Anfrage Luxus-Gagen der GESIBA-Vorstände

A n f r a g e der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Günter Kasal, Dominik Nepp, Michael
Niegl, Mag. (FH) Alexander Pawkowicz, Lisa Ullmann, Dr. Alfred Wansch und Stefan
Berger an den amtsführenden Stadtrat für „Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung“
betreffend der Rechnungshof und die Luxus-Gagen der GESIBA-Vorstände
Im Bericht Reihe Bund 2011/7 beschäftigte sich der Rechnungshof mit den
Managementverträgen des gemeinnützigen Wohnbauträgers GESIBA, der sich zu
nahezu 100 Prozent im Eigentum des Landes Wien befindet. Dabei wurden einige
Kuriosa aufgedeckt, die sich nahtlos in die Skandale um die GEWOG-Neue Heimat,
die Sozialbau AG und die Siedlungsunion einreihen lassen. Die weitgehend passive
bzw. schweigende Position des zuständigen Wohnbaustadtrates Dr. Michael Ludwig
erscheint in diesem Konnex und angesichts der dramatischen Kostenentwicklung auf
dem Wiener Wohnungsmarkt immer verwunderlicher.
Der Rechnungshof kam im erwähnten Bericht zu bemerkenswerten Erkenntnissen.
„Die variablen Bezugsbestandteile der beiden Manager der GESIBA waren an keine
im Vorhinein festgelegte Zielvereinbarung gebunden“, berichten die Prüfer auf Seite
306. Zudem soll die Höhe der Bezüge der beiden Vorstände offenkundig weitgehend
vernebelt werden. „Die GESIBA veröffentlichte die Bezüge ihrer beiden Manager im
Geschäftsbericht kumuliert mit den Bezügen der leitenden Angestellten“, attestiert
der Rechnungshof auf derselben Seite.
Die Managementverträge waren im Rahmen von Wiederbestellungen ohne vorherige
öffentliche Ausschreibungen erneuert worden, wie der Rechnungshof auf Seite 308
moniert. Zudem wichen die Verträge – wie Seite 309 ff zu entnehmen ist - gravierend
von der Vertragsschablonenverordnung des Bundes ab. An dieser Stelle seien die
Feststellungen des Rechnungshofes taxativ dargestellt und zitiert:
 „Das Anstellungsverhältnis war bei beiden Managern zwar auf längstens fünf
Jahre befristet, beinhaltete jedoch eine automatische Verlängerungsoption um
ein weiteres (sechstes) Jahr.
 Variable Bezugsbestandteile waren nicht mit einem Prozentsatz des
Gesamtjahresbezugs, sondern mit einer Anzahl von Monatsgehältern
begrenzt.
 Die Unfallversicherung hätte für den Fall der dauernden Invalidität anstatt der
geforderten
maximal
zwei
Jahresbruttogehälter
(ohne
variable
Bezugsbestandteile
und
geldwerte
Sachzuwendungen)
vier
Jahresbruttogehälter zu leisten.
 Der vom Unternehmen zu leistende Beitrag für die Versicherungsprämien
einer freiwilligen Pensionsvorsorge überstieg mit rd. 40 % des
Gesamtjahresbezugs
die
maximale
Beitragsleistung
gemäß
Vertragsschablonenverordnung des Bundes (siehe dazu auch TZ 7).

Es war ein Sterbegeld vereinbart.

Vereinbarungen fehlten hinsichtlich
o des Falles der Abberufung von der Leitungsfunktion aus wichtigen
Gründen (Möglichkeit einer Kündigung unter Einhaltung einer
halbjährigen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres);
o einer Verjährung des Urlaubsanspruchs;
o der Verpflichtung für den Manager, Organfunktionen in Konzern– und
Beteiligungsgesellschaften auszuüben und alle damit verbundenen
geldwerten Vorteile an das Unternehmen abzuführen;
o einer Abgeltung
Managervertrags;
des
Urlaubsanspruchs
nur
bei
Ende
des
o des Eigentums an Diensterfindungen des Managers;
o einer
zeitlich
unbegrenzten
und
über
Anstellungsverhältnisses
bestehenden
verpflichtung;
die
Dauer
des
Verschwiegenheits-
o von Meldepflichten des Managers über persönliche Verhältnisse, die für
das Unternehmen von Bedeutung sind.“
Die Bezüge werden auf Seite 311 – inklusive des variablen Bestandteiles – mit für
das Jahr 2008 mehr als 500.000 Euro ausgewiesen. Die Ausschüttung
letztgenannter Bestandteile war jedoch an keinerlei Zielsetzung gekoppelt, wie
bereits eingangs erwähnt wurde. Erst auf Anregung des Rechnungshofes wurde
diese Lücke ab dem Folgejahr geschlossen.
Dazu stellen die gefertigten Gemeinderäte gemeinsam mit den Mitunterzeichnern
gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien
nachfolgende
Anfrage
1. Wie hoch gestalten sich die Bezüge der beiden GESIBA-Vorstände im Jahr
2015 jeweils?
2. Welchen absoluten Anteil macht der Gesamtjahresbezug jeweils aus?
3. Welchen absoluten Anteil machen variable Gehaltsbestandteile jeweils aus?
4. Ist in dieser Summe der seitens des Unternehmens geleistete Beitrag für die
freiwillige Pensionsvorsorge bereits enthalten?
5. Welchen absoluten Betrag machte diese Position im Jahr 2015 jeweils aus?
6. Welche der aufgezählten Kritikpunkte des Rechnungshofes wurden in der
Zwischenzeit abgearbeitet?
7. Wie erklären Sie sich das Zustandekommen der seitens des Rechnungshofes
kritisierten Missstände?