Gemeinden in den neuen Bundesländern

Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 7. April 2016 – 124/16
Gewerbesteuerveranlagung 2011: Gemeinden in den
neuen Bundesländern profitieren von Umverteilung
WIESBADEN – Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge
(Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011
vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der
Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und
Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt
worden waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen
durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen
(+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt
(+ 58 Millionen).
In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile
zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den
ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen
(– 52 Millionen) und Hamburg (– 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten
Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in NordrheinWestfalen (2,2 beziehungsweise 2,0 Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und
Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge
(Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.
Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten
Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro
(+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in
Niedersachsen.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Gemeinden.
Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils
(seit 2008: in der Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des
Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung zuständige
Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren
Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im
Anschluss daran wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das
Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen
Herausgeber:
© Statistisches Bundesamt,
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit
Quellennachweis gestattet.
Kontakt:
Telefon: +49 (0)611 / 75-34 44
Telefax: +49 (0)611 / 75-39 76
[email protected]
www.destatis.de
Servicezeiten:
Mo - Do: 8.00 – 17.00 Uhr
Fr: 8.00 – 15.00 Uhr
Postanschrift:
65180 Wiesbaden
Deutschland
Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 7. April 2016 – 124/16 – Seite 2
Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen Gemeinde
festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Gewerbesteueraufkommen
belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.
Gewerbesteuermessbeträge und Zerlegungsanteile im Erhebungszeitraum 2011 nach Bundesländern
Von der Finanzverwaltung
festgesetzte steuerpflichtige
Gewerbebetriebe/Betriebsstätten
Land
Anzahl in
Tausend
Steuermessbetrag/
Zerlegungsanteil
Verändein
rungen zum
Millionen
Vorjahr
Euro
in %
Grundlage für
Gewerbesteuerfestsetzung der
Gemeinden
Anzahl in
Tausend
Abgänge/
Zugänge
(netto)
Steuermessbetrag/
Zerlegungsanteil
in Millionen Euro
Baden-Württemberg
485
1 627
11,9
486
1 604
– 23
Bayern
659
1 963
13,7
659
1 950
– 13
Berlin
175
254
– 4,5
172
317
63
Brandenburg
112
147
1,4
118
179
32
Bremen
28
92
3,4
28
81
– 11
Hamburg
113
405
7,7
107
353
– 51
Hessen
MecklenburgVorpommern
303
1 020
9,4
304
1 014
–7
94
77
8,5
101
99
22
Niedersachsen
303
1 004
22,3
303
952
– 52
Nordrhein-Westfalen
861
2 235
– 3,5
824
2 060
– 175
Rheinland-Pfalz
162
455
7,3
168
444
– 11
Saarland
53
72
9,1
55
87
15
Sachsen
191
203
7,4
201
294
91
Sachsen-Anhalt
88
111
8,8
97
169
58
Schleswig-Holstein
136
281
6,0
137
298
17
Thüringen
106
105
15,4
114
149
44
Insgesamt
3 871
10 049
7,6
3 871
10 049
0
Ergebnisse und weiterführende Informationen zur Gewerbesteuerstatistik liegen im
Themenbereich Unternehmenssteuern vor.
Weitere Auskünfte gibt:
Margrit Kaiser,
Telefon: (0611) 75-4109,
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet.