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Pressemitteilung
Berlin, 26. September 2016
Handlungsempfehlungen zu Internetsucht und Teilhabe
von Suchtkranken am Arbeitsleben
Ergebnisse des dritten Drogen-und Suchtrats vorgestellt
Heute tagt im Bundesministerium unter dem Vorsitz der Drogenbeauftragten Marlene Mortler
der dritte bundesweite Drogen- und Suchtrat, bestehend aus führenden Experten aus dem
Bereich der Suchtforschung sowie Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen.
Schwerpunkte sind die Vorstellung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen der
Arbeitsgruppe „Prävention von Internetbezogenen Störungen“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr.
Hans Jürgen Rumpf, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und
Suchttherapie und leitender Psychologe an der Universität Lübeck sowie die Ergebnisse der
Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr.
Raphael Gaßmann, Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Wir wissen, dass wir im
Bereich Internetsucht handeln müssen. Dies gilt nicht nur für die Politik, sondern für die ganze
Gesellschaft. Nicht umsonst ist das Thema mein diesjähriger Jahresschwerpunkt. Die
Empfehlungen der Experten geben wertvolle Orientierung. Für mich ist klar: Wir müssen die
Kompetenzen der Eltern stärken und mit den Anbietern über Instrumente der
Selbstbeschränkung und Kontrolle sprechen. Wichtig ist auch das Thema Jugendschutz – ist
dieses Instrumentarium fit für die digitale Welt? Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden,
dass das Internet weitaus schwieriger zu regulieren ist, als es in anderen Bereichen der
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Suchterkrankungen der Fall ist.“
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Internet“ PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf bestätigt:
„Wissenschaft und Politik stehen bei den Internetbezogenen Störungen vor einer besonderen
Herausforderung: Obwohl der Kenntnisstand derzeit noch unzureichend ist, besteht bereits
großer Handlungsbedarf. Daher ist im Bereich der Internetbezogenen Störungen eine verstärkte
Forschung vonnöten, auch deren Bündelung sollte geprüft werden.“
Des Weiteren stellte die Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter der
Federführung von Herrn Dr. Raphael Gaßmann ihre Ergebnisse dem Drogen-und Suchtrat vor.
Deren Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf die Unterstützung suchtkranker
Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, die kommunalen
Spitzenverbände sowie die Deutsche Rentenversicherung. „Arbeit und Beschäftigung sind
zentrale Lebens- und Teilhabebereiche in unserer Gesellschaft“, so der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe „Teilhabe“,
Dr. Raphael Gaßmann, „der Erhalt des Arbeitsplatzes spielt bei berufstätigen, wie auch die
berufliche Wiedereingliederung bei arbeitslosen, suchtkranken Menschen die wichtigste Rolle.
Damit sollte bereits frühzeitig während einer noch stattfindenden Rehabilitation, begonnen
werden.“
Auch die Drogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt diese Forderung: „Frühzeitige
Wiedereingliederung ist für eine gelingende Rehabilitation und erfolgreiche Teilhabe am
Arbeitsleben enorm wichtig. Suchtkranke müssen bei jedem Programm, dass es gibt, eine
Chance erhalten.“
Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de