Produktinformationsblatt für die Kfz

Produktinformationsblatt für die
Kfz-Versicherung der EUROPA
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre
Kfz-Versicherung. Die Information ist deshalb nicht vollständig.
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus:
dem Versicherungsantrag,
der Vertragsinformation Formular-Nr. KE.8e.5988e inklusive der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der EUROPA
Versicherung AG und gegebenenfalls weiteren Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen und
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkasko. In
der Teilkasko versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Glasbruch. Darüber hinaus ersetzt die Vollkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle, auch wenn Sie diese selbst
verursacht haben. Außerdem sind Schäden durch Vandalismus ver­
sichert. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte Abschnitt A.2 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag.
Der Autoschutzbrief bietet organisatorische und finanzielle Hilfe zum
Beispiel bei Panne, Unfall und Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Nicht versichert sind Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.3 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag.
dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen.
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle
genannten Unterlagen durch.
1.Welche Art der Versicherung bieten wir
Ihnen an? Welches sind die Grundlagen
der Versicherung?
Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Sie kann viele verschiedene,
selbstständig abschließbare Versicherungsarten enthalten. Für welche Sie
sich nun entschieden haben, ist nachfolgend angekreuzt.
Versicherungsarten:
Kfz-Haftpflichtversicherung
inklusive Kfz-Umweltschadensversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Autoschutzbrief
Ihre Tarifvarianten bei den PkwTarifen der EUROPA
Basis-Tarif
Komfort-Tarif
Einzelheiten finden Sie unter Ziffer 2
sowie in der Vertragsinformation
unter Besondere Bedingungen für
den Basis-Tarif.
2.Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein
und etwaige Nachträge sowie die Vertragsinformation inkl. der Allgemeinen
Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Die Kfz-Versicherung umfasst die folgenden Versicherungsarten. Den für
Sie zutreffenden Versicherungsumfang können Sie Ihrem Versicherungsantrag sowie den unter Ziffer 1 angekreuzten Versicherungsarten entnehmen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Ansprüche und
wehrt unberechtigte Forderungen ab. Nicht versichert sind eigene
Schäden, z. B. an Ihrem Fahrzeug. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
Abschnitt A.1 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag.
Die Kfz-Umweltschadensversicherung schützt Sie vor öffentlichrechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die zum
Beispiel nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte Abschnitt A.1 der Ergänzenden Bedingungen für
die Kfz-Umweltschadensversicherung und Ihrem Versicherungsantrag.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Glasbruch. Nicht versichert sind Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle
und Vandalismus. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.2 der
AKB und Ihrem Versicherungsantrag.
Ihre Wahlmöglichkeit bei den Pkw-Tarifen:
Basis-Tarif
Komfort-Tarif
Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme (inkl.Ansprüchen nach
Umweltschadensgesetz bis 5 Mio. EUR je
Schadenereignis, max. 10 Mio. EUR pro Jahr)
100 Mio. EUR
pauschal oder
gesetzl. Mindestversicherungssummen
100 Mio. EUR
pauschal*
nein
ja
nein
ja
Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw
(bei Krafträdern sind gemietete Krafträder mitver­
sichert)
Kaskoversicherung
Schäden durch Tierbiss einschließlich Folgeschäden
bei Pkw, Krafträdern und Campingfahrzeugen bis
5.000 EUR
Neuwert-Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis zu einem Fahrzeugalter von
Verzicht auf den Abzug „neu für alt“
(außer bei Cabrio-Verdecken)
Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bei
Informations- und Unterhaltungssystemen
Schäden bei Transport auf einem Schiff (Havarie)
bei Pkw und Krafträdern
Ausdehnung der Schäden durch Haarwild um den
Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren aller Art *
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen) *
Erweiterung der Elementarschäden um Schäden
durch Schneelawinen *
Schäden durch Dachlawinen
Austausch von Schlössern nach Einbruch/Raub bei
Pkw und Krafträdern bis 500 EUR
Leuchtmittelkosten nach Glasbruch bei Pkw und
Krafträdern (bei Pkw zusätzlich Reinigungskosten)
3 Monaten
18 Monaten
in den ersten
2 Jahren (außer
bei Berei­fung,
Batterie, Lackierung)
unabhängig vom
Fahrzeugalter
nein
im 1. Jahr nach
Anschaffung
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Zulassungs- und Überführungskosten bei Total­
schaden, Zerstörung oder Verlust bis 500 EUR
nein
Entsorgungskosten bei Totalschaden
nein
ja
ja, wenn Alter des
bisherigen und
Ersatz-Pkw max.
36 Monate
ja, bei Versicherung eines ErsatzPkw
Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung des
nein
ja
Pkw bis 150 EUR
Folgende Sonderleistungen sind für beide Tarife möglich:
Autoschutzbrief: Dieser bietet Ihnen eine europaweite Pannenhilfe für Pkw, Krafträder und
Campingfahrzeuge bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht für nur 12 EUR jährlich.
Spar-Kasko: Sie erhalten einen Rabatt von 15 % in der Kaskoversicherung. Dafür überlassen
Sie uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt.
Unser flächendeckendes Werkstattnetz setzt sich aus geprüften Fachwerkstätten zusammen,
die sehr hohe Qualitätsstandards erfüllen (i. d. R. nicht geeignet für Leasing-Pkw).
GAP-Deckung: Diese wertvolle Ergänzung in der Vollkaskoversicherung für Leasing-Pkw
erhöht bei einemTotalschaden Ihre Leistung bedarfsgerecht. Dafür zahlen Sie in der Vollkasko einen Mehrbeitrag von 25 %
Rabattschutz: Dieser sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem
Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür zahlen Sie in der
Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung einen Mehrbeitrag von 25 %.
* Leistung wird für alle Fahrzeugarten gewährt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Vertragsinformation/den AKB.
3.Wie hoch ist Ihr Beitrag für Ihre V
­ ersicherung
und wann müssen Sie ihn zahlen?
Was geschieht, wenn Sie nicht oder verspätet
zahlen?
Gesamtbeitrag im Versicherungsbeginnjahr
für Ihren Versicherungsschutz gemäß Zahlungs­
periode inklusive
Versicherungssteuer
Beitragsfälligkeit
EUR
Die Fälligkeit der Folgebeiträge richtet sich
nach dem im Versicherungsschein vereinbarten
Versicherungsablauf.
Bei- Bei einem Versicherungsablauf zum 01.12.
spielund einer vierteljährlichen Zahlungsperiode
sind die Beiträge jeweils zum 01.03., 01.06.,
01.09. und 01.12. eines Jahres fällig.
Zahlungsperiode
jährlich halbjährlich
vierteljährlich monatlich
Die endgültige Beitragshöhe können Sie erst dem Versicherungsschein
entnehmen, bzw. einem Nachtrag zum Versicherungsschein, sofern Ihr
Vorversicherer eine abweichende Auskunft über den Schadenverlauf erteilt.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird
zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben
diesen Beitrag dann unverzüglich (das heißt spätestens innerhalb von 14
Tagen) zu zahlen.
Wenn Sie uns ermächtigt haben, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen
(SEPA-Lastschriftmandat), müssen Sie dafür sorgen, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen
Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag
zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Haben Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz
erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages
eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei).
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie
auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei
Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt C der AKB.
4.Welche Ausschlüsse und Leistungs­
einschränkungen gelten?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb haben wir einige
Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, zum Beispiel, wenn
Sie vorsätzlich einen Schaden herbeiführen oder an einem genehmigten
Rennen teilnehmen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Zu den Ausschlüssen siehe Abschnitt A.1.5, A.2.9 und A.3.9 der AKB sowie
Abschnitt A.1.5 der Ergänzenden Bedingungen für die Kfz-Umweltschadensversicherung.
5.Welche Pflichten haben Sie bei Vertrags­
abschluss? Welche Folgen kann es haben,
wenn Sie diese Pflichten verletzen?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie im
Antragsformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen und eine Vertragsstrafe erheben. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte Abschnitt K.4.4 der AKB.
6.Welche Pflichten haben Sie während der
­Vertragslaufzeit? Welche Folgen kann es
haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen?
Welche Pflichten Sie während der Vertragslaufzeit bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D der AKB. Beispielsweise dürfen
Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und nicht unter Einfluss von
Alkohol und anderen Rauschmitteln fahren. Verletzen Sie eine der Pflichten
aus Abschnitt D der AKB, können Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens
den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
7.Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese
Pflichten verletzen?
Welche Pflichten Sie im Schadenfall haben, ergibt sich aus Abschnitt E der
AKB. Beispielsweise müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich und
wahrheitsgemäß anzeigen. Außerdem müssen Sie alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht
erforderlich ist. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, können Sie je nach
Schwere Ihres Verschuldens den Versicherungsschutz ganz oder teilweise
verlieren.
8.Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und
wann endet er?
Der Versicherungsschutz bei Neuverträgen beginnt erst, wenn Sie den
in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Nennen wir Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB), haben Sie in der
Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung
haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir Ihnen dies ausdrücklich zugesagt haben. Einzelheiten sowie Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel entnehmen Sie bitte Abschnitt B und C.3 der AKB sowie
Ihrem Versicherungsantrag.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich zum Ablauf
um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Dies gilt auch,
wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger
als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem
bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen
zu lassen. Das Ablaufdatum Ihres Vertrages finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt G der AKB.
9.Wie können Sie oder wir Ihren Vertrag
­beenden?
Unter 8. dieses Produktinformationsblattes haben wir die Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf beschrieben. Zudem können Sie oder wir den Vertrag
vorzeitig kündigen. Das ist beispielsweise nach einem Schadenfall möglich.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt G der AKB.