Raucherurteil: Mieter Adolfs darf bleiben Foto: © Marcito - Fotolia.com Von Friedhelm Adolfs, dem rauchenden Mieter, haben Sie sicherlich auch schon gehört. Der wohnt bereits seit 40 Jahren in seiner Düsseldorfer Parterrewohnung. Doch er sollte raus. Nachdem sich der BGH schon einmal mit dem Fall beschäftigt hatte, hat nun das Landgericht Düsseldorf einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Raucherrechtsstreit gezogen: Raucher Friedhelm Adolfs darf in der Mietwohnung bleiben. Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin Worum geht es? Wann Sie einem Raucher kündigen dürfen Der Anlass, weshalb der Vermieter Friedhelm Adolfs nach 40 Jahren Mietzeit wegen Störung des Hausfriedens fristlos kündigte: Friedhelm Adolfs rauchte in seiner 2-Zimmer-Wohnung täglich 15 bis 20 Zigaretten. Und: Angeblich würde er seinen Aschenbecher nie leeren und nicht so gern lüften, so dass der ganze Qualm ins Treppenhaus zog. Rauchen stellt ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache dar Mitbewohner fühlen sich durch den Nikotingeruch belästigt. Zudem sei der „Zigarettengestank“, der durch das Treppenhaus zog, gesundheitsgefährdend. Deswegen musste der Bundesgerichtshof ran und beurteilen, ob die Kündigung gerechtfertigt war (BGH, Urteil v. 18.02.2015, VIII ZR 186/14). BGH zum Rauchen: Lüften statt Kündigen reicht meistens Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hätte der Mieter die Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über die Fenster) verhindern können. Im Einzelfall könne Nikotingeruch zwar eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. BGH konnte im Raucherfall nicht abschließend entscheiden Allerdings konnte der BGH nicht abschließend entscheiden, weil der Sachverhalt lückenhaft ermittelt war und prozessuale Vorschriften verletzt wurden. Angeblich hätten sich die Richter der Vorinstanzen nicht selbst vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. Außerdem seien auch keine Schadstoffmessungen vorgenommen und nicht genügend Zeugen gehört worden. Landgericht Düsseldorf: Raucher Adolfs darf bleiben Das holte das Landgericht Düsseldorf jetzt nach: Nachdem 13 Zeugen vernommen wurden, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass es zwar tatsächlich im Treppenhaus durch Nikotingeruch gekommen sei. Allerdings konnte der Nikotingeruch laut Zeugen nicht ausschließlich Friedhelm Adolfs zugeordnet werden, weil auch andere vor dem Hauseingangsbereich rauchten. Außerdem hätte der Nikotingeruch mittlerweile nachgelassen und dem Mieter sei kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nachweisbar. Damit war dem Vermieter ein Fortsetzen des Mietvertrags zumutbar. Seine Räumungsklage wies das Gericht ab (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.2016, 23 S 18/15). meineimmobilie.de-Tipp Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof schon vor einigen Jahren gefällt (BGH, Urteil v. 05.03.2008, VIII ZR 37/07, GE 2008, S. 533). Das bedeutet: Der Mieter darf in der Wohnung rauchen. Entsprechende Verbotsklauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
© Copyright 2024 ExpyDoc