ZI. MagIbk/13195/GBA-BAV

Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Christian Egger
+43 (0) 512/5360-3204
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 19.09.2016
ZI. MagIbk/13195/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH)
Hans-Maier-Straße 21
Span Metallwaren GmbH
Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
Kundmachung
Die Span Metallwaren GmbH, Hans-Maier-Straße 21, 6020 Innsbruck, hat um die
gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlagengenehmigung durch
die Aufstockung des Betriebsgebäudes und Errichtung und Betrieb von Büros am Standort
Hans-Maier-Straße 21 angesucht.
Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und
die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für
Montag, den 17.10.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Hans-Maier-Straße 21, zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen
und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie
nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde
oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung
an Ort und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin
Mag. Egger e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auinger
Ergeht an:
A) die Amtssachverständigen
1.
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den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per E-Mail
die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Ing. Ernest Anthofer, per E-Mail: post.baupolizei
die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per E-Mail: post.gesundheitswesen
das Arbeitsinspektorat Innsbruck, zu Zl. 051-3/2-14/16, z.H. Herrn Dr. Robert Christanell,
per E-Mail: [email protected]
B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten
5. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende
Kundmachung im Gegenstandsobjekt (Hans-Maier-Straße 21) sowie in den Objekten
Hans-Maier-Straße 17 Richard-Berger-Straße 5, 9 Haller Straße 119a, 125, 125a, 125b
sowie Dr.-Franz-Werner-Straße 19 anzuschlagen und den Anschlag anher
bekanntzugeben.
C) den Genehmigungswerber:
Span Metallwaren GmbH
Hans-Maier-Straße 21
6020 Innsbruck
unter Beifügung der Stellungnahme der Bau- und
Feuerpolizei vom 01.03.2016
sowie per Mail an die BM Patrick Weber GmbH & Co
KG, [email protected], unter Beifügung der
Stellungnahme der Bau- und Feuerpolizei vom
01.03.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei
Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom
Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist.
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