Produktinformationsblatt für Kfz-Versicherungen Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Kfz-Versicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Bitte lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig durch. 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Sie können sich für den Basis /Komfort/ Premium Tarif mit oder ohne Werkstattbindung entscheiden. Der von Ihnen gewünschte Versicherungsumfang kann folgende Versicherungsarten umfassen: o Kfz-Haftpflichtversicherung o Teilkaskoversicherung mit GlasRepair (obligatorische Werkstattbindung bei Glasschäden AKB A.2.5.2.4) o Vollkasko- inkl. Teilkaskoversicherung mit GlasRepair (obligatorische Werkstattbindung bei Glasschäden AKB A.2.5.2.4) Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). 2. Welche Risiken sind versichert? Die einzelnen Versicherungsarten umfassen folgenden Schutz: • Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Inanspruchnahmen, wenn Sie mit Ihrem Pkw einen Unfall verursachen und dabei Dritte schädigen • Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor Schäden an Ihrem eigenen Pkw durch Elementargefahren oder Verlust Ihres Pkw, z.B. Schäden durch Entwendung, Sturm, Hagel, Wildschäden oder Glasbruch • Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung (z.B. Entwendung, Glasbruch und Wildschäden) und sichert Sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung an Ihrem eigenen Pkw ab, z.B. Schäden am eigenen Pkw bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus 3. Welchen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich wählen? • Der Schutzbrief leistet Ihnen Hilfe, wenn Ihr Pkw nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist • Die Fahrerunfallversicherung leistet im Fall der Invalidität oder des Todes des versicherten Fahrers durch einen Unfall in Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme • Der Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung verhindert, dass Sie nach einem Schaden in Ihrer Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zurückgestuft werden • Die Leihwagen Plus Versicherung schließt Ihre Mobilitätslücke im Fall eines selbstverschuldeten Totalschadens oder bei Diebstahl oder Raub Ihres Pkw und stellt Ihnen bis zu zweimal im Jahr einen Leihwagen für bis zu 14 Tage • Die GAP-Versicherung schließt für Ihren geleasten Pkw im Falle des Totalschadens oder der Entwendung die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den am Schadentag noch offenen Leasingbetrag 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Nicht alle denkbaren Fälle sind vom Versicherungsschutz eingeschlossen. In manchen Fällen kommt ein (vollständiger oder teilweiser) Leistungsausschluss in Betracht, so z.B. bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens oder bei Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse. Einzelheiten zu den Ausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die KfzVersicherung (AKB) unter A.1.5 (Kfz-Haftpflicht), A.2.9 (Kasko- und GAP-Versicherung), A.9 (AKB zum Schutzbrief), A.9 (AKB zur Fahrerunfallversicherung), A.9 (AKB zur Leihwagen Plus Versicherung). 5. Wie hoch ist Ihr Gesamtbeitrag, wann müssen Sie diesen zahlen und welche Folgen hat eine verspätete Zahlung? Die Höhe Ihres Gesamtbeitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Beachten Sie bitte, dass die Schadenfreiheitsklasse und der darauf zu Grunde liegende Gesamtbeitrag Ihres Versicherungsscheins vorbehaltlich der Bestätigung Ihres Vorversicherers gilt. Wichtiger Hinweis zur Fälligkeit des Erstbeitrages und zum rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung des Erstbeitrages: Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, frühestens jedoch zum Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Sie sind dann verpflichtet, den Beitrag unverzüglich, d.h. innerhalb weiterer 14 Tage zu zahlen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dürfen wir den ersten oder einmaligen Beitrag ab dem Fälligkeitstermin einziehen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist. Diese Folgen der verspäteten Zahlung treten nicht ein, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Im Falle der verspäteten Zahlung entfällt die vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen und Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Einzelheiten finden Sie in den AKB unter C.1 und C.2. 6. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und was sind die Folgen einer Pflichtverletzung? Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren können, Beitrag nachzahlen oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt K.3 der AKB. 7. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und was sind die Folgen einer Pflichtverletzung? Wichtige Pflichten, die Sie im Hinblick auf alle versicherten Risiken einhalten müssen, sind: dass der Wagen nur von einem Fahrer genutzt wird, der über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, dass der Pkw nur zum im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet wird und nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht wird. Details und weitere wichtige Pflichten entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D. In der Kfz-Haftpflicht sind zusätzliche Pflichten zu beachten, nämlich vor allem, dass der Fahrer des Pkw nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht und mit dem Fahrzeug nicht an einem Rennen teilgenommen wird. Details und weitere wichtige Pflichten entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Verletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Details zu den Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen (Obliegenheitsverletzungen) entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D. 8. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Zudem sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt E unserer AKB. 9. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Falle der Anmeldung des Pkw beginnt der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung am Tag der Zulassung. In der Kaskoversicherung, dem Fahrzeugschutzbrief, der Fahrerunfallversicherung sowie der Leihwagen Plus Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich in Textform zugesagt haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige Versicherungsschutz in den endgültigen Versicherungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Erstbeitrag nicht nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Der Versicherungsvertrag wird für den im Versicherungsschein vereinbarten Zeitraum geschlossen – maximal für ein Jahr. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten zu Beginn und Ende der Laufzeit finden Sie in den AKB unter Abschnitt B und G sowie im Versicherungsschein. 10. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben der unter Ziffer 9 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z.B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit. Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt G der AKB.
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