Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung der EUROPA Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Kfz-Versicherung. Die Information ist deshalb nicht vollständig. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus: dem Versicherungsantrag, der Vertragsinformation Formular-Nr. KE.8e.5988e inklusive der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der EUROPA Versicherung AG und gegebenenfalls weiteren Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen und Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkasko. In der Teilkasko versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Glasbruch. Darüber hinaus ersetzt die Vollkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle, auch wenn Sie diese selbst verursacht haben. Außerdem sind Schäden durch Vandalismus ver sichert. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.2 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag. Der Autoschutzbrief bietet organisatorische und finanzielle Hilfe zum Beispiel bei Panne, Unfall und Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Nicht versichert sind Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.3 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag. dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle genannten Unterlagen durch. 1.Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Welches sind die Grundlagen der Versicherung? Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Sie kann viele verschiedene, selbstständig abschließbare Versicherungsarten enthalten. Für welche Sie sich nun entschieden haben, ist nachfolgend angekreuzt. Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Kfz-Umweltschadensversicherung Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung Autoschutzbrief Ihre Tarifvarianten bei den PkwTarifen der EUROPA Basis-Tarif Komfort-Tarif Einzelheiten finden Sie unter Ziffer 2 sowie in der Vertragsinformation unter Besondere Bedingungen für den Basis-Tarif. 2.Was ist versichert und was ist nicht versichert? Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Vertragsinformation inkl. der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Die Kfz-Versicherung umfasst die folgenden Versicherungsarten. Den für Sie zutreffenden Versicherungsumfang können Sie Ihrem Versicherungsantrag sowie den unter Ziffer 1 angekreuzten Versicherungsarten entnehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Nicht versichert sind eigene Schäden, z. B. an Ihrem Fahrzeug. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.1 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag. Die Kfz-Umweltschadensversicherung schützt Sie vor öffentlichrechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die zum Beispiel nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.1 der Ergänzenden Bedingungen für die Kfz-Umweltschadensversicherung und Ihrem Versicherungsantrag. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Glasbruch. Nicht versichert sind Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle und Vandalismus. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A.2 der AKB und Ihrem Versicherungsantrag. Ihre Wahlmöglichkeit bei den Pkw-Tarifen: Basis-Tarif Komfort-Tarif Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungssumme (inkl.Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz bis 5 Mio. EUR je Schadenereignis, max. 10 Mio. EUR pro Jahr) 100 Mio. EUR pauschal oder gesetzl. Mindestversicherungssummen 100 Mio. EUR pauschal* nein ja nein ja Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw (bei Krafträdern sind gemietete Krafträder mitver sichert) Kaskoversicherung Schäden durch Tierbiss einschließlich Folgeschäden bei Pkw, Krafträdern und Campingfahrzeugen bis 5.000 EUR Neuwert-Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis zu einem Fahrzeugalter von Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ (außer bei Cabrio-Verdecken) Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen Schäden bei Transport auf einem Schiff (Havarie) bei Pkw und Krafträdern Ausdehnung der Schäden durch Haarwild um den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren aller Art * Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen) * Erweiterung der Elementarschäden um Schäden durch Schneelawinen * Schäden durch Dachlawinen Austausch von Schlössern nach Einbruch/Raub bei Pkw und Krafträdern bis 500 EUR Leuchtmittelkosten nach Glasbruch bei Pkw und Krafträdern (bei Pkw zusätzlich Reinigungskosten) 3 Monaten 18 Monaten in den ersten 2 Jahren (außer bei Bereifung, Batterie, Lackierung) unabhängig vom Fahrzeugalter nein im 1. Jahr nach Anschaffung nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Zulassungs- und Überführungskosten bei Total schaden, Zerstörung oder Verlust bis 500 EUR nein Entsorgungskosten bei Totalschaden nein ja ja, wenn Alter des bisherigen und Ersatz-Pkw max. 36 Monate ja, bei Versicherung eines ErsatzPkw Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung des nein ja Pkw bis 150 EUR Folgende Sonderleistungen sind für beide Tarife möglich: Autoschutzbrief: Dieser bietet Ihnen eine europaweite Pannenhilfe für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht für nur 12 EUR jährlich. Spar-Kasko: Sie erhalten einen Rabatt von 15 % in der Kaskoversicherung. Dafür überlassen Sie uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt. Unser flächendeckendes Werkstattnetz setzt sich aus geprüften Fachwerkstätten zusammen, die sehr hohe Qualitätsstandards erfüllen (i. d. R. nicht geeignet für Leasing-Pkw). GAP-Deckung: Diese wertvolle Ergänzung in der Vollkaskoversicherung für Leasing-Pkw erhöht bei einemTotalschaden Ihre Leistung bedarfsgerecht. Dafür zahlen Sie in der Vollkasko einen Mehrbeitrag von 25 % Rabattschutz: Dieser sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür zahlen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung einen Mehrbeitrag von 25 %. * Leistung wird für alle Fahrzeugarten gewährt. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Vertragsinformation/den AKB. 3.Wie hoch ist Ihr Beitrag für Ihre V ersicherung und wann müssen Sie ihn zahlen? Was geschieht, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Gesamtbeitrag im Versicherungsbeginnjahr für Ihren Versicherungsschutz gemäß Zahlungs periode inklusive Versicherungssteuer Beitragsfälligkeit EUR Die Fälligkeit der Folgebeiträge richtet sich nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungsablauf. Bei- Bei einem Versicherungsablauf zum 01.12. spielund einer vierteljährlichen Zahlungsperiode sind die Beiträge jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. eines Jahres fällig. Zahlungsperiode jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Die endgültige Beitragshöhe können Sie erst dem Versicherungsschein entnehmen, bzw. einem Nachtrag zum Versicherungsschein, sofern Ihr Vorversicherer eine abweichende Auskunft über den Schadenverlauf erteilt. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigt haben, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat), müssen Sie dafür sorgen, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Haben Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt C der AKB. 4.Welche Ausschlüsse und Leistungs einschränkungen gelten? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, zum Beispiel, wenn Sie vorsätzlich einen Schaden herbeiführen oder an einem genehmigten Rennen teilnehmen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Zu den Ausschlüssen siehe Abschnitt A.1.5, A.2.9 und A.3.9 der AKB sowie Abschnitt A.1.5 der Ergänzenden Bedingungen für die Kfz-Umweltschadensversicherung. 5.Welche Pflichten haben Sie bei Vertrags abschluss? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie im Antragsformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen und eine Vertragsstrafe erheben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt K.4.4 der AKB. 6.Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Welche Pflichten Sie während der Vertragslaufzeit bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D der AKB. Beispielsweise dürfen Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und nicht unter Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln fahren. Verletzen Sie eine der Pflichten aus Abschnitt D der AKB, können Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 7.Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Welche Pflichten Sie im Schadenfall haben, ergibt sich aus Abschnitt E der AKB. Beispielsweise müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzeigen. Außerdem müssen Sie alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, können Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 8.Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und wann endet er? Der Versicherungsschutz bei Neuverträgen beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Nennen wir Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB), haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir Ihnen dies ausdrücklich zugesagt haben. Einzelheiten sowie Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel entnehmen Sie bitte Abschnitt B und C.3 der AKB sowie Ihrem Versicherungsantrag. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Das Ablaufdatum Ihres Vertrages finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt G der AKB. 9.Wie können Sie oder wir Ihren Vertrag beenden? Unter 8. dieses Produktinformationsblattes haben wir die Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf beschrieben. Zudem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist beispielsweise nach einem Schadenfall möglich. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt G der AKB.
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