Argentinische Republik Ministerium für Finanzen und öffentliche

Argentinische Republik
Ministerium für Finanzen und öffentliche Finanzwirtschaft
Pressemitteilung
Zur sofortigen Veröffentlichung
28. September 2016
ISIN:
DE0001319507;
DE0001767101;
DE0002488509;
DE0003045357;
DE0005450258;
DE0001325017;
DE0001954907;
DE0002923851;
DE0004103007;
XS0103457585
DE0001340917;
DE0001974608;
DE0002929452;
DE0004103015;
DE0001348100;
DE0002466208;
DE0002966900;
DE0004500558;
DE0001354751;
DE0002483203;
DE0002998952;
DE0004509005;
Die Argentinische Republik (die “Republik”) gibt bekannt, dass sie den Einladungszeitraum für das
laufende Beschleunigte Verfahren zum Vergleich über die oben aufgeführten, girosammelverwahrten
Deutschen Anleihen („Berechtigte Anleihen“) verlängert hat. Der Einladungszeitraum endet nunmehr
am 28. Oktober 2016 um 21 Uhr MESZ, sofern er nicht von Argentinien nach alleinigem Ermessen
verlängert oder vorzeitig beendet wird (so verlängert, das „Ende der Einladung“).
Der Zweck der vierwöchigen Verlängerung ist es, den Anleihegläubigern mehr Zeit zu geben, ihre
Berechtigen Anleihen anzudienen.
Die Einladung erfolgt zu den im Einladungs-Dokument vom 15. August 2016 beschriebenen und
hiermit geänderten Bedingungen. Mit Ausnahme der in dieser Mitteilung beschriebenen Änderungen,
bleiben die Konditionen gleich. Gläubiger von Berechtigten Anleihen, die ihre Berechtigten Anleihen
bereits angedient haben, müssen ihre Berechtigen Anleihen nicht erneut andienen oder irgendeine
andere Handlung aus Anlass dieser Mittleitung vornehmen. Die Republik behält sich das Recht vor,
nach alleinigem Ermessen und wie im Einladungs-Dokument vorgesehen, die Einladung aus beliebigen
Grund zu ändern oder das Ende der Einladung weiter zu verlängern.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Informationsstelle Morrow Sodali.
E-Mail: [email protected]
Telefon (für Anrufer aus Deutschland): 0800 7244 961
Telefon (für Anrufer außerhalb Deutschlands): +44 203 02 69118 / +39 06 4521 2847