ZI. MagIbk/7405/GBA-BAV-BAG/1 (ECH) Archenweg 62 Innsbrucker

Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Christian Egger
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 12.05.2016
ZI. MagIbk/7405/GBA-BAV-BAG/1 (ECH)
Archenweg 62
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung
Kundmachung
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die
Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes am Standort Archenweg 62
angesucht.
Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und
die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für
Mittwoch, den 25.05.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 10:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Archenweg 62, zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen
und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie
nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde
oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung
an Ort und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin
Mag. Egger e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Saurer
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