Pressemitteilung

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Nr. 24 vom 08.09.2016
Zoll findet rekordverdächtige Markenfälschungen
Zollamt Düsseldorf Flughafen zieht Taschen aus dem Verkehr
„Wie kann man möglichst viele Markenrechtsverletzungen auf möglichst wenig
Raum unterbringen", muss sich ein Hersteller von Taschen in Indien gefragt haben.
Zöllner am Zollamt Düsseldorf Flughafen stoppten eine Lieferung mit 57 Handund Umhängetaschen, die mit verschiedenen Aufnähern versehen sind.
Das Problem dabei: Einige der Aufnäher sind Fälschungen bekannter Modemarken, für die ein Markenschutzrecht eingetragen ist. Auf diese Weise summiert sich
die Anzahl der Schutzrechtsverletzungen auf 209.
Eine weitere Besonderheit: Jede der Taschen ist ein Unikat, da jeweils andere
Kombinationen von Rechteinhabern betroffen sind. Auch die Anzahl der Aufnäher
mit geschützten Marken, die sich mit nicht geschützten indischen Marken abwechseln, variiert.
Da für die Marken ein so genannter Antrag auf Grenzbeschlagnahme vorliegt, zog
der Zoll die Taschen zunächst aus dem Verkehr und informierte die Rechteinhaber. Diese können nun zivilrechtlich gegen den Einführer vorgehen und Schadenersatz geltend machen.
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