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Produktinformationsblatt
für Kfz-Versicherungen
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Kfz-Versicherung. Diese
Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem
Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Bitte lesen Sie deshalb
die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig durch.
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Sie können sich für den Basis /Komfort/ Premium Tarif mit oder ohne Werkstattbindung entscheiden.
Der von Ihnen gewünschte Versicherungsumfang kann folgende Versicherungsarten umfassen:
o Kfz-Haftpflichtversicherung
o Teilkaskoversicherung mit GlasRepair (obligatorische Werkstattbindung bei Glasschäden AKB A.2.5.2.4)
o Vollkasko- inkl. Teilkaskoversicherung mit GlasRepair (obligatorische Werkstattbindung bei Glasschäden AKB A.2.5.2.4)
Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen
Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
2.
Welche Risiken sind versichert?
Die einzelnen Versicherungsarten umfassen folgenden Schutz:
• Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Inanspruchnahmen, wenn Sie mit Ihrem Pkw einen Unfall
verursachen und dabei Dritte schädigen
• Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor Schäden an Ihrem eigenen Pkw durch Elementargefahren oder Verlust Ihres
Pkw, z.B. Schäden durch Entwendung, Sturm, Hagel, Wildschäden oder Glasbruch
• Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung (z.B. Entwendung, Glasbruch und
Wildschäden) und sichert Sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung an Ihrem eigenen Pkw ab, z.B.
Schäden am eigenen Pkw bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus
3.
Welchen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich wählen?
• Der Schutzbrief leistet Ihnen Hilfe, wenn Ihr Pkw nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist
• Die Fahrerunfallversicherung leistet im Fall der Invalidität oder des Todes des versicherten Fahrers durch einen Unfall in
Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme
• Der Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung verhindert, dass Sie nach einem Schaden in Ihrer
Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zurückgestuft werden
• Die Leihwagen Plus Versicherung schließt Ihre Mobilitätslücke im Fall eines selbstverschuldeten Totalschadens oder bei
Diebstahl oder Raub Ihres Pkw und stellt Ihnen bis zu zweimal im Jahr einen Leihwagen für bis zu 14 Tage
• Die GAP-Versicherung schließt für Ihren geleasten Pkw im Falle des Totalschadens oder der Entwendung die finanzielle
Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den am Schadentag noch offenen Leasingbetrag
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind vom Versicherungsschutz eingeschlossen. In manchen Fällen kommt ein (vollständiger oder
teilweiser) Leistungsausschluss in Betracht, so z.B. bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens oder bei Schäden durch
Erdbeben oder Kriegsereignisse. Einzelheiten zu den Ausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die KfzVersicherung (AKB) unter A.1.5 (Kfz-Haftpflicht), A.2.9 (Kasko- und GAP-Versicherung), A.9 (AKB zum Schutzbrief), A.9
(AKB zur Fahrerunfallversicherung), A.9 (AKB zur Leihwagen Plus Versicherung).
5.
Wie hoch ist Ihr Gesamtbeitrag, wann müssen Sie diesen zahlen und welche Folgen hat eine verspätete
Zahlung?
Die Höhe Ihres Gesamtbeitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass die Schadenfreiheitsklasse und der darauf zu Grunde liegende Gesamtbeitrag Ihres
Versicherungsscheins vorbehaltlich der Bestätigung Ihres Vorversicherers gilt.
Wichtiger Hinweis zur Fälligkeit des Erstbeitrages und zum rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes bei
Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung des Erstbeitrages: Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag
wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, frühestens jedoch zum Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Sie sind
dann verpflichtet, den Beitrag unverzüglich, d.h. innerhalb weiterer 14 Tage zu zahlen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt, dürfen wir den ersten oder einmaligen Beitrag ab dem Fälligkeitstermin einziehen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, haben Sie
keinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Nach Ablauf der Frist sind
wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist. Diese Folgen der verspäteten Zahlung treten nicht
ein, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Im Falle der verspäteten Zahlung entfällt die vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung rückwirkend, wenn wir Ihren
Antrag unverändert angenommen und Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Einzelheiten finden Sie in den AKB unter C.1
und C.2.
6. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und was sind die Folgen einer Pflichtverletzung?
Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass
Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren können, Beitrag nachzahlen oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte dem Abschnitt K.3 der AKB.
7. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und was sind die Folgen einer Pflichtverletzung?
Wichtige Pflichten, die Sie im Hinblick auf alle versicherten Risiken einhalten müssen, sind: dass der Wagen nur von einem
Fahrer genutzt wird, der über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, dass der Pkw nur zum im Versicherungsschein
angegebenen Zweck verwendet wird und nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht wird. Details und weitere wichtige
Pflichten entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D.
In der Kfz-Haftpflicht sind zusätzliche Pflichten zu beachten, nämlich vor allem, dass der Fahrer des Pkw nicht unter Einfluss
von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht und mit dem Fahrzeug nicht an einem Rennen
teilgenommen wird. Details und weitere wichtige Pflichten entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D.
Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Verletzung
können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Details zu den Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
(Obliegenheitsverletzungen) entnehmen Sie bitte den AKB unter Punkt D.
8.
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten
haben?
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den
Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Zudem sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung
des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen
Sie bitte dem Abschnitt E unserer AKB.
9. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Falle der Anmeldung des
Pkw beginnt der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung am Tag der Zulassung. In der
Kaskoversicherung, dem Fahrzeugschutzbrief, der Fahrerunfallversicherung sowie der Leihwagen Plus Versicherung haben
Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich in Textform zugesagt haben. Wenn Sie den ersten oder
einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige Versicherungsschutz in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Erstbeitrag nicht nach Ablauf von 14 Tagen nach
Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Der Versicherungsvertrag wird für den im Versicherungsschein vereinbarten Zeitraum geschlossen – maximal für ein Jahr.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht
spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten zu Beginn und Ende der Laufzeit finden
Sie in den AKB unter Abschnitt B und G sowie im Versicherungsschein.
10. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Neben der unter Ziffer 9 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag
auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z.B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige
Kündigungsmöglichkeit. Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt G der AKB.