Teilnahmebedingungen

5. Ippenburger Kürbismeisterschaft und
Niedersachsenmeisterschaft im Riesenkürbiszüchten
auf Schloss Ippenburg 2016
Teilnahme und Wettbewerbsbedingungen:
Das Wiegen der Kürbisse wird in zwei Kategorien eingeteilt.
1. Kategorie:
Ippenburger Kürbismeisterschaft:
Alle Gewinner des Kraftpacketes aus dem Kürbiswettbewerb 2016 der NOZ und
Schloss Ippenburg nehmen an der Ippenburger Kürbismeisterschaft teil. Teilnehmer, welche
ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, werden automatisch in das Ranking der
Niedersachsenmeisterschaft aufgenommen.
Alle anderen Teilnehmer, deren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens liegt, können nur an der
Ippenburger Kürbismeisterschaft teilnehmen.
2. Kategorie:
Niedersachsenmeisterschaft im Riesenkürbiszüchten:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit festen Wohnsitz in Niedersachsen. Teilnehmer bis 18
Jahre kommen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Je Teilnehmer ist nur ein ausgereifter Kürbis zugelassen, welcher in Niedersachsen gewachsen
sein muss.
Zugelassen sind nur Früchte der Gattung Curcubita Maxima (Riesen-Kürbisgewächse).
Der Kürbis muss transportierbar (auf Palette oder ähnlichem) und unbeschädigt sein.
Es gelten die Regeln der GPC, „The Great Pumpkin Commonwealth“ Artikel II Absatz 3 u. 4.
Über die Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen entscheidet die Jury (Veranstalter).
Die Kürbisse können ab Freitag den 23.09.2016 bis Sonntag den 25.09.2016, 9 Uhr angeliefert
werden. Später angelieferte Kürbisse können nur noch in Absprache mit dem Veranstalter an der
Meisterschaft teilnehmen.
Von allen Teilnehmern der Niedersachsenmeisterschaft muss eine schriftliche Anmeldung dem
Veranstalter vor dem Wiegen vorliegen.
Allgemein:
Das Wiegen erfolgt öffentlich unter der Aufsicht des Veranstalters. Kürbisse mit identischen
Gewicht teilen sich den Rang.
Die Bekanntgabe und Prämierung der Sieger erfolgt für beide Kategorien im Anschluss an das
Wiegen. Dieses wird am 25. September 2016 gegen ca. 16 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände
sein.
Die am Wettbewerb teilnehmenden Früchte verbleiben im Eigentum des Züchter und können
nach der Veranstaltung wieder mitgenommen werden.