Merkblatt zur Beantragung eines Visum für Sprachkurs

Merkblatt zur Beantragung eines Visum
für Sprachkurs
Stand: September 2016
WICHTIGE HINWEISE:
Antragsteller müssen persönlich im Konsulat der Botschaft vorsprechen.
Ab Juni 2013 können Visa nur beantragt werden, wenn vorher online ein Termin gebucht
wurde! Siehe www.budapest.diplo.de --> Terminvergabesystem
• Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie
sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz
der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt.
• Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
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Nach § 16 Abs. 1 bzw. 5 AufenthG kann einem Ausländer auch eine Aufenthaltserlaubnis zur
Teilnahme an Sprachkursen, die nicht zur Studienvorbereitung dienen, erteilt werden. Einen
gesetzlichen Anspruch darauf hat der Ausländer allerdings nicht, vielmehr ist die Erteilung eine
Ermessensentscheidung. Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs, der nicht unmittelbar der
Studienvorbereitung dient, ist maximal 12 Monate gültig. Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes,
z.B. Aufenthalt zu Studienzwecken, ist nicht möglich, d.h. nach Beendigung des Sprachkurses
muss zwingend eine Ausreise erfolgen.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite
ungarischer Aufenthaltstitel (Original + 2 Kopien)
zwei biometriefähige Passfotos (in der Botschaft am Automaten erhältlich für 2.000,- HUF)
zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare (Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und
auf Seite 4 Postadresse, E-Mail Adresse und Kontakttelefonnummer angeben; Unterschrift
bitte nicht vergessen!)
• aktuelle Anmeldebescheinigung der Sprachschule (Original + 2 Kopien)
• Nachweise der bisherigen Ausbildung (Abschlüsse) mit deutscher oder englischer
Übersetzung (Original + 2 Kopien)
• Lebenslauf (Original + 1 Kopie)
• Motivationsschreiben (Original + 1 Kopie)
• Finanzierungsnachweis über mindestens Euro 670,- pro Monat des geplanten Aufenthalts
(Original + 2 Kopien) (Für weitere Informationen beachten Sie bitte die untenstehenden
Anmerkungen!)
• Nachweis über Krankenversicherungschutz für Deutschland (Original + 2 Kopien)
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Gebühren:
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- Euro, zahlbar nur in HUF, gemäß jeweils aktuellem
Wechselkurs. Visa für Studenten, die Stipendien aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten,
werden gebührenfrei erteilt.
Information zum Finanzierungsnachweis:
Die Finanzierung kann wie folgt nachgewiesen werden:
durch die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland über den Betrag
von 8.040,- Euro
• oder durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, abgegeben
von einem in Deutschland wohnenden Sponsor. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung
muss für die gesamte Studienzeit geleistet werden.
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Allgemeine Hinweise
Bitte bringen Sie zu Ihrer Vorsprache alle Unterlagen im Original sowie eine ausreichende Zahl an
Kopien mit, so dass diese mit den Originalen verglichen werden können.
Die Botschaft möchte darauf aufmerksam machen, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung
eines Visums besteht, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Das Ergebnis
steht erst nach Prüfung durch die Visastelle der Botschaft und durch die befassten Behörden fest
und kann im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig gemacht werden.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest
– Rechts- und Konsularreferat –
Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66
Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn
Tel.: 0036-1-4883-500
Fax: 0036-1-4883-558
Internet: www.budapest.diplo.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten für Besucher:
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr