Allgemeine Verhaltensregeln für Schüler in naturwissenschaftlichen Fächern Arbeitsbereich Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen tätig sind. Sie gilt insbesondere für den Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern. Zusätzlich gilt die fachspezifische Laborordnung. Die dazugehörigen Fachräume dürfen nicht ohne Aufsicht der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. Gefahrstoff (Bezeichnung) Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen eingeteilt, denen u.a. folgende Gefahrenbezeichnungen, Kennbuchstaben und Gefahrensymbole zugeordnet sind. Gefahren für Mensch und Umwelt Für Gefahrstoffe gibt es Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge. Die Gefahrenhinweise sind in so genannten R-Sätzen (R = Risiko), die Sicherheitsratschläge in den so genannten S-Sätzen (S = Sicherheit) zusammengefasst. Für die einzelnen Gefahrstoffe findet man die R- bzw. S-Sätze z. B. > auf den Etiketten der Chemikalienbehälter und im Sicherheitsdatenblatt, > aufentsprechenden aktuellen Wandtafeln mit einer Auswahl von Gefahrstoffen. Verhalten im Gefahrfall Den Anweisungen des Fachlehrers oder der Fachlehrerín ist unbedingt Folge zu leisten. Prinzipiell gilt: > Not-Aus betätigen > Alarmplan beachten > Fachraum räumen, falls dies erforderlich ist Die Standorte der Löschmittel und Erste Hilfe Einrichtungen: > Feuerlöscher: in jedem Unterrichts- und Vorbereitungsraum > Löschsand in allen Unterrichtsräumen > Erste Hilfe-Einrichtungen: Verbandkasten und Augendusche - in jedem Unterrichts- und Vorbereitungsraum Ersthelfer/Ersthelferinnen sind: Sanitätsgruppe (über das Sekretariat zu verständigen) Erste Hilfe-Raum: Sanitätsraum gegenüber Sekretariat Verbandkasten: in jedem Unterrichts- und Sammlungsraum Telefon: Biologie-Übungsraum, Chemie-Labor, Nawi-Übungsraum, Physik-Übungsraum Sekretariat/Schulleitung: Telefon-Nr. Feuerwehr/Rettungsdienst: Telefon-Nr. 112 Betriebsanweisung für Schüler in den natunıiıissenschaftlichen Fächern verändert nach RICHTLINIE ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT (RiSU) Empfehlung der Kultusministerkonferenz Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 27.02.2013 Tätigkeiten mitGefahrstoffen, _ Für das Experimentieren gilt: > Chemikalien und Schaltungen nicht ohne Genehmigung der Fachlehrerín oder des Fachlehrers berühren/Anlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser nicht ohne Genehmigung durch die Fachlehrerín oder den Fachlehrer einschalten Offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen und Geräte oder andere Gefahrenstellen der Lehrerin oder dem Lehrer sofort melden. > Versuch erst durchführen, wenn die Lehrerin oder der Lehrer dazu aufgefordert hat. > Die von der Lehrerin oder vom Lehrer ausgehändigte persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss beim Experimentieren benutzt werden. > \fer'su<:hstfc›riaereiturig > Arbeitsanweisung beachten. > Benötigte Geräte und Chemikalien entsprechend vorbereiten, z.B. Versuchsapparatur standsicher aufbauen. > Gefahrensymbole kennen, R-und S-Sätze nachlesen > Brenner und Vorratsflaschen nicht an die Tischkante stellen. > Glasgeräte vor dem Herunterrollen sichern. Versuchsdurchführung > Bei Unklarheiten den Lehrer fragen. > Mit möglichst kleinen Stoffportionen arbeiten (Minimierung der Gefahren, der Umweltbelastung, der Kosten). Flüssigkeiten nicht etikettenseitig ausgießen. Geruchsprobe nur unter Zufächeln vornehmen. Haare und Kleidung vor Berührung mit einer Flamme schützen. VVVV Beim Erhitzen von Flüssigkeiten im Reagenzglas ständig schütteln; geringe Füllhöhe beachten; Öffnung nicht auf Personen richten. > Chemikaliengefäße sofort wieder verschließen. > Das Pipettieren mit dem Mund ist verboten. > Leichtentzündliche Stoffe nicht in der Nähe offener Flammen handhaben. Reinigung und Entsorgung Arbeitsplätze sauber und aufgeräumt hinterlassen. Verschüttete und verspritzte Gefahrstoffe sind ggf. umgehend von der Fachlehrerín oder vom Fachlehrer zu beseitigen. > Reste von Gefahrstoffen (Problemabfälle) nach Anweisung sammeln und/oder zu entsorgen > Entnommene Chemikalien nicht in die Gefäße zurückgeben, sondern sachgerecht entsorgen. > Feste Gegenstände wie Filterpapler, Glassplitter, feste ungiftige Chemikalienreste in den Abfalleimer geben, nicht in den Ausguss. Reaktionsprodukte nach Anweisung des Lehrers entsorgen. > > Gebrauchte Gefäße sorgfältig spülen. Prüfen, ob Gas- und Wasserhähne geschlossen sind. VVVV Hände mit Seife waschen. Kenntnisnahme: Schüler/Schülerin Erziehungsberechtigteh) Betriebsanweisung für Schüler in den naturwissenschaftlichen Fächem verändert nach RICHTLINIE ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT (RiSU) Empfehlung der Kultusministerkonferenz Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 27.02.2013
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