Chinesen schuldig gesprochen

moNtag, 19. september 2016
4,00 N$ (iNkl. mwst.)
seit 1916
100. Jahrgang, nummer 178
issn 1560-9421
Alkoholgesetz
Erfolgreich
Märchenstunde Das Wetter
In Windhoek fand jetzt die
erste öfentliche Anhörung
zum Alkohol-Gesetzentwurf statt. Die Debatte
geht weiter. Seite 2
Die Namibische Brauerei
(NBL) hat das Geschäftsjahr 2015/16 mit guten
Ergebnissen und Innovationen beendet. Seite 4
Die Deutsche Privatschule Otavi hatte zum Märchenabend eingeladen, bei
dem das Rumpelstilzchen
sein Unwesen trieb. Seite 13
Windhoek .................. 9o| 27o
Walvis Bay................ 10o| 28o
Tsumeb ..................... 15o| 28o
Weitere Werte und Vorhersage Seite 2
Chinesen schuldig gesprochen
• Gericht hält Aussagen der Verdächtigen für unglaubwürdig – Strafmaß am Freitag
Richterin Alexis Dierggardt hat
vier chinesischen Staatsbürger
am Freitag des illegalen
Exportes von Produkten
von besonders geschützten
Wildarten und des Besitzes
dieser Produkte für schuldig
befunden. Im Gepäck der
Männer waren 14 Nasenhörner
und ein Leopardenfell
gefunden worden.
Von Dirk Heinrich,
Windhoek
I
n ihrer Urteilbegründung sagte
Richterin Alexis Dierggardt im Regionalgericht Windhoek, dass die
Aussagen und Erklärungen von drei
Beschuldigten sich teils widersprachen, was jedoch nicht dazu geführt
habe, diese zu verwerfen. Im Großen
und Ganzen seien die Aussagen von Li
Xiaoliang, Pu Yuexin und Wang Hui
jedoch unglaubwürdig gewesen, da
diese behauptet häten, sich teilweise
nicht zu kennen, der Prozess aber das
Gegenteil erbracht habe. Li Zhibing
hate sich als einziger auf die beiden
o.g. Anklagen für schuldig bekannt.
Er hate aber auch als einziger die
Aussage verweigert.
Für nicht schuldig befand das Gericht die vier chinesischen Staatsangehörigen der illegalen Geldwäsche
mit Hilfe von illegalen Produkten von
besonders geschützten Wildarten. Li
Xiaoliang, Li Zhibing und Pu Yuexin
waren am 24. März 2014 auf dem Hosea-Kutako-Flughafen festgenommen
worden, nachdem in zwei Kofern der
drei Männer insgesamt 14 Nasenhör-
Alle vier Angeklagten wurden für schuldig befunden. Li Xiaoliang und Li Zhibing, die miteinander verwandt sind, obwohl sie anfangs behaupteten, sich nicht gut zu kennen, sprachen bei ihrer Verhaftung von ihrem Boss und meinten
damit Pu Yuexin. Dieser behauptete wiederum, nicht gewusst zu haben, was in den Kofern war. Wang Hui stritt ab, die
beiden Erstgenannten zu kennen und scheint das Sagen über alle drei Mitangeklagten gehabt zu haben. • Foto: Dirk HeinricH
ner und ein Leopardenfell gefunden
worden waren (AZ berichtete). Während der Vernehmung am besagten
Tag hate eine Dolmetscherin mitgehört, wie Li Zhibing auf Chinesisch
den anderen mitgeteilt habe, dass er
die Schuld auf sich nehme. Die drei
Angeklagten häten vorgegeben, kein
Englisch zu verstehen, aber die Dolmetscherin habe das Gefühl gehabt,
dass die Verdächtigen Englisch verstanden häten.
„Ich kann den Aussagen des An-
geklagten Nr. 1, Li Xiaoliang, keinen
Glauben schenken, dass er zwei Mal
Namibia bereist habe, um das Baugewerbe und die touristische Seite
des Landes kennenzulernen, wenn
er sich nur bei angeblichen chinesischen Freunden in Katima Mulilo, Otjiwarongo, Swakopmund und
Windhoek aufgehalten und teilweise in deren Läden geholfen habe“,
sagte die Richterin. Unglaubwürdig
seien auch die Aussagen der anderen Beiden, wonach ein Freund von
Li Zhibing die beiden Kofer abgegeben habe. Dieser Freund sei nie in
Erscheinung getreten, sein Name sei
nie genannt und es seien keine Beweise für dessen Existenz vorgelegt
worden. Aufällig sei zudem gewesen,
dass die Drei ohne Rücklugticket via
Sambia nach Namibia gereist waren
und Wang Hui alle Kosten des Trios
bezahlt habe, von Reisen über Flugticket, Essen bis Hotel, obwohl er behauptete, Li Xiaoliang und Li Zhibing
vorher nicht gekannt zu haben. Im
HÖREN ZU KÖNNEN IST NICHT
SELBSTVERSTÄNDLICH...
Mai 2015 war Wang Hui im Windhoek
Country Club verhaftet worden.
Es sei zudem sehr aufällig gewesen, dass alle vier Männer sich mit
den beiden Kofern, in denen die
Nasenhörner und das Leopardenfell
entdeckt worden waren, abgegeben
hatten, wie Videoaufnahmen der
Überwachungskameras des Windhoek Country Club Hotels bewiesen. Weiterhin sei deutlich gewesen,
dass die Kofer von dem angeblichen
Freund von Li Zhibing zu Beginn, als
sie in die Zimmer gebracht wurden,
leicht und später wegen des Inhaltes
recht schwer waren. Die Verdächtigen
konnten die beiden Gepäckstücke,
wie auf dem Videomaterial zu sehen,
nicht mehr mit der Leichtigkeit hantieren wie sie es zuvor getan haten.
Obwohl Wang Hui, der eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Namibia besitzt, ausgesagt hate, nur
chinesischen Staatsbürgern geholfen
zu haben, weil diese mit Pu Yuexin
reisten, sei es widersprüchlich, dass
er für alles bezahlt habe und sich sogar den Zeiten der Abreise der anderen Drei angepasst habe. Warum war
es nötig, das Hotel so früh zu verlassen, nur weil die anderen Drei dies
taten, wenn er sich eigentlich für Einkaufszwecke in Windhoek befand?,
bemerkte die Richterin.
Aus der gesamten Beweisaufnahme sei ersichtlich, dass die vier Angeklagten organisiert und geplant zusammengearbeitet häten, deshalb
würden alle schuldig befunden. Das
Strafmaß soll am kommenden Freitag
verkündet werden. Für die Beschuldigten trat der Rechtsanwalt Orben
Sibeya auf und für die andere Seite
Staatsanwalt Simba Nduna.
Swakopmund Medical Cenre
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2
MoNtAg, 19. SepteMber 2016
INLAND
Der Kommentar
Das Wetter
Im Landesinnern teils bewölkt
und heiß, Gewitter im Nordosten möglich. An der Küste warm
bis heiß mit Sandstürmen.
SteFAN
FISCHer
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CHEF
REDAKTEUR
ALLGEMEINE
ZEITUNG
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Aus...................................9o / 26o
Gobabis ..........................8o / 28o
Grootfontein..................9o / 28o
Henties Bay..................10o / 25o
Katima Mulilo .............. 13o / 34o
Keetmanshoop............10o / 27o
Khorixas ........................ 12o / 33o
Lüderitzbucht ..............12o / 30o
Mariental .......................11o / 27o
Okaukuejo.................... 14o / 32o
Omaruru........................14o / 31o
Oranjemund ..................9o / 24o
Oshakati ....................... 15o / 33o
Otjiwarongo................. 13o / 28o
Outjo ............................. 12o / 32o
Rehoboth .......................9o / 25o
Rundu ........................... 15o / 33o
Swakopmund .................12o / 26o
Tsumeb .........................15o / 28o
Walvis Bay ....................10o / 28o
Windhoek .......................9o / 27o
SADC-Region
Gaborone .....................15o / 28o
Harare ...........................14o / 30o
Luanda .......................... 19o / 27o
Lusaka ...........................15o / 29o
Kapstadt ......................... 7o / 25o
Johannesburg.................7o / 18o
Europa
Berlin ...............................9o / 20o
Frankfurt/M ................. 11o / 20o
München ...................... 14o / 14o
Wien ...............................16o / 21o
Zürich .............................. 9o / 19o
Wer hat zu
wenig getan?
O&L-Chef Sven Thieme hat sich energisch gegen NEEEF ausgesprochen,
aber auch Selbstkritik geübt. Man
habe zu wenig gegen Armut und Ungleichheit getan. Stimmt das?
Die Selbstkritik ist nur teilweise berechtigt. Freilich kann der
Privatsektor immer mehr tun, um
Arbeitsplätze zu schafen und somit Armut sowie Ungleichheit zu
verringern. Voraussetzung aber ist,
dass die Regierung ein unternehmensförderliches Umfeld schaft.
Bei staatlicher Bürokratie, Besteuerung, Quotenwahn (z.B. Anstellung
von ausländischen Fachkräften)
und Zahlungsmoral gibt es noch
großes Verbesserungspotenzial.
Entscheidend ist auch die Auftragsvergabe: Wenn ausländische Bieter
den Zuschlag bekommen, darf man
sich nicht wundern, dass heimische
Unternehmen ihr Personal nicht
aufstocken. Wenn branchenfremde Bieter aus dem Weiterverkauf
von Aufträgen und Quoten Gewinn
schlagen, ohne einen Finger krumm
gemacht zu haben, darf man sich
nicht wundern, dass Steuergelder
„verbrannt“ werden und die Schere zwischen Arm und Reich weiter
aufgeht. Übrigens: Manche weiße
Unternehmer sind erst nach der
Unabhängigkeit in das Abenteuer Selbstständigkeit gestartet und
haben es mitunter schwerer als
manche schwarze Geschäftsleute,
die dank anderer Quotenregelungen und/oder guter Vernetzung
den schnellen Dollar gemacht, aber
nicht unbedingt für adäquate Beschäftigung gesorgt haben.
Der Blick auf die Unternehmerschaft muss farbenblind sein, nur an
Leistung und Verantwortung sollte
man sie unterscheiden und messen.
Und da brauchen die, denen mit
NEEEF die Daumenschrauben angesetzt werden sollen, kein schlechtes
Gewissen haben.
IMPRESSuM
Herausgegeben von Namibia Media Holdings /
NMH (Pty) Ltd., Windhoek, Namibia, Co. Reg.
No: 77/03366/07. 99. Jahrgang; erscheint Mo.
bis Fr. mit einer Tagesaulage von ca. 5 000
Exemplaren sowie einmal monatlich mit Journal
,,Tourismus Namibia” (ca. 50 000 Stück);
Druck: Newsprint Namibia, Windhoek.
Der Spruch
Der Ausschuss, der die Änderungsvorschläge zum Alkoholgesetz untersucht, hielt am Freitag seine erste öfentliche Anhörung in Windhoek. Cornelius Kanguatjivi, Phillipus Shikongo, Peter Kozongominja (Vorsitzender), John Likando, Joseph Mupetami und Gerhard Shiimi (im Foto von links nach rechts) wollen eine
landesweite Meinung erschließen. • Foto: Frank SteFFen
Anhörung zum Alkoholgesetz
• Verbesserungen und alternative Ansichten in der Khomas-Region
Namibische Handelsverbände sind sich einig, dass die Änderungen
prinzipiell verständlich und vertretbar sind, fordern allerdings,
dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mit Umsicht und
Verständnis für die Shebeen-Besitzer eingeführt werden.
Von Frank Stefen
WINDHOEK
I
n Windhoek fanden am vergangenen Freitag die Anhörungen zum
Alkohol-Gesetzänderungsentwurf
im Katutura Gemeindesaal stat. Jeder Anhörung folgte unweigerlich
ein unterdrücktes Raunen, weswegen
der Vorsitzende des Ausschusses, Peter Kozongominja, erklärte, dass es
dem Nationalrat darum ginge, allen Anforderungen gerecht zu werden und ein ausgewogenes Gesetz zu
verabschieden. Er und seine Kollegen
wollen möglichst alle Meinungen der
Trinkstubenbesitzer zu diesem weitgreifenden Thema anhören.
Nach dieser Gesprächsrunde sollte
die Khomas-Region grundsätzlich abgehandelt sein, doch wäre es nicht verwunderlich, wenn weitere Anhörun-
Mitglied im Editors’ Forum of Namibia (EFN)
und in der AG Internationale Medienhilfe (IMH),
Köln. Es gilt die Preisliste von November 2015.
• Redaktion
Chefredakteur: Stefan Fischer (is), Tel.: 0811290174. Stellvertr. Chefredakteur: Eberhard
Hofmann (hf), Tel.: 081-1222101. Reporter &
Fotografen: Bianca Ahrens (ba), Dirk Heinrich
(dh), Nina Külbs (nik), Olaf Mueller (omu),
Wiebke Schmidt (ws), Marc Springer (ms),
gen in dieser Region statinden, da
sich Anhörung sowie Verständigung
schwer gestalten. Einige Shebeen-Besitzer drangen darauf an, alles Gesagte
in ihre Sprache übersetzt zu bekommen, welches einen langwierigen Prozess zufolge hat.
Andreas Natangwe Naule, der Vorsitzende des Einzelhändlerverbands
(Namibia Retailers‘ Association), setzte namens der Shebeen-Eigentümer
die Akzente. Mehr als 6 000 Händler
seien bei ihnen registriert und diese
informelle Industrie beschäftige nicht
minder als 75 000 Leute, weswegen
der Beitrag auf wirtschaftlicher Ebene
keinesfalls unterschätzt werden dürfe. „Laut Artikel 21 des namibischen
Grundgesetztes ist es jedem Bürger
freigestellt einen Beruf seiner Wahl
auszuüben. Wenn der Alkoholhandel
ohne Rücksicht auf die Shebeen-Besit-
Frank Stefen (ste), Clemens von Alten (cev);
Freelancer: Wolfgang Drechsler (wd), Robby
Echelmeyer (re), Arne Putensen (ap), Sven-Eric
Stender (ses), Konny von Schmettau (kvs)
• Hauptbüro Windhoek
General-Murtala-Muhammed-Avenue 11,
Postfach 866 95, Tel.: +264-61-225822, Fax:
+264-61-220225, E-Mail: [email protected]
• Anzeigen & Marketing
Bahati Traut, Tel. 061-2972309 (Büro) und 081-
zer unterbunden werden soll, beeinlusst das den Getränkehandel, aber
auch die nationale Arbeitslosenrate,
Transportgewerbe, Abfüllbetriebe,
Banken und vieles mehr. Selbst der bekannte Unternehmer, Frans Ndongo,
hat mal als kleiner Shebeen-Besitzer
angefangen“, meinte er und beschwor
den Ausschuss, an das Wohlergehen
seiner Verbandsmitglieder und derer
Familien zu denken. Eine rücksichtslose Einführung des Gesetzentwurfs
werde unweigerlich zu ungesetzlichem Handel führen, da die Menschen keine andere Art wüssten, über
die Runden zu kommen. „Es ist schon
verwunderlich, dass die Kirchen immer erst dann in Erscheinung treten,
wenn eine Person mit viel Mühe einen
gut-laufenden Betrieb aufgebaut hat.
Danach bekommen wir keine zustimmenden Unterschriften mehr für eine
fortgesetzte Lizenzausgabe“, meinte er
abschließend.
Das „Selfregulating Alcohol Industry Forum“ (SAIF) wurde von Rosemary Shipeke vertreten. Sie betonte die
Rolle der zur Hauptsache aus Groß-
1271603; Fax: +264-61-245200, E-Mail: ads@
az.com.na, Agnes Hofmann, Tel. 061-2972310
(Büro) und 081-2451238; Hennie Geldenhuys,
Tel. 061-2972201 (Büro) und 081-211 5973
• Küstenbüro Swakopmund
Libertina-Amathila-Avenue 11, Postfach 2336;
Tel. 064-404452.
• Vertrieb & Abonnement
Christiane Maluche, Tel. 061-297 2076,
[email protected]
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages
und Quellenangabe. Für unaufgefordert
eingesandtes Material wird keine Haftung
übernommen. Leserbriefe können sowohl
in der gedruckten Ausgabe als auch auf der
AZ-Webseite erscheinen.
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WhatsApp: 081-1700030
Abraham Lincoln
händlern bestehen Vereinsmitglieder den Alkoholhandel auf verantwortliche Weise selbst zu regulieren.
Dazu kommentierte sie: „Prinzipiell
stimmen wir dem Entwurf zu, doch
erkennen wir mögliche Verbesserungen. Einem Betrieb einfach den Hahn
zuzudrehen, ohne Übergangszeit oder
Alternativen, ist unverantwortlich. Kirchenbasare und derlei Bürgerinitiativen müssen genauer umschrieben
sein, denn diese verkaufen Alkohol zu
nicht-regulären Stunden um Geld einzusammeln.“ Am meisten erntete sie
Zustimmung – selbst unter den zum
Teil nickenden Ausschussmitgliedern
– als sie den Vorwurf erhob, dass eine
Einführung des veränderten Gesetzes
kein Sinn mache, solange es keine ordentliche Stadtplanung in den hauptsächlich afektierten Gegenden gebe.
Die Stadt müsse den Händlern geeignete Alternativen (bzw. Geschäftszentren) anbieten, bevor irgendein verändertes Gesetz greifen könne. Die
Kultur des Beisammenseins und des
Austausches von Information in einer
Trinkstube sollte respektiert werden.
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