friedhelm Adolfs, dem rauchenden Mieter, haben Sie sicherlich auch schon
gehört. Der wohnt bereits seit 40 Jahren in seiner Düsseldorfer Parterrewohnung.
Doch er sollte raus. Nachdem sich der BGH schon einmal mit dem Fall beschäftigt
hatte, hat nun das Landgericht Düsseldorf einen Schlussstrich unter einen
jahrelangen Raucherrechtsstreit gezogen: Raucher Friedhelm Adolfs darf in der
Mietwohnung bleiben.
Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin
Worum geht es?
Wann Sie einem Raucher kündigen dürfen
Der Anlass, weshalb der Vermieter Friedhelm Adolfs nach 40 Jahren Mietzeit wegen Störung
des Hausfriedens fristlos kündigte: Friedhelm Adolfs rauchte in seiner 2-Zimmer-Wohnung
täglich 15 bis 20 Zigaretten. Und: Angeblich würde er seinen Aschenbecher nie leeren und
nicht so gern lüften, so dass der ganze Qualm ins Treppenhaus zog.
Rauchen stellt ein vertragsgemäßer Gebrauch der
Mietsache dar
Mitbewohner fühlen sich durch den Nikotingeruch belästigt. Zudem sei der
„Zigarettengestank“, der durch das Treppenhaus zog, gesundheitsgefährdend. Deswegen
musste der Bundesgerichtshof ran und beurteilen, ob die Kündigung gerechtfertigt war
(BGH, Urteil v. 18.02.2015, VIII ZR 186/14).
BGH zum Rauchen: Lüften statt Kündigen reicht meistens
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hätte der Mieter die Geruchsbelästigung der Mitmieter
durch Zigarettenrauch, durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über
die Fenster) verhindern können.
Im Einzelfall könne Nikotingeruch zwar eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen,
insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und
gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht.
BGH konnte im Raucherfall nicht abschließend
entscheiden
Allerdings konnte der BGH nicht abschließend entscheiden, weil der Sachverhalt
lückenhaft ermittelt war und prozessuale Vorschriften verletzt wurden.
Angeblich hätten sich die Richter der Vorinstanzen nicht selbst vor Ort ein Bild von der
Situation gemacht. Außerdem seien auch keine Schadstoffmessungen vorgenommen
und nicht genügend Zeugen gehört worden.
Landgericht Düsseldorf: Raucher Adolfs darf bleiben
Das holte das Landgericht Düsseldorf jetzt nach: Nachdem 13 Zeugen vernommen
wurden, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass es zwar tatsächlich im Treppenhaus
durch Nikotingeruch gekommen sei. Allerdings konnte der Nikotingeruch laut Zeugen
nicht ausschließlich Friedhelm Adolfs zugeordnet werden, weil auch andere vor dem
Hauseingangsbereich rauchten.
Außerdem hätte der Nikotingeruch mittlerweile nachgelassen und dem Mieter sei kein
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nachweisbar.
Damit war dem Vermieter ein Fortsetzen des Mietvertrags zumutbar. Seine Räumungsklage
wies das Gericht ab (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.2016, 23 S 18/15).
meineimmobilie.de-Tipp
Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dieses
Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof schon vor einigen Jahren gefällt (BGH, Urteil v.
05.03.2008, VIII ZR 37/07, GE 2008, S. 533). Das bedeutet: Der Mieter darf in der Wohnung
rauchen. Entsprechende Verbotsklauseln im Mietvertrag sind unwirksam.