MEIN INFOBRIEF - Dr. Dieter

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INFOBRIEF
Für Sie ausgesuchte Informationen und Themen
Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Infobrief Nr. 38/ 2016 vom 26.09.2016, 15. Jahrgang
Aus dem Europäischen Parlament
Unzulässige Steuervergünstigung für Apple
„Irland schwächt damit die Investitionskraft jedes einzelnen Landes“
Es war mutig und richtig von der EU-Kommission, 13
Milliarden Euro an Steuern vom US-Konzern Apple
nachzufordern. Dass Irland sich auf die Seite von Apple
stellt, finde ich egoistisch und unsolidarisch.
Wenn ich mir überlege, dass jedes kleine und mittlere
Unternehmen in Europa gemäß seiner Leistungsfähigkeit
Steuern zahlen muss, die großen internationalen Konzerne ihren Steuersatz aber meist „verhandeln“, kann einem
schon der Kragen platzen! EU-Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager hat herausgefunden, dass Irland dem
US-Konzern Apple auf diese Weise unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat. Aufgrund dessen musste
Apple über viele Jahre hinweg auf seine in Europa erzielten
Gewinne erheblich weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen: im Jahr 2003 gerade mal ein Prozent, bis 2014
ging dieser Steuersatz sogar auf 0,005 Prozent zurück.
Eine selektive steuerliche Behandlung ist nach den EUBeihilfevorschriften unzulässig, da sie dem Unternehmen
einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Firmen
verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes
unterliegen. Deswegen rechne ich es Frau Vestager hoch
an, dass sie versucht durchzugreifen und die großen „Multis“ dazu zwingt, wie jeder andere Steuern auf die Gewinne
zu zahlen, die sie in Europa erwirtschaften. Apple ist da nur
der Anfang, Vestager hat schon die nächsten Unternehmen
im Auge, zum Beispiel Amazon, McDonald’s oder den Energiekonzern Engie.
Dass Irland sich auf die Seite von Apple stellt – sprich: das
Geld nicht haben will, finde ich absolut egoistisch und unsolidarisch.
Schließlich enthält Irland damit der gesamten Union Steuergelder vor und schwächt dadurch die Investitionskraft
jedes einzelnen Landes. Bestimmt erinnern Sie sich noch,
dass Irland jahrelang unter dem EU-Rettungsschirm war?
Ich finde es unverantwortlich von der irischen Regierung,
sich nun so unsolidarisch zu verhalten. Die Zeiten, in denen die Unternehmenssteuer-Politik der Länder nach dem
Motto „Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem
Dach“ ausgehandelt wird, müssen endlich ein Ende haben!
Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze in Polen
„Die polnische Regierung geht stur ihren Weg weiter“
Wir EU-Parlamentarier haben die Europäische Kommission darin bestärkt, den Druck auf Polen aufrechtzuerhalten.
Bereits im Januar hatte die EU-Kommission eine erste
Stufe des sogenannten „Rechtsstaatsdialogs“ eingeleitet,
nachdem die neue Regierung in Warschau die direkte Ernennung von Führungskräften im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen durchgesetzt und die Arbeitsbedingungen des
Verfassungsgerichts deutlich eingeschränkt hatte. Als sie
später sogar eine Entscheidung seines eigenen Verfassungsgerichts ignoriert und damit praktisch die richterliche
Kontrollinstanz im Staat außer Gefecht gesetzt hatte, gab
es internationalen Protest, auch von uns EU-Abgeordneten.
Ende Juli hat die Kommission eine Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit an Polen geschickt, die innerhalb von drei
Monaten umgesetzt werden sollte. Bis jetzt zeigt sich die
polnische Regierung aber davon absolut unbeeindruckt
und geht stur ihren Weg weiter. Das können wir nicht hinnehmen!
Die Lähmung des Verfassungsgerichtshofes und die Weigerung Warschaus, dessen Urteile zu veröffentlichen, gefährdet die Demokratie, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Polen. Sollte die Regierung die Verfassungskrise
nicht beilegen, müssen wir uns meiner Meinung nach über
Maßnahmen wie den Entzug der EU-Stimmrechte oder
Kürzung der Strukturfondsmittel für Polen ernsthaft Gedanken machen.
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Ausgabe 38/26.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus dem Europäischen Parlament
Freihandel EU-Südafrika
„Komisch, hier regt sich niemand auf, dafür aber bei TTIP und CETA“
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für ein
Handelsabkommen mit sechs südafrikanischen Ländern gegeben.
Damit gewähren wir Namibia, Mosambik, Botswana, Swasiland und Lesotho einen zollfreien Marktzugang zur EU.
Ausgenommen sind sensible landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse. Südafrika erhält einen verbesserten
Marktzugang: Für 98 Prozent der Industrieerzeugnisse
sowie 60 Prozent der Landwirtschaftserzeugnisse gilt die
zollfreie Einfuhr. Das Abkommen soll die Armut in den afrikanischen Partnerländern verringern und die schrittweise Eingliederung in den Welthandel erleichtern. Von allen
Abkommen mit der EU sind hier die Themen Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung besonders stark im
Text verankert.
Obwohl der Vertrag derzeit nur den Warenhandel und die
Entwicklungskooperation behandelt, werden auch Möglichkeiten zur Verhandlung weiterer Bestimmungen zu
Dienstleistungen, Investitionen, zum geistigen Eigentum
und zur Vergabe öffentlicher Aufträge eröffnet. Komisch
eigentlich, bis jetzt hat sich noch niemand aufgeregt. Dieses Handelsabkommen wird einfach so hingenommen.
TTIP und CETA (die Handelsabkommen mit der USA bzw.
Kanada) werden jedoch von allen Seiten bombardiert, und
das zum Großteil mit unbegründeten Argumenten und
schlichten Falschaussagen.
Das soll einer noch verstehen!
In dem Abkommen sind übrigens mehrere Schutzklauseln
vorgesehen, um eventuelle negative Auswirkungen in den
betroffenen afrikanischen Staaten abzumildern. Mit dem
Verbot von Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche
Erzeugnisse aus der EU wird zum Beispiel eine wichtige
Forderung der afrikanischen Partnerländer erfüllt.
Ab Juni 2017 kostenfreies Roaming
Roaming - was geht mich das an?
Der Urlaubsausflug ins Nachbarland ist vorbei. Schade. Sie sind kaum wieder daheim, da kommt eine böse
Überraschung: die hohe Handyrechnung!
Noch immer zahlen Sie beträchtliche „Zusatzgebühren“
für Telefongespräche und das Surfen im Netz im Ausland.
Weshalb? Noch bis Juni nächsten Jahres dürfen die Netzanbieter diese zusätzlichen „Sondergebühren“, die sogenannten Roaming-Gebühren, erheben. Dann ist Schluss
mit Lustig für Netzbetreiber.
Sie werden die gleichen Mengen von Anrufen, SMS Nachrichten und Daten nutzen können, wenn sie ins Ausland
reisen, wie sie es auch zuhause tun. Wir Europaabgeordnete
hatten das versprochen, wir haben geliefert (ein Gesetz
gemacht) und nun erwarte ich die Umsetzung. Nach einem kurzen Versuch der EU-Kommission den Netzbetreibern ein Hintertürchen einzurichten gab es einen großen
Aufschrei von Seiten der EU-Parlamentarier. „Wir sind der
Gesetzgeber!“.
Das Ergebnis: Ab Juni 2017 wird es kostenfreies Roaming
im EU-Ausland ohne Begrenzung der Zeit oder des Datenvolumens geben! Die Idee zur Einführung von Schutzklauseln zur Vermeidung von Missbrauch werden wir genau
prüfen, auch um aus Telekommunikationsunternehmen
keine Roaming-Polizei zu machen und eine „Dauerüberwachung“ zu vermeiden.
EU-Staaten sollen die Gründung von KMU vereinfachen und Zinssätze angleichen
Um das Wachstum anzukurbeln, sollten die EU-Länder nach Meinung von uns EU-Abgeordneten die Vorschriften für
Firmengründungen vereinfachen und die Zinssätze für die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
an die Zinssätze für größere Unternehmen angleichen. Mit dieser Forderung sind wir jetzt an die Europäische Kommission herangetreten, die damit aufgerufen ist, einen entsprechenden Gesetzestext zu erarbeiten. In der Entschließung
setzen wir uns dafür ein, die Mittel der EU-Regionalförderung noch mehr zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von
KMU einzusetzen und neue Exportmärkte zu erschließen. Auch die „grüne“ Wirtschaft soll unserer Ansicht nach ausgebaut werden. Die 23 Millionen KMU in der EU machen etwa 99 Prozent aller Unternehmen aus. Sie bieten mehr als
100 Millionen Arbeitsplätze.
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Ausgabe 38/ 26.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus meinem Wahlkreis
Wir haben gefeiert
20 Jahre Städtepartnerschaft Mechterstädt und Saclay
Im Beisein von Gästen aus Frankreich, Irland und Ungarn
feierten die Mechterstädter kräftig
20 Jahre Städtepartnerschaft Mechterstädt und Saclay.
Am 24. September durfte ich lieb gewordene Gäste aus
Frankreich, Irland, Ungarn und natürlich Deutschland begrüßen. Anlass war das 20-jährige Städtepartnerschaftsabkommen zwischen dem Thüringischen Mechterstädt
und dem Französischen Saclay. Es gibt wohl nur wenige
Städtepartnerschaften, in die ich so sehr eingebunden bin,
wie in diese. Ich fühle mich längst dazugehörig! So konnte
ich Vertreter aus den Ländern auch schon gemeinsam mit
meinen französischen und irischen KollegInnen in Straßburg begrüßen. Für meinen Vorschlag, die EU möge jedem
Jugendlichen zwischen 16 und 23 Jahren jährlich ein kostenloses InterRail-Ticket geben, damit sie sich in der Partnerstadt treffen können, erhielt ich spontanen Beifall. Ein
solcher Haushaltstitel sprengt den Haushalt der EU nicht,
schafft aber nachhaltig Vertrauen zwischen Menschen und
fördert, indem die Jugend Druck auf Politik macht, neue
Partnerschaften! So jedenfalls meine Hoffnung.
Wir haben uns ohne große Worte verstanden!
Danke, liebe Evi Groß, für Dein unermüdliches Engagement!
Reisen ist vielleicht einzige Chance, andere Kulturen kennen und schätzen zu lernen
Interrail-Ticket für junge Leute wirklich kostenlos oder umsonst?
Ja, kostenlos heißt nicht umsonst! Im Gegenteil. Da bin
ich mir sicher, Europa baut man nicht mit Gesetzen auf,
jedenfalls nicht mit Gesetzen allein.
Die Menschen müssen eine EU wollen, sonst wird sie
nicht funktionieren. Sie müssen noch immer bestehende
Vorurteile gegeneinander und Arroganz abbauen. Deshalb unterstütze ich alle Möglichkeiten, die das Begegnen unserer Bürgerinnen und Bürger fördern: Städte- und
Schulpartnerschaften, das Freiwillige Europäische Jahr, das
ERASMUS- und andere Programme. Ein kostenloses, zeitlich
begrenztes Interrail-Ticket, eine Art Interrail-Pass, wäre eine
tolle Ergänzung zu den ohnehin bestehenden Angeboten.
Ich halte auch die Umsetzung dieses Vorschlages für realistisch. Dabei sehe ich 2 Szenarien:
1.
Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat
gab es im vergangenen Jahr 5,4 Mio. 18-jährige EU-Bür-
gerinnen und Bürger. Wenn sich eine Mehrheit davon für
das Interrail Ticket interessieren würde, wäre mit einem
Betrag von 1-1,5 Mio. Euro zu rechnen. Ich würde sogar
weiter gehen und das Ticket auch 16-17Jähigen anbieten.
2.
Eine noch viel nachhaltigere Wirkung sehe ich
darin, allen 16 bis 23 jährigen Jugendlichen, die in einer
Gemeinde leben, welche über städtepartnerschaftliche
Verträge verfügt, jährlich ein kostenfreies InterRail-Ticket
zu geben, damit sie die Partnerstadt besuchen können.
Das stärkt nicht nur bestehende Städtepartnerschaften, es
führt auch zu neuen. Der finanzielle Einsatz wird auf diese
Weise „gehebelt“.
Beide Szenarien würden den Haushalt der EU keineswegs
sprengen! Bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen
werde ich dies vorschlagen. Ich sehe durchaus andere Bereiche innerhalb des Finanzrahmens, in denen wir sparen
können!
Als Schirmherr biete ich in Thüringen folgende Ausstellung an, die gebucht werden kann. 50 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags ist die deutsch-französische Freundschaft Normalität geworden. Über zweitausend kommunale
Partnerschaften, das deutsch-französische Jugendwerk, der gemeinsame TVKanal ARTE sind nur einige Beispiele. In
der Politik sei das Gespann Berlin/Paris Motor der europäischen Einigung. In der Ausstellung „La caricade francoallemande“ von der Helmut Schmidt Medien GmbH erzählen 50 deutsche und französische Karikaturisten kritisch,
satirisch, sarkastisch, immer mit Humor, die deutsch-französischen Beziehungen, von 1963 bis heute. Zu begegnen
sind alte und neue Bekannte, von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer bis Nicolas Sarkozy und Angela Merkel über
Helmut Kohl und François Mitterand. Bei allem Spott und aller Kritik bleibt: die deutsch-französische Freundschaft ist
unumkehrbar und beispielhaft für die Welt.
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Der Blick auf Europa
Kommissionsbeschluss
Lokale öffentliche Fördermaßnahmen sind keine staatlichen Beihilfen
Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass fünf
lokale öffentliche Fördermaßnahmen in Deutschland,
Spanien und Portugal keine staatlichen Beihilfen darstellen. Die Beschlüsse betreffen auch die öffentliche
Unterstützung für den Bau eines Sportcamps in Nordbayern sowie für die Modernisierung der Infrastruktur
im Hafen der Insel Föhr.
Deutschland möchte den Bau des Sportcamps Nordbayern
in der Region Oberfranken unterstützen. Das Sportcamp
wird über rund 200 Betten verfügen und soll hauptsächlich
Schulen, gemeinnützigen Sportvereinen sowie sozialen
und pädagogischen Aktivitäten offenstehen. Es werden
keine klassischen Hoteldienstleistungen angeboten.
Es wurde festgestellt, dass diese öffentliche Investition keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben würde und daher keine staatliche Beihilfe
beinhaltet, weil sie sich an eine regionale Kundenstruktur
richtet. Aus diesen Gründen und aufgrund des geringen
Umfangs des Vorhabens ist es außerdem unwahrschein-
lich, dass negative Auswirkungen auf grenzübergreifende
Investitionen oder die Niederlassung ähnlicher Dienstleistungsangebote zu befürchten sind.
Deutschland plant außerdem, die Renovierung und Modernisierung der Infrastruktur im Hafen der deutschen Insel
Föhr (rund 8000 Einwohner) zu unterstützen. Der Hafen
dient nahezu ausschließlich der Versorgung der Insel durch
den ganzjährigen Fährverkehr mit dem deutschen Festland. Die Ausflugsschifffahrt für touristische Zwecke ist
lokal begrenzt. Aufgrund der geringen Kapazität ist der
Hafen für die internationale Schifffahrt nicht attraktiv; darüber hinaus kann die Insel von keinem anderen Hafen
aus bedient werden und es gibt keine Häfen, die mit dem
Hafen im Wettbewerb stehen.
Weiterhin habe diese öffentliche Investition keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten
haben würde, da der Hafen fast ausschließlich für die Verbindung mit dem deutschen Festland genutzt wird, für die
internationale Schifffahrt wahrscheinlich nicht attraktiv ist
und keine lokale Konkurrenz hat.
EU-Nachrichten
Zwei Drittel der erstmaligen Asylbewerber in der EU
stellten Antrag in Deutschland: Sechs von zehn Asylbewerbern (61 Prozent) der erstmaligen Asylbewerber in
der EU wurden im zweiten Quartal 2016 in Deutschland
registriert. Das gab das europäische Statistikamt Eurostat
bekannt. EU-weit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber
demnach im Vergleich zum Vorquartal um 6 % auf 305.700
gestiegen, in Deutschland um 7% auf rund 187.000. Zudem
wies Deutschland Ende Juni 2016 bei weitem den höchsten
Anteil an anhängigen Asylanträgen (571.500 bzw. 52 %
der Gesamtzahl für die EU) auf. Die meisten erstmaligen
Asylbewerber in der EU stammten weiterhin aus Syrien
(90.500) , davon wurden 80 % in Deutschland registriert.
So darf es nicht weitergehen! Weg mit den Anreizen eher
nach Deutschland, als in irgend ein anderes europäisches
Land zu kommen.
Neue Fertigungsanlage der Heliatek: Die EU unterstützt
die Helitaek, einen weltweiten Technologieführer im Bereich der organischen Photovoltaik, mit einer Kreditverein-
barung über 20 Mio. Euro. Das Geld wird dazu dienen, bis
2018 eine neue Fertigungsanlage am Standort in Dresden
zu errichten. Der Kredit wird über die „InnovFin“ gewährt.
Strompreise für Haushalte in Dänemark und Deutschland am höchsten: Für einen Haushalt mittlerer Größe
waren die Strompreise einschließlich Steuern und Abgaben im 2. Halbjahr 2015 in Dänemark (0.30 Euro per kWh)
und in Deutschland (0.29 Euro per kWh) am höchsten, in
beiden Ländern machen Steuern und Abgaben mehr als
die Hälfte des Strompreises aus. Der Strom, der in europäischen Haushalten verbraucht wird, stammte 2014 zu 48
% aus Kraftwerken, die fossile Brennstoffe nutzen, zu 27 %
aus Atomkraftwerken und zu 25 % aus erneuerbaren Energiequellen. Bei den erneuerbaren Energiequellen kam 13
% von Wasserkraftwerken, 8 % von Windturbinen und 3 %
aus der Solarenergie. Diese Zahlen stammen von Eurostat.
Zahlen sind das eine, Folgenen das andere. Erneuerbare
Energien - koste es, was es wolle - wird tausende Arbeitsplätze in Deutschland vernichten!
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Ausgabe 38/ 26.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Service & Termine
Bundesweiter Vorlesetag am 18. November: Der Bundesweite Vorlesetag, eine Initiative der Wochenzeitung DIE
ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung
findet am 18. November zum 13. Mal statt. Auf www.vorlesetag.de finden alle Interessierten Tipps zur Organisation
einer Vorleseaktion sowie eine Übersicht über bereits angemeldete Lesungen. Außerdem können sich Vorleser, die
noch einen Leseort suchen, und Zuhörer, die noch einen
Vorleser benötigen, über die Seite vernetzen.
App gegen Mobbing: Ein ständiger Begleiter und Mutmacher zum Mitnehmen für unterwegs: die klicksafe-App
hilft Opfern, sich gegen Mobber zu wehren. Mobbing im
Internet kann für Jugendliche zu einer ernsten Belastung
werden. Neben rechtlichen Hintergrundinformationen
und Links zu Beratungsstellen finden Jugendliche auch
Tutorials zum Melden, Blockieren oder Löschen von beleidigenden Kommentaren auf Social-Media-Plattformen.
Die App ist in Deutsch und in Englisch über die gängigen
App-Stores verfügbar. Mehr: www.klicksafe.de/service/aktuelles/klicksafe-apps/
„In Vielfalt geeint: Europa zwischen Tradition und
Moderne“: Der 64. Europäische Wettbewerb steht im Zeichen des 500-jährigen Jubiläums der Reformation, das 2017
nicht nur in Deutschland, sondern europaweit begangen
wird. Mit einer Sonderaufgabe „In Europa angekommen –
und nun?“ reagiert der Europäische Wettbewerb auf die
aktuelle Herausforderung, der sich viele unserer Schulen
zurzeit gegenüber sehen – der Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher. Einreichungsschluss ist
der 10. Februar 2017. Weitere Informationen: http://www.
km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Europaeischer_WW
Tschick Fanfiction: Was passiert nach der Geschichte?
Gemeinsam mit anderen den Jugendroman „Tschick“
nachfühlen und die Hauptpersonen auf kreative Weise
neu zusammenführen. Zu gewinnen gibt es zum Beispiel
eine Unterrichtsstunde mit den Darstellern des Films sowie
eine Klassenreise. Ab 15. September lief der Film in den
Kinos an. Flankierend rufen Studiocanal und Lago Film in
Kooperation mit Vision Kino und dem Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. einen Wettbewerb für Schülerinnen und
Schüler zu Film und Buch aus. Alleine, in Kleingruppen oder
im Klassenverbund gilt es, sich folgende Frage zu stellen:
„Was passiert, wenn sich Maik, Tschick und Isa ein Jahr nach
der großen Reise wiedersehen?“ Antworten können in Form
von Kurzgeschichten, Videos, Musik oder Fotos bis zum 28.
Februar 2017 eingereicht werden. Für die Entwicklung des
Wettbewerbsbeitrages stehen bei Bedarf kostenlose Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Schulvorstellungen in
einem lokalen Kino sind möglich.
Mehr unter: www.tschick-film.de/#schule
Konsultationen zum Klimaschutz: Bis zum 28. Oktober
laufen die Konsultationen zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge und
die Konsultation zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften zur Überwachung und Berichterstattung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von schweren
Nutzfahrzeugen. Beide Konsultationen richten sich an alle
Bürger, Organisationen und Interessenvertretern, um deren
Ansichten zur Überarbeitung der Verordnungen, die die
CO2- Emissionen neuer Personenkraftwagen und neuer
leichter Nutzfahrzeuge bzw. die Einführung neuer Rechtsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge betreffen.
Jugend gegen Extremismus: Gefördert wird das Engagement von Jugendlichen, die sich gegen die Entwicklung extremistischer Strömungen in der Gesellschaft
einsetzen. Bewerben können sich gemeinnützig organisierte Jugendgruppen, zum Beispiel Jugendhäuser, Schulklassen, religiöse Organisationen oder andere Initiativen und
Vereine aus ganz Deutschland. Die eingereichten Projekte
müssen dabei von und mit Jugendlichen zwischen 16 und
23 Jahren gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.
Beantragt werden kann eine Förderung von 1.000 bis max.
15.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2017.
Quelle und mehr Infos unter: http://www.jugendnetz.de/
news/jugend-gegen-extremismus
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