Visum für den Nachzug zum Ehegatten, der als Flüchtling oder Asylberechtigter in Deutschland anerkannt ist Stand: September 2016 Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei! Für die Beantragung eines Ehegattenvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich, im Original und zweifacher Ausfertigung vor: 1. Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Kategorie D) pro Antragsteller; 2. zwei aktuelle, biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35 mm x 45 mm); 3. Ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument sowie eine Kopie der ersten Seite. Sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Reiseausweis für Ausländer oder Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs; 4. Äthiopische ID-Karte; sofern Sie nicht die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über einen, mindestens 6-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Äthiopien oder Registrierung als Flüchtling beim UNHCR oder Vorlage einer Refugee ID Card; 5. Geburtsurkunde; 6. Heiratsurkunde; bei Eheschließung in Eritrea ist zusätzlich zur Heiratsurkunde der Nachweis über den Eintrag in das Heiratsregister vorzulegen; 7. Pass und die Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehegatten; 8. eine aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten; 9. die unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter; 10. bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsbeistand oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht; 11. sofern der Antrag nicht innerhalb der Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 AufenthG (3 Monate nach unanfechtbaren Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter) gestellt wurde, Vorlage der Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und des Mietvertrags; 12. Gebühren i.H.v. 60.- Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke abgenommen. Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.
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