Merkblatt zur Beantragung eines Visum für Sprachkurs Stand: September 2016 WICHTIGE HINWEISE: Antragsteller müssen persönlich im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Ab Juni 2013 können Visa nur beantragt werden, wenn vorher online ein Termin gebucht wurde! Siehe www.budapest.diplo.de --> Terminvergabesystem • Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt. • Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. • • Nach § 16 Abs. 1 bzw. 5 AufenthG kann einem Ausländer auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht zur Studienvorbereitung dienen, erteilt werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat der Ausländer allerdings nicht, vielmehr ist die Erteilung eine Ermessensentscheidung. Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs, der nicht unmittelbar der Studienvorbereitung dient, ist maximal 12 Monate gültig. Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes, z.B. Aufenthalt zu Studienzwecken, ist nicht möglich, d.h. nach Beendigung des Sprachkurses muss zwingend eine Ausreise erfolgen. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite ungarischer Aufenthaltstitel (Original + 2 Kopien) zwei biometriefähige Passfotos (in der Botschaft am Automaten erhältlich für 2.000,- HUF) zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare (Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und auf Seite 4 Postadresse, E-Mail Adresse und Kontakttelefonnummer angeben; Unterschrift bitte nicht vergessen!) • aktuelle Anmeldebescheinigung der Sprachschule (Original + 2 Kopien) • Nachweise der bisherigen Ausbildung (Abschlüsse) mit deutscher oder englischer Übersetzung (Original + 2 Kopien) • Lebenslauf (Original + 1 Kopie) • Motivationsschreiben (Original + 1 Kopie) • Finanzierungsnachweis über mindestens Euro 670,- pro Monat des geplanten Aufenthalts (Original + 2 Kopien) (Für weitere Informationen beachten Sie bitte die untenstehenden Anmerkungen!) • Nachweis über Krankenversicherungschutz für Deutschland (Original + 2 Kopien) • • • • Gebühren: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- Euro, zahlbar nur in HUF, gemäß jeweils aktuellem Wechselkurs. Visa für Studenten, die Stipendien aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten, werden gebührenfrei erteilt. Information zum Finanzierungsnachweis: Die Finanzierung kann wie folgt nachgewiesen werden: durch die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland über den Betrag von 8.040,- Euro • oder durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, abgegeben von einem in Deutschland wohnenden Sponsor. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung muss für die gesamte Studienzeit geleistet werden. • Allgemeine Hinweise Bitte bringen Sie zu Ihrer Vorsprache alle Unterlagen im Original sowie eine ausreichende Zahl an Kopien mit, so dass diese mit den Originalen verglichen werden können. Die Botschaft möchte darauf aufmerksam machen, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Das Ergebnis steht erst nach Prüfung durch die Visastelle der Botschaft und durch die befassten Behörden fest und kann im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig gemacht werden. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts- und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Tel.: 0036-1-4883-500 Fax: 0036-1-4883-558 Internet: www.budapest.diplo.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
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