Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe- und Betriebsanlagen Mag. Christian Egger +43 (0) 512/5360-3204 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 19.09.2016 ZI. MagIbk/13195/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH) Hans-Maier-Straße 21 Span Metallwaren GmbH Änderung der Betriebsanlagengenehmigung Kundmachung Die Span Metallwaren GmbH, Hans-Maier-Straße 21, 6020 Innsbruck, hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlagengenehmigung durch die Aufstockung des Betriebsgebäudes und Errichtung und Betrieb von Büros am Standort Hans-Maier-Straße 21 angesucht. Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für Montag, den 17.10.2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Hans-Maier-Straße 21, zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten. Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung an Ort und Stelle statt. Für die Bürgermeisterin Mag. Egger e.h. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Auinger Ergeht an: A) die Amtssachverständigen 1. 2. 3. 4. den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per E-Mail die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Ing. Ernest Anthofer, per E-Mail: post.baupolizei die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per E-Mail: post.gesundheitswesen das Arbeitsinspektorat Innsbruck, zu Zl. 051-3/2-14/16, z.H. Herrn Dr. Robert Christanell, per E-Mail: [email protected] B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten 5. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende Kundmachung im Gegenstandsobjekt (Hans-Maier-Straße 21) sowie in den Objekten Hans-Maier-Straße 17 Richard-Berger-Straße 5, 9 Haller Straße 119a, 125, 125a, 125b sowie Dr.-Franz-Werner-Straße 19 anzuschlagen und den Anschlag anher bekanntzugeben. C) den Genehmigungswerber: Span Metallwaren GmbH Hans-Maier-Straße 21 6020 Innsbruck unter Beifügung der Stellungnahme der Bau- und Feuerpolizei vom 01.03.2016 sowie per Mail an die BM Patrick Weber GmbH & Co KG, [email protected], unter Beifügung der Stellungnahme der Bau- und Feuerpolizei vom 01.03.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist. Seite 2 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc