Abfahrt Ramsloh - Landessparkasse zu Oldenburg

Anmeldung zum Halloween Horror Fest im Movie Park
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fahrt zum „Halloween Horror Fest“ in den Movie Park am
Samstag, dem 8. Oktober 2016 an.
Name:
Geb.datum:
Anschrift:
Telefon:
Mobiltelefon:
Mailadresse:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Teilnehmer, ein Mobiltelefon mitzunehmen und die
Rufnummer – sofern abweichend von obiger Nummer – am Aktionstag den Betreuern mitzuteilen.
Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 29,- p. P. (Teilnehmer ohne LzO GiroStart bzw. LzO GiroGo zahlen
EUR 39,- p. P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind die Busfahrt und der Eintritt in
den Movie Park. Mit den Bedingungen zur Fahrt (siehe Rückseite) erklären wir uns einverstanden.
LzO-Kunde:
Ja, Kontonummer: ___________________________
Zustiegsorte und Abfahrtzeiten (bitte ankreuzen):
Ramsloh, LzO:
Nein
10:50 Uhr
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am jeweiligen
Zustiegsort einzufinden, da der Bus pünktlich abfährt.
Voraussichtliche Ankunftzeiten:
Ramsloh, LzO:
Bus 09-B
0:30 Uhr
Sonstige Hinweise: Kurzfristige Absagen am Veranstaltungstag bitte unter 0441 230-1730 vornehmen.
___________________________
____________________________________
Ort, Datum
Unterschrift des Teilnehmers
____________________________________
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Anmeldung und Betrag erhalten:
____________________________________
Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in
Kunde
Nicht-Kunde
29,00 Euro
39,00 Euro
HK 9068292011
OE
0930100
0930500
000
000
000
0930200
0930700
000
000
000
0930300
0930800
000
000
0930400
000
000
000
Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des
Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern)
zur Teilnahme an der Fahrt der Landessparkasse zu Oldenburg in den Freizeitpark "Movie Park" nach BottropKirchhellen am 8.10.2016 zum Preis von EUR 29,-- , bzw. EUR 39,-- (Teilnehmer ohne Jugendgirokonto der
LzO).
Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung:
Der Movie Park ist ein Freizeitpark mit diversen Fahrgeschäften und Shows. Darüber hinaus bietet der Park zu
Halloween ein besonderes Rahmenprogramm. Bei Anbruch der Dunkelheit versinken Teile des Parks in dichtem
Nebel, gruselig geschminkte Gestalten irren durch die Straßen und spezielle Shows sorgen für ein
Gänsehauterlebnis der Extraklasse.
Das Mindestteilnehmeralter liegt bei 12 Jahren. Das Ambiente des Horror Fests ist sehr gruselig.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, werden LzO-Kunden bevorzugt behandelt.
Konzept der Aufsicht:
Die Teilnehmer können sich selbständig ohne Aufsichtsperson im Park bewegen. Für jeweils ca. 15 Teilnehmer
wird ein Betreuer ständig per Handy und an einem zentralen Treffpunkt erreichbar sein.
Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich den Anweisungen der Betreuer/des Personals der Einrichtung
entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine
Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,-- und
für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,-- abgeschlossen.
Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu
EUR 105.000,--.
Wir/Ich habe/n die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden,
dass mein(e) umseitig genannte(r) Sohn/Tochter an der Fahrt in den "Movie Park" nach Bottrop-Kirchhellen
teilnimmt.
Wir/Ich sind/bin über die Fahrt informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu
Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden
Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her
geeignet, die Veranstaltung zu besuchen/die Einrichtungen zu nutzen - eine über die oben dargestellte
Betreuung hinausgehende besondere Betreuung ist nicht erforderlich.
Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass unser(e)/mein Sohn/meine Tochter die Einrichtungen in dem
Freizeitpark "Movie Park" gemäß den Bestimmungen des Betreibers selbständig benutzen darf, ohne eine
gesonderte Aufsicht der Sparkassenmitarbeiter vor Ort.