SGF Agenda 11.10.2016 Sitzung des Zentralvorstands 25.10.2016 Sitzung des Zentralvorstands 15.11.2016 Klausur des Zentralvorstands Veranstaltungen der Regionalverbände und Sektionen Diese werden auf der Homepage www.sgf.ch angekündigt. Hinweise mit dem Stichwort «Event – Homepage» sind an [email protected] zu richten. Impressum Herausgeber | Kontakt SGF Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen Zentralsekretariat Bleicherain 7 5600 Lenzburg Telefon 062 888 01 10 Telefax 062 888 01 01 [email protected] | www.sgf.ch Werbeartikel mit SGF-Logo erhältlich bei [email protected] www.sgf-zentralschweiz.ch Nächste Ausgabe SGF AKTUELL 06/2016 Redaktionsschluss 09.11.2016 Erscheint am 30.11.2016 Ausgabe 05/2016 19. September 2016 Zentralvorstand Ausserordentliche Generalversammlung Am 30. August fand in Lenzburg eine ausserodentliche Generalversammlung des Dachverbands Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen SGF statt. Die Delegierten aus der ganzen Schweiz hatten über den Antrag des SGFZentralvorstandes über die Aufhebung der Trägerschaft des Berufsbildungszentrums Niederlenz zu entscheiden. Dieser Antrag gab schon im Vorfeld der Versammlung viel zu reden. Denn das BBZ Niederlenz schaut auf eine 110 Jahre lange Tradition zurück. Verständlich, dass bei der Generalversammlung sowohl sachlich als auch sehr emotional diskutiert wurde, allerdings immer mit Respekt für die Meinung der anderen. Zum Antrag des Zentralvorstandes gingen mehrere Gegenanträge ein, die in unterschiedlicher Art und Weise den Erhalt des Schulbetriebs zum Ziel hatten. Bei den Gegenanträgen setzte sich am Ende der Vorschlag von Doris Lüscher zur Bildung einer unabhängigen Stiftung BBZ durch. Dieser wurde dem Antrag des Zentralvorstands bei der finalen Abstimmung gegenüber gestellt. Der Zentralvorstand verwies gleich zu Anfang der Versammlung, bei der Begründung seines Antrags zur Aufhebung der Trägerschaft, nochmals auf die wichtigsten Fakten hin. Nicht nur, dass auf dem Areal Niederlenz sowohl kurz- als auch langfristig ein hoher Investitionsbedarf besteht; auch der Kanton kündigte eine substantielle Kürzung seiner Beiträge an. Der Dachverband muss gleichzeitig sehr sorgfältig mit seinen finanziellen Mitteln haushalten. Diese Fakten überzeugten die Delegierten bei der geheimen Schlussabstimmung. Mit einer klaren Mehrheit sprachen sich die Frauen für die Aufhebung der Trägerschaft auf das Schuljahr 2018/2019 aus. Béatrice Bürgin, Präsidentin des Zentralvorstandes, bedankte sich bei den Delegierten für den Entscheid, bei dem es keine Sieger gibt. Es sei aber ein deutliches Zeichen für die künftige Ausrichtung des Dachverbandes. Der Zentralvorstand kann sich nach der Aufhebung der Trägerschaft verstärkt seinen Kernaufgaben zum Wohle der Sektionen widmen. Für das Areal Niederlenz strebt der Dachverband die Ausarbeitung einer nachhaltigen, auf den Werten des SGF basierenden Lösung an. Dem Zentralvorstand steht eine arbeitsintensive Zeit bevor, die jedoch eine Investition in die Zukunft des Dachverbandes ist und damit jede Mühe wert. Jana Fehrensen Seite 1/4 SGF Ausgabe 05/2016 Schulvorstand Berufsbildungszentrum Niederlenz Liebe Gemeinnützige Frauen und Männer Es ist mir ein grosses Anliegen Ihnen für die monatelange Unterstützung in Wort, Schrift und Gedanken für den Erhalt unseres gemeinsamen Gemeinnützigen Werkes im Vorfeld der a.o. SGF-GV zu danken. Die vielen positiven Begegnungen und die Mitarbeit haben uns im Schulvorstand und in der Geschäftsleitung des BBZ gut getan und uns in unserer Haltung bestärkt alles zu unternehmen, den beiden Ausbildungsstätten ein Weiterbestehen zu ermöglichen. Leider haben wir den Kampf um ein grossartiges Werk verloren. Was die Zukunft bringt wird sich weisen. Der Schulvorstand wird im Sinne der Gemeinnützigkeit die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden weiterhin bis zum Ende begleiten und unterstützen. Für Ihre persönliche gemeinnützige Arbeit wünsche ich Ihnen auch im Namen des Schulvorstandes viel Freude und Erfolg. Marianne Zimmermann SV-Präsidentin a.i. Zentralvorstand Wir suchen mit Amtsantritt Mai 2017 ein neues Zentralvorstandsmitglied Ressortleiterin Finanzen Sie sind verantwortlich für die Finanzen und gemeinsam mit den übrigen Vorstandmitgliedern übernehmen Sie die strategische Führung des SGF. Sie sind sich gewohnt, langfristig und vernetzt zu denken. Je nach Interesse und Zeit sind Sie bereit, sich in Projekten zu engagieren. Für die tägliche Umsetzung können Sie sich auf das bewährte Team des Netzwerkes Müllerhaus verlassen. Sie bringen zu Ihrem Ressort berufliche und / oder nebenberufliche Erfahrung mit, kennen den SGF und sind kommunikativ, kontaktfreudig und teamfähig. Wir bieten ein inspirierendes Umfeld mit interessanten, herausfordernden Projekten. Beim SGF arbeiten Sie selbstständig und haben Raum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Ihren Vorstandskolleginnen bietet innovative Ansätze für die Fragestellungen unserer Gesellschaft für das Heute und die Zukunft. Die Ämter im Zentralvorstand des SGF sind Ehrenämter. Sie erhalten eine zeitgemässe pauschale Spesenentschädigung sowie Sitzungsgelder. Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen bis 30. September 2016 an [email protected]. Weitere Informationen zum Ressort Finanzen erteilt Ihnen gerne Claire Häfeli [email protected] / 079 694 87 55. Informationen zum Verband finden Sie unter www.sgf.ch /4 SGF Ausgabe 05/2016 Zentralvorstand Zentralvorstand AHVplus – zur Abstimmung vom 25. September 2016 Die Fonds Am 25. September 2016 stimmen wir ab über die Eidgenössische Volksinitiative AHVplus. Sie sieht vor, dass allen AHV-Berechtigten ihre Rente um 10 % erhöht wird. Ob diese Erhöhung sinnvoll sei oder nicht, darüber scheiden sich die Geister. Die Argumente der Gegner: Die Erhöhung der AHV-Renten kostet rund 4 Millionen Schweizer Franken. Das ist zu viel. Die junge Generation muss noch mehr Geld an die Generation ihrer Eltern und Grosseltern leiten. Auch werden die Menschen immer älter und zehren länger als frühere Generationen von der AHV und anderen Altersvorsorgen. Wir können uns diese Erhöhung nicht leisten. Zudem geht das Geld an alle Rentnerinnen und Rentner, auch an gut Betuchte. Mit dem Giesskannenprinzip sind wir nicht einverstanden. Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, verlieren diese zum Teil. Auch müssen Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden und generieren Vorteile wie die Befreiung von Billag-Beiträgen. Die Argumente der Befürworter: Die AHV-Renten sind seit 40 Jahren immer wieder etwas erhöht worden, hinken aber den Löhnen (aus denen sie finanziert werden), und den Lebenskosten enorm hinterher. Die Renten aus der zweiten Säule sind unter Druck. Die Gründe dafür sind komplex und sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. Tatsache ist, dass in Sachen zweite Säule grosse Unsicherheit herrscht, für die heutige Rentnergeneration und noch mehr für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Im Gegensatz dazu ist auf die AHV Verlass. Eine Vollrente der AHV beträgt aktuell für eine Einzelperson CHF 2‘350.–, für ein Ehepaar CHF 3‘525.–. Nach Annahme der Initiative AHVplus steigt die Vollrente auf CHF 2‘585.– beziehungsweise CHF 3‘877.50.–. Es ist richtig, dass auch Grossverdiener mehr Geld aus der AHV-Kasse erhalten. Aber sie haben im Verlaufe ihres Arbeitslebens überproportional hohe Beiträge in die AHV-Kasse einbezahlt; viel mehr, als sie zurück bekommen. Auch mit AHVplus. Unabhängig von der Höhe der ausbezahlten AHV-Rente gibt es immer wieder Einzelfälle, die von einem generellen Vorteil nicht profitieren. Jeder Systemwechsel generiert Gewinnerinnen und Verlierer. Für Frauen ab 64 Jahren ist die AHV noch immer die Haupteinnahmequelle. Frauen beziehen sehr viel weniger Geld aus der zweiten Säule als Männer. Zum Beispiel, weil sie teilzeitlich und / oder im Niedriglohnbereich gearbeitet haben und der Koordinationsabzug, der keine Rücksicht auf den Stellenumfang nimmt (ausser in einigen wenigen sehr sozial eingestellten Firmen), die Rente aus der zweiten Säule sehr stark beeinflusst. Renten aus der dritten Säule (private Altersvorsorge) beziehen noch immer sehr wenige Frauen. Wie immer Sie sich zur Altersvorsorge im Allgemeinen und zu AHVplus im Besonderen stellen: Der SGF verfügt über verschiedene Fonds. Zinsen und in der Regel auch das Kapital sind für Gemeinnütziges bestimmt. In bestimmten Fällen können auch unsere Sektionen aus einigen der Fonds Unterstützungsbeiträge beantragen. Die Zweckbestimmungen sind nachstehend aufgeführt. Neue Armut Gesuche zur Überbrückung von finanziellen Engpässen können eingereicht werden. Beiträge aus diesem Fonds werden ausgeschüttet als Überbrückungshilfe, für alleinstehende oder alleinerziehende Frauen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, z.B. nach Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Scheidung usw. Der Fonds wird durch Beiträge aus den Sektionen weiterhin geäufnet. Zukünftige Aufgaben der Sektionen Verwendungszweck: Neue Aufgaben und Werke in den Sektionen. Weiterbildungskurse für SGF-Mitglieder, organisiert durch den Zentralvorstand und/oder kantonale Zusammenschlüsse. Gesuche sind möglich. Katastrophen in der Schweiz 2005 hat ein Unwetter in der Schweiz grossen Schaden angerichtet. Die SGFSektionen haben für die Betroffenen gesammelt und CHF 80‘523.95 einbezahlt. Im Mai 2007 wurden die Vergabungen abgeschlossen und mit dem Restbetrag wurde im Einverständnis mit den Spenderinnen ein Fonds «Unwetter Schweiz» geäufet. Sonnenhaldenfonds Das Kapital besteht aus einem Anteil des Verkaufserlöses vom Heim für Mutter und Kind «Sonnenhalde» in Unterägeri. Das Kapital soll erhalten bleiben. Die Jahresversammlung 1986 bewilligte die Verwendung der Nettozinsen für die Arbeit im SGF. Es werden keine Gesuche entgegengenommen. Der SGF ruft Sie auf, an die Urne zu gehen. Béatrice Bürgin /4 SGF Ausgabe 05/2016 Zentralvorstand Kurs Vereinsleitung Praxisorientiertes Tagesseminar für Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder, welche ihr Basiswissen zur Führung eines Vereins erweitern möchten. Es werden Grundlagen zu diesem Themenkreis vermittelt, ergänzt mit praktischen Übungen. Zielgruppe Referent Inhalte Präsidentinnen, Vorstandsmitglieder Daniel Schärer, Betriebsökonom HWV, Aarau Rohr • Organisation des Vereins • Organisationsinstrumente: Organigramm, Funktionsbeschreibung, Funktionendiagramm • Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands (Gruppenarbeit) • Führungsaufgaben im Verein • Sitzungsleitung • Generalversammlung vorbereiten und leiten (Rollenspiel) Kurskosten inkl. Verpflegung Spezialpreis für Mitglieder von Sektionen des SGF-Dachverbandes CHF 60.– Preis für Nichtmitglieder CHF 100.–. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt: Mindestens 10, maximal 20 Personen. Über die Durchführung wird nach Anmeldeschluss entschieden und die Teilnehmer erhalten die Kursbestätigung. Dieser Kurs wird zwei Mal angeboten: 1. Durchführung: Freitag, 21. Oktober 2016, 09.30 – 16.30 Uhr / Eintreffen ab 09.00 Uhr Ort: Centrum 66, Hirschengraben 66, 8001 Zürich 2. Durchführung: Freitag, 20. Januar 2017, 09.30 – 16.30 Uhr / Eintreffen ab 09.00 Uhr Ort: SGF-Sektion Solothurn, Hauptgasse 5, 4500 Solothurn Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! SGF-Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen, Netzwerk Müllerhaus, Bleicherain 7, 5600 Lenzburg 1, Telefon 062 888 01 10 / www.sgf.ch / [email protected] Sektionen | Frauenverein Langenthal «Liebe Frauen Wir Frauen vom Frauenverein Langenthal betreiben seit vielen Jahren die Festwirtschaft an der 1.-AugustFeier in Langenthal. Es ist ein wichtiger Anlass in unserem Jahresprogramm, bei dem wir in Kontakt mit breiten Kreisen der Langenthaler Bevölkerung kommen. Seit diesem Jahr durften wir uns nun hinter den Verkaufsständen in einheitlicher Aufmachung präsentieren. Sie haben ohne bürokratischen Aufwand aus Ihrem Fonds für uns einen Beitrag gesprochen, damit wir diese Shirts (siehe Foto) anschaffen konnten. Wir sind stolz, nun auch äusserlich die Werte des Frauenvereins vertreten zu können. Wir danken Ihnen nochmals herzlich für Ihr Wohlwollen.» Vorstand des Frauenvereins Langenthal Seite4
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