Sicherheitsforum 03 / 2016 9.9 MB - Unfallkasse Sachsen

Sicherheits
forum
3 . 2016
Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Medikamentengabe
in Kindertagesstätten
Wenn in der KiTa
was passiert …
Lärm und schlechte Akustik
in Kindereinrichtungen
Sicherheits
forum
Inhalt
Prävention
Medikamentengabe in Kindertagesstätten
4
Wenn in der KiTa was passiert …
7
Lärm und schlechte Akustik in Kindereinrichtungen
12
Spielen, rätseln, mitfühlen – Neuer Entdecker-Parcours
zu Arbeit und Gesundheit in der DASA in Dortmund
14
Kreative Ideen für mehr Arbeitsschutz ausgezeichnet
15
100. „Gesunde KiTa“ in Sachsen-Anhalt
16
Beitrag
Neues UV-Meldeverfahren zum Lohnnachweis ab 2017
17
Mitteilungen
Informationen für Kita und Schule
18
Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht
20
Fotowettbewerb „Mensch, Arbeit, Handicap“
21
Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
22
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim größten
Zuckerproduzenten der Welt
26
Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt
Neue Druckschriften
28
29
Impressum
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Liebe Leserinnen und Leser!
Zur Aufsichtspflicht in Kindertagesstätten erreichen uns insbesondere bei KitaBesichtigungen und in Kita-Seminaren oft die gleichen Anfragen. Ein Beitrag dieser Ausgabe des Sicherheitsforums widmet sich daher diesem „Dauerthema“. Wir
wollen damit verdeutlichen, dass die Aufsichtspflicht keine ständige Beobachtung
und Verhaltenskontrolle der Kinder verlangt. Gefahren und Risiken sollen nicht von
ihnen ferngehalten werden – sofern sie von ihrem Entwicklungsstand und ihren
Fähigkeiten her mit ihnen umgehen können. Im Gegenteil, die Kinder sollen schrittweise an Gefahren herangeführt werden, um so richtiges Verhalten zu erlernen.
Eine verantwortliche Erziehung erfordert diese Freiräume, damit Kinder zu einem
selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln befähigt werden.
In Kitas kann es schon mal laut werden. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Auf einen mitunter
wenig beachteten Aspekt dabei wollen wir in
dem Artikel auf Seite 13 hinweisen – die Raumakustik. Sie spielt bei der Lärmreduzierung in
Räumen eine ganz wesentliche Rolle. Durch
lange Nachhallzeiten werden Sprechsilben verdeckt, es leidet die Sprachverständlichkeit und
zwangsläufig wird lauter gesprochen. Kommen
dann noch die Spielgeräusche der Kinder, Stühlerücken etc. hinzu wird eine vernünftige Kommunikation nahezu unmöglich. Durch Schallabsorber an Decken und Wänden sind solche Probleme einfach und relativ kostengünstig in den Griff
zu bekommen.
Ihre Redaktion
Prävention
Medikamentengabe
in Kindertagesstätten
Beim Thema Medikamentengabe herrscht in vielen Kindertageseinrichtungen
große Unsicherheit. Einige Einrichtungen geben aus Angst vor möglichen Konsequenzen generell keine Medikamente, andere verabreichen sie sehr leichtfertig, ohne sich selbst ausreichend rechtlich abzusichern. Dieser Artikel klärt
offene Fragen und erläutert notwendige Vorgehensweisen. Kita-Trägern und
Kita-Personal soll damit der Umgang mit diesem Thema in der täglichen Arbeit
erleichtert werden.
Kein Anspruch
auf Medikamentengabe
Generell besteht kein Anspruch darauf, Kinder während des Besuchs einer Kita medikamentös zu versorgen.
Die Personensorge liegt kraft Gesetzes bei den Eltern und damit auch die
Verantwortung für die Medikamentengabe. Nur wenn ärztlicherseits keine
Bedenken bestehen und die Medikamentengabe nicht ausschließlich durch
die Eltern erfolgen kann, sollte eine
Übertragung der Aufgabe an die Einrichtung überlegt werden.
4
Insbesondere Kinder mit chronischen
Erkrankungen, wie Diabetes, Allergien
oder Epilepsie sind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Jede Kindertageseinrichtung die bei diesem Thema ihre Hilfe
und Unterstützung anbietet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung und Inklusion dieser Kinder.
So ist der verantwortliche Umgang mit
der Gabe von Medikamenten heute als
ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer
Kindertageseinrichtung anzusehen.
Sicherheitsforum
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Prävention
sig bzw. ausreichend, lassen Sie
sich die Daten zur Medikation vom
Arzt des Kindes bescheinigen.
4. Wenn verschreibungspflichtige Arzneien verabreicht werden sollen,
muss immer eine ärztliche Bestätigung vorliegen.
5. Die medizinische Versorgung von
Kindern, die mit einem körperlichen
Eingriff einhergeht (z. B. Verabreichung von Spritzen), ist nur von medizinisch geschultem Personal durchzuführen. Viele Kita’s organisieren
hierfür Schulungen mit mobilen medizinischen Diensten in der Einrichtung.
6. Bei jeder Erkrankung oder Allergie
sollten Sie darüber informiert sein,
welche Komplikationen auftreten
können, wie Sie diese frühzeitig erkennen und wie zu reagieren ist.
Versicherungsschutz nicht
selbstverständlich
Wenn Kindern Medikamente verabreicht werden und hierdurch Gesundheitsschäden auftreten, besteht für die
Kinder nur Versicherungsschutz über
die Unfallkasse Sachsen-Anhalt, wenn
es eine ausdrückliche mündliche oder
schriftliche Absprache mit den Eltern
gibt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Art und Weise der
Medikation immer schriftlich vereinbart
werden.
1. Sprechen Sie mit den Eltern über
die Erkrankung und zu beachtende
Umstände.
2. Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern. Diese sollte
mindestens enthalten:
• Bezeichnung des Medikamentes
• Dosierung
• Uhrzeit und Form der Verabreichung
• Lagerung des Medikamentes
• mögliche Nebenwirkungen
• Notfallmaßnahmen
• Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes
3. Für nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel gilt: Erscheinen Ihnen
die Angaben der Eltern nicht schlüs-
Haftung bei
Schäden durch
die Medikamentengabe
Mit der Übertragung der Medikamentengabe auf die Kita nimmt das KitaPersonal diese Aufgabe im Rahmen
seiner Dienstpflichten wahr. Kommt es
dann bei der Gabe von Medikamenten
zu einem Gesundheitsschaden beim
Kind oder Personal, handelt es sich
um einen Kita- bzw. Arbeitsunfall und
sowohl die Kinder als auch das pädagogische Personal sind damit ge-
Grundvoraussetzungen –
Sicherheit und
Rechtssicherheit
Die Gabe von Medikamenten kann mit
Gefährdungen für das Kind, aber mitunter auch für das Personal verbunden sein. Um hier sicher, rechtssicher
und mit gutem Gewissen zu agieren,
müssen folgende grundlegende Dinge
beachtet werden:
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5
Prävention
setzlich unfallversichert. In einem solchen Fall greift die im gesetzlichen Unfallversicherungsrecht verankerte Haftungsbeschränkung (§§ 104, ff SGB
VII), d.h. zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder ein Rückgriff auf die
pädagogische Fachkraft
sind dann in der
Regel ausgeschlossen.
Wird
die Medikamentengabe in
der Kita aber
vergessen, besteht
kein Anspruch auf Leistungen
durch die gesetzliche Unfallversicherung
und es greift dann auch keine Haftungsbeschränkung. Denn im Unterschied
zu einer möglichen Fehlbehandlung
wird der Schaden, der aus einer versäumten Medikamentengabe resultiert,
nicht als Kita- bzw. Arbeitsunfall betrachtet. Die Behandlungskosten übernimmt dann die zuständige Krankenkasse.
Hilfen im Notfall
Dem Personal der Kita muss bewusst
sein, dass es bei Erkrankungen von
Kindern wie Allergien, Asthma oder
Epilepsie auch zu lebensbedrohlichen
Zuständen kommen kann. Hier sind
dann Erste-Hilfe- oder spezielle Maßnahmen notwendig, z.B. Anwendung
eines Allergie-Notfallsets bei einer Insektengiftallergie. Um auf solche Notfallsituationen gut vorbereitet zu sein,
sollten von Kita-Leitung und Kita-Personal entsprechende Maßnahmen festlegt werden.
6
Es wird dazu geraten, eine Unterweisung durch einen Arzt vorzunehmen
zu lassen, der das pädagogische Personal über mögliche Risiken, z. B. eines Asthmaanfalls oder eines allergischen Schocks, fachkundig informiert
und genaue Handlungsanweisungen erteilt. In
jedem Fall sollten die Einverständniserklärung
der
Eltern
und eine
klare ärztliche Anweisung vorliegen.
Aus dieser sollte
hervorgehen, bei welchen Symptomen wie zu Handeln
ist, welches Arzneimittel in welcher
Dosierung verabreicht werden soll und
wie das genau zu geschehen hat.
Selbstverständlich ist in einer lebensbedrohlichen Situation die Alarmierung
des Notarztes vorrangig. Bis zu seinem Eintreffen muss aber gewährleistet sein, dass die in diesem speziellen Fall notwendigen Maßnahmen
schnell und sachgerecht durchgeführt
werden.
Eine gute
Organisation
hilft
1. Organisieren Sie die Medikamentengabe eindeutig:
• genaue Beschriftung des Medikaments um Verwechslungen zu vermeiden (Name des Kindes, Hinweise
zur Einnahme)
• sichere Aufbewahrung außer Reichweite der Kinder
• Einweisung, u. U. Schulung des
Personals
• Dokumentation der Medikamentengaben
2. Sprechen Sie mit den Eltern über
Probleme, Wünsche, Erwartungen.
3. Legen Sie eine Vertretungsregel für
den Fall der Erkrankung von Kollegen
fest.
Dokumentation
und weiterführende Informationen
Um die angesprochenen notwendigen
Dokumentationen durchzuführen und
für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Handreichung
„Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen des Landes SachsenAnhalt“. In den Anlagen dieser Handreichung finden Sie Vorlagen für die
Dokumentation der Vereinbarung mit
den Eltern, der ärztlichen Bestätigung
und der Medikation sowie für die Protokollierung der durchgeführten Medikamentengaben.
Weitere Hinweise und Informationen
zu diesem Thema enthält der Flyer
„Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen“ (DGUV Information
202-092). Beide Materialien finden Sie
in den aktuellen Meldungen auf der
Homepage der Unfallkasse SachsenAnhalt (www.ukst.de) bzw. direkt unter
www.ukst.de / medikamentengabe.
Matthias Meyer
Eindeutige Absprachen im Kollegium
und eine gute Kooperation mit den Eltern helfen, Fehler zu vermeiden und
geben Sicherheit. Beachten Sie bei
der Organisation der Medikamentengabe folgende Punkte:
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Prävention
Wenn in der KiTa was passiert …
Wenn in der KiTa was passiert … kommen meist Fragen wie: Darf die Erzieherin das? Was muss sie beachten? Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor?
Für Fragen ist es dann aber zu spät. Die müssen viel eher gestellt und beantwortet werden!
rundsätzlich beinhaltet die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten auch die Pflicht zur Aufsicht.
Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich
mitunter aber gerade durch diese Aufsichtspflicht in ihrer pädagogischen
Arbeit eingeschränkt. Bei der Lösungssuche sind rechtliche Belange (Versicherungsschutz und Haftung) und
subjektive Einschätzungen zu beachten.
G
ten. Ziele und Inhalte pädagogischen
Handelns sind nicht durch die Aufsichtspflicht dominiert. Klar formuliert
im bereits genannten § 1631 BGB, ergänzt durch § 1626 Abs. 2 BGB für die
elterliche Erziehung: Bei der Pflege
und Erziehung berücksichtigen die
Eltern die wachsende Fähigkeit und
das wachsende Bedürfnis des Kindes
zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Kinder haben ein
Recht auf Erziehung zu Selbständig-
Deutlich wird, dass die Aufsichtspflicht
keine Dauerbeobachtung und ständige
Verhaltenskontrolle der Kinder verlangt.
Auch sollen Gefahren und Risiken
nicht von ihnen ferngehalten werden –
sofern diese von ihrem Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten her mit ihnen umgehen können. Kinder sollen
schrittweise an Gefahren herangeführt
werden und das richtige Verhalten
möglichst selbständig erlernen, also
ohne Eingreifen der Erzieherin.
Grundlagen der
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht ist nach § 1631
Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Teil der Personensorge, die den Eltern
obliegt. Über den KiTa-Vertrag wird der
Träger der Einrichtung verpflichtet, die
Aufsicht über die ihm anvertrauten
Kinder zu übernehmen. Kita-Leitung
und -personal berücksichtigen in ihrer
Arbeit sowohl die pädagogischen Ziele
der Einrichtung (Konzept) als auch das
Wohl der Kinder und Dritter (§ 832 BGB).
Prof. Hundmeyer formuliert daraus den
Grundsatz: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist
• d.h., von den Erziehungszielen her
gerechtfertigt ist und
• zugleich die Gesundheit des Kindes
und die Sicherheitsinteressen anderer mit berücksichtigt,
kann keine Aufsichtspflichtverletzung
sein.“
Pädagogischer
Auftrag und
Aufsichtspflicht
in KiTas
Aufsichtspflicht und Erziehung stehen
nicht im Widerspruch zueinander. Sie
sind gleichrangige Rechte und Pflich-
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keit und Eigenverantwortung, auf freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das
verbietet Bevormundung, Gängelei
und fortwährende Kontrolle.
Das gesetzliche Leitbild der Jugendhilfe beschreibt in § 1 Abs. 1 SGB VIII:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Und schließlich nimmt § 1 KiFöG dieses Leitbild auf und stellt es als Leitziel der Erziehung in Kindertageseinrichtungen besonders heraus.
Kriterien zur
Einschätzung
für die Wahrnehmung der
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf
alle Kinder der Einrichtung, also auch
auf Besuchs- und Probekinder, die mit
Wissen und Wollen der KiTa in deren
Betreuungskonzept aufgenommen
wurden. Durch die spielerische Vermittlung von Fähigkeiten werden die
Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwick-
7
Prävention
(2) Faktoren in der Gruppe
Diese liegen in der Gruppengröße, Zusammensetzung und damit verbundener Gruppendynamik, in der gegenseitigen Kenntnis (Zeitdauer des Bestehens, Erfahrung miteinander) und in der
aktuellen Situation wie dem Interaktionsverlauf zwischen Kindern. Beispielsweise sind erhöhte Anforderungen an
Kleinkinder müssen bei gefährlichen
Spielen (z. B. Mikado), Beschäftigungen
(z. B. Schneiden mit Schere), Aktivitäten (z. B. Erlernen des Umgangs mit
Messer und Gabel bei den Mahlzeiten)
oder Betätigungen (z. B. Klettern auf
einem hohen Klettergerüst) mehr beaufsichtigt werden, als z. B. beim Spielen im Sandkasten oder Bilder malen.
lung so gefördert, dass sie mit den Anforderungen und Risiken des täglichen
Lebens umgehen können. Die Einheit
von Erziehung und Aufsicht verlangt
von den pädagogischen Fachkräften
verschiedene Faktoren in unterschiedlichen Situationen abzuwägen:
(1) Faktoren in der Person
des Kindes
Jüngere Kinder benötigen mehr Aufsicht als ältere, da sie viele Gefahren
noch nicht kennen, oft unberechenbar
handeln und die Folgen ihres Verhaltens häufig nicht abschätzen können.
Wichtiger als das Alter sind der körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklungsstand des Kindes
und die mit ihm gemachten Erfahrungen. Das bedeutet beispielsweise,
• dass sich die Erzieherin bei der Aufnahme eines Kindes über eventuelle
Behinderungen, Gesundheitsschäden, Allergien und andere Risiken informieren bzw. von den Eltern darüber
unterrichtet werden muss,
• dass sie ihr unbekannte oder noch
wenig bekannte Kinder (Neuaufnahmen) mehr im Auge behalten muss
als Kinder, deren Verhalten sie aufgrund ihrer Vorerfahrungen mit ihnen
gut abschätzen kann,
• dass sie einen unreifen, entwicklungsverzögerten Fünfjährigen mehr beaufsichtigen muss als ein gleichaltriges, aber sehr selbständiges oder
sehr gehorsames Kind.
Erhöhte Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind auch zu stellen, wenn
ein Kind z. B. zu aggressivem Verhalten neigt oder die eigenen Fähigkeiten
sehr überschätzt.
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die Aufsichtsausübung zu stellen, wenn
die Kindergruppe besonders aufgedreht und aggressiv ist („Montagssyndrom“) oder sich gerade ein Streit zwischen mehreren Kindern anbahnt.
Der haftungsrechtlichen Rechtsprechung und Praxis ist keine generelle,
einigermaßen definitive Antwort zu
entnehmen. Auf jeden Fall sollte die
Gruppengröße auf Dauer nicht gegen
die jeweiligen Landesrichtlinien verstoßen. Generell ist es aber einer Fachkraft zumutbar, für kürzere oder längere Zeit die Kinder einer anderen
Gruppe mit zu betreuen. Es wird dann
von ihr erwartet, dass sie z. B. auf risikoreiche Aktivitäten verzichtet und rigoroser Aufsicht führt.
(3) Art der Aktivität bzw.
Beschäftigung
Die Art des Spiels und die davon ausgehende allgemeine Gefahr (Baden,
Geländespiel, Handwerksarbeiten,
Mittagsruhe, Essen) sowie die davon
ausgehende konkrete Gefahr (dem
Kind bekannt / nicht bekannt, mit Kind
geübt / nicht geübt) ist mit den pädagogischen Zielen vereinbar oder
nicht.
(4) Räumliche und örtliche
Gegebenheiten
Die Bekanntheit, Beschaffenheit und
Abgeschlossenheit des Geländes werden eingeschätzt. Ebenso spielen die
allgemeinen Gefahren in der Umgebung sowie die besonderen Gefahren
bezogen auf das Kind / die Gruppe
(Kenntnis, Vertrautheit der Kinder mit
den Gefahren) eine Rolle.
Ein Mehr an Aufsicht ist nötig, wenn
es in den Innen- oder Außenräumen
des Kindergartens besondere Gefahrenquellen gibt (z. B. brennende Kerzen,
Arbeiten an der Elektroinstallation, kaputtes Spielgerät im Garten). Gleiches
gilt für den Fall, dass die Kindergruppe
die Einrichtung verlässt und mit Gefahren wie Straßenverkehr, ungesichertem Bachlauf, Baustellen usw.
konfrontiert wird.
(5) Faktoren in der Person der
Erzieherin
Hierbei sind vor allem der Ausbildungsstand, die pädagogischen Kenntnisse
und Erfahrungen (Berufsanfänger oder
erfahrene Fachkraft), aber auch die
körperlichen Fähigkeiten (Beweglich-
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Prävention
keit, Hör- und Sehvermögen) in die
Überlegungen zur Aufsicht einzubeziehen. Beispielsweise wird von einer
Berufsanfängern ein eher übervorsichtiges Verhalten erwartet, darf eine
Nichtschwimmerin keine Kinder bei einem Schwimmbadbesuch beaufsichtigen, muss sich eine gehbeeinträchtigte Erzieherin mehr in der Nähe der
Kinder aufhalten, um bei Gefahr schnell
eingreifen zu können.
Eine Erzieherin darf nicht überfordert
werden, indem von ihr verlangt wird,
auf Dauer eine zu große Gruppe oder
in gefährlichen Situationen zu viele
Kinder zu betreuen. Auch dürfen die
Anforderungen nicht vernünftigen pädagogischen Erwägungen zuwiderlaufen. So ist eine Überwachung auf Schritt
und Tritt unzumutbar. Erforderlich ist
dagegen eine regelmäßige Kontrolle in
bestimmten Zeitabständen.
(6) Pädagogische Ziele und
Grundsätze
faltung, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein? Welche konkreten
Gefahren sind absehbar mit der geplanten Aktion verbunden? Lohnt mein
konkretes pädagogisches Ziel das vermutliche Risiko? Gibt es eventuell einen risikoärmeren Weg, der zum gleichen Ergebnis führt?
(2) Ge- und Verboten
Formen der Aufsichtsführung
Dem Vorrang der Erziehung kommt
entgegen, dass es unterschiedlich intensive Formen der Aufsichtsführung
gibt. Die sozialpädagogische Fachkraft muss also nur dasjenige Mittel ergreifen, das vor dem Hintergrund der
gerade beschriebenen Kriterien von
seiner Einflussstärke her der jeweiligen
Situation entspricht. Sie kann wählen
zwischen:
(1) Informieren, Belehren, Ermahnen
Als pädagogische (und rechtlich) entscheidende Fragefolge bietet sich an:
Welche pädagogischen Überlegungen
bestimmen die Planung? Verfolge ich
ein Teilziel auf dem Weg zu freier Ent-
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lichen Objekten anleiten und Verhaltensweisen lehren, mit denen risikoreiche Situationen (z. B. im Straßenverkehr) gemeistert werden können.
Sie muss sich vergewissern, ob sie
verstanden wurde. Wichtig ist auch
das eigene Vorbild.
Die Erzieherin muss die Kinder über
mögliche Gefahren und deren Verhinderung klar und verständlich informieren, zum richtigen Umgang mit gefähr-
Ein exakt umschriebenes Verhalten
wird verlangt bzw. untersagt. Dies ist
z. B. notwendig, wenn Kinder Belehrungen und Warnungen nicht beachtet
haben, wenn sie zu wenig Einsicht zeigen, wenn sie bestimmte Verhaltensweisen noch nicht beherrschen oder
wenn der Schadenseintritt sehr wahrscheinlich ist. Verbote sollten eher selten aufgestellt werden, da sie die Entwicklung von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein erschweren.
(3) Überwachen, Kontrollieren
Auch Kleinkinder müssen nicht auf
Schritt und Tritt beobachtet werden;
dies ist weder der Erzieherin zumutbar
noch pädagogisch zulässig. Die Fachkraft muss sich also nicht ständig im
Raum bzw. in der Nähe der Kinder
aufhalten oder fortwährend in Blick-
9
Prävention
kontakt bleiben. Zumeist reicht ein relativ häufiges, stichprobenartiges Kontrollieren. Entsprechend der vorgenannten Kriterien sind aber intensivere
Überwachung und Kontrolle von (einzelnen) Kindern notwendig, wenn diese sich z. B. an frühere Belehrungen
und Verbote nicht gehalten haben, mit
gefährlichen Objekten spielen oder
sich in einer risikoreichen Situation
(Klettern, Straßenverkehr usw.) befinden.
letzt oder gar getötet wurde, wird in der
Regel eine Ermittlung durchgeführt.
Dann muss die Staatsanwaltschaft der
Erzieherin eine (grob) fahrlässige oder
vorsätzliche Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen.
Jedoch sind strafrechtliche Verfahren
mit rechtskräftiger Verurteilung einer
pädagogischen Fachkraft sehr selten.
vorhanden – der Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers bzw. der Berufshaftpflichtversicherung der Erzieherin
übernommen – außer die Aufsichtspflichtverletzung erfolgte vorsätzlich
oder (dies gilt nur für die gesetzliche
Unfallversicherung) grob fahrlässig.
(4) Eingreifen
Im Rahmen einer verantwortlichen Erziehung müssen Kindern auch Freiräume eingeräumt werden, bei denen ein
sofortiges Eingreifen des Aufsichtspflichtigen nicht mehr möglich ist.
Aber auch: Ist ein Kind oder eine dritte
Person gefährdet bzw. ist ein Sachschaden zu erwarten, ist es die Pflicht
der aufsichtführenden Person, den
Schaden zu verhindern. Wie das Eingreifen im konkreten Fall aussieht,
hängt von der jeweiligen Situation ab.
Die Erzieherin kann verbal oder auch
unter körperlichem Einsatz eingreifen
oder auch die Gefahrenquelle entfernen (z. B. durch Wegnehmen, Verschließen, Abbrechen des Spiels).
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Die Aufsicht mus
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Konsequenzen
bei Verletzung
der Aufsichtspflicht
Aufsichtspflichtverletzungen können
strafrechtliche, zivilrechtliche und / oder
arbeitsrechtliche Folgen haben. Die
Verletzung der Aufsichtspflicht an sich
ist nicht strafbar. Nur wenn dadurch
ein Kind oder ein Dritter (schwer) ver-
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Im Gegensatz zu strafrechtlichen Verfahren muss bei zivilrechtlichen die
Aufsichtspflichtverletzung der Erzieherin nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kommt es zu einer Umkehr der
Beweislage: Die Fachkraft muss sich
selbst entlasten und glaubhaft machen,
dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Durch die Formulierung
der entsprechenden Rechtsgrundlage
(§§ 823, 832 BGB) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass seines Erachtens
ein eingetretener Schaden in aller Regel auf unterlassener bzw. unzureichender Aufsichtsführung beruht. Die Fachkraft muss also die Vorannahme entkräften oder nachweisen, dass der
Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
Bei einer Aufsichtspflichtverletzung
müssen entstandene Personen-, Sachoder Vermögensschäden wieder gutgemacht und u. U. Schmerzensgeldansprüche erfüllt werden. In der Regel
werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung oder – sofern
In manchen Fällen haftet auch die KitaLeitung mit, wenn sie gegen ihre
Pflichten verstoßen hat, z. B. wenn sie
die Aufsichtsführenden unzureichend
eingewiesen, belehrt oder unterstützt
hat, oder wenn sie bei offensichtlichem
Fehlverhalten derselben nicht eingeschritten ist. Ähnliches gilt für den KitaTräger: Er haftet mit, wenn er beispielsweise unqualifiziertes Personal einstellt, sein pädagogisches Personal
ungenügend angeleitet oder überwacht hat, es z. B. mit zu großen Gruppen auf Dauer überfordert oder ihnen
relevante Informationen (z. B. zu Risiken) nicht gegeben hat. Schließlich
haftet der Träger laut §§ 278, 831 BGB
grundsätzlich für Pflichtverletzungen
seines Personals mit: Insbesondere
Schäden, die nicht durch vorsätzliche
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3 . 2016
Prävention
oder grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung seiner Mitarbeiterinnen entstanden sind, werden dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zugerechnet
und sind von diesem allein zu tragen.
Unabhängig davon, ob ein Schaden
eingetreten ist, können Aufsichtspflichtverletzungen auch arbeitsrechtli-
Die DVD „Aufsichtspflicht in KiGa und Hort. Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein“ kann
bei der Unfallkasse ausgeliehen werden (E-Mail: [email protected]).
Inhalt: Die Aufsichtspflicht führt oft zu Unsicherheiten in der Arbeit mit Kindern.
Der ehemalige Richter und bekannte Fachbuchautor Prof. Simon Hundmeyer
beantwortet in diesem Film verständlich und leicht nachvollziehbar Fragen zur
Aufsichtspflicht, die ihm in seiner langjährigen Tätigkeit immer wieder gestellt
wurden. Die meisten der dabei beschriebenen Szenarien sind selbstverständlich auch bildlich dargestellt und werden vielen Pädagogen und Eltern bekannt
vorkommen. Zu Wort kommt auch eine Vertreterin der Unfallkassen.
Der Film macht deutlich, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Aufsichtspflicht und eine Pädagogik, die dem Kind ermöglicht, seinem angeborenen Entdeckerdrang nachzugehen, sich nicht ausschließen. Er wird damit vielen pädagogischen Fachkräften und Eltern in ihrer täglichen Praxis mit den Kindern mehr Sicherheit geben.
che Folgen haben. Diese reichen von
der formlosen Belehrung über Verweis
und Abmahnung bis hin zur ordentlichen und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar fristlosen Kündigung.
Die Sanktion muss aber in angemessenem Verhältnis zur Schwere der
Pflichtverletzung stehen.
Andrea Mazanec
§ 823 BGB
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
§ 832 BGB
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens
verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der
Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der
Aufsicht durch Vertrag übernimmt
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Quellen
und weiterführende Literatur
1. Prof. a.D. Hundmeyer, Simon,
„Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen“, Carl Link, 8. Auflage
2014
2. Prott, Roger, „Aufsichtspflicht –
Rechtshandbuch für Erzieherinnen
und Eltern“, Verlag das Netz, 2011
3. Prof. Hundt, Marion, „Pädagogik
und Recht in der Kindertagesbetreuung“, Carl Link, 2013
4. Dr. Textor, Martin, „In jedem Fall verantwortlich? Zur Aufsichtspflicht in
der Kita und im Kindergarten“, Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF), 1998
5. Gerwig, Kurt, „Aufsichtspflicht in
KiGa und Hort“, AV1 Film 2014,
DVD
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Prävention
Lärm und schlechte
Akustik in Kindereinrichtungen
Kindertagesstätten werden oftmals zu extrem lauten Plätzen, wenn die Kleinen
dort spielen und toben, mit den Tischen und Stühlen klappern und vergnügt
schreien. Eine stichprobenhafte Befragung in den Kindereinrichtungen zeigte,
dass annähernd jede dritte Erzieherin eben diesen Lärm als Belastung anführte.
ie von der Unfallkasse durchgeführten Messungen in Kitas bestätigten die Ergebnisse der Befragung.
So wurden im Innenbereich mittlere
Lärmpegel von 79 bis 82 dB(A) gemessen, ähnliche Werte waren auch
im Außenbereich zu verzeichnen. In
Einzelfällen traten kurzzeitig Maximalwerte von 98 dB(A) auf, so z. B. beim
Fahren mit plastberäderten Spielzeugautos auf Beton bzw. Verbundpflaster
sowie bei Sport- und Spielmaßnahmen im Sportraum.
D
Ein anhaltendes Geräuschniveau von
85 dB schädigt jedoch nachweislich
das Gehör. Deshalb ist an anderen Arbeitsplätzen unter diesen Bedingungen
bereits Gehörschutz vorgeschrieben.
Die Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz sind vielfältig. Er beeinträchtigt das Konzentrationsvermögen und
die Aufmerksamkeit, stört die Kommunikation und vermindert damit auch
die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Lärm verursacht Gesundheitsschädigungen, die von psychischen
Belastungen über physiologische Reaktionen, wie Kopfschmerzen und
Bluthochdruck, bis hin zu irreparablen
Schädigungen des Hörvermögens reichen.
Permanenter Krach ermüdet sowohl
die Erzieherinnen und Erzieher als
auch die Kinder. Von Kindern verursachter Lärm hat meist einen kumulativen Effekt: Sie heben ihre Stimme,
um sich unter den anderen tollenden
Kindern hörbar zu machen. Anstatt die
Lautstärke zu ignorieren, sollte man
die Lärmquelle ausfindig machen und
sie möglichst eindämmen. Dabei können selbst geringe Veränderungen, z. B.
in der Einrichtung oder bei den Spielsachen, helfen.
Tipps für geringe Kein lautes
Lärmpegel
Spielzeug
Die Anordnung und Art der Möblierung
spielt häufig eine sehr große Rolle für
den Geräuschpegel in einem Gebäude. Im Allgemeinen wird der Geräuschpegel verringert, wenn große Räume in
kleinere Einheiten aufgeteilt werden
und die Kinder in überschaubaren Gruppen spielen. Bei der Einrichtung sollte
darauf geachtet werden, dass die Räumlichkeiten keinen Widerhall geben oder
harte Oberflächen haben. Zur Kontrolle des Lärmpegels und um die Geräuschwahrnehmung bei Kindern und
Erwachsenen zu schärfen, kann eine
Lampe installiert werden, die bei zu
viel Lärm blinkt.
Große, offene Räume verursachen meist
einen deutlichen Nachhall. Zimmer
können z. B. durch Regale oder Trennwände verkleinert werden. Kinder machen weniger Lärm, wenn sie ungestört in kleinenGruppen spielen. Auch
eine Raumaufteilung macht Sinn: Einige Zimmer sind für lautes Tollen und
Toben bestimmt, andere für ruhige Aktivitäten wie Lesen oder Malen.
Harte Materialien verursachen generell
deutlich mehr Geräusche als weiche
Materialien. Wird die Unterseite von
Stuhlbeinen und Tischen mit Filzplättchen beklebt, entsteht beim Rücken
und Umstellen kein lautes Poltern.
Weiche Farben an den Wänden und
eine zurückhaltende Beleuchtung sorgen für eine gemütlichere und ruhigere
Atmosphäre. In einer entspannten Umgebung neigen Kinder dann weniger
dazu, Lärm zu machen.
Bei der Anschaffung von Spielzeug
sollte auch darauf geachtet werden,
welche Lautstärken damit möglich
sind. Unter dem Aspekt der Lärmvermeidung bzw. -verringerung kann
auch bereits vorhandenes Spielzeug
überprüft werden. Ggf. ist solch lautes
Spielzeug dann zu entfernen oder nur
im Freien zu verwenden. Im Folgenden
einige Informationen zu potentiellen
Gefahren sowie möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Spielzeuglärm.
• Kaufen Sie kein Spielzeug, das den
Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ trägt, da Kinder diesen Hinweis beim Spielen vergessen.
• Spielmatten und Teppiche sind eine
effektive Methoden, um z. B. die
Lautstärke von Bauklötzen zu dämpfen.
• Spielzeug in Hartholz- und Kunststoffkästen verursacht erheblichen
Lärm, wenn Kinder sie nach Spielzeug durchwühlen. Kippen Sie in
diesem Fall den Inhalt auf den Fußboden. Kleiden Sie die Kästen mit
Stoff oder Filz aus. Spielzeug kann
auch in Körben oder Stoffbeuteln
aufbewahrt werden.
Raumakustik
beachten
Neben den bereits genannten Einflussfaktoren spielt die Raumakustik eine
wesentliche Rolle bei der Lärmreduzierung. Sie beeinflusst vor allem die
Sprachverständlichkeit.
Der Schall in einem Raum setzt sich
aus drei Anteilen zusammen, dem
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3 . 2016
Prävention
Direktschall, nützlichen frühen Reflexionen und dem Nachhall. Der Direktschall trägt dabei die Hauptinformation. Frühe Reflexionen innerhalb der
ersten 50 ms werden vom menschlichen Gehör mit dem Direktschall zusammenfasst und fördern eine gute
Sprachverständlichkeit. Störend bei
der Sprachübertragung wirkt der Nachhall. Er entsteht durch Vielfachreflexionen an den Raumbegrenzungsflächen
und ist abhängig von der Größe und
Geometrie des Raumes sowie den akustischen Eigenschaften von Wänden,
Decken und Einrichtungsgegenständen. Ist die Nachhallzeit zu lang, werden Sprechsilben verdeckt und es leidet die Sprachverständlichkeit insgesamt.
Nachhall verringert aber nicht nur die
Kommunikationsfähigkeit, er ist auch
die maßgebliche physikalische Ursache für die Entstehung von Lärm. Ist
die Sprachverständigung in Räumen
schlecht, wird zwangsläufig lauter gesprochen. Die Folge: Nicht nur das
Nutzsignal, sondern auch der Nachhall
werden gleichermaßen lauter und verschlechtern die Gesamtsituation der
Sprachverständlichkeit weiter. Dieser
so genannte „Lombardeffekt“ sorgt
dafür, dass in halligen Räumen der Geräuschpegel übermäßig stark ansteigt.
Zudem verbleiben alle unvermeidbaren
Geräusche wie Stühlerücken, Füßescharren, Husten, Spielen usw. zu
lange im Raum und sorgen für ein Ansteigen des Lärmpegels.
Untersuchungen haben gezeigt, dass
bei Verringerung von Nachhallzeiten
auf ein optimales Niveau, der Geräuschpegel um typischerweise 10 dB
gesenkt wird. Das entspricht in etwa
einer Halbierung des Lautstärkeempfindens. Die Regulierung der Nachhallzeit ist daher die wichtigste Maßnahme zur Verbesserung der Akustik.
Nachhallwerte in Abhängigkeit von der Raumgröße nach DIN 18041
rechner des Instituts für Arbeitsschutz
der DGUV (www.dguv.de, Webcode:
d130076).
Zur Verbesserung der Raumakustik
eignen sich verschiedene Schallabsorber an Decken oder Wänden (s. Fotos).
So erzielen z. B. hoch absorbierende
Schallabsorber erst durch den Einsatz
einer bestimmten Fläche die gewünschte Wirkung im Raum. Umgekehrt kann
auch ein relativ schwach absorbierender Schallabsorber den angestrebten
Effekt erzielen, wenn seine Fläche entsprechend groß gewählt wird. Grundsätzlich ist zur Bedämpfung eines
Raums entweder ein Schallabsorber
oder auch eine Kombination verschiedener Schallabsorber möglich.
Entscheidend für die Nachhallzeit im
Raum ist immer die insgesamt erzielte
Summe für die äquivalenten Schallabsorptionsflächen aller im Raum vorhandenen Oberflächen.
Obgleich eine akustische Vollsanierung
sicherlich den größten Erfolg bringen
würde, ist dies nicht unbedingt nötig.
Wie die Beispiele zeigen, kann schon
durch eine teilweise und gezielte Anordnung von schallabsorbierenden
Elementen eine merkliche Verbesserung der Raumakustik erreicht werden.
Die Flächen und die Anordnung kann
experimentell bzw. mit Hilfe eines
Akustikrechners ermittelt werden.
Unterstützung durch Beratung und ggf.
Messungen sind durch die Unfallkasse
Sachsen-Anhalt möglich.
Wolf Bönisch
Grundlage für Empfehlungen zur raumakustischen Gestaltung von kleinen
bis mittelgroßen Räumen bildet die
DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und
mittelgroßen Räumen“. Diese Norm
bezieht sich vor allem auf Räume für
kommunikative Zwecke und musikalische Nutzungen, aber auch auf Sportund Schwimmhallen. Die Empfehlungen und Hinweise dieser DIN-Norm
sollten stets die Grundlage für raumakustische Planungen sein. Genutzt
werden kann auch der Raumakustik-
Sicherheitsforum
3 . 2016
13
Prävention
Spielen, rätseln, mitfühlen –
Neuer Entdecker-Parcours zu
Arbeit und Gesundheit in der
DASA in Dortmund
Ein Frisör, ein Bürokaufmann, eine Gärtnerin und eine Karosseriemechanikerin – die vier stehen mitten im Leben und in ihrem
Job. Aber was hat ihr Alltag mit dem Thema Berufskrankheiten zu tun? In einer neuen Präsentation der DASA Arbeitswelt Ausstellung laden vier erfundene Charaktere zu einem ungewöhnlichen EntdeckerParcours ein, um diese Frage zu beantworten.
„Wie geht’s?- Eine Ausstellung zur Gesundheit im (Arbeits-) Leben“ wird seit dem 30. Juni 2016 in Dortmund zeigt.
oher kommen bei Friseur Nuri die
roten Stellen auf der Haut und
warum hört Karosseriemechanikerin
Sandra plötzlich schlecht? Stellvertretend für die Spielfiguren setzen sich
die Besucher und Besucherinnen der
Ausstellung damit auseinander, was
Berufskrankheiten sind und wie sie
entstehen können. „Wie geht´s?“ richtet sich damit vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene, die den
Start ins Berufsleben noch vor sich
haben.
W
Der Clou
„Die Besucher erkennen, dass es Erkrankungen gibt, die zunächst schleichend den Joballtag begleiten können, gegen die aber jeder etwas im
14
AUSSTELLUNG
Wie geht‘s?
–
„Wer
de
Detekt zum
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finde
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ankmach
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beit“
Eine Ausstellung zur Gesu
ndheit
im (Arbeits-) Leben
30.06.16 –12.02.17
www.dasa-dortmund.de
In Kooperation mit
www.wiegehts-ausstel
lung.de
Hamburg
Mit detektivischem Spürsinn erfahren
die Besucher, wo Gefährdungen am
Arbeitsplatz und in der Freizeit lauern.
Welche Symptome einer Krankheit
sind aufgetreten? Sprechen sie für
eine Berufskrankheit? Spielend, rätselnd und mitfühlend geht es darum,
ein Bewusstsein für Gefährdungen zu
entwickeln, die langfristig zu Beschwerden führen können.
Die Ausstellung zeigt, dass es gut ist,
sich Gefährdungen bewusst zu machen – und zu wissen, wo es Unterstützung gibt“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Mit ihr zusammen
hat die DASA die Ausstellung entwikkelt.
Illustrationen: Laura Laakso,
Besucherinnen und Besucher erspielen sich die Handlung. Jeder Charakter hat einen eigenen Ausstellungsparcours. Ausgestattet mit einem Ausstellungsheft gilt es, sich in die jeweiligen
Leben hineinzuversetzen und sich mit
Arbeitsleben, Gewohnheiten und Vorlieben der Figuren auseinanderzusetzen. Kombinieren und Ausprobieren
statt Inhalte an sich vorbeirauschen zu
lassen, das ist die Leitidee der Schau.
Alltag tun kann“, so Ausstellungsmacherin Jana Hawig von der DASA. „Wir
sehen die Ausstellung als Chance.
Junge Menschen können sich vorstellen, was ein Arbeitsunfall ist, aber über
Berufskrankheiten wissen sie wenig.
Die als Wanderausstellung geplante
Präsentation ist bis zum 12. Februar
2017 in der DASA Arbeitswelt Ausstellung zu sehen. Weitere Informationen unter: www.wiegehts-ausstellung.de.
Quelle:
DGUV
Sicherheitsforum
3 . 2016
Prävention
Kreative Ideen für mehr
Arbeitsschutz ausgezeichnet
Bei der Abschlussveranstaltung und Preisverleihung der DGUV Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ am 31.05.2016 in Magdeburg wurden Berufsschulen aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet.
ie Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln führt häufig zu Unfällen am
Arbeitsplatz. Dieser Problematik widmete sich im vergangenen Jahr das
Schwerpunktthema der Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ der
gesetzlichen Unfallversicherung. Im
Fokus standen dabei nicht nur mögliche Unfall- und Gesundheitsrisiken,
sondern auch die Ursachen für unsicheres Handeln.
D
„Das Improvisieren ist leider häufige
Ursache von Arbeitsunfällen, die Auszubildenden unterlaufen“, sagte Dr.
Jörg Hedtmann, Präventionsleiter beim
DGUV Landesverband Nordwest, anlässlich der Preisverleihung. „So ist ein
Bürostuhl beispielsweise kein Leiterersatz. Und obwohl das bekannt ist,
greift man dennoch darauf zurück,
wenn es einmal schnell gehen muss.
So bringen sich viele Menschen durch
falsch verwendete Arbeitsmittel in Gefahr“, führt Hedtmann aus. Deshalb sei
es wichtig, den richtigen Gebrauch
von Arbeitsmitteln immer wieder anzusprechen – insbesondere gegenüber
Auszubildenden.
Dieser Aspekt war Ziel des Präventionsprogramms „Jugend will sich-er-leben“
für Berufsschülerinnen und -schüler im
Sicherheitsforum
3 . 2016
Schuljahr 2015 / 2016. Junge Auszubildende sollten sich mit dem eigenen
Verhalten und möglichen Zielkonflikten
auseinandersetzen. Hierzu stellte der
Landesverband Nordwest der DGUV
allen Berufsschulen in Niedersachsen
und Sachsen-Anhalt ein umfangreiches Medienpaket für den Unterricht
zur Verfügung. Der zugehörige Kreativwettbewerb stand unter dem Motto
„Die Azubi-Formel: TOP Ausbildung =
sicher + richtig + gut“. Hier konnten
sich die Schülerinnen und Schüler mit
selbst gestalteten Plakaten, einer Evaluation oder in Form von Kurzfilmen zu
Unfallgefahren mit Arbeitsmitteln einbringen.
Der DGUV Landesverband Nordwest
vergab Auszeichnungen an Schulen
für eine besonders hohe Beteiligung
am Wettbewerb. Für Sachsen-Anhalt
gewannen die BbS „August von Parseval in Bitterfeld-Wolfen, die BbS
„Otto von Guericke“ Magdeburg,
die BbS V in
Halle, die BbS
Salzwedel, die
BbS I in Stendal
und die BbS
Quedlinburg
Schulpreise im
Wert von 850 bis
300 Euro.
Darüber hinaus
wurden noch
Kreativpreise vergeben. So
gewann die BbS IV „Otto
Schlein“ in Magdeburg einen
Kreativpreis für die Erstellung
eines Plakats und die BbS V
in Halle einen Kreativpreis für
ein Theaterprojekt. Die Preisträger in der Kategorie Film
kamen aus Niedersachsen.
Aus allen eingegangenen Teilnahmekarten wurden noch 33
Schülerinnen und Schüler
aus berufsbildenden Schulen
Sachsen-Anhalts ausgelost, die jeweils
einen Geldpreis gewannen.
Hintergrund
„Jugend will
sich-er-leben“
„Jugend will sich-er-leben“ (JWSL) besteht seit 1972 und hat seit dieser Zeit
mehrere Millionen Auszubildende und
jugendliche Berufsanfänger mit Tipps,
Hinweisen, Unterrichtskonzepten und
Wettbewerben beim Start in einen sicheren und gesunden beruflichen Alltag unterstützt. Getragen wird JWSL
von den Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen. Die Durchführung übernehmen die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV).
15
Prävention
100. „Gesunde KiTa“
in Sachsen-Anhalt
Gemeinsam mit den Kindern der Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ begingen die Bewohner des Alten- und Pflegeheimes
„St. Laurentius“ in Freyburg am 1.Juli 2016 den jährlichen
Gründungstag der Einrichtung. Die Kita selbst erhielt an diesem Tag eine besondere Auszeichnung. Dafür ließen die Kinder genau 100 bunte Luftballons in den Himmel steigen.
ür die Knirpse der Kindertagesstätte und ihre Erzieherinnen gab es an
diesem Tag etwas ganz Besonderes
zu feiern. Ihre Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ wurde offiziell die 100.
„Gesunde KiTa“ in Sachsen-Anhalt.
Um dieses Zertifikat hatte sich die Freyburger Kindertagesstätte, die ihr Domizil
im Hospital „St. Laurentius“ hat, bei
der Landesvereinigung für Gesundheit
(LVG) beworben. Das Zertifizierungsverfahren ergab, dass die „Kleinen
Rebläuse“ des „Gesunden“ Gütesiegels für Kindertagesstätten durchaus
würdig sind. Ab dem 1. Juli 2016 ist
sie daher nun eine von bundesweit
236 Einrichtungen, die bisher als „Gesunde KiTa“ ausgezeichnet werden
konnten.
F
Die „Kleinen Rebläuse“ verbringen ihren KiTa-Alltag im Gebäudekomplex
eines Pflegeheimes in Freyburg. Das
Streichelgehege und das Kräuterbeet
auf dem Außengelände sowie das
Aquarium im Haus erfreuen dort Kinder und Senioren gleichermaßen. Die
Kleinen haben regelmäßig Kontakt zu
den Bewohnern des Heimes und dessen Mitarbeitern. Sie erhalten das
Mittagessen aus der dortigen Küche,
gehen durch verschiedene Bereiche
des Heimes, begrüßen die Bewohner,
kommen ins Gespräch oder winken
einfach nur.
In der pädagogischen Arbeit der KiTa
„Kleine Rebläuse“ wird viel Wert darauf gelegt, dass die Kinder alles, was
sie schon selbst können und wollen,
auch tun sollen. „So lernen die Kinder
durch selbständiges Ertasten, Erleben
und Experimentieren ihre Welt zu begreifen“, versichert KiTa-Leiterin Cornelia Jesswein im Qualitätsbericht der
Einrichtung, der wie eine Fremdbewertung durch ausgebildete Auditoren Be-
16
standteil des Zertifizierungsverfahrens
zur „Gesunden KiTa“ ist.
Bei den „Kleinen Rebläusen“ wird für
die Kinder jedem Wochentag ein spezielles Thema zugeordnet. So steht
der Montag im Zeichen der Bewegungsschulung, der Orientierung im
Raum und der Förderung der körperlichen Entwicklung. Dienstags sind die
schöpferischen Kräfte der Kinder gefragt, wobei bildnerisches Gestalten,
Feinmotorik und der Umgang mit unterschiedlichen Materialen / Werkzeugen im Fokus steht. Mittwoch ist in der
KiTa – seit November 2015 ein zertifiziertes „Haus der Kleinen Forscher“ –
Tag der Natur- und Sachbegegnung
sowie der Umwelterfassung. Musik,
Rhythmik, Märchen, Gedichte und
Fingerspiele bestimmen den Donnerstag, während die Kinder sich freitags
so beschäftigen können, wie sie es
gern möchten.
Die Beteiligung an der Zertifizierung
und die Ergebnisse im Rahmen der
Fremdbewertung unterstreichen das
Engagement von Leitung, Personal
und Träger der KiTa, die Entwicklung
der Kinder in Bezug auf Gesundheit
aktiv zu unterstützen. „Sie schaffen
damit eine wichtige Basis für gesunde
und sichere Spiel-, Lern- und Arbeitsbedingungen in der Betreuungseinrichtung.“, so Max Rönninger, Geschäftsführer der Unfallkasse Sachsen-Anhalt,
die dieses Qualitätssicherungsverfahren für Kitas fördert und unterstützt.
Hintergrund:
Das Audit „Gesunde KiTa“ wurde von
der Landesvereinigung für Gesundheit
Sachsen-Anhalt e. V. in enger Zusammenarbeit mit KiTa-Praktikern des Landes entwickelt. Aktuell nutzen sechs
Bundesländer dieses Zertifizierungsverfahren. Im Juli 2016 gab es deutschlandweit 236 zertifizierte „Gesunde
KiTas“, davon nun 100 in SachsenAnhalt. 121 „Gesunde KiTas“ haben
das Audit bereits einmal erfolgreich
verteidigt (49 in Sachsen-Anhalt), 36
(20 aus Sachsen-Anhalt) die Rezertifizierung schon ein weiteres Mal bestanden.
Quelle: LVG Sachsen-Anhalt e.V.
Sicherheitsforum
3 . 2016
Beitrag
Neues UV-Meldeverfahren
zum Lohnnachweis ab 2017
Ab 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die den
Beitragsgruppen KL1 bis KL3 angehören, in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen so genannten Stammdatenabgleich durchführen. Das ist der erste Schritt zu einem neuen digitalen Lohnnachweis ab 2017.
Lohnnachweis wird digital
Ab November:
Versand Zugangsdaten für
Lohnnachweis DIGITAL
2016
Ab
Nov.
Ab 1. Dezember:
Stammdatenabgleich für
2016 und 2017
Ab
1.12.
Bis
16.2.
Ab 1. November:
Stammdatenabgleich für
2018
2017
Bis 16. Februar:
Lohnnachweis DIGITAL und Lohnnachweis
auf herkömmlichem Weg
er Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01.01.2017
wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch das neue UV-Meldeverfahren durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst:
D
Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr
2016 ist erstmals auf diesem neuen digitalen Weg bis zum 16. Februar 2017
zu übermitteln. Werden weder Personal noch Aushilfen beschäftigt, entfällt
die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren.
Parallelverfahren für die
Beitragsjahre
2016 und 2017
Das neue Verfahren ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Daher ist in einer zweijährigen Übergangsphase für die Beitragsjahre 2016 und
Sicherheitsforum
3 . 2016
Ab
1.11.
Bis
16.2.
Bis 16. Februar:
Lohnnachweis DIGITAL und Lohnnachweis
auf herkömmlichem Weg
Ab 1. November:
Stammdatenabgleich für
2019
2018
Ab
1.11.
Bis
16.2.
2019
Bis 16. Februar:
Lohnnachweis DIGITAL
2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher
bekannte Lohnnachweis im Online-,
Papier- oder Fax-Verfahren zu erstatten. Die Übergangsregelung stellt
sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet
wird.
Ab dem Beitragsjahr 2018, d. h. ab
01.01.2019 erfolgt die Meldung dann
ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren.
Das UV-Meldeverfahren im
Überblick
Meldungen über das UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über die
gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder
Ausfüllhilfen. Tipp: Immer die aktuelle
Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
17
Mitteilungen
Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist im so genannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich
der Unternehmensdaten durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass nur
Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen
übermittelt werden. Der Abruf erfolgt
automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen
verwendet wird. Dieser Abruf muss
aktiv durch den Nutzer angestoßen
werden. Das kann ab Januar 2017
nach dem Versand der Zugangsdaten
geschehen. Folgende Zugangsdaten
sind erforderlich:
• Betriebsnummer der Unfallkasse
Sachsen-Anhalt (BBNRUV)
• Mitgliedsnummer
• PIN
Diese werden von der Unfallkasse
Sachsen-Anhalt voraussichtlich im Januar 2017 schriftlich mitgeteilt. Tipp:
Wenn Steuerberater oder andere
Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten
an diese weitergeleitet werden.
Nach der erstmaligen Anmeldung im
Stammdatendienst pro Beitragsjahr
wird die meldende Stelle registriert.
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erwartet von dieser Stelle einen digitalen
Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr. Der digitale Lohnnachweis
beinhaltet folgende Angaben:
• Mitgliedsnummer
• Betriebsnummer der Unfallkasse
• Bezogen auf die Gefahrtarifstellen:
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- Geleistete Arbeitsstunden
- Anzahl der Arbeitnehmer
Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische
Merkmale übertragen, die es der Unfallkasse ermöglicht, die meldende /
abrechnende Stellen zu erkennen.
Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Die Unfallkasse
erwartet dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fasst diese in einem
Beitragsbescheid zusammen.
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht
ein, schätzt die Unfallkasse die zur
Beitragsberechnung erforderlichen
Daten.
Lohnnachweis
ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte
Ausfüllhilfe zu verwenden. In diesem
Fall werden die Stammdaten automatisch unmittelbar vor der Abgabe des
Lohnnachweises abgerufen. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht
notwendig.
Weitere Informationen
Weitere und detailliertere Informationen enthält die Broschüre „Informationen und wichtige Termine zum UVMeldeverfahren der Unfallkassen und
Berufsgenossenschaften“. Sie kann
von der Internetseite der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) heruntergeladen werden
(www.dguv.de / uv-meldeverfahren).
Informationen für Kita und Schule
Das Familienministerium
hat zwei neue
Broschüren
„Kindertagespflege:
die familiennahe Alternative“
veröffentlicht, einen
flege:
tagesp
Kinder
die familiennahe Alternative
„Leitfaden
für Eltern“
und einen „Leitfaden für Tagespflegepersonen“.
(www.bmfsfj.de, Suche: Altenative)
Ein Leitfaden für Eltern
Das Landesjugendamt, Referat Kinder
und Jugend im Bereich des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat
„Handlungsempfehlungen für den
Umgang mit offenem Feuer in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gemäß dem Kinderförderungs-
18
gesetz LSA in Verbindung mit §§ 43
und 45 SGB VIII“ mit Stand 06.06.2016
herausgegeben und auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes
veröffentlicht.
(www.lvwa.sachsen-anhalt.de, Das
LVwA, Landesjugendamt, Kinder und
Jugend, Bereich Kindertageseinrichtungen)
Die Unfallkasse Sachsen hat ihre Planungshinweise für Neubau oder
Sanierung von Kindertagesstätten (innen und außen), von Schulen (innen
und außen) sowie für Schulsporthallen
aktualisiert (Stand 2 / 2016). Sie enthalten zusammengefasst und übersichtlich die Anforderungen zu Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
(www.unfallkassesachsen.de, Service,
Aktuelles)
Alle hier aufgeführte
n Medien
können weder bei de
r Unfallkasse
Sachsen-Anhalt noch
bei den jeweiligen Urhebern als
Druckschrift
bestellt werden! Es be
steht i. d. R.
nur die Möglichkeit
des Downloads unter dem jew
eils angegebenen Fundort.
Die Unfallkasse
NRW hat eine
neue Broschüre
„Förderung
sozial-emotionaler Kompetenzen durch
Bewegung“
veröffentlicht.
Enthalten sind
u.a. Beschreibungen bzw. Anleitungen für zahlreiche Bewegungsspiele, die zum Ausprobieren anregen.
(www.unfallkasse-nrw.de, Service, Medien, Broschüren, S80)
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
Wie vermittle
ich Flüchtlingskindern und
deren Eltern
verständlich
und in ihrer
Sprache Informationen zum
Kita- oder
‫اﻟﻨﻬﺎرﻳﺔ‬
‫اﻟﺼﺤﺔ ﰲ دور اﻟﺮﺮﻋﻋﺎﻳﺔ اﻟﻨﻬﺎر‬
‫اﻷﻣﺎن واﻟﺼﺤﺔ‬
‫اﻷﻣ‬
‫ﻟﻶﺑﺑﺎء‬
‫ﻌﻠﻮﻣﺎت ﻶ‬
‫ﻣﻌﻠﻮ‬
Schulbesuch?
Wie erklären
wir, wie die
Kinder sicher zur Schule kommen, was
sie zum Beispiel beim Sportunterricht
berücksichtigen müssen und was im
Falle eines Unfalls zu tun ist?
Entsprechende Informationen auf
Arabisch zum Unfallversicherungsschutz in Kitas und Schulen stellt die
Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Download zur Verfügung.
(www.ukrlp.de, Webcode / Suche: 862)
gut sichtbaren Stellen aufgehängt werden.
(www.bzga.de, Infomaterialien, Kinderund Jugendgesundheit, Suche: Kindersicherheit)
Die Unfallkasse
Berlin hat Informationen für Eltern von Kitaund Schulkindern
in Form von Faltblättern in türkischer und arabischer Sprache
Güvenli ve sağlıklı bir
veröffentlicht.
Kita dönemi
(www.unfallkasse-berlin.de,
Service, Publikationen und Broschüren)
Die Anzahl der
Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern ist in
Deutschland
konstant hoch.
Der IAG Report
1 / 2016 „PräPrävention gegen sexuel
len
Missbrauch bei Kindern
vention gegen sexuellen
Missbrauch
bei Kindern“
stellt wesentliche Eckpunkte und Evaluationsergebnisse des Präventionsprogramms „Gemeinsam Mädchen
und Jungen stärken“ der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Münster zusammen. Durch das Programm
soll das Wissen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erhöht und besonders die Handlungskompetenz der
Kinder gestärkt werden. Das Programm wurde in einer Version für die
zweite Jahrgangsstufe evaluiert. In die
Evaluation wurden sowohl Schüler als
auch deren Eltern und Lehrkräfte einbezogen.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
12431)
Die BZgA bietet
ein Plakat „Kindersicherheit
in Flüchtlingsfamilien“ mit
den häufigsten
Unfallgefahren
in den Flüchtlingsunterkünften an. Die
Unterkünfte
sind in ihrer ursprünglichen Nutzung meist nicht als
Wohnraum geplant worden. Das Plakat mit den eindringlichen und leicht
verständlichen Bilderreihen macht auf
vier Haupt-Unfallgefahren aufmerksam, die durch Information und Aufklärung in vielen Fällen vermieden werden können. Das Plakat kann von Betreuern sowie Betreibern in allen
Unterkünften für Flüchtlingsfamilien an
Sauerstoff ist wichtig
für den Lernprozess.
Je höher der CO2-Gehalt, desto schwieriger ist es, gute Lernleistungen zu erbringen, es drohen
Konzentrations- und
BefindlichkeitsstöLüften – Lernen
rungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit.
Gezielte und geplante Lüftung ist die wichtigste Maßnahme gegen schlechte Luft und die
damit zusammenhängenden Beeinträchtigungen. In dem Faltblatt „Lüften –
Lernen; Gute Luft in Schulen“ hat
die Unfallkasse NRW die wichtigsten
Fakten zu diesem Thema zusammengestellt.
(www.unfallkasse-nrw.de, Webcode:
N1097)
Sicher und gesund in der Kita
Infform
o ationen für Eltern
Ebeveynler için bilgiler
IAG Report 1/2016
Evaluationsergebnisse
des Präventionsprogramms
«Gemeinsam · Mädchen
und Jungen stärken» de
s
Kinderschutzbundes M
ünster
Die BZgA gibt als
Unterrichtsmaterial für die Suchtprävention in
den Klassen 710 eine DVD
„Alkohol – Filme und Arbeitsmaterial für
Schule und Jugendarbeit“
heraus. Mit der
DVD wird das Ziel verfolgt, über das
Suchtmittel Alkohol aufzuklären und
einem gesundheitsschädlichen Konsum vorzubeugen. Den Schülern soll
verdeutlicht werden, welche Gefahren
von Alkohol ausgehen können und wie
wichtig ein verantwortungsvoller Umgang ist. Lehrkräfte können bei der
BZgA ein kostenloses Exemplar anfordern.
(www.bzga.de, Infomaterialien, Unterrichtsmaterialien)
Im Internetportal „Lernen und Gesundheit“ der DGUV stehen zur
Unterstützung von Lehrern sehr gute
Materialien zum Download zur Verfügung, darunter Hintergrundinformationen für die Lehrkraft, Lehrmaterialien
und Fachmedien. Auf dem Portal werden folgende neue Medien angeboten:
• Primarstufe, Sommer, Sonne, Sonnenschutz (Webcode: lug1091886)
• Berufsbildende Schulen, Gefahr stoffe am Arbeitsplatz (Webcode:
lug840599)
• Berufsbildende Schulen, Arbeiten
bei Hitze (Webcode: lug1000974)
(www.dguv-lug.de)
Gute Luft in Schulen
Interessante Videoclips zum Umgang
mit der Gefährdung bei den Themen
hochgelegene Arbeitsplätze, Strom,
Lärm, bewegte Maschinenteile und
Gefahrstoffe gibt es im Portal für
Auszubildende der BG ETEM.
(www.bgetem.de, Medien / Service,
Mir passiert schon nix -…)
Rainer Kutzinski
Sicherheitsforum
3 . 2016
19
Mitteilungen
Neues aus dem
staatlichen Arbeitsschutzrecht
Das speziell auf die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtete Selbstbewertungsinstrument
GDA-ORGAcheck steht als Druckund Onlinevariante zur Verfügung. Zur
Erläuterung einzelner Check-Module
stehen jetzt Videoclips bereit. Mithilfe
der so genannten Schiebeanimation
werden auf anschauliche Weise die
GDA-ORGAcheck-Elemente „Gefährdungsbeurteilung“ und „Verantwortung,
Aufgabenübertragung und Kontrolle“,
„Unterweisung“ und „Fremdfirmen“ erklärt.
(www.gda-orgacheck.de, Videos)
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl)
erfolgten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen. Es handelt sich um:
• die neue TRGS 504 „Tätigkeiten
mit Exposition gegenüber A- und EStaub”,
• die berichtigten TRGS 725 und
TRGS 727,
• die geänderte und ergänzte TRGS
900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“,
• die geänderte und ergänzte TRGS
910 „Risikobezogenes
• Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten
mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”,
• einen Beschluss des AGS zu Beurteilungsmaßstäben,
• einen Beschluss des AGS zum Beur
teilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub).
(www.baua.de, Themen von A-Z, Gefahrstoffe, TRGS).
Werden am Arbeitsplatz Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen durchgeführt, hat der
Arbeitgeber oder die von ihm beauftragten Personen, alle davon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit
20
Alle hier aufgeführte
n Medien
können weder bei de
r Unfallkasse
Sachsen-Anhalt noch
bei den jeweiligen Urhebern als
Druckschrift
bestellt werden! Es be
steht i. d. R.
nur die Möglichkeit
des Downloads unter dem jew
eils angegebenen Fundort.
und Sicherheit
Grenz wer te für Gefahrstoffe
am Arbeitsplatz
der Beschäftigten zu beurteilen.
Hierbei stellen
Arbeitsplatzgrenzwerte wichtige Beurteilungskriterien dar, um
die mögliche Exposition bewerten und die richtigen technischen, organisatorischen und unter
bestimmten Voraussetzungen auch persönlichen Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Dabei ist sicherzustellen, dass die Exposition der Beschäftigten die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht
überschreitet. Die IVSS Sektion Chemie hat eine Broschüre „Grenzwerte
für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“
veröffentlicht, die das Zustandekommen entsprechender Grenzwerte etwas näher betrachtet.
(http://downloadcenter.bgrci.de, Suche: Grenzwerte)
fungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe“,
• die geänderte TRBA 460 „Einstufung
von Pilzen in Risikogruppen”,
• die geänderte TRBA 462 „Einstufung
von Viren in Risikogruppen“ und
die geänderte TRBA 466 „Einstufung
von Prokaryonten (Bacteria und
Archaea) in Risikogruppen“.
(www.baua.de, Themen von A–Z, Biologische Arbeitsstoffe, TRBA)
Beim VDRI wurden verschiedene neue
Vorträge eingestellt, darunter zu Themen wie. Umgang mit Gefahrstoffen
und Motorabgase auf Baustellen.
(www.vdri.de, Fachinformationen, nach
Datum, ab Mai 2016)
Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) hat folgende neue
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es handelt sich um:
• die neugefasste AMR Nr. 2.1 „Fristen
für die Veranlassung / das Angebot
arbeitsmedizinischer Vorsorge“ und
• die neue AMR Nr. 11.1 „„Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz
4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A
oder 1B“.
(www.baua.de, Themen von A–Z, Ausschüsse, Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), AMR).
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.)
erfolgten Bekanntmachungen zu
Arbeitsstättenregeln. Es handelt sich
um die:
• die geänderte ASR A1.8 „Verkehrswege“ und
• die geänderte ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.
(www.baua.de, Themen von A–Z, Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrecht, ASR)
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.)
erfolgten Bekanntmachungen zu
biologischen Arbeitsstoffen. Es handelt sich um:
• die neugefasste TRBA 450 „Einstu-
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Bußgeldkatalog zur
hat in 1. Auflage
Biostoffverordnung (BioStoffV)
einen „Bußgeldkatalog zur Biostoffverordnung“
(LV 61) veröffent§§
licht.
(http://lasi-info.com,
Publikationen, LASI-Veröffentlichungen,
LV 61)
LV 61
Im Bericht „Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer
Strahlung“ der BAuA werden das zugrundeliegende Regelwerk, theoretische Grundlagen optischer Strahlung
und ihrer Ermittlung sowie Erfahrungen
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
aus der Praxis im
Umgang mit der
Messtechnik vermittelt, die bei
der Beurteilung
einer Gefährdung durch optische Strahlung am Arbeitsplatz unterstützen sollen.
(www.baua.de,
Publikationen, baua: Bericht,
Suche: f2254)
ung
Messverfahren zur Bewert
ng
inkohärenter optischer Strahlu
baua: Bericht
Das IFA der DGUV hat den Report 6 /
2016 „Emissionen optischer Strahlung bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas mit Gasbrennern“
herausgegeben. Bei der Bearbeitung
von Werkstücken aus Glas werden
Gasbrenner verschiedener Bauart eingesetzt. Von der Gasflamme geht neben sichtbarer (VIS) und infraroter (IR)
Strahlung auch ultraviolette (UV) Strahlung aus. Im Labor wurden verschiedene handelsübliche und oft verwendete Gasbrenner systematisch untersucht. Dabei kam es bei allen Brennern
zu Strahlungsemissionen, die insbesondere im UV-Bereich eine prägnante
Gefährdung darstellen. Es konnte ermittelt werden, dass alle Bestrahlungsstärken mit dem Quadrat des Abstandes abnehmen, aber sowohl Hände
und Unterarme als auch das Gesicht
geschützt werden müssen.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
12434)
Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales legt den Referentenentwurf
für die neue Verordnung zum Schutz
der Beschäftigten vor Gefährdungen
durch elektromagnetische Felder –
EMFV vor. Die neue EMF-Arbeitsschutzverordnung stützt sich auf das
Arbeitsschutzgesetz und ori6/2016
IFA Report
entiert sich an
der Konzeption
der Arbeitsschutzverordnungen zu physikalischen Einwirkungen (Lärm
und Vibrationen;
künstliche optische Strahlung).
Die Anforderungen der EMFV werden nach dem
Inkrafttreten der Verordnung durch ein
praxistaugliches Technisches Regelwerk konkretisiert. Dadurch wird die
Anwendung der Verordnung in den
Betrieben erleichtert. Das Regelwerk
wird durch den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet.
(www.bmas.de, Suche: emf)
Emissionen optischer Strahlung
bei der Bearbeitung von Werkstücken
aus Glas mit Gasbrennern
– IFA-Projekt 4144 –
Rainer Kutzinski
Fotowettbewerb
„Mensch, Arbeit, Handicap“
Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben: Diesem Thema widmet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) einen Fotowettbewerb zur Inklusion. „Mensch, Arbeit, Handicap“ lautet der Titel. In Medienpartnerschaft mit dem Magazin chrismon lädt die BGW Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahre zur Teilnahme ein. Ausgelobt sind
Preisgelder von insgesamt 22.000 Euro.
intergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in
Deutschland seit 2009 gilt. Kern der
Konvention ist die gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap. „Eine zentrale
Rolle kommt dabei der Arbeitswelt
zu“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW.
„Denn Arbeit schafft Struktur, verbessert die Möglichkeit soziale Beziehungen
aufzubauen und trägt zum Selbstwertgefühl bei.“
H
Zum
Wettbewerb
Der Fotowettbewerb der BGW leistet
einen Beitrag zur Inklusion und damit
zur Umsetzung der UN-BRK.
Idealerweise werben die Wettbewerbsbeiträge in ihrer Grundaussage für ei-
Sicherheitsforum
3 . 2016
ne inklusive Arbeitswelt. Es besteht jedoch keine Beschränkung bei der
Motivwahl – alle Beiträge, die sich
ernsthaft der Thematik widmen, sind
willkommen. Pro Person kann wahlweise ein Einzelfoto oder eine bis zu
fünf Motive umfassende Fotostrecke
eingereicht werden. Einsendeschluss
ist der 31. Mai 2017.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury: Dirk Artes (Art-Direktor
bei chrismon), Peter Bialobrzeski (Professor für Fotografie an der Hochschule für Künste Bremen), Lars Lindemann (Fotochef beim GEO-Magazin),
Rainer Schmidt (ehemaliger Paralympionike) sowie Dr. Ulrich Bethge und
Silvia Thimm (Mitglieder des BGWVorstands).
Die Prämierung der 15 besten Wettbewerbsbeiträge erfolgt Anfang September 2017 im Rahmen des Fachkon-
gresses BGW forum in Hamburg. Weitere Informationen, etwa die genauen
Teilnahmebedingungen, finden sich
unter www.bgw-online.de / fotowettbewerb.
Behinderung
und Inklusion in
Deutschland
2013 lebten in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes
rund 7,5 Millionen Menschen mit einer
amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Davon hatten circa 62 Prozent
eine körperliche Behinderung und
rund 20 Prozent eine zerebrale, geistige und/oder seelische Behinderung.
Bei etwa 18 Prozent der betroffenen
Menschen konnte die Art der Behinderung nicht eindeutig zugeordnet werden.
21
Mitteilungen
Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben:
Diesem Thema widmet die BGW einen Fotowettbewerb.
Sie lädt Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahre
zur Teilnahme ein. Ausgelobt sind Preisgelder von
Deutschland war einer der ersten
Staaten, welche die UN-BRK am 30.
März 2007 unterzeichnet haben. Am
26. März 2009 ist sie in Kraft getreten.
Die Bundesregierung, viele Bundesländer, Landkreise, Kommunen und
auch die gesetzliche Unfallversicherung haben Aktionspläne zur Inklusion
herausgegeben und sind dabei, diese
umzusetzen.
insgesamt 22.000 Euro. Der Wettbewerb leistet
einen Beitrag zur Inklusion und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Einsendeschluss: 31. Mai 2017.
Mehr erfahren:
www.bgw-online.de/fotowettbewerb
In Medienpartnerschaft mit
Die Arbeitslosenquote der Menschen
mit Schwerbehinderung betrug 2015
nach dem „Inklusionsbarometer Arbeit“ der Aktion Mensch 13,9 Prozent
– gegenüber 8,6 Prozent in der Vergleichsgruppe ohne Schwerbehinderung. Über 181.000 Menschen mit
Behinderung waren der Studie zufolge
2015 arbeitslos. Gleichzeitig waren
von den so genannten Pflichtarbeitsplätzen, die Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten
Menschen bereitstellen müssen, nur
33.000 unbesetzt.
Aktuelles zum Arbeitsund Gesundheitsschutz
Die Glühlampen sind mittlerweile weitestgehend durch energiesparende
Leuchtmittel ersetzt. Die dazu gehörenden Kompaktleuchtstofflampen und
Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und sind am Ende der Lebensdauer einer gesonderten Entsorgung
zuzuführen. Ein Teil dieser ausgesonderten Leuchtmittel wird zum späteren
Recycling auf kommunalen Wertstoffhöfen erfasst. Eine Studie „Untersuchung der Quecksilberbelastungen
von Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe bei der Erfassung ausgesonderter Leuchtmittel“ beschreibt
die Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen und Biomonitoringuntersuchungen zur Ermittlung der Quecksilberbelastungen der Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe. Diese zeigen,
dass sowohl die äußere als auch die
innere Belastung der Beschäftigten
gering ist.
(www.baua.de, Publikationen, Aufsätze, Suche: Quecksilberbelastungen)
22
In den Werkstätten der Kulturbetriebe
werden unter anderem Holz, Metall
sowie Farben und Lacke verarbeitet
und Gefahrstoffe gelagert. Die Unfallkasse NRW stellt in ihrem virtuellen
Werkstatt- und Lagerbereich Informationen zum Schutz der Beschäftigten
beim Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen und bei Einwirkungen von Lärm
und Vibrationen in den Werkstätten zur
Verfügung. Er beschreibt die wesentlichen Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und
unterstützt die Kulturschaffenden bei
der sicherheitsgerechten Gestaltung
und dem sicheren Arbeiten in den Werkstatt- und Lagerräumen.
(www.unfallkasse-nrw.de, Webcode:
N1091 oder S0218)
„Als Berufsgenossenschaft beschäftigen wir uns zum einen damit, wie unsere Versicherten gesund und sicher
arbeiten können – egal, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg.
„Zum anderen gehört es zu unserem
gesetzlichen Auftrag, Versicherte nach
einem Arbeits- oder Wegeunfall oder
im Falle einer Berufskrankheit wieder
ins Berufsleben einzugliedern“, so der
Hauptgeschäftsführer der BGW. „In
beiden Aufgabenbereichen spielt das
Thema Inklusion eine große Rolle.“
Quelle: BGW
Alle hier aufgeführte
n Medien
können weder bei de
r Unfallkasse
Sachsen-Anhalt noch
bei den jeweiligen Urhebern als
Druckschrift
bestellt werden! Es be
steht i. d. R.
nur die Möglichkeit
des Downloads unter dem jew
eils angegebenen Fundort.
Etwa 2,5 Mio. Beschäftigte sind berufsbedingt häufig bis zu acht Stunden
und länger der solaren UV-Strahlung
ausgesetzt. Eine hohe UV-Strahlenexposition birgt erhebliche Risiken für
die Hautgesundheit.
Präventionsmaßnahmen gegen solche
Risiken haben durch die neue Berufskrankheit zum Hautkrebs an Bedeutung gewonnen. In dem Beitrag „Schutz
vor solarer UV-Strahlung – Eine Auswahl von Präventionsmaßnahmen“
werden die Ergebnisse eines BAuAProjektes zu UV-Schutzkomponenten
für die betriebliche Praxis vorgestellt.
(www.baua.de, Publikationen, baua:
Fokus)
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
Wie stark
sind Beschäftigte
schädlicher
UV-Strahlung bei
der Arbeit
im Freien
ausgesetzt? Wie können sie sich schützen?
Ein Interview mit IFA-Experte Dr. Marc
Wittlich unter dem Titel „Die Haut vergisst nichts“ gibt Hinweise.
(www.dguv.de, Webcode: d1021482)
Die BG
ETEM hat
eine neue
Broschüre
„Gesunde Haut
am Arbeitsplatz“ veröffentlicht. Der Hautschutz
am Arbeitsplatz wird hier umfassend
betrachtet. Schwerpunkte sind die Gefährdungsbeurteilung sowie die Auswahl und Anwendung geeigneter persönlicher Schutzmaßnahmen.
(www.bgetem.de, Medien / Service,
Medienprtal: Regelwerk und Informationsmaterial, Elektro / Feinmechanik /
Textil, Arbeitsschutz konkret, MB 003)
Die BG RCI hat ihre Reihe Sicherheitskurzgespräche, die sich gut als Kurzvortrag im Rahmen von Unterweisungen einsetzen lassen, um das Thema
„Sicher Arbeiten – Sicherheitskennzeichnung“ erweitert.
(http://downloadcenter.bgrci.de,
Sicherheitskurzgespräche, SKG 018)
Sicherheitsforum
3 . 2016
Das Unterweisungskurzgespräch „Ziehen und Schieben“ der BGN
setzt auf humorvolle
Zeichnungen,
statt langatmige Beschreibungen. In insgesamt fünf
Lektionen werden Beschäftigte und
Unterweisende über die häufigsten
Risiken, wichtigsten Hilfsmittel und
das richtige Verhalten informiert. Die
Anleitung schließt mit einem Wissenstest, in dem die Beschäftigten das Gelernte spielerisch anwenden können.
(www.gdabewegt.de, Aktuelles,
11.08.2016)
Sicherheitsgerechtes Verhalten und damit Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit setzen entsprechendes Wissen
voraus. Filme sind ein geeignetes
Mittel, um im Betrieb allgemeinverständlich neues Wissen zu vermitteln und
vorhandenes zu aktualisieren. Filme
können die regelmäßige Unterweisung
der Beschäftigten nicht ersetzen – sie
können sie aber wirksam ergänzen.
Ein neues Portal der BG Holz und
Metall umfasst über 70 Videos zu diversen Arbeitsschutzthemen.
(www.bghm.de / film-portal)
Die BG RCI hat in ihrem Downloadcenter ein neues Merkblatt „Bildschirmarbeit“ sowie ein überarbeitetes Merkblatt „Wissenswertes über Lärm“
zum Download eingestellt. Beide Broschüren geben einen guten Überblick
zum Thema.
(http://downloadcenter.bgrci.de, Downloads nach Publikationen, Merkblätter
und Kleinbroschüren, T-Reihe, T 044
bzw. T 011)
5/2016
IFA Report
Nutzung von einem oder zwei Bildschir
men
an Büroarbeitsplätzen – Auswirku
ngen auf
physiologische Parameter und Leistung
Der klassische Bildschirmarbeitsplatz
wird zunehmend durch MultibildschirmArbeitsplätze ersetzt. Das IFA der
DGUV hat die Ergebnisse einer vergleichenden Studie „Nutzung von einem oder zwei Bildschirmen an Büroarbeitsplätzen – Auswirkungen auf
physiologische Parameter und Leistung“ (IFA Report 5 / 2016) veröffentlicht. Eine grundlegende Erweiterung
der bestehenden Präventionsempfehlungen zur Bildschirmnutzung an Büroarbeitsplätzen erscheint auf der Grundlage dieser Studienergebnisse nicht
notwendig.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
12447)
Druck- und KopierTonerwechsel
geräte sind in der
modernen Arbeitswelt weit verbreitet.
Weniger verbreitet
ist das Wissen um
den korrekten und
sicheren Umgang
mit Druckern und
Kopierern. Diese
Geräte setzen im
Normalbetrieb Papierstaub, aber generell kaum Tonerbestandteile frei. Prinzipiell sollte darauf geachtet werden nur solche Drucker
und Kopierer einzusetzen, die dem
Stand der Technik entsprechen. Im
Weiteren kann die Staubfreisetzung
durch das Beachten einfacher Maßnahmen im Büroalltag weiter reduziert
werden. Das Merkblatt „Drucker und
Kopierer am Arbeitsplatz“ der BAuA
gibt Auskunft über wichtige Aspekte
zum sicheren Umgang mit Druck- und
Kopiergeräten.
(www.baua.de, Publikationen, Suche:
Drucker und Kopierer)
Für einen reibungslosen Tonerwechsel
eignen sich geschlossene Kartuschen besser als Nachfüllsystem
e. Sollte beim
Austausch oder Nachfüllen Tonerpulver
verschüttet werden,
nehmen Sie diesen mit einem feuchten
Tuch auf. Stellen Sie
sicher, dass Tonerabfälle in geschlossenen
Behältern entsorgt
werden.
Denken Sie daran, jene Beschäftigte,
die Umgang mit Toner
haben, über die erforderlichen Schutzmaßnah
men zu unterweisen. Aus Umweltschutzgründen
sollten Sie leere Tonerkartuschen an den Hersteller zum Recycling
zurückgeben,
anstatt sie im Sondermüll zu entsorgen.
Werden MehrwegTonerkartuschen verwendet, so sollten
diese mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ gekennzeichne
t sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise der
Hersteller zum Umgang
und zur Entsorgung von Tonern.
23
Mitteilungen
iga.Report
23
Auswirkungen von ständiger
Erreichbarkeit und
Präventionsmöglichkeiten
Welcher Unfall zählt überhaupt als Arbeitsunfall und was sollten Betroffene
tun? Welche Wahlmöglichkeiten hat
der Einzelne und was verbirgt sich hinter dem Begriff Durchgangsarzt? Dies
und vieles mehr beantwortet Claudia
Haisler von der DGUV in einem Audiopodcast „Arbeitsunfall: Was nun? –
Ab zum Durchgangsarzt!“.
(www.dguv.de, Webcode: d690978)
Teil 2: Eine wissenschaftliche Untersuchung zu
potenziellen Folgen für Erholung und Gesundheit
und Gestaltungsvorschläge für Unternehmen
Melanie Hassler, Renate Rau, Jens Hupfeld, Hiltraut Paridon
unter Mitarbeit von Uta Schuchart
Die Initiative
Gesundheit und Arbeit
In der Initiative Gesundheit und
Arbeit (iga) kooperieren gesetzliche
Kranken- und Unfallversicherung,
um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Gemeinsam
werden Präventionsansätze für die
Arbeitswelt weiterentwickelt und
vorhandene Methoden oder
Erkenntnisse für die Praxis nutzbar
gemacht.
iga wird getragen vom
BKK Dachverband, der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV), dem AOK-Bundesverband
und dem Verband der
Ersatzkassen e. V. (vdek).
Damit es gelassen läuft
!
Tipps, damit Sie und Ihre
Mitarbeiter
gesund bleiben
www.iga-info.de
Der iga.Report 23 „Auswirkungen
von ständiger Erreichbarkeit und
Präventionsmöglichkeiten“ wurde
um den Teil 2: „Eine wissenschaftliche
Untersuchung zu potenziellen Folgen
für Erholung und Gesundheit und
Gestaltungsvorschläge für Unternehmen“ ergänzt. Die Ergebnisse dieser
Interview-Studie zeigen auf, welche
Belastungen und Beanspruchungen
sich aus erweiterter beruflicher Erreichbarkeit für Beschäftigte ergeben
können. Darüber hinaus enthält der
Report Gestaltungsvorschläge für einen guten Umgang mit erweiterter
Erreichbarkeit in Unternehmen.
(www.iga-info.de, Veröffentlichungen,
iga.Reporte)
Psychische Belastungen, Stress, Führung und Wertschätzung spielen eine
immer wichtigere Rolle. Die Broschüre
„Damit es gelassen läuft! – Tipps, damit Sie und Ihre Mitarbeiter gesund
bleiben“ der BG Bau bietet hierzu einige in der Praxis bewährte Tipps an,
die für ein gutes Betriebsklima sorgen,
die Motivation der Beschäftigten steigert und die Mitarbeiter beim Erhalt
der Gesundheit unterstützt.
(www.bgbau.de, Webcode: M1407-1)
Der Leitfaden zum
Screening Gesundes
Arbeiten – SGA
Physische und psychische Gefährdungen erkennen – gesünder arbeiten!
Pflichtenübertragung
ortliche
Informationen für Verantw
heitsschutz
im Arbeits- und Gesund
Prävention
Für den Arbeitsschutz in den Betrieben ist grundsätzlich der Unternehmer
verantwortlich. Aber er ist berechtigt,
eine für den Arbeitsschutz verantwortliche Person zu benennen. Wichtige
Fragen zu Haftung und Verantwortlichkeit klärt eine Broschüre der Unfallkasse Berlin. Darin werden grundsätzliche Fragen zu Haftung, Verantwortlichkeit und zur Pflichtenübertragung
beantwortet. Die Broschüre „Pflichtenübertragung – Informationen für
Verantwortliche im Arbeits- und
Gesundheitsschutz“ steht kostenfrei
zum Herunterladen zur Verfügung.
(www.unfallkasse-berlin.de, Suche:
Pflichtenübertragung)
24
Stressbewältigung für
äfte
Mitarbeiter und Führungskr
GUV-X 99986
Die Broschüre der KUVB „Stressbewältigung für Mitarbeiter und Führungskräfte“, ein Nachdruck einer
gleichnamigen Broschüre der UK NRW,
ist als Unterstützung für Beschäftigte
und Führungskräfte gedacht. Sie gibt
Anregungen, um stressbedingte Überlastung zu vermeiden.
(www.kuvb.de, Aktuelles, 31.05.2016)
Der von INQA herausgegebene „Leitfaden Screening Gesundes Arbeiten
(SGA) – Physische und psychische
Gefährdungen erkennen – gesünder
arbeiten!“ dient zur Durchführung von
Beobachtungsinterviews im Rahmen
der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen. Er richtet sich vor allem an
Führungspersonen, an Fachkräfte für
Arbeitssicherheit sowie an Vertreter
von Arbeitnehmerinteressen. Das Instrument widmet sich auch den psychischen Fehlbelastungen im Beruf und
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
Die Unfallkasse Baden-Württemberg
(UKBW) hat die Vorträge zu der gemeinsamen Fachtagung zur Flüchtlingshilfe der UKBW und des Regierungspräsidium Karlsruhe im April
2016 in Mannheim auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
(www.ukbw.de, Aktuelles, Flüchtlingshilfe)
trägt damit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung.
(www.inqa.de, Suche: Screening)
An vielen Arbeitsplätzen spielen psychische Belastungen eine Rolle. Hoher
Arbeitsdruck, häufiger Stress aber
auch soziale Konflikte können die Ursache sein. Darunter leiden die Beschäftigten, aber auch der ganze Betrieb.
Grund genug, das Thema psychische
Belastung in der Gefährdungsbeurteilung aufzugreifen. Doch wie macht
man das? Die BG ETEM bietet dazu
eine Online-Plattform an. Mit deren
Hilfe können die Unternehmen komfortabel die psychische Belastung aller
Arbeitsplätze beurteilen. Das Programm
führt in sieben Schritten durch den
Prozesse – von der Vorbereitung und
Planung über die Online-Befragung
bis hin zur Umsetzung beschlossener
Maßnahmen, der Wirksamkeitskontrolle und der Dokumentation.
(www.bgetem.de, WebCode
15176025)
Um behinderte Arbeitnehmer bei der
Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, hat die Arbeitskammer des
Saarlandes die Broschüre „Behinderte Menschen und ihr Recht“ neu herausgegeben.
(www.arbeitskammer.de, Publikationen, Online-Broschüren + AK-Texte,
Titel)
Die Unfallkasse NRW hat in ihrem Internetauftritt ein Portal für pflegende
Angehörige eingerichtet. Hier finden
sich u.a. Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege und zum
Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige. Neu eingestellt wurde bspw.
Sicherheitsforum
3 . 2016
eine überarbeitete Broschüre „Handlungshilfen für pflegende Angehörige – Strategien zur Organisation der
häuslichen Pflege und der Selbstsorge“, die nützliche Impulse für die Struktur der eigenen Pflegetätigkeit geben
kann.
(www.unfallkasse-nrw.de / pflegendeangehoerige)
Verhalten bei besonderen
Gefahrenlagen
BBK. Gemeinsam handeln.
Das Webportal zum Thema „Flüchtlinge“ der DGUV ist online. Es bietet
ehrenamtlich und professionell Helfenden, Kommunen, Schulen und Kitas sowie Unternehmen vielfältige
Hilfestellungen und Unterstützung bei
häufig auftretenden Fragen zum Versicherungs- und Arbeitsschutz. Die
Website spiegelt zusammengefasst
Informationen, die UVT-weit bereits zur
Verfügung stehen, verweist aber auch
auf hilfreiche externe Inhalte. Manches
informiert mittels Bildern, anderes ist
in Arabisch, Farsi und weiteren Sprachen erhältlich.
(www.dguv.de / fluechtlinge)
Sicher leben.
Terror hat zum Ziel, Furcht und Panik
zu verbreiten. Die Sicherheitsbehörden
des Bundes und der Länder sorgen
präventiv für größtmögliche Sicherheit.
Trotzdem zeigen die Anschläge der
letzten Jahre, dass Anschläge zumeist
ohne Vorwarnung erfolgen und sich
davor zu schützen nahezu unmöglich
ist. Der Flyer „Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe wurde erstmals
2011 veröffentlicht und ist nun aktualisiert und mit erweitertem Inhalt neu
aufgelegt. Er gibt hilfreiche Verhaltenshinweise, wie man sich auf gefährliche
Situationen vorbereiten und in der
akuten Gefahrenlage durch umsichtiges Verhalten wesentlich dazu beitragen kann, weiteren Schaden zu verhindern.
(www.bbk.bund.de, Service, Publikationen, Suche: Gefahrenlagen)
Rainer Kutzinski
25
Mitteilungen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
beim größten Zuckerproduzenten
der Welt
Beim 20. Treffen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der öffentlichen Verwaltungen im südlichen Sachsen-Anhalt drehte sich in diesem Jahr alles um
die „Rübe“. Sei es sinnbildlich der menschliche Kopf bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oder die Zuckerrübe bei der Herstellung
von Alkohol.
m ersten Tag stellte uns Herr Bönisch,
Aufsichtsperson der Unfallkasse
Sachsen-Anhalt, die Neufassung der
am 1. März 2016 veröffentlichten DIN
18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen“ vor. Die überarbeitete Norm legt
die akustischen Anforderungen und
Planungsrichtlinien zur Sicherung der
Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation einschließlich der dazu
erforderlichen Maßnahmen fest.
A
26
In der Norm werden zwei Anwendungen
unterschieden. Zum einen die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen (Räume der Gruppe A), z. B.
Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen,
Seminarräume, Sport- und Schwimmhallen. Zum anderen über geringe Entfernungen (Räume der Gruppe B), z. B.
Kantinen, Spielflure und Umkleiden in
Schulen und Kindertageseinrichtungen,
Ausstellungsräume und Büros.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Um die verschiedensten raumakustischen Situationen, in Bezug auf die
Anforderungen am wichtigsten akustischen Parameter der „Nachhallzeit“
besser zu verdeutlichen, stellte uns
Herr Bönisch orientierende Messverfahren vor. Dazu gehörte das „Anregen
bzw. Einrauschen“ eines Raumes mittels so genannten Chirp-Signalen. Mit
deren Hilfe können selbst in besetzten
Büros, während der normalen Arbeitszeiten Messungen durchgeführt werden, ohne die Mitarbeiter durch hohe
Pegel zu belästigen. Darüber hinaus
wurden uns Online-Programme vorgestellt, z. B. Raumakustikrechner und
innovative Absorbermaterialien zur
schnellen und unkomplizierten raumakustischen Planung.
Im zweiten Teil des Tages ging es um
unerwünschte Stressfaktoren und deren Kombinationswirkungen auf die
Psyche. Es ist bekannt, dass psychische Erkrankungen der zweithäufigste
Grund für Arbeitsunfähigkeit sind.
Immer häufiger kommt es in Institutionen der öffentlichen Verwaltung zu
Überlastungsanzeigen und in Betreuungsberufen zu Übergriffen und Bedrohungen von Personal. Die Reaktionen
auf diese unfreiwillig zeitlich begrenzten äußeren Ereignisse können unter
bestimmten Vorrausetzungen z. B.
durch psychisch traumatische Erlebnisse sogar zu meldepflichtigen
Arbeitsunfällen führen. So referierte
Jörg Wunderlich, Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Halle, über seine
Herangehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Beispiel der
Stadtverwaltung Halle.
Das Fazit der anschließenden offenen
Diskussion: Wie bei anderen Gefährdungsfaktoren auch, sollte für die verantwortlichen Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen, Präventionsmaßnahmen einzuleiten bzw. zu ergreifen.
Das heißt u.a. dem zunehmenden
dauerhaften Termin- und Leistungsdruck, dem Stellenabbau, der fehlenden Wertschätzungskultur und den
daraus entstehenden mangelhaften
Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken.
Danach wurde das „Arbeitsprogramm
Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie vorgestellt. Das
gleichnamige Internetportal gibt Führungskräften weiterführende Informationen zur Datenerhebung bzw. zu allem, was Sie über die Durchführung
der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wissen müssen.
Sicherheitsforum
3 . 2016
Der BioethanolHerstellung
über die Schulter
geschaut
Am zweiten Tag ging es ins burgenländische Zeitz. Dort wird seit 1858 u.a.
Zucker aus Rüben gewonnen, damit
zählt die Stadt zu den traditionsreichsten Plätzen der deutschen Zuckerindustrie. Neben der Zuckergewinnung
wird auf dem historischen Gelände
seit 2005 auch eine der größten Bioethanolanlagen Europas durch die
CropEnergies Bioethanol GmbH betrieben. Die Anlage hat eine Jahreskapazität von rund 400.000 m3 Bioethanol, über 300.000 t Eiweißfuttermittel
sowie von 100.000 t verflüssigtem
CO2. Dies nahmen wir zum Anlass und
organisierten eine Werksbesichtigung.
Nach der Ausstattung mit Helm, Schutzbrille und Warnweste fand zunächst
eine theoretische Einführung durch
zwei langjährige Mitarbeiter und der
werkseigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit statt. Dabei wurden uns die
wichtigsten sicherheitstechnischen
Kenngrößen mit dem Grundsatz – Arbeitsschutz ist nicht budgetiert – dargelegt. Dass sich diese unternehmeri-
Sicherheitsforum
3 . 2016
sche Grundeinstellung zum Arbeitsund Gesundheitsschutz positiv auswirkt, bewiesen u.a. die am Werkstor
für alle sichtbaren aktuellen Unfallzahlen. Im Werk gab es seit 631 Tagen
keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle.
Bei der anschließenden Besichtigung
der Arbeitsstätten konnten wir uns im
Detail über die Machbarkeit des gemeinsamen Zieles von 1.000 Tagen sicherer Arbeit überzeugen.
Für die Produktion von Alkohol werden
im Zeitzer Werk in erster Linie Zuckerrüben bzw. Zuckersirup aus der gegenüberliegenden Zuckerfabrik der
Südzucker AG verwendet. Während
der Rübenkampagne werden täglich
12.400 Tonnen verarbeitet. In der „saisonbedingten rübenarmen Zeit“, werden dagegen Getreidearten wie Weizen, Mais und Gerste als Biomasse
eingesetzt. Durch Fermentation entsteht reines Ethanol, ein Alkohol, der
in unterschiedlicher Konzentration den
Ottokraftstoffen zum Beispiel bis zu 5
Volumenprozent Bioethanol (E 5) und
bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol
(E 10) beigemischt wird. Außerdem findet der Alkohol in Medizin- und Kosmetikprodukten sowie bei der Spirituosenherstellung seine Verwendung.
Neben der Herstellung von Bioethanol,
dem aus Zuckerrüben und stärkehaltigem Getreide gewonnenen Kraftstoff
der ersten Generation, wird im Werk
bereits an neueren Technologien geforscht. Dabei sollen Kraftstoffe der
so genannten zweiten Generation entstehen, die vor allem aus Biomasse
von Algen oder aus zellulosehaltigen
Rohstoffen gewonnen werden. Dies ist
im Kontext der ethischen Herstellung
und energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen bedeutend.
Jörg Wunderlich
Fachkraft für Arbeitssicherheit der
Stadt Halle (Saale)
Mitteilungen
Risiko-Check:
Wer klug entscheidet, gewinnt
Das Erkennen und Bewerten von Risiken verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation im Straßenverkehr lässt sich vermeiden – doch jeder Verkehrsteilnehmer hat großen Einfluss auf die Höhe seines Risikos. Mit der diesjährigen UK / BG / DVR-Schwerpunktaktion 2016 möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und Lösungsansätze für das verantwortungsvolle Bewältigen von gefährlichen Verkehrssituationen anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt dazu typische Verhaltensweisen und gibt Raum
für Entscheidungen.
Gewinnspiele
mit attraktiven
Preisen
Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen.
Leser der „Risiko-Check“-Printmedien
haben die Chance auf eine sechstägige AIDA-Kreuzfahrt für zwei Personen und viele weitere wertvolle Preise.
rei Broschüren sowie die Internetseite www.risiko-check.info richten sich an Fahrer von Lkw und Transporter, Pkw und Motorrad sowie an
Radfahrer und Fußgänger. Leser finden praxisbezogene Tipps, die sie
beim rechtzeitigen Erkennen gefährlicher Situationen und dem Treffen verantwortungsvoller Entscheidungen unterstützen sollen. Lehrkräfte, die Seminare, Unterricht in der Sekundarstufe II
oder Unterweisungen in Betrieben
durchführen, können auf eine weitere
Broschüre sowie spezielle Seminarmedien zurückgreifen. Die Medien sind
auf einer DVD und der Kampagnenseite hinterlegt und enthalten – wie
auch die Broschüre – Hintergründe,
Zahlen und Fakten für spannende Fortbildung und Diskussionen zum Thema.
Ebenfalls online wird ein temporeiches
Kampagnenvideo die Aktion unterstreichen. In 90 Sekunden bringt es auf
den Punkt, wie fatal sich unterschiedliche Gefahrenwahrnehmung und -einschätzung in Freizeit, Beruf und Straßenverkehr auswirken können.
D
28
Für das zusätzliche Online-Gewinnspiel nutzt „Risiko-Check“ eine besondere Form des Storytellings.
Kurze Filmsequenzen begleiten
wahlweise einen Mann oder
eine Frau durch unterschiedliche Gefahrensituationen auf
dem Heimweg und in der Freizeit. Die Spieler werden jeweils
nach einem Intro vor die Frage
gestellt, ob sie die risikoarme
oder riskante Verhaltensweise
wählen würden. Je nach Entscheidung nimmt die Geschichte einen anderen Verlauf. Als Preise winken hier
unter anderem hochwertige
Unterhaltungselektronik und
Smartphones der Oberklasse.
Beide Gewinnspiele starten
am 1. Juni 2016 und laufen
bis zum 28. Februar 2017.
Weitere Informationen und
alle Präventionsmaterialien
finden sich unter www.risiko-check.info.
Quelle: DVR
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
Neue Druckschriften
105-003
DGUV Regel 105-003
r
Benutzung von persönliche
Schutzausrüstung im
enst
Rettungsdi
wechselnder Arbeitsstellen. Häufig
werden hierzu aber Dienstfahrzeuge
unterschiedlichster Art eingesetzt.
Diese sind dann der ideale Aufbewahrungsort für die Erste Hilfe Karte mit
den Allgemeinen Verhaltensregeln, die
zur Orientierung und Auffrischung von
Kenntnissen immer mal wieder angeschaut werden können.
207-024
DGUV
GUV Infform
o ation 207-024
Risiko Nadelstich
Infektionen wirksam vorbeugen
Mai 2016
November 2015
„Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst“
(DGUV Regel 105-003, bisher GUV-R
2106, Ausgabe Mai 2016)
Die bisherige Regel wurde redaktionell
überarbeitet und insbesondere der aktuellen Normung angepasst. Die DGUV
Regel erläutert § 29 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
sowie Abschnitt 4.2.7 der TRBA 250
„Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ hinsichtlich der Bereitstellung von
geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Rettungsdienst. Die enthaltenen Empfehlungen basieren auf
einer Gefährdungsbeurteilung aller am
Rettungsdienst Beteiligten und konkretisieren den Sicherheitsmaßstab
der Anforderungen an PSA. Sie dienen
den Verantwortlichen zur richtigen
Auswahl von geeigneter PSA.
Erste Hilffe
nicht
vorhanden
keine normalee
Atmung
DGUV Information 204-036 „Erste Hilfe Karte: Allgeemeine Verhaltensreggeeln“, Ausgaabe April 2016,
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V
V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de
„Erste Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“
(DGUV Information 204-036, Ausgabe
April 2016)
Der Einsatz der laminierten Erste-HilfeKarte kann dort sinnvoll sein, wo große Erste Hilfe Aushänge (z. B. Format
A2) nicht aufgehängt oder genutzt
werden können. Dies betrifft vor allem
alle Arten mobiler Einsatztätigkeit oder
Sicherheitsforum
3 . 2016
htig einsetzen
Feuerlöscheranderic
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• Windrichtung beacht
nicht direkt
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Brandmelder
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(Wandhydrant)
Mittel u. Geräte zur
Brandbekämpfung
Feuerlöscher
Aufzug im Brandfall nicht benutzen
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• Ruhe bewahren!
alarmieren
• anwesende Personen
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• Feuerwehr alarmieren:
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betätigen oder per Telef
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e Löscher gleich• Wenn möglich mehrer
nacheinander!
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r ohne Eigengefährdung
• Entstehungsbrand nu
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• Bei Eigengefährdung/Br
• In Sicherheit bringen
(Beispielhaft)
Feuerlöscher einsetzen
1
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2
3
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• Auf Wiederentzündung
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Brandstelle nicht verlas
sondern beobachten!
205-025
en“, Ausgabe Mai 2016
euerlöscher richtig einsetz
v.de
V Information 205-025 „F
40, 10117 Berlin, www.dgu
DGUV
V. (DGUV), Glinkastraße
allversicherung e.V
Gesetzliche Unffa
Herausgeber: Deutsche
ng der BG ETEM)
(mit freundlicher Genehmigu
Plakat „Feuerlöscher richtig einsetzen“
(DGUV Information 205-025, Ausgabe
Mai 2016)
Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall sind Bestandteil der
regelmäßigen Sicherheitsunterweisung
aller Beschäftigten, z. B. gemäß § 4
der UVV „Grundsätze der Prävention“
(DGUV Vorschrift 1). Das Plakat (A2)
dient dazu, diese Unterweisungsinhalte
auch im täglichen Betriebsablauf „sichtbar“ zu machen. Es stellt den richtigen
Einsatz von tragbaren Feuerlöschern,
die wichtigsten Verhaltensweisen bei
der Entstehungsbrandbekämpfung sowie die gängigsten Brandschutzzeichen
gemäß ASR A1.3 anschaulich dar.
„Risiko Nadelstich“
(DGUV Information 207-024, Ausgabe
November 2015)
Beschäftigte im Gesundheitsdienst,
aber auch Reinigungskräfte stehen
tagtäglich in Kontakt mit Patienten
bzw. Bewohnern. Beim Umgang mit
Blut, Blutprodukten oder anderen
Körperflüssigkeiten können infektionsrelevante Kontakte zustande kommen.
Von besonderer Bedeutung sind Nadelstichverletzungen. Die Broschüre
richtet sich vor allem an Arbeitgeber,
stellt auf der Basis der TRBA 250 die
Infektionsgefahr durch Stich- und
Schnittverletzungen dar und gibt
Hilfestellungen zur wirkungsvollen
Vermeidung von Nadelstichverletzungen
im Arbeitsalltag. Sie hilft Arbeitgebern,
betrieblichen Interessenvertretungen
sowie weiteren Verantwortlichen die
wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Virusinfektionen durch Nadelstichverletzungen zu beantworten.
Fragen und Antworten „Versicherungsschutz in Kitas“
(Universum Verlag, Ausgabe 2016)
Die Broschüre gibt einen guten Überblick, wer im Bereich der Kita wann
unfallversichert ist. Darüber hinaus
wird speziell auf die Themen Ausflüge
sowie Feste und Veranstaltungen eingegangen. Informationen zu Unfällen,
zur Medikamentengabe und zur Haftung runden die Themenauswahl ab.
Zielgruppe der Broschüre sind aufgrund ihrer Multiplikatorenfunktion vor
allem die Träger und die Leitungen der
Kitas.
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Mitteilungen
Neue Druckschriften im Regelwerk
(Diese Materialien werden nicht als Broschüre zur Verfügung gestellt. Download: www.dguv.de / Publikationen)
•
Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“
(DGUV Information 203-016, Ausgabe Mai 2016)
Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen häufig tödlich verlaufende oder extrem schwere Verletzungen, die nicht selten zur Aufgabe der bisherigen Tätigkeit führen. Ursache sind oft unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereiches sowie Mängel in der Kommunikation bei der
Einweisung und Freigabe. Die Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei
Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und an
die von ihr zu beauftragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel“ (bisher GUV-V A3).
•
„Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für
Einsätze bei deutschen Feuerwehren“
(DGUV Information 205-014, bisher BGI / GUV-I 8675, Ausgabe Juni 2016)
Die Information wurde in 2008 von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.)
als Richtlinie 0805 erstellt und von der DGUV inhaltsgleich in das Vorschriften und Regelwerk übernommen.
Die Richtlinie / DGUV Information wurde nunmehr komplett aktualisiert und auch die Schriften
• Auswahl von Chemikalienschutzanzügen (RL 0801 bzw. DGUV Information 205-011),
• Auswahl von Atemschutzgeräten (RL 0802 bzw. DGUV Information 205-012),
• Auswahl von Leichttauchgeräten (RL 0803) und
• Auswahl von Infektionsschutzanzügen (RL 0806 bzw. DGUV Information 205-015)
darin integriert.
Mit Erscheinen der aktuellen DGUV Information 205-014 werden daher die drei vorgenannten DGUV
Informationen zurückgezogen
•
„Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe“
(DGUV Information 209-051, Ausgabe Juli 2016)
Diese Information findet Anwendung auf Tätigkeiten mit wassermischbaren und gemischten Kühlschmierstoffen, insbesondere hinsichtlich ihrer mikrobiellen Belastung. Sie fasst die „sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ zusammen, auf deren Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung nach § 6 der BioStoffV und nachfolgende Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann. Darüber hinaus werden Erläuterungen gegeben zum Vorkommen von
Mikroorganismen in wassergemischten Kühlschmierstoffen, zu möglichen Gefährdungen und zu
Maßnahmen, die geeignet sind, eine mikrobielle Besiedlung zu kontrollieren.
•
„Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen,
Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen“
(DGUV Information 215-310, Ausgabe Mai 2016)
Die Information ist inhaltlich identisch mit dem Branchenleitfaden (VBG Fachwissen) „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“, einem von der Branche anerkannten Standard. Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher Vorschriften und Vorschriften der UVT beschrieben. Er stellt ein Bindeglied
zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchenstandards dar. Er dient
damit der rechtskonformen Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen.
Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind.
Informationen über sichere und rechtskonforme Unternehmensorganisation sprechen die Hauptzielgruppe
Unternehmer sowie Führungskräfte an. Die weitere Zielgruppe umfasst die organisatorisch und fachlich
Verantwortlichen für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Diese erhalten Informationen
über Anforderungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten, Veranstaltungstechnik, veranstaltungs-und
produktionsspezifische Arbeitsbereiche und -verfahren.
•
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„Softwareergonomie“
(DGUV Information 215-450, Ausgabe Mai 2016)
Software gewinnt in zunehmendem Maße an Bedeutung für die Arbeitswelt. Durch den Einsatz von
Software werden die Prozesse in den einzelnen Unternehmen maßgeblich beeinflusst und teilweise sogar
Sicherheitsforum
3 . 2016
Mitteilungen
bestimmt. Die Information bietet Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung bzgl. der
Forderung nach ergonomisch gestalteter Software an und bedient außerdem das eng verwandte Thema der
Barrierefreiheit am Bildschirmarbeitsplatz bezogen auf die Informationstechnik.
•
„Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen …“
(DGUV Informationen 240er Reihe, bisher BG / GUV- I 504-…)
Die etwa 50 DGUV Informationen der 240er Reihe nach den verschiedenen BG-Grundsätzen enthalten für
die Unternehmer Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung. Sie sollen dabei helfen, Beschäftigte abhängig
von Tätigkeit und Gefährdung arbeitsmedizinischen Untersuchungen zuzuordnen. Darüber hinaus können
sie dazu dienen, weitere Arbeitsschutzmaßnahmen oder Eignungsanforderungen abzuleiten. Die jeweils zuständigen Arbeitskreise des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV)
haben diese Schriften erarbeitet.
Die neuen, durch die am 20.07.2016 bekannt gemachte Neufassung der AMR 2.1 „Fristen für die Veranlassung /
das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“, etwas vereinheitlichten Fristen für die verschiedenen Untersuchungen, sind bei der Überarbeitung der Handlungsanleitungen noch nicht berücksichtigt. Diesbezüglich ist
jeweils die aktuelle AMR 2.1 heranzuziehen.
Zurückziehung / Ersatz von DGUV Regeln und Informationen
Bei der Überprüfung auf Aktualität der Schriften im DGUV-Regelwerk wurde festgestellt, dass mehrere DGUV
Regeln und DGUV Informationen zurückgezogen werden können. Dies betrifft u.a.
•
„Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Richter, Schöffen und für Zeugen“
(DGUV Information 200-001, bisher GUV-I 8505)
Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de,
Webcode: d1566
•
„Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für kommunale Mandatsträger“
(DGUV Information 200-003, bisher GUV-I 8508)
Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de,
Webcode d1347.
•
„Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Blut- und Organspender“
(DGUV Information 200-004, bisher GUV-I 8509)
Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen, aktuelle Informationen finden sich u.a. unter: www.dguv.de,
Webcode d1590.
Impressum
Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
ISSN 1619-3520
Mitglied der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
Sicherheitsforum
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Herausgeber
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31 · 39261 Zerbst / Anhalt
Telefon: 03923 751-0
Fax: 03923 751-333
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ukst.de
Verantwortlich für den Inhalt
Direktor Max Rönninger
Redaktion
Uwe Köppen, Reinhard Neuberth,
Rainer Kutzinski
Layout
Frauke Lewerenz, Diplom-Designerin
Satz, Druck & Versand
LEWERENZ Medien+Druck GmbH
Gewerbestraße 2 · 06869 Coswig (Anhalt)
Telefon: 034903 4 73 10 · Fax 4 73 77
Auflage
4.500 Exemplare
Ausgabe
September 2016
Erscheinungsweise
„Sicherheitsforum“ erscheint vierteljährlich
Bildnachweise
picture alliance, DGUV, LVG, BGW, CropEnergies AG (Seite 27), Jörg Wunderlich (S. 26 / 27)
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