Sicherheits forum 3 . 2016 Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Medikamentengabe in Kindertagesstätten Wenn in der KiTa was passiert … Lärm und schlechte Akustik in Kindereinrichtungen Sicherheits forum Inhalt Prävention Medikamentengabe in Kindertagesstätten 4 Wenn in der KiTa was passiert … 7 Lärm und schlechte Akustik in Kindereinrichtungen 12 Spielen, rätseln, mitfühlen – Neuer Entdecker-Parcours zu Arbeit und Gesundheit in der DASA in Dortmund 14 Kreative Ideen für mehr Arbeitsschutz ausgezeichnet 15 100. „Gesunde KiTa“ in Sachsen-Anhalt 16 Beitrag Neues UV-Meldeverfahren zum Lohnnachweis ab 2017 17 Mitteilungen Informationen für Kita und Schule 18 Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht 20 Fotowettbewerb „Mensch, Arbeit, Handicap“ 21 Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 22 Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim größten Zuckerproduzenten der Welt 26 Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt Neue Druckschriften 28 29 Impressum 31 Liebe Leserinnen und Leser! Zur Aufsichtspflicht in Kindertagesstätten erreichen uns insbesondere bei KitaBesichtigungen und in Kita-Seminaren oft die gleichen Anfragen. Ein Beitrag dieser Ausgabe des Sicherheitsforums widmet sich daher diesem „Dauerthema“. Wir wollen damit verdeutlichen, dass die Aufsichtspflicht keine ständige Beobachtung und Verhaltenskontrolle der Kinder verlangt. Gefahren und Risiken sollen nicht von ihnen ferngehalten werden – sofern sie von ihrem Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten her mit ihnen umgehen können. Im Gegenteil, die Kinder sollen schrittweise an Gefahren herangeführt werden, um so richtiges Verhalten zu erlernen. Eine verantwortliche Erziehung erfordert diese Freiräume, damit Kinder zu einem selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln befähigt werden. In Kitas kann es schon mal laut werden. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Auf einen mitunter wenig beachteten Aspekt dabei wollen wir in dem Artikel auf Seite 13 hinweisen – die Raumakustik. Sie spielt bei der Lärmreduzierung in Räumen eine ganz wesentliche Rolle. Durch lange Nachhallzeiten werden Sprechsilben verdeckt, es leidet die Sprachverständlichkeit und zwangsläufig wird lauter gesprochen. Kommen dann noch die Spielgeräusche der Kinder, Stühlerücken etc. hinzu wird eine vernünftige Kommunikation nahezu unmöglich. Durch Schallabsorber an Decken und Wänden sind solche Probleme einfach und relativ kostengünstig in den Griff zu bekommen. Ihre Redaktion Prävention Medikamentengabe in Kindertagesstätten Beim Thema Medikamentengabe herrscht in vielen Kindertageseinrichtungen große Unsicherheit. Einige Einrichtungen geben aus Angst vor möglichen Konsequenzen generell keine Medikamente, andere verabreichen sie sehr leichtfertig, ohne sich selbst ausreichend rechtlich abzusichern. Dieser Artikel klärt offene Fragen und erläutert notwendige Vorgehensweisen. Kita-Trägern und Kita-Personal soll damit der Umgang mit diesem Thema in der täglichen Arbeit erleichtert werden. Kein Anspruch auf Medikamentengabe Generell besteht kein Anspruch darauf, Kinder während des Besuchs einer Kita medikamentös zu versorgen. Die Personensorge liegt kraft Gesetzes bei den Eltern und damit auch die Verantwortung für die Medikamentengabe. Nur wenn ärztlicherseits keine Bedenken bestehen und die Medikamentengabe nicht ausschließlich durch die Eltern erfolgen kann, sollte eine Übertragung der Aufgabe an die Einrichtung überlegt werden. 4 Insbesondere Kinder mit chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, Allergien oder Epilepsie sind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Jede Kindertageseinrichtung die bei diesem Thema ihre Hilfe und Unterstützung anbietet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung und Inklusion dieser Kinder. So ist der verantwortliche Umgang mit der Gabe von Medikamenten heute als ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Kindertageseinrichtung anzusehen. Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention sig bzw. ausreichend, lassen Sie sich die Daten zur Medikation vom Arzt des Kindes bescheinigen. 4. Wenn verschreibungspflichtige Arzneien verabreicht werden sollen, muss immer eine ärztliche Bestätigung vorliegen. 5. Die medizinische Versorgung von Kindern, die mit einem körperlichen Eingriff einhergeht (z. B. Verabreichung von Spritzen), ist nur von medizinisch geschultem Personal durchzuführen. Viele Kita’s organisieren hierfür Schulungen mit mobilen medizinischen Diensten in der Einrichtung. 6. Bei jeder Erkrankung oder Allergie sollten Sie darüber informiert sein, welche Komplikationen auftreten können, wie Sie diese frühzeitig erkennen und wie zu reagieren ist. Versicherungsschutz nicht selbstverständlich Wenn Kindern Medikamente verabreicht werden und hierdurch Gesundheitsschäden auftreten, besteht für die Kinder nur Versicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt, wenn es eine ausdrückliche mündliche oder schriftliche Absprache mit den Eltern gibt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Art und Weise der Medikation immer schriftlich vereinbart werden. 1. Sprechen Sie mit den Eltern über die Erkrankung und zu beachtende Umstände. 2. Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern. Diese sollte mindestens enthalten: • Bezeichnung des Medikamentes • Dosierung • Uhrzeit und Form der Verabreichung • Lagerung des Medikamentes • mögliche Nebenwirkungen • Notfallmaßnahmen • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes 3. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt: Erscheinen Ihnen die Angaben der Eltern nicht schlüs- Haftung bei Schäden durch die Medikamentengabe Mit der Übertragung der Medikamentengabe auf die Kita nimmt das KitaPersonal diese Aufgabe im Rahmen seiner Dienstpflichten wahr. Kommt es dann bei der Gabe von Medikamenten zu einem Gesundheitsschaden beim Kind oder Personal, handelt es sich um einen Kita- bzw. Arbeitsunfall und sowohl die Kinder als auch das pädagogische Personal sind damit ge- Grundvoraussetzungen – Sicherheit und Rechtssicherheit Die Gabe von Medikamenten kann mit Gefährdungen für das Kind, aber mitunter auch für das Personal verbunden sein. Um hier sicher, rechtssicher und mit gutem Gewissen zu agieren, müssen folgende grundlegende Dinge beachtet werden: Sicherheitsforum 3 . 2016 5 Prävention setzlich unfallversichert. In einem solchen Fall greift die im gesetzlichen Unfallversicherungsrecht verankerte Haftungsbeschränkung (§§ 104, ff SGB VII), d.h. zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder ein Rückgriff auf die pädagogische Fachkraft sind dann in der Regel ausgeschlossen. Wird die Medikamentengabe in der Kita aber vergessen, besteht kein Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung und es greift dann auch keine Haftungsbeschränkung. Denn im Unterschied zu einer möglichen Fehlbehandlung wird der Schaden, der aus einer versäumten Medikamentengabe resultiert, nicht als Kita- bzw. Arbeitsunfall betrachtet. Die Behandlungskosten übernimmt dann die zuständige Krankenkasse. Hilfen im Notfall Dem Personal der Kita muss bewusst sein, dass es bei Erkrankungen von Kindern wie Allergien, Asthma oder Epilepsie auch zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen kann. Hier sind dann Erste-Hilfe- oder spezielle Maßnahmen notwendig, z.B. Anwendung eines Allergie-Notfallsets bei einer Insektengiftallergie. Um auf solche Notfallsituationen gut vorbereitet zu sein, sollten von Kita-Leitung und Kita-Personal entsprechende Maßnahmen festlegt werden. 6 Es wird dazu geraten, eine Unterweisung durch einen Arzt vorzunehmen zu lassen, der das pädagogische Personal über mögliche Risiken, z. B. eines Asthmaanfalls oder eines allergischen Schocks, fachkundig informiert und genaue Handlungsanweisungen erteilt. In jedem Fall sollten die Einverständniserklärung der Eltern und eine klare ärztliche Anweisung vorliegen. Aus dieser sollte hervorgehen, bei welchen Symptomen wie zu Handeln ist, welches Arzneimittel in welcher Dosierung verabreicht werden soll und wie das genau zu geschehen hat. Selbstverständlich ist in einer lebensbedrohlichen Situation die Alarmierung des Notarztes vorrangig. Bis zu seinem Eintreffen muss aber gewährleistet sein, dass die in diesem speziellen Fall notwendigen Maßnahmen schnell und sachgerecht durchgeführt werden. Eine gute Organisation hilft 1. Organisieren Sie die Medikamentengabe eindeutig: • genaue Beschriftung des Medikaments um Verwechslungen zu vermeiden (Name des Kindes, Hinweise zur Einnahme) • sichere Aufbewahrung außer Reichweite der Kinder • Einweisung, u. U. Schulung des Personals • Dokumentation der Medikamentengaben 2. Sprechen Sie mit den Eltern über Probleme, Wünsche, Erwartungen. 3. Legen Sie eine Vertretungsregel für den Fall der Erkrankung von Kollegen fest. Dokumentation und weiterführende Informationen Um die angesprochenen notwendigen Dokumentationen durchzuführen und für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Handreichung „Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen des Landes SachsenAnhalt“. In den Anlagen dieser Handreichung finden Sie Vorlagen für die Dokumentation der Vereinbarung mit den Eltern, der ärztlichen Bestätigung und der Medikation sowie für die Protokollierung der durchgeführten Medikamentengaben. Weitere Hinweise und Informationen zu diesem Thema enthält der Flyer „Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen“ (DGUV Information 202-092). Beide Materialien finden Sie in den aktuellen Meldungen auf der Homepage der Unfallkasse SachsenAnhalt (www.ukst.de) bzw. direkt unter www.ukst.de / medikamentengabe. Matthias Meyer Eindeutige Absprachen im Kollegium und eine gute Kooperation mit den Eltern helfen, Fehler zu vermeiden und geben Sicherheit. Beachten Sie bei der Organisation der Medikamentengabe folgende Punkte: Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention Wenn in der KiTa was passiert … Wenn in der KiTa was passiert … kommen meist Fragen wie: Darf die Erzieherin das? Was muss sie beachten? Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor? Für Fragen ist es dann aber zu spät. Die müssen viel eher gestellt und beantwortet werden! rundsätzlich beinhaltet die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten auch die Pflicht zur Aufsicht. Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich mitunter aber gerade durch diese Aufsichtspflicht in ihrer pädagogischen Arbeit eingeschränkt. Bei der Lösungssuche sind rechtliche Belange (Versicherungsschutz und Haftung) und subjektive Einschätzungen zu beachten. G ten. Ziele und Inhalte pädagogischen Handelns sind nicht durch die Aufsichtspflicht dominiert. Klar formuliert im bereits genannten § 1631 BGB, ergänzt durch § 1626 Abs. 2 BGB für die elterliche Erziehung: Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Kinder haben ein Recht auf Erziehung zu Selbständig- Deutlich wird, dass die Aufsichtspflicht keine Dauerbeobachtung und ständige Verhaltenskontrolle der Kinder verlangt. Auch sollen Gefahren und Risiken nicht von ihnen ferngehalten werden – sofern diese von ihrem Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten her mit ihnen umgehen können. Kinder sollen schrittweise an Gefahren herangeführt werden und das richtige Verhalten möglichst selbständig erlernen, also ohne Eingreifen der Erzieherin. Grundlagen der Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht ist nach § 1631 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Teil der Personensorge, die den Eltern obliegt. Über den KiTa-Vertrag wird der Träger der Einrichtung verpflichtet, die Aufsicht über die ihm anvertrauten Kinder zu übernehmen. Kita-Leitung und -personal berücksichtigen in ihrer Arbeit sowohl die pädagogischen Ziele der Einrichtung (Konzept) als auch das Wohl der Kinder und Dritter (§ 832 BGB). Prof. Hundmeyer formuliert daraus den Grundsatz: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist • d.h., von den Erziehungszielen her gerechtfertigt ist und • zugleich die Gesundheit des Kindes und die Sicherheitsinteressen anderer mit berücksichtigt, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein.“ Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in KiTas Aufsichtspflicht und Erziehung stehen nicht im Widerspruch zueinander. Sie sind gleichrangige Rechte und Pflich- Sicherheitsforum 3 . 2016 keit und Eigenverantwortung, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das verbietet Bevormundung, Gängelei und fortwährende Kontrolle. Das gesetzliche Leitbild der Jugendhilfe beschreibt in § 1 Abs. 1 SGB VIII: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Und schließlich nimmt § 1 KiFöG dieses Leitbild auf und stellt es als Leitziel der Erziehung in Kindertageseinrichtungen besonders heraus. Kriterien zur Einschätzung für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle Kinder der Einrichtung, also auch auf Besuchs- und Probekinder, die mit Wissen und Wollen der KiTa in deren Betreuungskonzept aufgenommen wurden. Durch die spielerische Vermittlung von Fähigkeiten werden die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwick- 7 Prävention (2) Faktoren in der Gruppe Diese liegen in der Gruppengröße, Zusammensetzung und damit verbundener Gruppendynamik, in der gegenseitigen Kenntnis (Zeitdauer des Bestehens, Erfahrung miteinander) und in der aktuellen Situation wie dem Interaktionsverlauf zwischen Kindern. Beispielsweise sind erhöhte Anforderungen an Kleinkinder müssen bei gefährlichen Spielen (z. B. Mikado), Beschäftigungen (z. B. Schneiden mit Schere), Aktivitäten (z. B. Erlernen des Umgangs mit Messer und Gabel bei den Mahlzeiten) oder Betätigungen (z. B. Klettern auf einem hohen Klettergerüst) mehr beaufsichtigt werden, als z. B. beim Spielen im Sandkasten oder Bilder malen. lung so gefördert, dass sie mit den Anforderungen und Risiken des täglichen Lebens umgehen können. Die Einheit von Erziehung und Aufsicht verlangt von den pädagogischen Fachkräften verschiedene Faktoren in unterschiedlichen Situationen abzuwägen: (1) Faktoren in der Person des Kindes Jüngere Kinder benötigen mehr Aufsicht als ältere, da sie viele Gefahren noch nicht kennen, oft unberechenbar handeln und die Folgen ihres Verhaltens häufig nicht abschätzen können. Wichtiger als das Alter sind der körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklungsstand des Kindes und die mit ihm gemachten Erfahrungen. Das bedeutet beispielsweise, • dass sich die Erzieherin bei der Aufnahme eines Kindes über eventuelle Behinderungen, Gesundheitsschäden, Allergien und andere Risiken informieren bzw. von den Eltern darüber unterrichtet werden muss, • dass sie ihr unbekannte oder noch wenig bekannte Kinder (Neuaufnahmen) mehr im Auge behalten muss als Kinder, deren Verhalten sie aufgrund ihrer Vorerfahrungen mit ihnen gut abschätzen kann, • dass sie einen unreifen, entwicklungsverzögerten Fünfjährigen mehr beaufsichtigen muss als ein gleichaltriges, aber sehr selbständiges oder sehr gehorsames Kind. Erhöhte Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind auch zu stellen, wenn ein Kind z. B. zu aggressivem Verhalten neigt oder die eigenen Fähigkeiten sehr überschätzt. 8 die Aufsichtsausübung zu stellen, wenn die Kindergruppe besonders aufgedreht und aggressiv ist („Montagssyndrom“) oder sich gerade ein Streit zwischen mehreren Kindern anbahnt. Der haftungsrechtlichen Rechtsprechung und Praxis ist keine generelle, einigermaßen definitive Antwort zu entnehmen. Auf jeden Fall sollte die Gruppengröße auf Dauer nicht gegen die jeweiligen Landesrichtlinien verstoßen. Generell ist es aber einer Fachkraft zumutbar, für kürzere oder längere Zeit die Kinder einer anderen Gruppe mit zu betreuen. Es wird dann von ihr erwartet, dass sie z. B. auf risikoreiche Aktivitäten verzichtet und rigoroser Aufsicht führt. (3) Art der Aktivität bzw. Beschäftigung Die Art des Spiels und die davon ausgehende allgemeine Gefahr (Baden, Geländespiel, Handwerksarbeiten, Mittagsruhe, Essen) sowie die davon ausgehende konkrete Gefahr (dem Kind bekannt / nicht bekannt, mit Kind geübt / nicht geübt) ist mit den pädagogischen Zielen vereinbar oder nicht. (4) Räumliche und örtliche Gegebenheiten Die Bekanntheit, Beschaffenheit und Abgeschlossenheit des Geländes werden eingeschätzt. Ebenso spielen die allgemeinen Gefahren in der Umgebung sowie die besonderen Gefahren bezogen auf das Kind / die Gruppe (Kenntnis, Vertrautheit der Kinder mit den Gefahren) eine Rolle. Ein Mehr an Aufsicht ist nötig, wenn es in den Innen- oder Außenräumen des Kindergartens besondere Gefahrenquellen gibt (z. B. brennende Kerzen, Arbeiten an der Elektroinstallation, kaputtes Spielgerät im Garten). Gleiches gilt für den Fall, dass die Kindergruppe die Einrichtung verlässt und mit Gefahren wie Straßenverkehr, ungesichertem Bachlauf, Baustellen usw. konfrontiert wird. (5) Faktoren in der Person der Erzieherin Hierbei sind vor allem der Ausbildungsstand, die pädagogischen Kenntnisse und Erfahrungen (Berufsanfänger oder erfahrene Fachkraft), aber auch die körperlichen Fähigkeiten (Beweglich- Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention keit, Hör- und Sehvermögen) in die Überlegungen zur Aufsicht einzubeziehen. Beispielsweise wird von einer Berufsanfängern ein eher übervorsichtiges Verhalten erwartet, darf eine Nichtschwimmerin keine Kinder bei einem Schwimmbadbesuch beaufsichtigen, muss sich eine gehbeeinträchtigte Erzieherin mehr in der Nähe der Kinder aufhalten, um bei Gefahr schnell eingreifen zu können. Eine Erzieherin darf nicht überfordert werden, indem von ihr verlangt wird, auf Dauer eine zu große Gruppe oder in gefährlichen Situationen zu viele Kinder zu betreuen. Auch dürfen die Anforderungen nicht vernünftigen pädagogischen Erwägungen zuwiderlaufen. So ist eine Überwachung auf Schritt und Tritt unzumutbar. Erforderlich ist dagegen eine regelmäßige Kontrolle in bestimmten Zeitabständen. (6) Pädagogische Ziele und Grundsätze faltung, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein? Welche konkreten Gefahren sind absehbar mit der geplanten Aktion verbunden? Lohnt mein konkretes pädagogisches Ziel das vermutliche Risiko? Gibt es eventuell einen risikoärmeren Weg, der zum gleichen Ergebnis führt? (2) Ge- und Verboten Formen der Aufsichtsführung Dem Vorrang der Erziehung kommt entgegen, dass es unterschiedlich intensive Formen der Aufsichtsführung gibt. Die sozialpädagogische Fachkraft muss also nur dasjenige Mittel ergreifen, das vor dem Hintergrund der gerade beschriebenen Kriterien von seiner Einflussstärke her der jeweiligen Situation entspricht. Sie kann wählen zwischen: (1) Informieren, Belehren, Ermahnen Als pädagogische (und rechtlich) entscheidende Fragefolge bietet sich an: Welche pädagogischen Überlegungen bestimmen die Planung? Verfolge ich ein Teilziel auf dem Weg zu freier Ent- Sicherheitsforum 3 . 2016 lichen Objekten anleiten und Verhaltensweisen lehren, mit denen risikoreiche Situationen (z. B. im Straßenverkehr) gemeistert werden können. Sie muss sich vergewissern, ob sie verstanden wurde. Wichtig ist auch das eigene Vorbild. Die Erzieherin muss die Kinder über mögliche Gefahren und deren Verhinderung klar und verständlich informieren, zum richtigen Umgang mit gefähr- Ein exakt umschriebenes Verhalten wird verlangt bzw. untersagt. Dies ist z. B. notwendig, wenn Kinder Belehrungen und Warnungen nicht beachtet haben, wenn sie zu wenig Einsicht zeigen, wenn sie bestimmte Verhaltensweisen noch nicht beherrschen oder wenn der Schadenseintritt sehr wahrscheinlich ist. Verbote sollten eher selten aufgestellt werden, da sie die Entwicklung von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein erschweren. (3) Überwachen, Kontrollieren Auch Kleinkinder müssen nicht auf Schritt und Tritt beobachtet werden; dies ist weder der Erzieherin zumutbar noch pädagogisch zulässig. Die Fachkraft muss sich also nicht ständig im Raum bzw. in der Nähe der Kinder aufhalten oder fortwährend in Blick- 9 Prävention kontakt bleiben. Zumeist reicht ein relativ häufiges, stichprobenartiges Kontrollieren. Entsprechend der vorgenannten Kriterien sind aber intensivere Überwachung und Kontrolle von (einzelnen) Kindern notwendig, wenn diese sich z. B. an frühere Belehrungen und Verbote nicht gehalten haben, mit gefährlichen Objekten spielen oder sich in einer risikoreichen Situation (Klettern, Straßenverkehr usw.) befinden. letzt oder gar getötet wurde, wird in der Regel eine Ermittlung durchgeführt. Dann muss die Staatsanwaltschaft der Erzieherin eine (grob) fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen. Jedoch sind strafrechtliche Verfahren mit rechtskräftiger Verurteilung einer pädagogischen Fachkraft sehr selten. vorhanden – der Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers bzw. der Berufshaftpflichtversicherung der Erzieherin übernommen – außer die Aufsichtspflichtverletzung erfolgte vorsätzlich oder (dies gilt nur für die gesetzliche Unfallversicherung) grob fahrlässig. (4) Eingreifen Im Rahmen einer verantwortlichen Erziehung müssen Kindern auch Freiräume eingeräumt werden, bei denen ein sofortiges Eingreifen des Aufsichtspflichtigen nicht mehr möglich ist. Aber auch: Ist ein Kind oder eine dritte Person gefährdet bzw. ist ein Sachschaden zu erwarten, ist es die Pflicht der aufsichtführenden Person, den Schaden zu verhindern. Wie das Eingreifen im konkreten Fall aussieht, hängt von der jeweiligen Situation ab. Die Erzieherin kann verbal oder auch unter körperlichem Einsatz eingreifen oder auch die Gefahrenquelle entfernen (z. B. durch Wegnehmen, Verschließen, Abbrechen des Spiels). s in Die Aufsicht mus erden, w ht Einklang gebrac ! nicht umgekehrt ziehung Verantwortliche Er e! erfordert Freiräum achung Dauernde Überw rsönlichbehindert die Pe g! keitsentwicklun Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflicht Aufsichtspflichtverletzungen können strafrechtliche, zivilrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Folgen haben. Die Verletzung der Aufsichtspflicht an sich ist nicht strafbar. Nur wenn dadurch ein Kind oder ein Dritter (schwer) ver- 10 Im Gegensatz zu strafrechtlichen Verfahren muss bei zivilrechtlichen die Aufsichtspflichtverletzung der Erzieherin nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kommt es zu einer Umkehr der Beweislage: Die Fachkraft muss sich selbst entlasten und glaubhaft machen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Durch die Formulierung der entsprechenden Rechtsgrundlage (§§ 823, 832 BGB) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass seines Erachtens ein eingetretener Schaden in aller Regel auf unterlassener bzw. unzureichender Aufsichtsführung beruht. Die Fachkraft muss also die Vorannahme entkräften oder nachweisen, dass der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre. Bei einer Aufsichtspflichtverletzung müssen entstandene Personen-, Sachoder Vermögensschäden wieder gutgemacht und u. U. Schmerzensgeldansprüche erfüllt werden. In der Regel werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung oder – sofern In manchen Fällen haftet auch die KitaLeitung mit, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen hat, z. B. wenn sie die Aufsichtsführenden unzureichend eingewiesen, belehrt oder unterstützt hat, oder wenn sie bei offensichtlichem Fehlverhalten derselben nicht eingeschritten ist. Ähnliches gilt für den KitaTräger: Er haftet mit, wenn er beispielsweise unqualifiziertes Personal einstellt, sein pädagogisches Personal ungenügend angeleitet oder überwacht hat, es z. B. mit zu großen Gruppen auf Dauer überfordert oder ihnen relevante Informationen (z. B. zu Risiken) nicht gegeben hat. Schließlich haftet der Träger laut §§ 278, 831 BGB grundsätzlich für Pflichtverletzungen seines Personals mit: Insbesondere Schäden, die nicht durch vorsätzliche Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention oder grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung seiner Mitarbeiterinnen entstanden sind, werden dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zugerechnet und sind von diesem allein zu tragen. Unabhängig davon, ob ein Schaden eingetreten ist, können Aufsichtspflichtverletzungen auch arbeitsrechtli- Die DVD „Aufsichtspflicht in KiGa und Hort. Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein“ kann bei der Unfallkasse ausgeliehen werden (E-Mail: [email protected]). Inhalt: Die Aufsichtspflicht führt oft zu Unsicherheiten in der Arbeit mit Kindern. Der ehemalige Richter und bekannte Fachbuchautor Prof. Simon Hundmeyer beantwortet in diesem Film verständlich und leicht nachvollziehbar Fragen zur Aufsichtspflicht, die ihm in seiner langjährigen Tätigkeit immer wieder gestellt wurden. Die meisten der dabei beschriebenen Szenarien sind selbstverständlich auch bildlich dargestellt und werden vielen Pädagogen und Eltern bekannt vorkommen. Zu Wort kommt auch eine Vertreterin der Unfallkassen. Der Film macht deutlich, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Aufsichtspflicht und eine Pädagogik, die dem Kind ermöglicht, seinem angeborenen Entdeckerdrang nachzugehen, sich nicht ausschließen. Er wird damit vielen pädagogischen Fachkräften und Eltern in ihrer täglichen Praxis mit den Kindern mehr Sicherheit geben. che Folgen haben. Diese reichen von der formlosen Belehrung über Verweis und Abmahnung bis hin zur ordentlichen und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar fristlosen Kündigung. Die Sanktion muss aber in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Pflichtverletzung stehen. Andrea Mazanec § 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 832 BGB (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt Sicherheitsforum 3 . 2016 Quellen und weiterführende Literatur 1. Prof. a.D. Hundmeyer, Simon, „Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen“, Carl Link, 8. Auflage 2014 2. Prott, Roger, „Aufsichtspflicht – Rechtshandbuch für Erzieherinnen und Eltern“, Verlag das Netz, 2011 3. Prof. Hundt, Marion, „Pädagogik und Recht in der Kindertagesbetreuung“, Carl Link, 2013 4. Dr. Textor, Martin, „In jedem Fall verantwortlich? Zur Aufsichtspflicht in der Kita und im Kindergarten“, Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF), 1998 5. Gerwig, Kurt, „Aufsichtspflicht in KiGa und Hort“, AV1 Film 2014, DVD 11 Prävention Lärm und schlechte Akustik in Kindereinrichtungen Kindertagesstätten werden oftmals zu extrem lauten Plätzen, wenn die Kleinen dort spielen und toben, mit den Tischen und Stühlen klappern und vergnügt schreien. Eine stichprobenhafte Befragung in den Kindereinrichtungen zeigte, dass annähernd jede dritte Erzieherin eben diesen Lärm als Belastung anführte. ie von der Unfallkasse durchgeführten Messungen in Kitas bestätigten die Ergebnisse der Befragung. So wurden im Innenbereich mittlere Lärmpegel von 79 bis 82 dB(A) gemessen, ähnliche Werte waren auch im Außenbereich zu verzeichnen. In Einzelfällen traten kurzzeitig Maximalwerte von 98 dB(A) auf, so z. B. beim Fahren mit plastberäderten Spielzeugautos auf Beton bzw. Verbundpflaster sowie bei Sport- und Spielmaßnahmen im Sportraum. D Ein anhaltendes Geräuschniveau von 85 dB schädigt jedoch nachweislich das Gehör. Deshalb ist an anderen Arbeitsplätzen unter diesen Bedingungen bereits Gehörschutz vorgeschrieben. Die Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz sind vielfältig. Er beeinträchtigt das Konzentrationsvermögen und die Aufmerksamkeit, stört die Kommunikation und vermindert damit auch die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Lärm verursacht Gesundheitsschädigungen, die von psychischen Belastungen über physiologische Reaktionen, wie Kopfschmerzen und Bluthochdruck, bis hin zu irreparablen Schädigungen des Hörvermögens reichen. Permanenter Krach ermüdet sowohl die Erzieherinnen und Erzieher als auch die Kinder. Von Kindern verursachter Lärm hat meist einen kumulativen Effekt: Sie heben ihre Stimme, um sich unter den anderen tollenden Kindern hörbar zu machen. Anstatt die Lautstärke zu ignorieren, sollte man die Lärmquelle ausfindig machen und sie möglichst eindämmen. Dabei können selbst geringe Veränderungen, z. B. in der Einrichtung oder bei den Spielsachen, helfen. Tipps für geringe Kein lautes Lärmpegel Spielzeug Die Anordnung und Art der Möblierung spielt häufig eine sehr große Rolle für den Geräuschpegel in einem Gebäude. Im Allgemeinen wird der Geräuschpegel verringert, wenn große Räume in kleinere Einheiten aufgeteilt werden und die Kinder in überschaubaren Gruppen spielen. Bei der Einrichtung sollte darauf geachtet werden, dass die Räumlichkeiten keinen Widerhall geben oder harte Oberflächen haben. Zur Kontrolle des Lärmpegels und um die Geräuschwahrnehmung bei Kindern und Erwachsenen zu schärfen, kann eine Lampe installiert werden, die bei zu viel Lärm blinkt. Große, offene Räume verursachen meist einen deutlichen Nachhall. Zimmer können z. B. durch Regale oder Trennwände verkleinert werden. Kinder machen weniger Lärm, wenn sie ungestört in kleinenGruppen spielen. Auch eine Raumaufteilung macht Sinn: Einige Zimmer sind für lautes Tollen und Toben bestimmt, andere für ruhige Aktivitäten wie Lesen oder Malen. Harte Materialien verursachen generell deutlich mehr Geräusche als weiche Materialien. Wird die Unterseite von Stuhlbeinen und Tischen mit Filzplättchen beklebt, entsteht beim Rücken und Umstellen kein lautes Poltern. Weiche Farben an den Wänden und eine zurückhaltende Beleuchtung sorgen für eine gemütlichere und ruhigere Atmosphäre. In einer entspannten Umgebung neigen Kinder dann weniger dazu, Lärm zu machen. Bei der Anschaffung von Spielzeug sollte auch darauf geachtet werden, welche Lautstärken damit möglich sind. Unter dem Aspekt der Lärmvermeidung bzw. -verringerung kann auch bereits vorhandenes Spielzeug überprüft werden. Ggf. ist solch lautes Spielzeug dann zu entfernen oder nur im Freien zu verwenden. Im Folgenden einige Informationen zu potentiellen Gefahren sowie möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Spielzeuglärm. • Kaufen Sie kein Spielzeug, das den Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ trägt, da Kinder diesen Hinweis beim Spielen vergessen. • Spielmatten und Teppiche sind eine effektive Methoden, um z. B. die Lautstärke von Bauklötzen zu dämpfen. • Spielzeug in Hartholz- und Kunststoffkästen verursacht erheblichen Lärm, wenn Kinder sie nach Spielzeug durchwühlen. Kippen Sie in diesem Fall den Inhalt auf den Fußboden. Kleiden Sie die Kästen mit Stoff oder Filz aus. Spielzeug kann auch in Körben oder Stoffbeuteln aufbewahrt werden. Raumakustik beachten Neben den bereits genannten Einflussfaktoren spielt die Raumakustik eine wesentliche Rolle bei der Lärmreduzierung. Sie beeinflusst vor allem die Sprachverständlichkeit. Der Schall in einem Raum setzt sich aus drei Anteilen zusammen, dem 12 Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention Direktschall, nützlichen frühen Reflexionen und dem Nachhall. Der Direktschall trägt dabei die Hauptinformation. Frühe Reflexionen innerhalb der ersten 50 ms werden vom menschlichen Gehör mit dem Direktschall zusammenfasst und fördern eine gute Sprachverständlichkeit. Störend bei der Sprachübertragung wirkt der Nachhall. Er entsteht durch Vielfachreflexionen an den Raumbegrenzungsflächen und ist abhängig von der Größe und Geometrie des Raumes sowie den akustischen Eigenschaften von Wänden, Decken und Einrichtungsgegenständen. Ist die Nachhallzeit zu lang, werden Sprechsilben verdeckt und es leidet die Sprachverständlichkeit insgesamt. Nachhall verringert aber nicht nur die Kommunikationsfähigkeit, er ist auch die maßgebliche physikalische Ursache für die Entstehung von Lärm. Ist die Sprachverständigung in Räumen schlecht, wird zwangsläufig lauter gesprochen. Die Folge: Nicht nur das Nutzsignal, sondern auch der Nachhall werden gleichermaßen lauter und verschlechtern die Gesamtsituation der Sprachverständlichkeit weiter. Dieser so genannte „Lombardeffekt“ sorgt dafür, dass in halligen Räumen der Geräuschpegel übermäßig stark ansteigt. Zudem verbleiben alle unvermeidbaren Geräusche wie Stühlerücken, Füßescharren, Husten, Spielen usw. zu lange im Raum und sorgen für ein Ansteigen des Lärmpegels. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verringerung von Nachhallzeiten auf ein optimales Niveau, der Geräuschpegel um typischerweise 10 dB gesenkt wird. Das entspricht in etwa einer Halbierung des Lautstärkeempfindens. Die Regulierung der Nachhallzeit ist daher die wichtigste Maßnahme zur Verbesserung der Akustik. Nachhallwerte in Abhängigkeit von der Raumgröße nach DIN 18041 rechner des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (www.dguv.de, Webcode: d130076). Zur Verbesserung der Raumakustik eignen sich verschiedene Schallabsorber an Decken oder Wänden (s. Fotos). So erzielen z. B. hoch absorbierende Schallabsorber erst durch den Einsatz einer bestimmten Fläche die gewünschte Wirkung im Raum. Umgekehrt kann auch ein relativ schwach absorbierender Schallabsorber den angestrebten Effekt erzielen, wenn seine Fläche entsprechend groß gewählt wird. Grundsätzlich ist zur Bedämpfung eines Raums entweder ein Schallabsorber oder auch eine Kombination verschiedener Schallabsorber möglich. Entscheidend für die Nachhallzeit im Raum ist immer die insgesamt erzielte Summe für die äquivalenten Schallabsorptionsflächen aller im Raum vorhandenen Oberflächen. Obgleich eine akustische Vollsanierung sicherlich den größten Erfolg bringen würde, ist dies nicht unbedingt nötig. Wie die Beispiele zeigen, kann schon durch eine teilweise und gezielte Anordnung von schallabsorbierenden Elementen eine merkliche Verbesserung der Raumakustik erreicht werden. Die Flächen und die Anordnung kann experimentell bzw. mit Hilfe eines Akustikrechners ermittelt werden. Unterstützung durch Beratung und ggf. Messungen sind durch die Unfallkasse Sachsen-Anhalt möglich. Wolf Bönisch Grundlage für Empfehlungen zur raumakustischen Gestaltung von kleinen bis mittelgroßen Räumen bildet die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“. Diese Norm bezieht sich vor allem auf Räume für kommunikative Zwecke und musikalische Nutzungen, aber auch auf Sportund Schwimmhallen. Die Empfehlungen und Hinweise dieser DIN-Norm sollten stets die Grundlage für raumakustische Planungen sein. Genutzt werden kann auch der Raumakustik- Sicherheitsforum 3 . 2016 13 Prävention Spielen, rätseln, mitfühlen – Neuer Entdecker-Parcours zu Arbeit und Gesundheit in der DASA in Dortmund Ein Frisör, ein Bürokaufmann, eine Gärtnerin und eine Karosseriemechanikerin – die vier stehen mitten im Leben und in ihrem Job. Aber was hat ihr Alltag mit dem Thema Berufskrankheiten zu tun? In einer neuen Präsentation der DASA Arbeitswelt Ausstellung laden vier erfundene Charaktere zu einem ungewöhnlichen EntdeckerParcours ein, um diese Frage zu beantworten. „Wie geht’s?- Eine Ausstellung zur Gesundheit im (Arbeits-) Leben“ wird seit dem 30. Juni 2016 in Dortmund zeigt. oher kommen bei Friseur Nuri die roten Stellen auf der Haut und warum hört Karosseriemechanikerin Sandra plötzlich schlecht? Stellvertretend für die Spielfiguren setzen sich die Besucher und Besucherinnen der Ausstellung damit auseinander, was Berufskrankheiten sind und wie sie entstehen können. „Wie geht´s?“ richtet sich damit vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene, die den Start ins Berufsleben noch vor sich haben. W Der Clou „Die Besucher erkennen, dass es Erkrankungen gibt, die zunächst schleichend den Joballtag begleiten können, gegen die aber jeder etwas im 14 AUSSTELLUNG Wie geht‘s? – „Wer de Detekt zum iv und finde die Kr ankmach er be i der Ar beit“ Eine Ausstellung zur Gesu ndheit im (Arbeits-) Leben 30.06.16 –12.02.17 www.dasa-dortmund.de In Kooperation mit www.wiegehts-ausstel lung.de Hamburg Mit detektivischem Spürsinn erfahren die Besucher, wo Gefährdungen am Arbeitsplatz und in der Freizeit lauern. Welche Symptome einer Krankheit sind aufgetreten? Sprechen sie für eine Berufskrankheit? Spielend, rätselnd und mitfühlend geht es darum, ein Bewusstsein für Gefährdungen zu entwickeln, die langfristig zu Beschwerden führen können. Die Ausstellung zeigt, dass es gut ist, sich Gefährdungen bewusst zu machen – und zu wissen, wo es Unterstützung gibt“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Mit ihr zusammen hat die DASA die Ausstellung entwikkelt. Illustrationen: Laura Laakso, Besucherinnen und Besucher erspielen sich die Handlung. Jeder Charakter hat einen eigenen Ausstellungsparcours. Ausgestattet mit einem Ausstellungsheft gilt es, sich in die jeweiligen Leben hineinzuversetzen und sich mit Arbeitsleben, Gewohnheiten und Vorlieben der Figuren auseinanderzusetzen. Kombinieren und Ausprobieren statt Inhalte an sich vorbeirauschen zu lassen, das ist die Leitidee der Schau. Alltag tun kann“, so Ausstellungsmacherin Jana Hawig von der DASA. „Wir sehen die Ausstellung als Chance. Junge Menschen können sich vorstellen, was ein Arbeitsunfall ist, aber über Berufskrankheiten wissen sie wenig. Die als Wanderausstellung geplante Präsentation ist bis zum 12. Februar 2017 in der DASA Arbeitswelt Ausstellung zu sehen. Weitere Informationen unter: www.wiegehts-ausstellung.de. Quelle: DGUV Sicherheitsforum 3 . 2016 Prävention Kreative Ideen für mehr Arbeitsschutz ausgezeichnet Bei der Abschlussveranstaltung und Preisverleihung der DGUV Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ am 31.05.2016 in Magdeburg wurden Berufsschulen aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. ie Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln führt häufig zu Unfällen am Arbeitsplatz. Dieser Problematik widmete sich im vergangenen Jahr das Schwerpunktthema der Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Fokus standen dabei nicht nur mögliche Unfall- und Gesundheitsrisiken, sondern auch die Ursachen für unsicheres Handeln. D „Das Improvisieren ist leider häufige Ursache von Arbeitsunfällen, die Auszubildenden unterlaufen“, sagte Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter beim DGUV Landesverband Nordwest, anlässlich der Preisverleihung. „So ist ein Bürostuhl beispielsweise kein Leiterersatz. Und obwohl das bekannt ist, greift man dennoch darauf zurück, wenn es einmal schnell gehen muss. So bringen sich viele Menschen durch falsch verwendete Arbeitsmittel in Gefahr“, führt Hedtmann aus. Deshalb sei es wichtig, den richtigen Gebrauch von Arbeitsmitteln immer wieder anzusprechen – insbesondere gegenüber Auszubildenden. Dieser Aspekt war Ziel des Präventionsprogramms „Jugend will sich-er-leben“ für Berufsschülerinnen und -schüler im Sicherheitsforum 3 . 2016 Schuljahr 2015 / 2016. Junge Auszubildende sollten sich mit dem eigenen Verhalten und möglichen Zielkonflikten auseinandersetzen. Hierzu stellte der Landesverband Nordwest der DGUV allen Berufsschulen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ein umfangreiches Medienpaket für den Unterricht zur Verfügung. Der zugehörige Kreativwettbewerb stand unter dem Motto „Die Azubi-Formel: TOP Ausbildung = sicher + richtig + gut“. Hier konnten sich die Schülerinnen und Schüler mit selbst gestalteten Plakaten, einer Evaluation oder in Form von Kurzfilmen zu Unfallgefahren mit Arbeitsmitteln einbringen. Der DGUV Landesverband Nordwest vergab Auszeichnungen an Schulen für eine besonders hohe Beteiligung am Wettbewerb. Für Sachsen-Anhalt gewannen die BbS „August von Parseval in Bitterfeld-Wolfen, die BbS „Otto von Guericke“ Magdeburg, die BbS V in Halle, die BbS Salzwedel, die BbS I in Stendal und die BbS Quedlinburg Schulpreise im Wert von 850 bis 300 Euro. Darüber hinaus wurden noch Kreativpreise vergeben. So gewann die BbS IV „Otto Schlein“ in Magdeburg einen Kreativpreis für die Erstellung eines Plakats und die BbS V in Halle einen Kreativpreis für ein Theaterprojekt. Die Preisträger in der Kategorie Film kamen aus Niedersachsen. Aus allen eingegangenen Teilnahmekarten wurden noch 33 Schülerinnen und Schüler aus berufsbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ausgelost, die jeweils einen Geldpreis gewannen. Hintergrund „Jugend will sich-er-leben“ „Jugend will sich-er-leben“ (JWSL) besteht seit 1972 und hat seit dieser Zeit mehrere Millionen Auszubildende und jugendliche Berufsanfänger mit Tipps, Hinweisen, Unterrichtskonzepten und Wettbewerben beim Start in einen sicheren und gesunden beruflichen Alltag unterstützt. Getragen wird JWSL von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Durchführung übernehmen die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 15 Prävention 100. „Gesunde KiTa“ in Sachsen-Anhalt Gemeinsam mit den Kindern der Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ begingen die Bewohner des Alten- und Pflegeheimes „St. Laurentius“ in Freyburg am 1.Juli 2016 den jährlichen Gründungstag der Einrichtung. Die Kita selbst erhielt an diesem Tag eine besondere Auszeichnung. Dafür ließen die Kinder genau 100 bunte Luftballons in den Himmel steigen. ür die Knirpse der Kindertagesstätte und ihre Erzieherinnen gab es an diesem Tag etwas ganz Besonderes zu feiern. Ihre Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ wurde offiziell die 100. „Gesunde KiTa“ in Sachsen-Anhalt. Um dieses Zertifikat hatte sich die Freyburger Kindertagesstätte, die ihr Domizil im Hospital „St. Laurentius“ hat, bei der Landesvereinigung für Gesundheit (LVG) beworben. Das Zertifizierungsverfahren ergab, dass die „Kleinen Rebläuse“ des „Gesunden“ Gütesiegels für Kindertagesstätten durchaus würdig sind. Ab dem 1. Juli 2016 ist sie daher nun eine von bundesweit 236 Einrichtungen, die bisher als „Gesunde KiTa“ ausgezeichnet werden konnten. F Die „Kleinen Rebläuse“ verbringen ihren KiTa-Alltag im Gebäudekomplex eines Pflegeheimes in Freyburg. Das Streichelgehege und das Kräuterbeet auf dem Außengelände sowie das Aquarium im Haus erfreuen dort Kinder und Senioren gleichermaßen. Die Kleinen haben regelmäßig Kontakt zu den Bewohnern des Heimes und dessen Mitarbeitern. Sie erhalten das Mittagessen aus der dortigen Küche, gehen durch verschiedene Bereiche des Heimes, begrüßen die Bewohner, kommen ins Gespräch oder winken einfach nur. In der pädagogischen Arbeit der KiTa „Kleine Rebläuse“ wird viel Wert darauf gelegt, dass die Kinder alles, was sie schon selbst können und wollen, auch tun sollen. „So lernen die Kinder durch selbständiges Ertasten, Erleben und Experimentieren ihre Welt zu begreifen“, versichert KiTa-Leiterin Cornelia Jesswein im Qualitätsbericht der Einrichtung, der wie eine Fremdbewertung durch ausgebildete Auditoren Be- 16 standteil des Zertifizierungsverfahrens zur „Gesunden KiTa“ ist. Bei den „Kleinen Rebläusen“ wird für die Kinder jedem Wochentag ein spezielles Thema zugeordnet. So steht der Montag im Zeichen der Bewegungsschulung, der Orientierung im Raum und der Förderung der körperlichen Entwicklung. Dienstags sind die schöpferischen Kräfte der Kinder gefragt, wobei bildnerisches Gestalten, Feinmotorik und der Umgang mit unterschiedlichen Materialen / Werkzeugen im Fokus steht. Mittwoch ist in der KiTa – seit November 2015 ein zertifiziertes „Haus der Kleinen Forscher“ – Tag der Natur- und Sachbegegnung sowie der Umwelterfassung. Musik, Rhythmik, Märchen, Gedichte und Fingerspiele bestimmen den Donnerstag, während die Kinder sich freitags so beschäftigen können, wie sie es gern möchten. Die Beteiligung an der Zertifizierung und die Ergebnisse im Rahmen der Fremdbewertung unterstreichen das Engagement von Leitung, Personal und Träger der KiTa, die Entwicklung der Kinder in Bezug auf Gesundheit aktiv zu unterstützen. „Sie schaffen damit eine wichtige Basis für gesunde und sichere Spiel-, Lern- und Arbeitsbedingungen in der Betreuungseinrichtung.“, so Max Rönninger, Geschäftsführer der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, die dieses Qualitätssicherungsverfahren für Kitas fördert und unterstützt. Hintergrund: Das Audit „Gesunde KiTa“ wurde von der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V. in enger Zusammenarbeit mit KiTa-Praktikern des Landes entwickelt. Aktuell nutzen sechs Bundesländer dieses Zertifizierungsverfahren. Im Juli 2016 gab es deutschlandweit 236 zertifizierte „Gesunde KiTas“, davon nun 100 in SachsenAnhalt. 121 „Gesunde KiTas“ haben das Audit bereits einmal erfolgreich verteidigt (49 in Sachsen-Anhalt), 36 (20 aus Sachsen-Anhalt) die Rezertifizierung schon ein weiteres Mal bestanden. Quelle: LVG Sachsen-Anhalt e.V. Sicherheitsforum 3 . 2016 Beitrag Neues UV-Meldeverfahren zum Lohnnachweis ab 2017 Ab 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Beitragsgruppen KL1 bis KL3 angehören, in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen so genannten Stammdatenabgleich durchführen. Das ist der erste Schritt zu einem neuen digitalen Lohnnachweis ab 2017. Lohnnachweis wird digital Ab November: Versand Zugangsdaten für Lohnnachweis DIGITAL 2016 Ab Nov. Ab 1. Dezember: Stammdatenabgleich für 2016 und 2017 Ab 1.12. Bis 16.2. Ab 1. November: Stammdatenabgleich für 2018 2017 Bis 16. Februar: Lohnnachweis DIGITAL und Lohnnachweis auf herkömmlichem Weg er Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch das neue UV-Meldeverfahren durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst: D Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals auf diesem neuen digitalen Weg bis zum 16. Februar 2017 zu übermitteln. Werden weder Personal noch Aushilfen beschäftigt, entfällt die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren. Parallelverfahren für die Beitragsjahre 2016 und 2017 Das neue Verfahren ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Daher ist in einer zweijährigen Übergangsphase für die Beitragsjahre 2016 und Sicherheitsforum 3 . 2016 Ab 1.11. Bis 16.2. Bis 16. Februar: Lohnnachweis DIGITAL und Lohnnachweis auf herkömmlichem Weg Ab 1. November: Stammdatenabgleich für 2019 2018 Ab 1.11. Bis 16.2. 2019 Bis 16. Februar: Lohnnachweis DIGITAL 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren zu erstatten. Die Übergangsregelung stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018, d. h. ab 01.01.2019 erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren. Das UV-Meldeverfahren im Überblick Meldungen über das UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen. Tipp: Immer die aktuelle Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen. 17 Mitteilungen Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist im so genannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Das kann ab Januar 2017 nach dem Versand der Zugangsdaten geschehen. Folgende Zugangsdaten sind erforderlich: • Betriebsnummer der Unfallkasse Sachsen-Anhalt (BBNRUV) • Mitgliedsnummer • PIN Diese werden von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt voraussichtlich im Januar 2017 schriftlich mitgeteilt. Tipp: Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden. Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst pro Beitragsjahr wird die meldende Stelle registriert. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erwartet von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr. Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben: • Mitgliedsnummer • Betriebsnummer der Unfallkasse • Bezogen auf die Gefahrtarifstellen: - Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Geleistete Arbeitsstunden - Anzahl der Arbeitnehmer Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische Merkmale übertragen, die es der Unfallkasse ermöglicht, die meldende / abrechnende Stellen zu erkennen. Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Die Unfallkasse erwartet dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen. Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die Unfallkasse die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten. Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe zu verwenden. In diesem Fall werden die Stammdaten automatisch unmittelbar vor der Abgabe des Lohnnachweises abgerufen. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig. Weitere Informationen Weitere und detailliertere Informationen enthält die Broschüre „Informationen und wichtige Termine zum UVMeldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften“. Sie kann von der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) heruntergeladen werden (www.dguv.de / uv-meldeverfahren). Informationen für Kita und Schule Das Familienministerium hat zwei neue Broschüren „Kindertagespflege: die familiennahe Alternative“ veröffentlicht, einen flege: tagesp Kinder die familiennahe Alternative „Leitfaden für Eltern“ und einen „Leitfaden für Tagespflegepersonen“. (www.bmfsfj.de, Suche: Altenative) Ein Leitfaden für Eltern Das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend im Bereich des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat „Handlungsempfehlungen für den Umgang mit offenem Feuer in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gemäß dem Kinderförderungs- 18 gesetz LSA in Verbindung mit §§ 43 und 45 SGB VIII“ mit Stand 06.06.2016 herausgegeben und auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht. (www.lvwa.sachsen-anhalt.de, Das LVwA, Landesjugendamt, Kinder und Jugend, Bereich Kindertageseinrichtungen) Die Unfallkasse Sachsen hat ihre Planungshinweise für Neubau oder Sanierung von Kindertagesstätten (innen und außen), von Schulen (innen und außen) sowie für Schulsporthallen aktualisiert (Stand 2 / 2016). Sie enthalten zusammengefasst und übersichtlich die Anforderungen zu Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. (www.unfallkassesachsen.de, Service, Aktuelles) Alle hier aufgeführte n Medien können weder bei de r Unfallkasse Sachsen-Anhalt noch bei den jeweiligen Urhebern als Druckschrift bestellt werden! Es be steht i. d. R. nur die Möglichkeit des Downloads unter dem jew eils angegebenen Fundort. Die Unfallkasse NRW hat eine neue Broschüre „Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen durch Bewegung“ veröffentlicht. Enthalten sind u.a. Beschreibungen bzw. Anleitungen für zahlreiche Bewegungsspiele, die zum Ausprobieren anregen. (www.unfallkasse-nrw.de, Service, Medien, Broschüren, S80) Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen Wie vermittle ich Flüchtlingskindern und deren Eltern verständlich und in ihrer Sprache Informationen zum Kita- oder اﻟﻨﻬﺎرﻳﺔ اﻟﺼﺤﺔ ﰲ دور اﻟﺮﺮﻋﻋﺎﻳﺔ اﻟﻨﻬﺎر اﻷﻣﺎن واﻟﺼﺤﺔ اﻷﻣ ﻟﻶﺑﺑﺎء ﻌﻠﻮﻣﺎت ﻶ ﻣﻌﻠﻮ Schulbesuch? Wie erklären wir, wie die Kinder sicher zur Schule kommen, was sie zum Beispiel beim Sportunterricht berücksichtigen müssen und was im Falle eines Unfalls zu tun ist? Entsprechende Informationen auf Arabisch zum Unfallversicherungsschutz in Kitas und Schulen stellt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Download zur Verfügung. (www.ukrlp.de, Webcode / Suche: 862) gut sichtbaren Stellen aufgehängt werden. (www.bzga.de, Infomaterialien, Kinderund Jugendgesundheit, Suche: Kindersicherheit) Die Unfallkasse Berlin hat Informationen für Eltern von Kitaund Schulkindern in Form von Faltblättern in türkischer und arabischer Sprache Güvenli ve sağlıklı bir veröffentlicht. Kita dönemi (www.unfallkasse-berlin.de, Service, Publikationen und Broschüren) Die Anzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern ist in Deutschland konstant hoch. Der IAG Report 1 / 2016 „PräPrävention gegen sexuel len Missbrauch bei Kindern vention gegen sexuellen Missbrauch bei Kindern“ stellt wesentliche Eckpunkte und Evaluationsergebnisse des Präventionsprogramms „Gemeinsam Mädchen und Jungen stärken“ der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Münster zusammen. Durch das Programm soll das Wissen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erhöht und besonders die Handlungskompetenz der Kinder gestärkt werden. Das Programm wurde in einer Version für die zweite Jahrgangsstufe evaluiert. In die Evaluation wurden sowohl Schüler als auch deren Eltern und Lehrkräfte einbezogen. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 12431) Die BZgA bietet ein Plakat „Kindersicherheit in Flüchtlingsfamilien“ mit den häufigsten Unfallgefahren in den Flüchtlingsunterkünften an. Die Unterkünfte sind in ihrer ursprünglichen Nutzung meist nicht als Wohnraum geplant worden. Das Plakat mit den eindringlichen und leicht verständlichen Bilderreihen macht auf vier Haupt-Unfallgefahren aufmerksam, die durch Information und Aufklärung in vielen Fällen vermieden werden können. Das Plakat kann von Betreuern sowie Betreibern in allen Unterkünften für Flüchtlingsfamilien an Sauerstoff ist wichtig für den Lernprozess. Je höher der CO2-Gehalt, desto schwieriger ist es, gute Lernleistungen zu erbringen, es drohen Konzentrations- und BefindlichkeitsstöLüften – Lernen rungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Gezielte und geplante Lüftung ist die wichtigste Maßnahme gegen schlechte Luft und die damit zusammenhängenden Beeinträchtigungen. In dem Faltblatt „Lüften – Lernen; Gute Luft in Schulen“ hat die Unfallkasse NRW die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengestellt. (www.unfallkasse-nrw.de, Webcode: N1097) Sicher und gesund in der Kita Infform o ationen für Eltern Ebeveynler için bilgiler IAG Report 1/2016 Evaluationsergebnisse des Präventionsprogramms «Gemeinsam · Mädchen und Jungen stärken» de s Kinderschutzbundes M ünster Die BZgA gibt als Unterrichtsmaterial für die Suchtprävention in den Klassen 710 eine DVD „Alkohol – Filme und Arbeitsmaterial für Schule und Jugendarbeit“ heraus. Mit der DVD wird das Ziel verfolgt, über das Suchtmittel Alkohol aufzuklären und einem gesundheitsschädlichen Konsum vorzubeugen. Den Schülern soll verdeutlicht werden, welche Gefahren von Alkohol ausgehen können und wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang ist. Lehrkräfte können bei der BZgA ein kostenloses Exemplar anfordern. (www.bzga.de, Infomaterialien, Unterrichtsmaterialien) Im Internetportal „Lernen und Gesundheit“ der DGUV stehen zur Unterstützung von Lehrern sehr gute Materialien zum Download zur Verfügung, darunter Hintergrundinformationen für die Lehrkraft, Lehrmaterialien und Fachmedien. Auf dem Portal werden folgende neue Medien angeboten: • Primarstufe, Sommer, Sonne, Sonnenschutz (Webcode: lug1091886) • Berufsbildende Schulen, Gefahr stoffe am Arbeitsplatz (Webcode: lug840599) • Berufsbildende Schulen, Arbeiten bei Hitze (Webcode: lug1000974) (www.dguv-lug.de) Gute Luft in Schulen Interessante Videoclips zum Umgang mit der Gefährdung bei den Themen hochgelegene Arbeitsplätze, Strom, Lärm, bewegte Maschinenteile und Gefahrstoffe gibt es im Portal für Auszubildende der BG ETEM. (www.bgetem.de, Medien / Service, Mir passiert schon nix -…) Rainer Kutzinski Sicherheitsforum 3 . 2016 19 Mitteilungen Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht Das speziell auf die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtete Selbstbewertungsinstrument GDA-ORGAcheck steht als Druckund Onlinevariante zur Verfügung. Zur Erläuterung einzelner Check-Module stehen jetzt Videoclips bereit. Mithilfe der so genannten Schiebeanimation werden auf anschauliche Weise die GDA-ORGAcheck-Elemente „Gefährdungsbeurteilung“ und „Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle“, „Unterweisung“ und „Fremdfirmen“ erklärt. (www.gda-orgacheck.de, Videos) Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) erfolgten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen. Es handelt sich um: • die neue TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und EStaub”, • die berichtigten TRGS 725 und TRGS 727, • die geänderte und ergänzte TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, • die geänderte und ergänzte TRGS 910 „Risikobezogenes • Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”, • einen Beschluss des AGS zu Beurteilungsmaßstäben, • einen Beschluss des AGS zum Beur teilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub). (www.baua.de, Themen von A-Z, Gefahrstoffe, TRGS). Werden am Arbeitsplatz Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt, hat der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragten Personen, alle davon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit 20 Alle hier aufgeführte n Medien können weder bei de r Unfallkasse Sachsen-Anhalt noch bei den jeweiligen Urhebern als Druckschrift bestellt werden! Es be steht i. d. R. nur die Möglichkeit des Downloads unter dem jew eils angegebenen Fundort. und Sicherheit Grenz wer te für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu beurteilen. Hierbei stellen Arbeitsplatzgrenzwerte wichtige Beurteilungskriterien dar, um die mögliche Exposition bewerten und die richtigen technischen, organisatorischen und unter bestimmten Voraussetzungen auch persönlichen Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Dabei ist sicherzustellen, dass die Exposition der Beschäftigten die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschreitet. Die IVSS Sektion Chemie hat eine Broschüre „Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ veröffentlicht, die das Zustandekommen entsprechender Grenzwerte etwas näher betrachtet. (http://downloadcenter.bgrci.de, Suche: Grenzwerte) fungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe“, • die geänderte TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen”, • die geänderte TRBA 462 „Einstufung von Viren in Risikogruppen“ und die geänderte TRBA 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen“. (www.baua.de, Themen von A–Z, Biologische Arbeitsstoffe, TRBA) Beim VDRI wurden verschiedene neue Vorträge eingestellt, darunter zu Themen wie. Umgang mit Gefahrstoffen und Motorabgase auf Baustellen. (www.vdri.de, Fachinformationen, nach Datum, ab Mai 2016) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende neue Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es handelt sich um: • die neugefasste AMR Nr. 2.1 „Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“ und • die neue AMR Nr. 11.1 „„Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B“. (www.baua.de, Themen von A–Z, Ausschüsse, Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), AMR). Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen zu Arbeitsstättenregeln. Es handelt sich um die: • die geänderte ASR A1.8 „Verkehrswege“ und • die geänderte ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“. (www.baua.de, Themen von A–Z, Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrecht, ASR) Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen zu biologischen Arbeitsstoffen. Es handelt sich um: • die neugefasste TRBA 450 „Einstu- Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Bußgeldkatalog zur hat in 1. Auflage Biostoffverordnung (BioStoffV) einen „Bußgeldkatalog zur Biostoffverordnung“ (LV 61) veröffent§§ licht. (http://lasi-info.com, Publikationen, LASI-Veröffentlichungen, LV 61) LV 61 Im Bericht „Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung“ der BAuA werden das zugrundeliegende Regelwerk, theoretische Grundlagen optischer Strahlung und ihrer Ermittlung sowie Erfahrungen Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen aus der Praxis im Umgang mit der Messtechnik vermittelt, die bei der Beurteilung einer Gefährdung durch optische Strahlung am Arbeitsplatz unterstützen sollen. (www.baua.de, Publikationen, baua: Bericht, Suche: f2254) ung Messverfahren zur Bewert ng inkohärenter optischer Strahlu baua: Bericht Das IFA der DGUV hat den Report 6 / 2016 „Emissionen optischer Strahlung bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas mit Gasbrennern“ herausgegeben. Bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas werden Gasbrenner verschiedener Bauart eingesetzt. Von der Gasflamme geht neben sichtbarer (VIS) und infraroter (IR) Strahlung auch ultraviolette (UV) Strahlung aus. Im Labor wurden verschiedene handelsübliche und oft verwendete Gasbrenner systematisch untersucht. Dabei kam es bei allen Brennern zu Strahlungsemissionen, die insbesondere im UV-Bereich eine prägnante Gefährdung darstellen. Es konnte ermittelt werden, dass alle Bestrahlungsstärken mit dem Quadrat des Abstandes abnehmen, aber sowohl Hände und Unterarme als auch das Gesicht geschützt werden müssen. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 12434) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Referentenentwurf für die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder – EMFV vor. Die neue EMF-Arbeitsschutzverordnung stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz und ori6/2016 IFA Report entiert sich an der Konzeption der Arbeitsschutzverordnungen zu physikalischen Einwirkungen (Lärm und Vibrationen; künstliche optische Strahlung). Die Anforderungen der EMFV werden nach dem Inkrafttreten der Verordnung durch ein praxistaugliches Technisches Regelwerk konkretisiert. Dadurch wird die Anwendung der Verordnung in den Betrieben erleichtert. Das Regelwerk wird durch den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet. (www.bmas.de, Suche: emf) Emissionen optischer Strahlung bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas mit Gasbrennern – IFA-Projekt 4144 – Rainer Kutzinski Fotowettbewerb „Mensch, Arbeit, Handicap“ Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben: Diesem Thema widmet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Fotowettbewerb zur Inklusion. „Mensch, Arbeit, Handicap“ lautet der Titel. In Medienpartnerschaft mit dem Magazin chrismon lädt die BGW Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahre zur Teilnahme ein. Ausgelobt sind Preisgelder von insgesamt 22.000 Euro. intergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 gilt. Kern der Konvention ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap. „Eine zentrale Rolle kommt dabei der Arbeitswelt zu“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW. „Denn Arbeit schafft Struktur, verbessert die Möglichkeit soziale Beziehungen aufzubauen und trägt zum Selbstwertgefühl bei.“ H Zum Wettbewerb Der Fotowettbewerb der BGW leistet einen Beitrag zur Inklusion und damit zur Umsetzung der UN-BRK. Idealerweise werben die Wettbewerbsbeiträge in ihrer Grundaussage für ei- Sicherheitsforum 3 . 2016 ne inklusive Arbeitswelt. Es besteht jedoch keine Beschränkung bei der Motivwahl – alle Beiträge, die sich ernsthaft der Thematik widmen, sind willkommen. Pro Person kann wahlweise ein Einzelfoto oder eine bis zu fünf Motive umfassende Fotostrecke eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2017. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury: Dirk Artes (Art-Direktor bei chrismon), Peter Bialobrzeski (Professor für Fotografie an der Hochschule für Künste Bremen), Lars Lindemann (Fotochef beim GEO-Magazin), Rainer Schmidt (ehemaliger Paralympionike) sowie Dr. Ulrich Bethge und Silvia Thimm (Mitglieder des BGWVorstands). Die Prämierung der 15 besten Wettbewerbsbeiträge erfolgt Anfang September 2017 im Rahmen des Fachkon- gresses BGW forum in Hamburg. Weitere Informationen, etwa die genauen Teilnahmebedingungen, finden sich unter www.bgw-online.de / fotowettbewerb. Behinderung und Inklusion in Deutschland 2013 lebten in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes rund 7,5 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Davon hatten circa 62 Prozent eine körperliche Behinderung und rund 20 Prozent eine zerebrale, geistige und/oder seelische Behinderung. Bei etwa 18 Prozent der betroffenen Menschen konnte die Art der Behinderung nicht eindeutig zugeordnet werden. 21 Mitteilungen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben: Diesem Thema widmet die BGW einen Fotowettbewerb. Sie lädt Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahre zur Teilnahme ein. Ausgelobt sind Preisgelder von Deutschland war einer der ersten Staaten, welche die UN-BRK am 30. März 2007 unterzeichnet haben. Am 26. März 2009 ist sie in Kraft getreten. Die Bundesregierung, viele Bundesländer, Landkreise, Kommunen und auch die gesetzliche Unfallversicherung haben Aktionspläne zur Inklusion herausgegeben und sind dabei, diese umzusetzen. insgesamt 22.000 Euro. Der Wettbewerb leistet einen Beitrag zur Inklusion und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Einsendeschluss: 31. Mai 2017. Mehr erfahren: www.bgw-online.de/fotowettbewerb In Medienpartnerschaft mit Die Arbeitslosenquote der Menschen mit Schwerbehinderung betrug 2015 nach dem „Inklusionsbarometer Arbeit“ der Aktion Mensch 13,9 Prozent – gegenüber 8,6 Prozent in der Vergleichsgruppe ohne Schwerbehinderung. Über 181.000 Menschen mit Behinderung waren der Studie zufolge 2015 arbeitslos. Gleichzeitig waren von den so genannten Pflichtarbeitsplätzen, die Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bereitstellen müssen, nur 33.000 unbesetzt. Aktuelles zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Die Glühlampen sind mittlerweile weitestgehend durch energiesparende Leuchtmittel ersetzt. Die dazu gehörenden Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und sind am Ende der Lebensdauer einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Ein Teil dieser ausgesonderten Leuchtmittel wird zum späteren Recycling auf kommunalen Wertstoffhöfen erfasst. Eine Studie „Untersuchung der Quecksilberbelastungen von Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe bei der Erfassung ausgesonderter Leuchtmittel“ beschreibt die Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen und Biomonitoringuntersuchungen zur Ermittlung der Quecksilberbelastungen der Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe. Diese zeigen, dass sowohl die äußere als auch die innere Belastung der Beschäftigten gering ist. (www.baua.de, Publikationen, Aufsätze, Suche: Quecksilberbelastungen) 22 In den Werkstätten der Kulturbetriebe werden unter anderem Holz, Metall sowie Farben und Lacke verarbeitet und Gefahrstoffe gelagert. Die Unfallkasse NRW stellt in ihrem virtuellen Werkstatt- und Lagerbereich Informationen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen und bei Einwirkungen von Lärm und Vibrationen in den Werkstätten zur Verfügung. Er beschreibt die wesentlichen Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und unterstützt die Kulturschaffenden bei der sicherheitsgerechten Gestaltung und dem sicheren Arbeiten in den Werkstatt- und Lagerräumen. (www.unfallkasse-nrw.de, Webcode: N1091 oder S0218) „Als Berufsgenossenschaft beschäftigen wir uns zum einen damit, wie unsere Versicherten gesund und sicher arbeiten können – egal, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg. „Zum anderen gehört es zu unserem gesetzlichen Auftrag, Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder im Falle einer Berufskrankheit wieder ins Berufsleben einzugliedern“, so der Hauptgeschäftsführer der BGW. „In beiden Aufgabenbereichen spielt das Thema Inklusion eine große Rolle.“ Quelle: BGW Alle hier aufgeführte n Medien können weder bei de r Unfallkasse Sachsen-Anhalt noch bei den jeweiligen Urhebern als Druckschrift bestellt werden! Es be steht i. d. R. nur die Möglichkeit des Downloads unter dem jew eils angegebenen Fundort. Etwa 2,5 Mio. Beschäftigte sind berufsbedingt häufig bis zu acht Stunden und länger der solaren UV-Strahlung ausgesetzt. Eine hohe UV-Strahlenexposition birgt erhebliche Risiken für die Hautgesundheit. Präventionsmaßnahmen gegen solche Risiken haben durch die neue Berufskrankheit zum Hautkrebs an Bedeutung gewonnen. In dem Beitrag „Schutz vor solarer UV-Strahlung – Eine Auswahl von Präventionsmaßnahmen“ werden die Ergebnisse eines BAuAProjektes zu UV-Schutzkomponenten für die betriebliche Praxis vorgestellt. (www.baua.de, Publikationen, baua: Fokus) Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen Wie stark sind Beschäftigte schädlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien ausgesetzt? Wie können sie sich schützen? Ein Interview mit IFA-Experte Dr. Marc Wittlich unter dem Titel „Die Haut vergisst nichts“ gibt Hinweise. (www.dguv.de, Webcode: d1021482) Die BG ETEM hat eine neue Broschüre „Gesunde Haut am Arbeitsplatz“ veröffentlicht. Der Hautschutz am Arbeitsplatz wird hier umfassend betrachtet. Schwerpunkte sind die Gefährdungsbeurteilung sowie die Auswahl und Anwendung geeigneter persönlicher Schutzmaßnahmen. (www.bgetem.de, Medien / Service, Medienprtal: Regelwerk und Informationsmaterial, Elektro / Feinmechanik / Textil, Arbeitsschutz konkret, MB 003) Die BG RCI hat ihre Reihe Sicherheitskurzgespräche, die sich gut als Kurzvortrag im Rahmen von Unterweisungen einsetzen lassen, um das Thema „Sicher Arbeiten – Sicherheitskennzeichnung“ erweitert. (http://downloadcenter.bgrci.de, Sicherheitskurzgespräche, SKG 018) Sicherheitsforum 3 . 2016 Das Unterweisungskurzgespräch „Ziehen und Schieben“ der BGN setzt auf humorvolle Zeichnungen, statt langatmige Beschreibungen. In insgesamt fünf Lektionen werden Beschäftigte und Unterweisende über die häufigsten Risiken, wichtigsten Hilfsmittel und das richtige Verhalten informiert. Die Anleitung schließt mit einem Wissenstest, in dem die Beschäftigten das Gelernte spielerisch anwenden können. (www.gdabewegt.de, Aktuelles, 11.08.2016) Sicherheitsgerechtes Verhalten und damit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit setzen entsprechendes Wissen voraus. Filme sind ein geeignetes Mittel, um im Betrieb allgemeinverständlich neues Wissen zu vermitteln und vorhandenes zu aktualisieren. Filme können die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten nicht ersetzen – sie können sie aber wirksam ergänzen. Ein neues Portal der BG Holz und Metall umfasst über 70 Videos zu diversen Arbeitsschutzthemen. (www.bghm.de / film-portal) Die BG RCI hat in ihrem Downloadcenter ein neues Merkblatt „Bildschirmarbeit“ sowie ein überarbeitetes Merkblatt „Wissenswertes über Lärm“ zum Download eingestellt. Beide Broschüren geben einen guten Überblick zum Thema. (http://downloadcenter.bgrci.de, Downloads nach Publikationen, Merkblätter und Kleinbroschüren, T-Reihe, T 044 bzw. T 011) 5/2016 IFA Report Nutzung von einem oder zwei Bildschir men an Büroarbeitsplätzen – Auswirku ngen auf physiologische Parameter und Leistung Der klassische Bildschirmarbeitsplatz wird zunehmend durch MultibildschirmArbeitsplätze ersetzt. Das IFA der DGUV hat die Ergebnisse einer vergleichenden Studie „Nutzung von einem oder zwei Bildschirmen an Büroarbeitsplätzen – Auswirkungen auf physiologische Parameter und Leistung“ (IFA Report 5 / 2016) veröffentlicht. Eine grundlegende Erweiterung der bestehenden Präventionsempfehlungen zur Bildschirmnutzung an Büroarbeitsplätzen erscheint auf der Grundlage dieser Studienergebnisse nicht notwendig. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 12447) Druck- und KopierTonerwechsel geräte sind in der modernen Arbeitswelt weit verbreitet. Weniger verbreitet ist das Wissen um den korrekten und sicheren Umgang mit Druckern und Kopierern. Diese Geräte setzen im Normalbetrieb Papierstaub, aber generell kaum Tonerbestandteile frei. Prinzipiell sollte darauf geachtet werden nur solche Drucker und Kopierer einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. Im Weiteren kann die Staubfreisetzung durch das Beachten einfacher Maßnahmen im Büroalltag weiter reduziert werden. Das Merkblatt „Drucker und Kopierer am Arbeitsplatz“ der BAuA gibt Auskunft über wichtige Aspekte zum sicheren Umgang mit Druck- und Kopiergeräten. (www.baua.de, Publikationen, Suche: Drucker und Kopierer) Für einen reibungslosen Tonerwechsel eignen sich geschlossene Kartuschen besser als Nachfüllsystem e. Sollte beim Austausch oder Nachfüllen Tonerpulver verschüttet werden, nehmen Sie diesen mit einem feuchten Tuch auf. Stellen Sie sicher, dass Tonerabfälle in geschlossenen Behältern entsorgt werden. Denken Sie daran, jene Beschäftigte, die Umgang mit Toner haben, über die erforderlichen Schutzmaßnah men zu unterweisen. Aus Umweltschutzgründen sollten Sie leere Tonerkartuschen an den Hersteller zum Recycling zurückgeben, anstatt sie im Sondermüll zu entsorgen. Werden MehrwegTonerkartuschen verwendet, so sollten diese mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ gekennzeichne t sein. Bitte beachten Sie die Hinweise der Hersteller zum Umgang und zur Entsorgung von Tonern. 23 Mitteilungen iga.Report 23 Auswirkungen von ständiger Erreichbarkeit und Präventionsmöglichkeiten Welcher Unfall zählt überhaupt als Arbeitsunfall und was sollten Betroffene tun? Welche Wahlmöglichkeiten hat der Einzelne und was verbirgt sich hinter dem Begriff Durchgangsarzt? Dies und vieles mehr beantwortet Claudia Haisler von der DGUV in einem Audiopodcast „Arbeitsunfall: Was nun? – Ab zum Durchgangsarzt!“. (www.dguv.de, Webcode: d690978) Teil 2: Eine wissenschaftliche Untersuchung zu potenziellen Folgen für Erholung und Gesundheit und Gestaltungsvorschläge für Unternehmen Melanie Hassler, Renate Rau, Jens Hupfeld, Hiltraut Paridon unter Mitarbeit von Uta Schuchart Die Initiative Gesundheit und Arbeit In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Gemeinsam werden Präventionsansätze für die Arbeitswelt weiterentwickelt und vorhandene Methoden oder Erkenntnisse für die Praxis nutzbar gemacht. iga wird getragen vom BKK Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Damit es gelassen läuft ! Tipps, damit Sie und Ihre Mitarbeiter gesund bleiben www.iga-info.de Der iga.Report 23 „Auswirkungen von ständiger Erreichbarkeit und Präventionsmöglichkeiten“ wurde um den Teil 2: „Eine wissenschaftliche Untersuchung zu potenziellen Folgen für Erholung und Gesundheit und Gestaltungsvorschläge für Unternehmen“ ergänzt. Die Ergebnisse dieser Interview-Studie zeigen auf, welche Belastungen und Beanspruchungen sich aus erweiterter beruflicher Erreichbarkeit für Beschäftigte ergeben können. Darüber hinaus enthält der Report Gestaltungsvorschläge für einen guten Umgang mit erweiterter Erreichbarkeit in Unternehmen. (www.iga-info.de, Veröffentlichungen, iga.Reporte) Psychische Belastungen, Stress, Führung und Wertschätzung spielen eine immer wichtigere Rolle. Die Broschüre „Damit es gelassen läuft! – Tipps, damit Sie und Ihre Mitarbeiter gesund bleiben“ der BG Bau bietet hierzu einige in der Praxis bewährte Tipps an, die für ein gutes Betriebsklima sorgen, die Motivation der Beschäftigten steigert und die Mitarbeiter beim Erhalt der Gesundheit unterstützt. (www.bgbau.de, Webcode: M1407-1) Der Leitfaden zum Screening Gesundes Arbeiten – SGA Physische und psychische Gefährdungen erkennen – gesünder arbeiten! Pflichtenübertragung ortliche Informationen für Verantw heitsschutz im Arbeits- und Gesund Prävention Für den Arbeitsschutz in den Betrieben ist grundsätzlich der Unternehmer verantwortlich. Aber er ist berechtigt, eine für den Arbeitsschutz verantwortliche Person zu benennen. Wichtige Fragen zu Haftung und Verantwortlichkeit klärt eine Broschüre der Unfallkasse Berlin. Darin werden grundsätzliche Fragen zu Haftung, Verantwortlichkeit und zur Pflichtenübertragung beantwortet. Die Broschüre „Pflichtenübertragung – Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ steht kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. (www.unfallkasse-berlin.de, Suche: Pflichtenübertragung) 24 Stressbewältigung für äfte Mitarbeiter und Führungskr GUV-X 99986 Die Broschüre der KUVB „Stressbewältigung für Mitarbeiter und Führungskräfte“, ein Nachdruck einer gleichnamigen Broschüre der UK NRW, ist als Unterstützung für Beschäftigte und Führungskräfte gedacht. Sie gibt Anregungen, um stressbedingte Überlastung zu vermeiden. (www.kuvb.de, Aktuelles, 31.05.2016) Der von INQA herausgegebene „Leitfaden Screening Gesundes Arbeiten (SGA) – Physische und psychische Gefährdungen erkennen – gesünder arbeiten!“ dient zur Durchführung von Beobachtungsinterviews im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen. Er richtet sich vor allem an Führungspersonen, an Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie an Vertreter von Arbeitnehmerinteressen. Das Instrument widmet sich auch den psychischen Fehlbelastungen im Beruf und Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat die Vorträge zu der gemeinsamen Fachtagung zur Flüchtlingshilfe der UKBW und des Regierungspräsidium Karlsruhe im April 2016 in Mannheim auf ihrer Internetseite veröffentlicht. (www.ukbw.de, Aktuelles, Flüchtlingshilfe) trägt damit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. (www.inqa.de, Suche: Screening) An vielen Arbeitsplätzen spielen psychische Belastungen eine Rolle. Hoher Arbeitsdruck, häufiger Stress aber auch soziale Konflikte können die Ursache sein. Darunter leiden die Beschäftigten, aber auch der ganze Betrieb. Grund genug, das Thema psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung aufzugreifen. Doch wie macht man das? Die BG ETEM bietet dazu eine Online-Plattform an. Mit deren Hilfe können die Unternehmen komfortabel die psychische Belastung aller Arbeitsplätze beurteilen. Das Programm führt in sieben Schritten durch den Prozesse – von der Vorbereitung und Planung über die Online-Befragung bis hin zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen, der Wirksamkeitskontrolle und der Dokumentation. (www.bgetem.de, WebCode 15176025) Um behinderte Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, hat die Arbeitskammer des Saarlandes die Broschüre „Behinderte Menschen und ihr Recht“ neu herausgegeben. (www.arbeitskammer.de, Publikationen, Online-Broschüren + AK-Texte, Titel) Die Unfallkasse NRW hat in ihrem Internetauftritt ein Portal für pflegende Angehörige eingerichtet. Hier finden sich u.a. Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege und zum Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige. Neu eingestellt wurde bspw. Sicherheitsforum 3 . 2016 eine überarbeitete Broschüre „Handlungshilfen für pflegende Angehörige – Strategien zur Organisation der häuslichen Pflege und der Selbstsorge“, die nützliche Impulse für die Struktur der eigenen Pflegetätigkeit geben kann. (www.unfallkasse-nrw.de / pflegendeangehoerige) Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen BBK. Gemeinsam handeln. Das Webportal zum Thema „Flüchtlinge“ der DGUV ist online. Es bietet ehrenamtlich und professionell Helfenden, Kommunen, Schulen und Kitas sowie Unternehmen vielfältige Hilfestellungen und Unterstützung bei häufig auftretenden Fragen zum Versicherungs- und Arbeitsschutz. Die Website spiegelt zusammengefasst Informationen, die UVT-weit bereits zur Verfügung stehen, verweist aber auch auf hilfreiche externe Inhalte. Manches informiert mittels Bildern, anderes ist in Arabisch, Farsi und weiteren Sprachen erhältlich. (www.dguv.de / fluechtlinge) Sicher leben. Terror hat zum Ziel, Furcht und Panik zu verbreiten. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sorgen präventiv für größtmögliche Sicherheit. Trotzdem zeigen die Anschläge der letzten Jahre, dass Anschläge zumeist ohne Vorwarnung erfolgen und sich davor zu schützen nahezu unmöglich ist. Der Flyer „Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde erstmals 2011 veröffentlicht und ist nun aktualisiert und mit erweitertem Inhalt neu aufgelegt. Er gibt hilfreiche Verhaltenshinweise, wie man sich auf gefährliche Situationen vorbereiten und in der akuten Gefahrenlage durch umsichtiges Verhalten wesentlich dazu beitragen kann, weiteren Schaden zu verhindern. (www.bbk.bund.de, Service, Publikationen, Suche: Gefahrenlagen) Rainer Kutzinski 25 Mitteilungen Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim größten Zuckerproduzenten der Welt Beim 20. Treffen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der öffentlichen Verwaltungen im südlichen Sachsen-Anhalt drehte sich in diesem Jahr alles um die „Rübe“. Sei es sinnbildlich der menschliche Kopf bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oder die Zuckerrübe bei der Herstellung von Alkohol. m ersten Tag stellte uns Herr Bönisch, Aufsichtsperson der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, die Neufassung der am 1. März 2016 veröffentlichten DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen“ vor. Die überarbeitete Norm legt die akustischen Anforderungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen fest. A 26 In der Norm werden zwei Anwendungen unterschieden. Zum einen die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen (Räume der Gruppe A), z. B. Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Seminarräume, Sport- und Schwimmhallen. Zum anderen über geringe Entfernungen (Räume der Gruppe B), z. B. Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume und Büros. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Um die verschiedensten raumakustischen Situationen, in Bezug auf die Anforderungen am wichtigsten akustischen Parameter der „Nachhallzeit“ besser zu verdeutlichen, stellte uns Herr Bönisch orientierende Messverfahren vor. Dazu gehörte das „Anregen bzw. Einrauschen“ eines Raumes mittels so genannten Chirp-Signalen. Mit deren Hilfe können selbst in besetzten Büros, während der normalen Arbeitszeiten Messungen durchgeführt werden, ohne die Mitarbeiter durch hohe Pegel zu belästigen. Darüber hinaus wurden uns Online-Programme vorgestellt, z. B. Raumakustikrechner und innovative Absorbermaterialien zur schnellen und unkomplizierten raumakustischen Planung. Im zweiten Teil des Tages ging es um unerwünschte Stressfaktoren und deren Kombinationswirkungen auf die Psyche. Es ist bekannt, dass psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit sind. Immer häufiger kommt es in Institutionen der öffentlichen Verwaltung zu Überlastungsanzeigen und in Betreuungsberufen zu Übergriffen und Bedrohungen von Personal. Die Reaktionen auf diese unfreiwillig zeitlich begrenzten äußeren Ereignisse können unter bestimmten Vorrausetzungen z. B. durch psychisch traumatische Erlebnisse sogar zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen führen. So referierte Jörg Wunderlich, Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Halle, über seine Herangehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Beispiel der Stadtverwaltung Halle. Das Fazit der anschließenden offenen Diskussion: Wie bei anderen Gefährdungsfaktoren auch, sollte für die verantwortlichen Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen, Präventionsmaßnahmen einzuleiten bzw. zu ergreifen. Das heißt u.a. dem zunehmenden dauerhaften Termin- und Leistungsdruck, dem Stellenabbau, der fehlenden Wertschätzungskultur und den daraus entstehenden mangelhaften Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken. Danach wurde das „Arbeitsprogramm Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorgestellt. Das gleichnamige Internetportal gibt Führungskräften weiterführende Informationen zur Datenerhebung bzw. zu allem, was Sie über die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wissen müssen. Sicherheitsforum 3 . 2016 Der BioethanolHerstellung über die Schulter geschaut Am zweiten Tag ging es ins burgenländische Zeitz. Dort wird seit 1858 u.a. Zucker aus Rüben gewonnen, damit zählt die Stadt zu den traditionsreichsten Plätzen der deutschen Zuckerindustrie. Neben der Zuckergewinnung wird auf dem historischen Gelände seit 2005 auch eine der größten Bioethanolanlagen Europas durch die CropEnergies Bioethanol GmbH betrieben. Die Anlage hat eine Jahreskapazität von rund 400.000 m3 Bioethanol, über 300.000 t Eiweißfuttermittel sowie von 100.000 t verflüssigtem CO2. Dies nahmen wir zum Anlass und organisierten eine Werksbesichtigung. Nach der Ausstattung mit Helm, Schutzbrille und Warnweste fand zunächst eine theoretische Einführung durch zwei langjährige Mitarbeiter und der werkseigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit statt. Dabei wurden uns die wichtigsten sicherheitstechnischen Kenngrößen mit dem Grundsatz – Arbeitsschutz ist nicht budgetiert – dargelegt. Dass sich diese unternehmeri- Sicherheitsforum 3 . 2016 sche Grundeinstellung zum Arbeitsund Gesundheitsschutz positiv auswirkt, bewiesen u.a. die am Werkstor für alle sichtbaren aktuellen Unfallzahlen. Im Werk gab es seit 631 Tagen keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle. Bei der anschließenden Besichtigung der Arbeitsstätten konnten wir uns im Detail über die Machbarkeit des gemeinsamen Zieles von 1.000 Tagen sicherer Arbeit überzeugen. Für die Produktion von Alkohol werden im Zeitzer Werk in erster Linie Zuckerrüben bzw. Zuckersirup aus der gegenüberliegenden Zuckerfabrik der Südzucker AG verwendet. Während der Rübenkampagne werden täglich 12.400 Tonnen verarbeitet. In der „saisonbedingten rübenarmen Zeit“, werden dagegen Getreidearten wie Weizen, Mais und Gerste als Biomasse eingesetzt. Durch Fermentation entsteht reines Ethanol, ein Alkohol, der in unterschiedlicher Konzentration den Ottokraftstoffen zum Beispiel bis zu 5 Volumenprozent Bioethanol (E 5) und bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol (E 10) beigemischt wird. Außerdem findet der Alkohol in Medizin- und Kosmetikprodukten sowie bei der Spirituosenherstellung seine Verwendung. Neben der Herstellung von Bioethanol, dem aus Zuckerrüben und stärkehaltigem Getreide gewonnenen Kraftstoff der ersten Generation, wird im Werk bereits an neueren Technologien geforscht. Dabei sollen Kraftstoffe der so genannten zweiten Generation entstehen, die vor allem aus Biomasse von Algen oder aus zellulosehaltigen Rohstoffen gewonnen werden. Dies ist im Kontext der ethischen Herstellung und energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen bedeutend. Jörg Wunderlich Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Halle (Saale) Mitteilungen Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt Das Erkennen und Bewerten von Risiken verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation im Straßenverkehr lässt sich vermeiden – doch jeder Verkehrsteilnehmer hat großen Einfluss auf die Höhe seines Risikos. Mit der diesjährigen UK / BG / DVR-Schwerpunktaktion 2016 möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und Lösungsansätze für das verantwortungsvolle Bewältigen von gefährlichen Verkehrssituationen anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt dazu typische Verhaltensweisen und gibt Raum für Entscheidungen. Gewinnspiele mit attraktiven Preisen Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen. Leser der „Risiko-Check“-Printmedien haben die Chance auf eine sechstägige AIDA-Kreuzfahrt für zwei Personen und viele weitere wertvolle Preise. rei Broschüren sowie die Internetseite www.risiko-check.info richten sich an Fahrer von Lkw und Transporter, Pkw und Motorrad sowie an Radfahrer und Fußgänger. Leser finden praxisbezogene Tipps, die sie beim rechtzeitigen Erkennen gefährlicher Situationen und dem Treffen verantwortungsvoller Entscheidungen unterstützen sollen. Lehrkräfte, die Seminare, Unterricht in der Sekundarstufe II oder Unterweisungen in Betrieben durchführen, können auf eine weitere Broschüre sowie spezielle Seminarmedien zurückgreifen. Die Medien sind auf einer DVD und der Kampagnenseite hinterlegt und enthalten – wie auch die Broschüre – Hintergründe, Zahlen und Fakten für spannende Fortbildung und Diskussionen zum Thema. Ebenfalls online wird ein temporeiches Kampagnenvideo die Aktion unterstreichen. In 90 Sekunden bringt es auf den Punkt, wie fatal sich unterschiedliche Gefahrenwahrnehmung und -einschätzung in Freizeit, Beruf und Straßenverkehr auswirken können. D 28 Für das zusätzliche Online-Gewinnspiel nutzt „Risiko-Check“ eine besondere Form des Storytellings. Kurze Filmsequenzen begleiten wahlweise einen Mann oder eine Frau durch unterschiedliche Gefahrensituationen auf dem Heimweg und in der Freizeit. Die Spieler werden jeweils nach einem Intro vor die Frage gestellt, ob sie die risikoarme oder riskante Verhaltensweise wählen würden. Je nach Entscheidung nimmt die Geschichte einen anderen Verlauf. Als Preise winken hier unter anderem hochwertige Unterhaltungselektronik und Smartphones der Oberklasse. Beide Gewinnspiele starten am 1. Juni 2016 und laufen bis zum 28. Februar 2017. Weitere Informationen und alle Präventionsmaterialien finden sich unter www.risiko-check.info. Quelle: DVR Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen Neue Druckschriften 105-003 DGUV Regel 105-003 r Benutzung von persönliche Schutzausrüstung im enst Rettungsdi wechselnder Arbeitsstellen. Häufig werden hierzu aber Dienstfahrzeuge unterschiedlichster Art eingesetzt. Diese sind dann der ideale Aufbewahrungsort für die Erste Hilfe Karte mit den Allgemeinen Verhaltensregeln, die zur Orientierung und Auffrischung von Kenntnissen immer mal wieder angeschaut werden können. 207-024 DGUV GUV Infform o ation 207-024 Risiko Nadelstich Infektionen wirksam vorbeugen Mai 2016 November 2015 „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst“ (DGUV Regel 105-003, bisher GUV-R 2106, Ausgabe Mai 2016) Die bisherige Regel wurde redaktionell überarbeitet und insbesondere der aktuellen Normung angepasst. Die DGUV Regel erläutert § 29 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie Abschnitt 4.2.7 der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ hinsichtlich der Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Rettungsdienst. Die enthaltenen Empfehlungen basieren auf einer Gefährdungsbeurteilung aller am Rettungsdienst Beteiligten und konkretisieren den Sicherheitsmaßstab der Anforderungen an PSA. Sie dienen den Verantwortlichen zur richtigen Auswahl von geeigneter PSA. Erste Hilffe nicht vorhanden keine normalee Atmung DGUV Information 204-036 „Erste Hilfe Karte: Allgeemeine Verhaltensreggeeln“, Ausgaabe April 2016, Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de „Erste Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ (DGUV Information 204-036, Ausgabe April 2016) Der Einsatz der laminierten Erste-HilfeKarte kann dort sinnvoll sein, wo große Erste Hilfe Aushänge (z. B. Format A2) nicht aufgehängt oder genutzt werden können. Dies betrifft vor allem alle Arten mobiler Einsatztätigkeit oder Sicherheitsforum 3 . 2016 htig einsetzen Feuerlöscheranderic erlöscher) ungen ver traut (z.B. Feu nen Feuerlöscheinricht n vorh Machen Sie sich mit de en und genügend • Windrichtung beacht nicht direkt Abstand halten! Die Flammen andgut. löschen, sondern das Br Brandmeldetelefon Brandmelder Löschschlauch (Wandhydrant) Mittel u. Geräte zur Brandbekämpfung Feuerlöscher Aufzug im Brandfall nicht benutzen r soviel Löschmittel • Stoßweise löschen! Nu orderhung erfo einsetzen, wie zur Ablösc ven für evtl. Wielich ist. Löschmittelreser dffall e alten im Brandf Verh alten. derentzündungen bereith • Ruhe bewahren! alarmieren • anwesende Personen nächsten Brandmelder • Feuerwehr alarmieren: e on 112 el betätigen oder per Telef 112 e Löscher gleich• Wenn möglich mehrer nacheinander! zeitig einsetzen – nicht r ohne Eigengefährdung • Entstehungsbrand nu löschen en! andausbreitung: flücht • Bei Eigengefährdung/Br • In Sicherheit bringen (Beispielhaft) Feuerlöscher einsetzen 1 Sicherung ern ernen entffe 2 3 Schlagknopf en ge tig betätig Löschpistole en ge betätig en achten! • Auf Wiederentzündung sen, Brandstelle nicht verlas sondern beobachten! 205-025 en“, Ausgabe Mai 2016 euerlöscher richtig einsetz v.de V Information 205-025 „F 40, 10117 Berlin, www.dgu DGUV V. (DGUV), Glinkastraße allversicherung e.V Gesetzliche Unffa Herausgeber: Deutsche ng der BG ETEM) (mit freundlicher Genehmigu Plakat „Feuerlöscher richtig einsetzen“ (DGUV Information 205-025, Ausgabe Mai 2016) Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall sind Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z. B. gemäß § 4 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Das Plakat (A2) dient dazu, diese Unterweisungsinhalte auch im täglichen Betriebsablauf „sichtbar“ zu machen. Es stellt den richtigen Einsatz von tragbaren Feuerlöschern, die wichtigsten Verhaltensweisen bei der Entstehungsbrandbekämpfung sowie die gängigsten Brandschutzzeichen gemäß ASR A1.3 anschaulich dar. „Risiko Nadelstich“ (DGUV Information 207-024, Ausgabe November 2015) Beschäftigte im Gesundheitsdienst, aber auch Reinigungskräfte stehen tagtäglich in Kontakt mit Patienten bzw. Bewohnern. Beim Umgang mit Blut, Blutprodukten oder anderen Körperflüssigkeiten können infektionsrelevante Kontakte zustande kommen. Von besonderer Bedeutung sind Nadelstichverletzungen. Die Broschüre richtet sich vor allem an Arbeitgeber, stellt auf der Basis der TRBA 250 die Infektionsgefahr durch Stich- und Schnittverletzungen dar und gibt Hilfestellungen zur wirkungsvollen Vermeidung von Nadelstichverletzungen im Arbeitsalltag. Sie hilft Arbeitgebern, betrieblichen Interessenvertretungen sowie weiteren Verantwortlichen die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Virusinfektionen durch Nadelstichverletzungen zu beantworten. Fragen und Antworten „Versicherungsschutz in Kitas“ (Universum Verlag, Ausgabe 2016) Die Broschüre gibt einen guten Überblick, wer im Bereich der Kita wann unfallversichert ist. Darüber hinaus wird speziell auf die Themen Ausflüge sowie Feste und Veranstaltungen eingegangen. Informationen zu Unfällen, zur Medikamentengabe und zur Haftung runden die Themenauswahl ab. Zielgruppe der Broschüre sind aufgrund ihrer Multiplikatorenfunktion vor allem die Träger und die Leitungen der Kitas. 29 Mitteilungen Neue Druckschriften im Regelwerk (Diese Materialien werden nicht als Broschüre zur Verfügung gestellt. Download: www.dguv.de / Publikationen) • Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“ (DGUV Information 203-016, Ausgabe Mai 2016) Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen häufig tödlich verlaufende oder extrem schwere Verletzungen, die nicht selten zur Aufgabe der bisherigen Tätigkeit führen. Ursache sind oft unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereiches sowie Mängel in der Kommunikation bei der Einweisung und Freigabe. Die Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und an die von ihr zu beauftragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher GUV-V A3). • „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“ (DGUV Information 205-014, bisher BGI / GUV-I 8675, Ausgabe Juni 2016) Die Information wurde in 2008 von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) als Richtlinie 0805 erstellt und von der DGUV inhaltsgleich in das Vorschriften und Regelwerk übernommen. Die Richtlinie / DGUV Information wurde nunmehr komplett aktualisiert und auch die Schriften • Auswahl von Chemikalienschutzanzügen (RL 0801 bzw. DGUV Information 205-011), • Auswahl von Atemschutzgeräten (RL 0802 bzw. DGUV Information 205-012), • Auswahl von Leichttauchgeräten (RL 0803) und • Auswahl von Infektionsschutzanzügen (RL 0806 bzw. DGUV Information 205-015) darin integriert. Mit Erscheinen der aktuellen DGUV Information 205-014 werden daher die drei vorgenannten DGUV Informationen zurückgezogen • „Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe“ (DGUV Information 209-051, Ausgabe Juli 2016) Diese Information findet Anwendung auf Tätigkeiten mit wassermischbaren und gemischten Kühlschmierstoffen, insbesondere hinsichtlich ihrer mikrobiellen Belastung. Sie fasst die „sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ zusammen, auf deren Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung nach § 6 der BioStoffV und nachfolgende Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann. Darüber hinaus werden Erläuterungen gegeben zum Vorkommen von Mikroorganismen in wassergemischten Kühlschmierstoffen, zu möglichen Gefährdungen und zu Maßnahmen, die geeignet sind, eine mikrobielle Besiedlung zu kontrollieren. • „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen“ (DGUV Information 215-310, Ausgabe Mai 2016) Die Information ist inhaltlich identisch mit dem Branchenleitfaden (VBG Fachwissen) „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“, einem von der Branche anerkannten Standard. Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher Vorschriften und Vorschriften der UVT beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchenstandards dar. Er dient damit der rechtskonformen Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind. Informationen über sichere und rechtskonforme Unternehmensorganisation sprechen die Hauptzielgruppe Unternehmer sowie Führungskräfte an. Die weitere Zielgruppe umfasst die organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Diese erhalten Informationen über Anforderungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten, Veranstaltungstechnik, veranstaltungs-und produktionsspezifische Arbeitsbereiche und -verfahren. • 30 „Softwareergonomie“ (DGUV Information 215-450, Ausgabe Mai 2016) Software gewinnt in zunehmendem Maße an Bedeutung für die Arbeitswelt. Durch den Einsatz von Software werden die Prozesse in den einzelnen Unternehmen maßgeblich beeinflusst und teilweise sogar Sicherheitsforum 3 . 2016 Mitteilungen bestimmt. Die Information bietet Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung bzgl. der Forderung nach ergonomisch gestalteter Software an und bedient außerdem das eng verwandte Thema der Barrierefreiheit am Bildschirmarbeitsplatz bezogen auf die Informationstechnik. • „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen …“ (DGUV Informationen 240er Reihe, bisher BG / GUV- I 504-…) Die etwa 50 DGUV Informationen der 240er Reihe nach den verschiedenen BG-Grundsätzen enthalten für die Unternehmer Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung. Sie sollen dabei helfen, Beschäftigte abhängig von Tätigkeit und Gefährdung arbeitsmedizinischen Untersuchungen zuzuordnen. Darüber hinaus können sie dazu dienen, weitere Arbeitsschutzmaßnahmen oder Eignungsanforderungen abzuleiten. Die jeweils zuständigen Arbeitskreise des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) haben diese Schriften erarbeitet. Die neuen, durch die am 20.07.2016 bekannt gemachte Neufassung der AMR 2.1 „Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“, etwas vereinheitlichten Fristen für die verschiedenen Untersuchungen, sind bei der Überarbeitung der Handlungsanleitungen noch nicht berücksichtigt. Diesbezüglich ist jeweils die aktuelle AMR 2.1 heranzuziehen. Zurückziehung / Ersatz von DGUV Regeln und Informationen Bei der Überprüfung auf Aktualität der Schriften im DGUV-Regelwerk wurde festgestellt, dass mehrere DGUV Regeln und DGUV Informationen zurückgezogen werden können. Dies betrifft u.a. • „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Richter, Schöffen und für Zeugen“ (DGUV Information 200-001, bisher GUV-I 8505) Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de, Webcode: d1566 • „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für kommunale Mandatsträger“ (DGUV Information 200-003, bisher GUV-I 8508) Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de, Webcode d1347. • „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Blut- und Organspender“ (DGUV Information 200-004, bisher GUV-I 8509) Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de, Webcode d1590. Impressum Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ISSN 1619-3520 Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Sicherheitsforum 3 . 2016 Herausgeber Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 · 39261 Zerbst / Anhalt Telefon: 03923 751-0 Fax: 03923 751-333 E-Mail: [email protected] Internet: www.ukst.de Verantwortlich für den Inhalt Direktor Max Rönninger Redaktion Uwe Köppen, Reinhard Neuberth, Rainer Kutzinski Layout Frauke Lewerenz, Diplom-Designerin Satz, Druck & Versand LEWERENZ Medien+Druck GmbH Gewerbestraße 2 · 06869 Coswig (Anhalt) Telefon: 034903 4 73 10 · Fax 4 73 77 Auflage 4.500 Exemplare Ausgabe September 2016 Erscheinungsweise „Sicherheitsforum“ erscheint vierteljährlich Bildnachweise picture alliance, DGUV, LVG, BGW, CropEnergies AG (Seite 27), Jörg Wunderlich (S. 26 / 27) 31
© Copyright 2024 ExpyDoc