A n f r a g e der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Günter Kasal, Dominik Nepp, Michael Niegl, Mag. (FH) Alexander Pawkowicz, Lisa Ullmann, Dr. Alfred Wansch und Stefan Berger an den amtsführenden Stadtrat für „Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung“ betreffend der Rechnungshof und die Luxus-Gagen der GESIBA-Vorstände Im Bericht Reihe Bund 2011/7 beschäftigte sich der Rechnungshof mit den Managementverträgen des gemeinnützigen Wohnbauträgers GESIBA, der sich zu nahezu 100 Prozent im Eigentum des Landes Wien befindet. Dabei wurden einige Kuriosa aufgedeckt, die sich nahtlos in die Skandale um die GEWOG-Neue Heimat, die Sozialbau AG und die Siedlungsunion einreihen lassen. Die weitgehend passive bzw. schweigende Position des zuständigen Wohnbaustadtrates Dr. Michael Ludwig erscheint in diesem Konnex und angesichts der dramatischen Kostenentwicklung auf dem Wiener Wohnungsmarkt immer verwunderlicher. Der Rechnungshof kam im erwähnten Bericht zu bemerkenswerten Erkenntnissen. „Die variablen Bezugsbestandteile der beiden Manager der GESIBA waren an keine im Vorhinein festgelegte Zielvereinbarung gebunden“, berichten die Prüfer auf Seite 306. Zudem soll die Höhe der Bezüge der beiden Vorstände offenkundig weitgehend vernebelt werden. „Die GESIBA veröffentlichte die Bezüge ihrer beiden Manager im Geschäftsbericht kumuliert mit den Bezügen der leitenden Angestellten“, attestiert der Rechnungshof auf derselben Seite. Die Managementverträge waren im Rahmen von Wiederbestellungen ohne vorherige öffentliche Ausschreibungen erneuert worden, wie der Rechnungshof auf Seite 308 moniert. Zudem wichen die Verträge – wie Seite 309 ff zu entnehmen ist - gravierend von der Vertragsschablonenverordnung des Bundes ab. An dieser Stelle seien die Feststellungen des Rechnungshofes taxativ dargestellt und zitiert: „Das Anstellungsverhältnis war bei beiden Managern zwar auf längstens fünf Jahre befristet, beinhaltete jedoch eine automatische Verlängerungsoption um ein weiteres (sechstes) Jahr. Variable Bezugsbestandteile waren nicht mit einem Prozentsatz des Gesamtjahresbezugs, sondern mit einer Anzahl von Monatsgehältern begrenzt. Die Unfallversicherung hätte für den Fall der dauernden Invalidität anstatt der geforderten maximal zwei Jahresbruttogehälter (ohne variable Bezugsbestandteile und geldwerte Sachzuwendungen) vier Jahresbruttogehälter zu leisten. Der vom Unternehmen zu leistende Beitrag für die Versicherungsprämien einer freiwilligen Pensionsvorsorge überstieg mit rd. 40 % des Gesamtjahresbezugs die maximale Beitragsleistung gemäß Vertragsschablonenverordnung des Bundes (siehe dazu auch TZ 7). Es war ein Sterbegeld vereinbart. Vereinbarungen fehlten hinsichtlich o des Falles der Abberufung von der Leitungsfunktion aus wichtigen Gründen (Möglichkeit einer Kündigung unter Einhaltung einer halbjährigen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres); o einer Verjährung des Urlaubsanspruchs; o der Verpflichtung für den Manager, Organfunktionen in Konzern– und Beteiligungsgesellschaften auszuüben und alle damit verbundenen geldwerten Vorteile an das Unternehmen abzuführen; o einer Abgeltung Managervertrags; des Urlaubsanspruchs nur bei Ende des o des Eigentums an Diensterfindungen des Managers; o einer zeitlich unbegrenzten und über Anstellungsverhältnisses bestehenden verpflichtung; die Dauer des Verschwiegenheits- o von Meldepflichten des Managers über persönliche Verhältnisse, die für das Unternehmen von Bedeutung sind.“ Die Bezüge werden auf Seite 311 – inklusive des variablen Bestandteiles – mit für das Jahr 2008 mehr als 500.000 Euro ausgewiesen. Die Ausschüttung letztgenannter Bestandteile war jedoch an keinerlei Zielsetzung gekoppelt, wie bereits eingangs erwähnt wurde. Erst auf Anregung des Rechnungshofes wurde diese Lücke ab dem Folgejahr geschlossen. Dazu stellen die gefertigten Gemeinderäte gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende Anfrage 1. Wie hoch gestalten sich die Bezüge der beiden GESIBA-Vorstände im Jahr 2015 jeweils? 2. Welchen absoluten Anteil macht der Gesamtjahresbezug jeweils aus? 3. Welchen absoluten Anteil machen variable Gehaltsbestandteile jeweils aus? 4. Ist in dieser Summe der seitens des Unternehmens geleistete Beitrag für die freiwillige Pensionsvorsorge bereits enthalten? 5. Welchen absoluten Betrag machte diese Position im Jahr 2015 jeweils aus? 6. Welche der aufgezählten Kritikpunkte des Rechnungshofes wurden in der Zwischenzeit abgearbeitet? 7. Wie erklären Sie sich das Zustandekommen der seitens des Rechnungshofes kritisierten Missstände?
© Copyright 2024 ExpyDoc