Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe- und Betriebsanlagen Mag. Christian Egger +43 (0) 512/5360-3202 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 12.05.2016 ZI. MagIbk/7405/GBA-BAV-BAG/1 (ECH) Archenweg 62 Innsbrucker Kommunalbetriebe AG gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung Kundmachung Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes am Standort Archenweg 62 angesucht. Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für Mittwoch, den 25.05.2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 10:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Archenweg 62, zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten. Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung an Ort und Stelle statt. Für die Bürgermeisterin Mag. Egger e.h. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Saurer Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc