Merkblatt zur Beantragung eines Studentenvisums Stand: September 2016 WICHTIGE HINWEISE: Antragsteller müssen persönlich im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich! Siehe www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Visa • Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt. • Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. • • Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite ungarischer Aufenthaltstitel (Original + 2 Kopien) zwei biometriefähige Passfotos (in der Botschaft am Automaten erhältlich für 2.000,- HUF) zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare (Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und auf Seite 4 Postadresse, E-Mail Adresse und Kontakttelefonnummer angeben; Unterschrift bitte nicht vergessen!) • aktuelle/r Zulassungsbescheid/Studienplatzvormerkung der deutschen Hochschule bzw. des Studienkollegs (Original + 2 Kopien) • Nachweise der bisherigen Ausbildung (Abschlüsse) mit deutscher oder englischer Übersetzung (Original + 2 Kopien) • Bestätigung der ungarischen Hochschule mit Angabe des Studienfachs und der Studiendauer mit deutscher oder englischer Übersetzung (Original + 2 Kopien) • Lebenslauf (Original + 1 Kopie) • Motivationsschreiben (Original + 1 Kopie) • Finanzierungsnachweis über mindestens Euro 670,- pro Monat des geplanten Studienaufenthalts (Original + 2 Kopien) (Für weitere Informationen beachten Sie bitte die untenstehenden Anmerkungen!) • in der Regel Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B 1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) (Original + 2 Kopien) (Für weitere Informationen beachten Sie bitte die untenstehenden Anmerkungen!) • Nachweis über Krankenversicherungschutz für Deutschland (Original + 2 Kopien) • • • • Gebühren: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- Euro, zahlbar nur in HUF, gemäß jeweils aktuellem Wechselkurs. Visa für Studenten, die Stipendien aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten, werden gebührenfrei erteilt. Information zum Finanzierungsnachweis: Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zu Studienzwecken ist u.a. ein Nachweis darüber, dass der Lebensunterhalt des Studierenden während seines Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Für längerfristige Studienaufenthalte gilt: Der gesamte Beitrag für das erste Studienjahr, d.h. Euro 8,040,- muss bereits vorhanden sein, für weitere Studienjahre genügt die Glaubhaftmachung der Finanzierung. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass Sie über die in Deutschland für die Studienzeit monatlich benötigte Summe tatsächlich verfügen können. Die Finanzierung kann wie folgt nachgewiesen werden: • durch die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland über den Betrag von 8040,- Euro • oder durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, abgegeben von einem in Deutschland wohnenden Sponsor. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden. Die VerpflichtungsErklärung muss für die gesamte Studienzeit geleistet werden. • oder Stipendium aus öffentlichen Mitteln Information zum Sprachnachweis: Für das Visum zum Studium müssen Sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache des Studiengangs verfügen. In der Regel ist dies ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form der GER-Prüfung (Gemeinsamer-Europäischer-Referenzrahmen), Stufe B 1, welche am Goethe-Institut abgelegt werden kann. Weitere Nachweise können sein: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH); Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF); deutsches Abitur; Deutsches Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD-II); Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts. Informationen über vorbereitende Sprachkurse und die Deutschprüfungen erhalten Sie beim Goethe-Institut: www.goethe.de Falls die Sprachkurse nicht am Goethe-Institut, sondern bei einer anderen Stelle besucht wurden, ist am Goethe-Institut ein Niveau-Test abzulegen. Es muss mindestens die Stufe B1 der GERPrüfung erreicht werden. Sollte die Unterrichtssprache in Deutschland Englisch sein, so müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse durch einen entsprechenden IELTS- oder TOEFL-Test nachweisen. Im Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule muss bestätigt werden, dass die Unterrichtssprache Englisch ist. Allgemeine Hinweise Bitte bringen Sie zu Ihrer Vorsprache alle Unterlagen im Original sowie eine ausreichende Zahl an Kopien mit, so dass diese mit den Originalen verglichen werden können. Die Botschaft möchte darauf aufmerksam machen, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Das Ergebnis steht erst nach Prüfung durch die Visastelle der Botschaft und durch die befassten Behörden fest und kann im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig gemacht werden. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts- und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Tel.: 0036-1-4883-500 Fax: 0036-1-4883-558 Internet: www.budapest.diplo.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc