29.09.2016 Luftsicherheit muss gebündelt und stärker ausgebaut werden Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertet den heute in erster Lesung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes als „kleinen, späten Anfang, der allerdings deutlich hinter den Erwartungen und dem Notwendigen bleibt“, wie Jörg Radek, GdPVorsitzender in der für die Luftsicherheit zuständigen Bundespolizei, kommentiert. Der Gesetzentwurf will vor allem die behördlichen Zulassungsprüfungen für die Beteiligten an der „sicheren Lieferkette“ neu regeln, um die Sicherung von Fracht, Post und Bordvorräten zu gewährleisten: Vor allem Subunternehmer sollen damit in den Fokus genommen werden. „Damit wird aber das in Deutschland bestehende Grundproblem, nämlich die wachsende Zahl von Akteuren in einem diffusen Zuständigkeitsdschungel, leider nicht gelöst. Im Gegenteil wird weiterhin ein Wust an Behörden und Privatunternehmen in immer unüberschaubareren Strukturen für die Zuverlässigkeitsprüfung, Einweisung und Fortbildung von Personen zuständig sein, die Zugang zu Sicherheitsbereichen des Luftverkehrs haben“, so Radek. Die Sensibilität des Themas zeigt sich beispielsweise daran, dass das Luftfahrtbundesamt bei Kontrollen von sogenannten „reglementierten Beauftragten“ (Privatunternehmen) 40 Prozent der Fälle Mängel feststellte. Die stichprobenartigen Kontrollen von Transferfracht an den Flughäfen Köln/Bonn, Leipzig/Halle und Frankfurt am Main erfolgen durch die Bundespolizei. Allerdings sind seit 2012 insgesamt 89 zweckgebundene Planstellen für die Luftfrachtsicherheit vom Haushaltsausschuss des Bundestages gesperrt, weil sich das Innenministerium und das Finanzministerium nicht einigen können, ob der Zoll oder die Bundespolizei zuständig sein soll. Denn auch die Zollverwaltung führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beim grenzüberschreitenden Warenverkehr Kontrollen durch. Hinzu kommen die Kontrollen des Luftfahrtbundesamtes bei beauftragten Privatunternehmen. „Der Gesetzentwurf ist inkonsequent und nicht nachhaltig“, so Jörg Radek. „Wir fordern darüber hinaus dringend eine Beendigung des Kompetenzwirrwarrs und Bündelung der Kompetenzen für die Passagier-, Fracht- und Gepäckkontrollen und für die Zuverlässigkeitsprüfung aller Beteiligten in einer Hand bei einer bundeseigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Die GdP setzt deshalb darauf, dass sich die Parlamentarier um den Luftsicherheitsexperten Mahmut Özdemir (SPD) im Innenausschuss des Bundestages nun stärker um die Neuordnung des Gesamtgefüges kümmern müssen.
© Copyright 2024 ExpyDoc