Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 22. September 2016 – 334/16 Armutsgefährdung in Westdeutschland im 10-Jahres-Vergleich gestiegen WIESBADEN – Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in allen westdeutschen Bundesländern außer Hamburg über dem Niveau des Jahres 2005. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen am stärksten. Dort erhöhte sich das Armutsrisiko im Vergleich zum Jahr 2005 um 3,1 Prozentpunkte auf 17,5 % im Jahr 2015. In Berlin (+ 2,7 Prozentpunkte) und Bremen (+ 2,5 Prozentpunkte) war der Anstieg des Armutsrisikos im Jahr 2015 gegenüber 2005 ebenfalls überdurchschnittlich. Mit Ausnahme von Berlin war die Armutsgefährdung in allen östlichen Bundesländern im 10-Jahres-Vergleich rückläufig. Am stärksten war der Rückgang um jeweils 2,4 Prozentpunkte in Brandenburg (2015: 16,8 %) und Mecklenburg-Vorpommern (2015: 21,7 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt mit einer Verringerung um 2,3 Prozentpunkte (2015: 20,1 %). Das bundesweit höchste Armutsrisiko wies im Jahr 2015 Bremen mit 24,8 % auf, gefolgt von Berlin mit 22,4 % und Mecklenburg-Vorpommern mit 21,7 %. Die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten 2015 hatten Bayern (11,6 %), Baden-Württemberg (11,8 %) und Hessen (14,4 %). Die zeitliche Entwicklung der Armutsgefährdung verlief in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich. Beispielsweise lag die Armutsgefährdung in Hamburg im Jahr 2015 mit 15,7 % auf dem gleichen Niveau wie 2005. Wie in vielen anderen Bundesländern war die Armutsgefährdungsquote hier zwischenzeitlich rückläufig, um anschließend wieder anzusteigen. So sank in Hamburg bis zum Jahr 2008 das Armutsrisiko zunächst kontinuierlich auf 13,1 %. In Nordrhein-Westfalen ging das Armutsrisiko ausschließlich in den Jahren 2006 und 2012 leicht zurück. Diese und weitere Ergebnisse zur Armutsgefährdung, zum Teil in tiefer regionaler Gliederung, sowie detaillierte Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden. Herausgeber: © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Kontakt: Telefon: +49 (0)611 / 75-34 44 Telefax: +49 (0)611 / 75-39 76 [email protected] www.destatis.de Servicezeiten: Mo - Do: 8.00 – 17.00 Uhr Fr: 8.00 – 15.00 Uhr Postanschrift: 65180 Wiesbaden Deutschland Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 22. September 2016 – 334/16 – Seite 2 Armutsgefährdungsquoten1 für die Jahre 2005 und 2015 und deren Veränderung nach Bundesländern 2005 Land Veränderung 2015 gegenüber 2005 in Prozentpunkten 2015 in % Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 10,6 11,4 19,7 19,2 22,3 15,7 12,7 24,1 15,5 14,4 14,2 15,5 19,2 22,4 13,3 19,9 11,8 11,6 22,4 16,8 24,8 15,7 14,4 21,7 16,5 17,5 15,2 17,2 18,6 20,1 14,6 18,9 + 1,2 + 0,2 + 2,7 – 2,4 + 2,5 0,0 + 1,7 – 2,4 + 1,0 + 3,1 +1,0 + 1,7 – 0,6 – 2,3 + 1,3 - 1,0 13,2 20,4 14,7 19,7 + 1,5 – 0,7 Ergebnisse des Mikrozensus, Berechnungen durch Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Weitere Auskünfte gibt: Antje Lemmer, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 57 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 22. September 2016 – 334/16 – Seite 3 Methodische Hinweise: Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Arbeitskreises „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu vergleichen. Das bedarfsgewichtete Einkommen (Äquivalenzeinkommen) wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht. Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2014, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,7 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 22. September 2016 – 334/16 – Seite 4 beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird. Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für relative Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse. © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet.
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