Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE – 19.9.2016 Trauerspiel Leiharbeit Moderne Sklaverei: so bezeichnen Betroffene die Leiharbeit. Selbst die Koalition aus Union und SPD sah sich gezwungen, im Koalitionsvertrag Änderungsbedarf aufzunehmen. Was folgte, war ein Trauerspiel. Am Ende der Legislatur kommt das Gesetz jetzt ins Parlament. Nur Verbesserungen für die Betroffenen sucht man darin vergeblich. Eher findet man Verschlechterungen. Für Unternehmer sind Beschäftigte in Leiharbeit oder über einen Werkvertrag die billige Alternative zur Stammbelegschaft. So können nicht nur Lohnkosten gespart und Mitbestimmung ausgehebelt werden, sondern auch die Stammbelegschaften diszipliniert werden. Ihnen wird suggeriert, dass auch ihr Arbeitsplatz umgewandelt werden könnte, zum Beispiel bei allzu forschen Forderungen beim Lohn. Deshalb werden immer mehr Beschäftigte in Leiharbeit eingesetzt; ihre Zahl liegt jetzt bei über 900.000. Wie viele Werkvertragnehmer es gibt ist schlicht unbekannt. Unternehmer haben auch kein Interesse darüber zu berichten. Künftig sollen Leiharbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Was die Bundesregierung als Erfolg hinausposaunt, hat nur einen Haken: Neun Monate lang darf der Leiharbeiter weiterhin schlechter als sein regulär entlohnter Kollege bezahlt werden. Die meisten Leiharbeitnehmer werden von der Regelung nichts haben – mehr als die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet nach maximal drei Monaten, zwei Drittel nach sechs Monaten. Gibt es Tarifverträge, die Zuschläge für Leiharbeiter auf den Einstiegslohn vorsehen, kann ein Betrieb den Leiharbeiter bis zu 15 Monate schlechter bezahlen. Equal-pay geht anders! Bloß ein Zehntel aller Leiharbeiter sind derzeit länger als 15 Monate beim gleichen Entleiher im Einsatz. Aber selbst wenn ein Leiharbeiter neun Monate lang in einem Betrieb ist, so kann dieser ihn nach Ablauf der neun Monate einfach durch einen neuen Leiharbeiter ersetzen und die Frist beginnt von neuem. Viele Leiharbeiter werden also noch lange auf ihr Geld warten müssen. Laut Gesetzentwurf wird die Höchstüberlassung auf 18 Monate begrenzt – dann muss der Betrieb den Leiharbeiter einstellen oder ihn an den Entleiher zurückgeben. 18 Monate, das sind anderthalb Jahre! Aber damit nicht genug: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nur auf den Arbeitnehmer – nicht auf den Job. Das bedeutet: Nach 18 Monaten kann der Leihbetrieb einfach den alten durch einen neuen Leiharbeiter ersetzen. Das ist Lohndumping auf Dauer und zementiert die Spaltung der Belegschaften. Darüber hinaus gibt es auch hier Ausnahmen: Tarifgebundene Unternehmen können sich mit Gewerkschaften auf längere Zeiträume einigen. Nicht-tarifgebundene Unternehmen können eine Betriebsvereinbarung schließen. Das Gesetz ist keine „Tarifpolitik vom Feinsten“, so Arbeitsministerin Nahles, sondern taugt nichts. DIE LINKE fordert: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an! Dazu muss Leiharbeitnehmern ein Zuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um sie für die Flexibilität zu entschädigen. Perspektivisch muss Leiharbeit ganz verboten werden. Bei Werkverträgen sollen die Betriebsräte in Zukunft ein Informationsrecht erhalten. Dies ist viel zu wenig. Um wirklich zu verhindern, dass Beschäftigung der Stammbelegschaft in Schlecht bezahlte und ungeschützte Werkverträge ersetzt ist ein Vetorecht des Betriebsrates notwendig.
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