Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Visa

Visum zum Kindernachzug zum Elternteil, der als Flüchtling oder Asylberechtigter in
Deutschland anerkannt ist
Stand: September 2016
Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei!
Für die Beantragung eines Visums zum Kindernachzug legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich, im
Original und mit jeweils zwei Kopien vor:
1. Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Kat. D) pro Antragsteller;
2. zwei aktuelle, biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35 mm x 45 mm);
3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument sowie Kopie der ersten Seite. Sofern der
Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Reiseausweis für Ausländer oder Emergency Travel
Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs;
4. äthiopische ID-Karte. Sofern Sie nicht die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über einen
mindestens 6-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Äthiopien oder Registrierung als Flüchtling beim
UNHCR oder Vorlage einer Refugee ID Card;
5. Geburtsurkunde;
6. Heiratsurkunde der Eltern; bei Eheschließung in Eritrea ist zusätzlich zur Heiratsurkunde der Nachweis
über den Eintrag in das Heiratsregister vorzulegen;
7. Falls der in Deutschland lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat: Nachweis des alleinigen
Sorgerechts (gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss nach dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat) ODER,
falls der mitsorgeberechtigte Elternteil verstorben bzw. verschollen ist, Sterbeurkunde bzw. Vorlage der
gerichtlichen Feststellung;
8. Beglaubigte Kopie des Passes und der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Elternteils;
9. Kopie der unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter;
10. eine aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils;
11. bei Vertretung, z.B. durch einen Rechtsbeistand: Vorlage einer Vollmacht mit Kopie;
12. sofern der Antrag nicht innerhalb der Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 AufenthG (3 Monate nach
unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter) gestellt wurde, Vorlage der
Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und des Mietvertrags;
13. Gebühren i.H.v. 30.- Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft);
Bei Antragstellern über 12 Jahren werden bei der Antragsannahme digitale Fingerabdrücke abgenommen.
Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat,
DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.