Ausserordentliche Generalversammlung

SGF
Agenda
11.10.2016
Sitzung des
Zentralvorstands
25.10.2016
Sitzung des
Zentralvorstands
15.11.2016
Klausur des
Zentralvorstands
Veranstaltungen der Regionalverbände und Sektionen
Diese werden auf der Homepage
www.sgf.ch angekündigt.
Hinweise mit dem Stichwort
«Event – Homepage» sind an
[email protected] zu richten.
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SGF Dachverband
Schweizerischer
Gemeinnütziger Frauen
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Nächste Ausgabe
SGF AKTUELL 06/2016
Redaktionsschluss 09.11.2016
Erscheint am 30.11.2016
Ausgabe 05/2016
19. September 2016
Zentralvorstand
Ausserordentliche Generalversammlung
Am 30. August fand in Lenzburg eine
ausserodentliche Generalversammlung
des Dachverbands Schweizerischer
Gemeinnütziger Frauen SGF statt. Die
Delegierten aus der ganzen Schweiz
hatten über den Antrag des SGFZentralvorstandes über die Aufhebung
der Trägerschaft des Berufsbildungszentrums Niederlenz zu entscheiden.
Dieser Antrag gab schon im Vorfeld
der Versammlung viel zu reden. Denn das BBZ Niederlenz schaut auf eine
110 Jahre lange Tradition zurück. Verständlich, dass bei der Generalversammlung
sowohl sachlich als auch sehr emotional diskutiert wurde, allerdings immer mit
Respekt für die Meinung der anderen.
Zum Antrag des Zentralvorstandes gingen mehrere Gegenanträge ein, die in unterschiedlicher Art und Weise den Erhalt des Schulbetriebs zum Ziel hatten. Bei
den Gegenanträgen setzte sich am Ende der Vorschlag von Doris Lüscher zur
Bildung einer unabhängigen Stiftung BBZ durch. Dieser wurde dem Antrag des
Zentralvorstands bei der finalen Abstimmung gegenüber gestellt.
Der Zentralvorstand verwies gleich zu Anfang der Versammlung, bei der Begründung seines Antrags zur Aufhebung der Trägerschaft, nochmals auf die wichtigsten Fakten hin. Nicht nur, dass auf dem Areal Niederlenz sowohl kurz- als auch
langfristig ein hoher Investitionsbedarf besteht; auch der Kanton kündigte eine
substantielle Kürzung seiner Beiträge an. Der Dachverband muss gleichzeitig sehr
sorgfältig mit seinen finanziellen Mitteln haushalten.
Diese Fakten überzeugten die Delegierten bei der geheimen Schlussabstimmung. Mit einer klaren Mehrheit
sprachen sich die Frauen für die
Aufhebung der Trägerschaft auf das
Schuljahr 2018/2019 aus. Béatrice
Bürgin, Präsidentin des Zentralvorstandes, bedankte sich bei den Delegierten für den Entscheid, bei dem es
keine Sieger gibt. Es sei aber ein
deutliches Zeichen für die künftige Ausrichtung des Dachverbandes. Der Zentralvorstand kann sich nach der Aufhebung der Trägerschaft verstärkt seinen Kernaufgaben zum Wohle der Sektionen widmen.
Für das Areal Niederlenz strebt der Dachverband die Ausarbeitung einer nachhaltigen, auf den Werten des SGF basierenden Lösung an. Dem Zentralvorstand
steht eine arbeitsintensive Zeit bevor, die jedoch eine Investition in die Zukunft des
Dachverbandes ist und damit jede Mühe wert.
Jana Fehrensen
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SGF
Ausgabe 05/2016
Schulvorstand Berufsbildungszentrum Niederlenz
Liebe Gemeinnützige Frauen und Männer
Es ist mir ein grosses Anliegen Ihnen für die monatelange Unterstützung in
Wort, Schrift und Gedanken für den Erhalt unseres gemeinsamen Gemeinnützigen Werkes im Vorfeld der a.o. SGF-GV zu danken. Die vielen positiven
Begegnungen und die Mitarbeit haben uns im Schulvorstand und in der
Geschäftsleitung des BBZ gut getan und uns in unserer Haltung bestärkt alles
zu unternehmen, den beiden Ausbildungsstätten ein Weiterbestehen zu
ermöglichen.
Leider haben wir den Kampf um ein grossartiges Werk verloren. Was die Zukunft bringt wird sich weisen. Der Schulvorstand wird im Sinne der Gemeinnützigkeit die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden weiterhin bis zum Ende
begleiten und unterstützen.
Für Ihre persönliche gemeinnützige Arbeit wünsche ich Ihnen auch im Namen
des Schulvorstandes viel Freude und Erfolg.
Marianne Zimmermann
SV-Präsidentin a.i.
Zentralvorstand
Wir suchen mit Amtsantritt Mai 2017 ein neues Zentralvorstandsmitglied
Ressortleiterin Finanzen
Sie sind verantwortlich für die Finanzen und gemeinsam mit den übrigen
Vorstandmitgliedern übernehmen Sie die strategische Führung des SGF. Sie
sind sich gewohnt, langfristig und vernetzt zu denken. Je nach Interesse und
Zeit sind Sie bereit, sich in Projekten zu engagieren. Für die tägliche Umsetzung können Sie sich auf das bewährte Team des Netzwerkes Müllerhaus
verlassen.
Sie bringen zu Ihrem Ressort berufliche und / oder nebenberufliche Erfahrung
mit, kennen den SGF und sind kommunikativ, kontaktfreudig und teamfähig.
Wir bieten ein inspirierendes Umfeld mit interessanten, herausfordernden
Projekten. Beim SGF arbeiten Sie selbstständig und haben Raum für eigene
Gestaltungsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Ihren Vorstandskolleginnen bietet innovative Ansätze für die Fragestellungen unserer Gesellschaft
für das Heute und die Zukunft.
Die Ämter im Zentralvorstand des SGF sind Ehrenämter. Sie erhalten eine
zeitgemässe pauschale Spesenentschädigung sowie Sitzungsgelder.
Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen bis
30. September 2016 an [email protected].
Weitere Informationen zum Ressort Finanzen erteilt Ihnen gerne Claire Häfeli
[email protected] / 079 694 87 55. Informationen zum Verband finden
Sie unter www.sgf.ch
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SGF
Ausgabe 05/2016
Zentralvorstand
Zentralvorstand
AHVplus – zur Abstimmung vom
25. September 2016
Die Fonds
Am 25. September 2016 stimmen wir ab über die Eidgenössische Volksinitiative AHVplus. Sie sieht vor, dass allen AHV-Berechtigten ihre Rente um 10 %
erhöht wird. Ob diese Erhöhung sinnvoll sei oder nicht, darüber scheiden sich die
Geister.
Die Argumente der Gegner:
Die Erhöhung der AHV-Renten kostet rund 4 Millionen Schweizer Franken. Das ist
zu viel. Die junge Generation muss noch mehr Geld an die Generation ihrer Eltern
und Grosseltern leiten. Auch werden die Menschen immer älter und zehren länger
als frühere Generationen von der AHV und anderen Altersvorsorgen. Wir können
uns diese Erhöhung nicht leisten.
Zudem geht das Geld an alle Rentnerinnen und Rentner, auch an gut Betuchte.
Mit dem Giesskannenprinzip sind wir nicht einverstanden.
Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, verlieren diese zum Teil. Auch
müssen Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden und generieren Vorteile
wie die Befreiung von Billag-Beiträgen.
Die Argumente der Befürworter:
Die AHV-Renten sind seit 40 Jahren immer wieder etwas erhöht worden, hinken aber den Löhnen (aus denen sie finanziert werden), und den Lebenskosten enorm hinterher.
Die Renten aus der zweiten Säule sind unter Druck. Die Gründe dafür sind komplex und sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. Tatsache ist, dass in Sachen
zweite Säule grosse Unsicherheit herrscht, für die heutige Rentnergeneration und
noch mehr für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Im Gegensatz dazu ist
auf die AHV Verlass.
Eine Vollrente der AHV beträgt aktuell für eine Einzelperson CHF 2‘350.–, für ein
Ehepaar CHF 3‘525.–. Nach Annahme der Initiative AHVplus steigt die Vollrente
auf CHF 2‘585.– beziehungsweise CHF 3‘877.50.–. Es ist richtig, dass auch
Grossverdiener mehr Geld aus der AHV-Kasse erhalten. Aber sie haben im
Verlaufe ihres Arbeitslebens überproportional hohe Beiträge in die AHV-Kasse
einbezahlt; viel mehr, als sie zurück bekommen. Auch mit AHVplus.
Unabhängig von der Höhe der ausbezahlten AHV-Rente gibt es immer wieder
Einzelfälle, die von einem generellen Vorteil nicht profitieren. Jeder Systemwechsel generiert Gewinnerinnen und Verlierer.
Für Frauen ab 64 Jahren ist die AHV noch immer die Haupteinnahmequelle.
Frauen beziehen sehr viel weniger Geld aus der zweiten Säule als Männer. Zum
Beispiel, weil sie teilzeitlich und / oder im Niedriglohnbereich gearbeitet haben und
der Koordinationsabzug, der keine Rücksicht auf den Stellenumfang nimmt (ausser in einigen wenigen sehr sozial eingestellten Firmen), die Rente aus der zweiten Säule sehr stark beeinflusst. Renten aus der dritten Säule (private Altersvorsorge) beziehen noch immer sehr wenige Frauen.
Wie immer Sie sich zur Altersvorsorge im Allgemeinen und zu AHVplus im
Besonderen stellen:
Der SGF verfügt über verschiedene
Fonds. Zinsen und in der Regel auch
das Kapital sind für Gemeinnütziges
bestimmt. In bestimmten Fällen können
auch unsere Sektionen aus einigen der
Fonds Unterstützungsbeiträge
beantragen. Die Zweckbestimmungen
sind nachstehend aufgeführt.
Neue Armut
Gesuche zur Überbrückung von
finanziellen Engpässen können
eingereicht werden. Beiträge aus
diesem Fonds werden ausgeschüttet
als Überbrückungshilfe, für alleinstehende oder alleinerziehende Frauen,
die in eine finanzielle Notlage geraten
sind, z.B. nach Stellenwechsel,
Arbeitslosigkeit, Scheidung usw.
Der Fonds wird durch Beiträge aus den
Sektionen weiterhin geäufnet.
Zukünftige Aufgaben der Sektionen
Verwendungszweck: Neue Aufgaben
und Werke in den Sektionen.
Weiterbildungskurse für SGF-Mitglieder, organisiert durch den Zentralvorstand und/oder kantonale Zusammenschlüsse. Gesuche sind möglich.
Katastrophen in der Schweiz
2005 hat ein Unwetter in der Schweiz
grossen Schaden angerichtet. Die SGFSektionen haben für die Betroffenen
gesammelt und CHF 80‘523.95
einbezahlt. Im Mai 2007 wurden die
Vergabungen abgeschlossen und
mit dem Restbetrag wurde im Einverständnis mit den Spenderinnen ein
Fonds «Unwetter Schweiz» geäufet.
Sonnenhaldenfonds
Das Kapital besteht aus einem Anteil
des Verkaufserlöses vom Heim für
Mutter und Kind «Sonnenhalde» in
Unterägeri. Das Kapital soll erhalten
bleiben. Die Jahresversammlung 1986
bewilligte die Verwendung der
Nettozinsen für die Arbeit im SGF. Es
werden keine Gesuche entgegengenommen.
Der SGF ruft Sie auf, an die Urne zu gehen.
Béatrice Bürgin
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SGF
Ausgabe 05/2016
Zentralvorstand
Kurs Vereinsleitung
Praxisorientiertes Tagesseminar für Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder,
welche ihr Basiswissen zur Führung eines Vereins erweitern möchten. Es werden Grundlagen zu diesem Themenkreis vermittelt, ergänzt mit praktischen
Übungen.
Zielgruppe
Referent
Inhalte
Präsidentinnen, Vorstandsmitglieder
Daniel Schärer, Betriebsökonom HWV, Aarau Rohr
• Organisation des Vereins
• Organisationsinstrumente: Organigramm,
Funktionsbeschreibung, Funktionendiagramm
• Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands (Gruppenarbeit)
• Führungsaufgaben im Verein
• Sitzungsleitung
• Generalversammlung vorbereiten und leiten (Rollenspiel)
Kurskosten inkl. Verpflegung
Spezialpreis für Mitglieder von Sektionen des SGF-Dachverbandes CHF 60.–
Preis für Nichtmitglieder CHF 100.–. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt: Mindestens 10, maximal 20 Personen. Über die Durchführung wird nach Anmeldeschluss entschieden und die Teilnehmer erhalten die Kursbestätigung.
Dieser Kurs wird zwei Mal angeboten:
1. Durchführung:
Freitag, 21. Oktober 2016, 09.30 – 16.30 Uhr / Eintreffen ab 09.00 Uhr
Ort: Centrum 66, Hirschengraben 66, 8001 Zürich
2. Durchführung:
Freitag, 20. Januar 2017, 09.30 – 16.30 Uhr / Eintreffen ab 09.00 Uhr
Ort: SGF-Sektion Solothurn, Hauptgasse 5, 4500 Solothurn
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
SGF-Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen,
Netzwerk Müllerhaus, Bleicherain 7, 5600 Lenzburg 1,
Telefon 062 888 01 10 / www.sgf.ch / [email protected]
Sektionen | Frauenverein Langenthal
«Liebe Frauen
Wir Frauen vom Frauenverein Langenthal betreiben
seit vielen Jahren die Festwirtschaft an der 1.-AugustFeier in Langenthal. Es
ist ein wichtiger Anlass in
unserem Jahresprogramm,
bei dem wir in Kontakt mit
breiten Kreisen der Langenthaler Bevölkerung kommen. Seit diesem Jahr durften wir uns nun hinter den
Verkaufsständen in einheitlicher Aufmachung präsentieren. Sie haben ohne
bürokratischen Aufwand aus Ihrem Fonds für uns einen Beitrag gesprochen,
damit wir diese Shirts (siehe Foto) anschaffen konnten. Wir sind stolz, nun
auch äusserlich die Werte des Frauenvereins vertreten zu können.
Wir danken Ihnen nochmals herzlich für Ihr Wohlwollen.»
Vorstand des Frauenvereins Langenthal
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