Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 7. April 2016 – 124/16 Gewerbesteuerveranlagung 2011: Gemeinden in den neuen Bundesländern profitieren von Umverteilung WIESBADEN – Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen). In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (– 52 Millionen) und Hamburg (– 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in NordrheinWestfalen (2,2 beziehungsweise 2,0 Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet. Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils (seit 2008: in der Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung zuständige Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im Anschluss daran wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen Herausgeber: © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Kontakt: Telefon: +49 (0)611 / 75-34 44 Telefax: +49 (0)611 / 75-39 76 [email protected] www.destatis.de Servicezeiten: Mo - Do: 8.00 – 17.00 Uhr Fr: 8.00 – 15.00 Uhr Postanschrift: 65180 Wiesbaden Deutschland Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 7. April 2016 – 124/16 – Seite 2 Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Gewerbesteueraufkommen belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage. Gewerbesteuermessbeträge und Zerlegungsanteile im Erhebungszeitraum 2011 nach Bundesländern Von der Finanzverwaltung festgesetzte steuerpflichtige Gewerbebetriebe/Betriebsstätten Land Anzahl in Tausend Steuermessbetrag/ Zerlegungsanteil Verändein rungen zum Millionen Vorjahr Euro in % Grundlage für Gewerbesteuerfestsetzung der Gemeinden Anzahl in Tausend Abgänge/ Zugänge (netto) Steuermessbetrag/ Zerlegungsanteil in Millionen Euro Baden-Württemberg 485 1 627 11,9 486 1 604 – 23 Bayern 659 1 963 13,7 659 1 950 – 13 Berlin 175 254 – 4,5 172 317 63 Brandenburg 112 147 1,4 118 179 32 Bremen 28 92 3,4 28 81 – 11 Hamburg 113 405 7,7 107 353 – 51 Hessen MecklenburgVorpommern 303 1 020 9,4 304 1 014 –7 94 77 8,5 101 99 22 Niedersachsen 303 1 004 22,3 303 952 – 52 Nordrhein-Westfalen 861 2 235 – 3,5 824 2 060 – 175 Rheinland-Pfalz 162 455 7,3 168 444 – 11 Saarland 53 72 9,1 55 87 15 Sachsen 191 203 7,4 201 294 91 Sachsen-Anhalt 88 111 8,8 97 169 58 Schleswig-Holstein 136 281 6,0 137 298 17 Thüringen 106 105 15,4 114 149 44 Insgesamt 3 871 10 049 7,6 3 871 10 049 0 Ergebnisse und weiterführende Informationen zur Gewerbesteuerstatistik liegen im Themenbereich Unternehmenssteuern vor. Weitere Auskünfte gibt: Margrit Kaiser, Telefon: (0611) 75-4109, www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet.
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