Visum zwecks Nachzug zum Ehegatten, der in Dtld als FlĂĽchtling

Visum für den Nachzug zum Ehegatten, der als Flüchtling oder Asylberechtigter in
Deutschland anerkannt ist
Stand: September 2016
Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei!
Für die Beantragung eines Ehegattenvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich, im Original
und zweifacher Ausfertigung vor:
1.
Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Kategorie D) pro Antragsteller;
2.
zwei aktuelle, biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35 mm x 45 mm);
3.
Ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument sowie eine Kopie der ersten Seite. Sofern
der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Reiseausweis für Ausländer oder Emergency Travel
Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs;
4.
Äthiopische ID-Karte; sofern Sie nicht die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über einen,
mindestens 6-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Äthiopien oder Registrierung als Flüchtling beim
UNHCR oder Vorlage einer Refugee ID Card;
5.
Geburtsurkunde;
6.
Heiratsurkunde; bei Eheschließung in Eritrea ist zusätzlich zur Heiratsurkunde der Nachweis über den
Eintrag in das Heiratsregister vorzulegen;
7.
Pass und die Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehegatten;
8.
eine aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten;
9.
die unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter;
10.
bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsbeistand oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht;
11.
sofern der Antrag nicht innerhalb der Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 AufenthG (3 Monate nach
unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter) gestellt wurde, Vorlage der
Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und des Mietvertrags;
12.
Gebühren i.H.v. 60.- Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)
Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke abgenommen.
Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat,
DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.