Allgemeine Verhaltensregeln für Schüler

Allgemeine Verhaltensregeln für Schüler
in naturwissenschaftlichen Fächern
Arbeitsbereich
Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die mit gefährlichen
Stoffen und Gemischen tätig sind. Sie gilt insbesondere für den Unterricht in den
naturwissenschaftlichen Fächern. Zusätzlich gilt die fachspezifische Laborordnung.
Die dazugehörigen Fachräume dürfen nicht ohne Aufsicht der Lehrerin oder des Lehrers betreten
werden.
Gefahrstoff (Bezeichnung)
Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen
eingeteilt, denen u.a. folgende Gefahrenbezeichnungen, Kennbuchstaben und Gefahrensymbole
zugeordnet sind.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Für Gefahrstoffe gibt es Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge. Die
Gefahrenhinweise sind in so genannten R-Sätzen (R = Risiko), die Sicherheitsratschläge in den so
genannten S-Sätzen (S = Sicherheit) zusammengefasst.
Für die einzelnen Gefahrstoffe findet man die R- bzw. S-Sätze z. B.
> auf den Etiketten der Chemikalienbehälter und im Sicherheitsdatenblatt,
> aufentsprechenden aktuellen Wandtafeln mit einer Auswahl von Gefahrstoffen.
Verhalten im Gefahrfall
Den Anweisungen des Fachlehrers oder der Fachlehrerín ist unbedingt Folge zu leisten.
Prinzipiell gilt:
> Not-Aus betätigen
> Alarmplan beachten
> Fachraum räumen, falls dies erforderlich ist
Die Standorte der Löschmittel und Erste Hilfe Einrichtungen:
> Feuerlöscher: in jedem Unterrichts- und Vorbereitungsraum
> Löschsand in allen Unterrichtsräumen
> Erste Hilfe-Einrichtungen: Verbandkasten und Augendusche - in jedem Unterrichts- und
Vorbereitungsraum
Ersthelfer/Ersthelferinnen sind: Sanitätsgruppe (über das Sekretariat zu verständigen)
Erste Hilfe-Raum: Sanitätsraum gegenüber Sekretariat
Verbandkasten: in jedem Unterrichts- und Sammlungsraum
Telefon: Biologie-Übungsraum, Chemie-Labor, Nawi-Übungsraum, Physik-Übungsraum
Sekretariat/Schulleitung: Telefon-Nr.
Feuerwehr/Rettungsdienst: Telefon-Nr. 112
Betriebsanweisung für Schüler in den natunıiıissenschaftlichen Fächern
verändert nach RICHTLINIE ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT (RiSU) Empfehlung der Kultusministerkonferenz
Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 27.02.2013
Tätigkeiten mitGefahrstoffen,
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Für das Experimentieren gilt:
> Chemikalien und Schaltungen nicht ohne Genehmigung der Fachlehrerín oder des
Fachlehrers berühren/Anlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser nicht ohne
Genehmigung durch die Fachlehrerín oder den Fachlehrer einschalten
Offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen und Geräte oder andere
Gefahrenstellen der Lehrerin oder dem Lehrer sofort melden.
> Versuch erst durchführen, wenn die Lehrerin oder der Lehrer dazu aufgefordert hat.
> Die von der Lehrerin oder vom Lehrer ausgehändigte persönliche Schutzausrüstung (z. B.
Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss beim Experimentieren benutzt werden.
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> Arbeitsanweisung beachten.
> Benötigte Geräte und Chemikalien entsprechend vorbereiten, z.B. Versuchsapparatur
standsicher aufbauen.
> Gefahrensymbole kennen, R-und S-Sätze nachlesen
> Brenner und Vorratsflaschen nicht an die Tischkante stellen.
> Glasgeräte vor dem Herunterrollen sichern.
Versuchsdurchführung
> Bei Unklarheiten den Lehrer fragen.
> Mit möglichst kleinen Stoffportionen arbeiten (Minimierung der Gefahren, der
Umweltbelastung, der Kosten).
Flüssigkeiten nicht etikettenseitig ausgießen.
Geruchsprobe nur unter Zufächeln vornehmen.
Haare und Kleidung vor Berührung mit einer Flamme schützen.
VVVV Beim Erhitzen von Flüssigkeiten im Reagenzglas ständig schütteln; geringe Füllhöhe
beachten; Öffnung nicht auf Personen richten.
> Chemikaliengefäße sofort wieder verschließen.
> Das Pipettieren mit dem Mund ist verboten.
> Leichtentzündliche Stoffe nicht in der Nähe offener Flammen handhaben.
Reinigung und Entsorgung
Arbeitsplätze sauber und aufgeräumt hinterlassen.
Verschüttete und verspritzte Gefahrstoffe sind ggf. umgehend von der Fachlehrerín oder
vom Fachlehrer zu beseitigen.
> Reste von Gefahrstoffen (Problemabfälle) nach Anweisung sammeln und/oder zu entsorgen
> Entnommene Chemikalien nicht in die Gefäße zurückgeben, sondern sachgerecht entsorgen.
> Feste Gegenstände wie Filterpapler, Glassplitter, feste ungiftige Chemikalienreste in den
Abfalleimer geben, nicht in den Ausguss.
Reaktionsprodukte nach Anweisung des Lehrers entsorgen.
>
>
Gebrauchte Gefäße sorgfältig spülen.
Prüfen, ob Gas- und Wasserhähne geschlossen sind.
VVVV Hände mit Seife waschen.
Kenntnisnahme:
Schüler/Schülerin
Erziehungsberechtigteh)
Betriebsanweisung für Schüler in den naturwissenschaftlichen Fächem
verändert nach RICHTLINIE ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT (RiSU) Empfehlung der Kultusministerkonferenz
Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 27.02.2013