Anmeldung zum Halloween Horror Fest im Movie Park Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fahrt zum „Halloween Horror Fest“ in den Movie Park am Samstag, dem 8. Oktober 2016 an. Name: Geb.datum: Anschrift: Telefon: Mobiltelefon: Mailadresse: Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Teilnehmer, ein Mobiltelefon mitzunehmen und die Rufnummer – sofern abweichend von obiger Nummer – am Aktionstag den Betreuern mitzuteilen. Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 29,- p. P. (Teilnehmer ohne LzO GiroStart bzw. LzO GiroGo zahlen EUR 39,- p. P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind die Busfahrt und der Eintritt in den Movie Park. Mit den Bedingungen zur Fahrt (siehe Rückseite) erklären wir uns einverstanden. LzO-Kunde: Ja, Kontonummer: ___________________________ Zustiegsorte und Abfahrtzeiten (bitte ankreuzen): Neuenburg, ZOB: Zetel, ZOB: Bockhorn, ZOB: Varel, Tivoli: Nein 10:00 Uhr 10:10 Uhr 10:20 Uhr 10:30 Uhr Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am jeweiligen Zustiegsort einzufinden, da der Bus pünktlich abfährt. Voraussichtliche Ankunftzeiten: Varel, Tivoli: Bockhorn, ZOB: Zetel, ZOB: Neuenburg, ZOB: Bus 05-B 0:00 Uhr 0:15 Uhr 0:30 Uhr 0:40 Uhr Sonstige Hinweise: Kurzfristige Absagen am Veranstaltungstag bitte unter 0441 230-1730 vornehmen. ___________________________ ____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers ____________________________________ Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Anmeldung und Betrag erhalten: ____________________________________ Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in Kunde Nicht-Kunde 29,00 Euro 39,00 Euro HK 9058292013 OE 0530100 0530600 0531000 0531400 000 0530300 0530700 0531100 000 000 0530400 0530800 0531200 000 0530500 0530900 0531300 000 Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern) zur Teilnahme an der Fahrt der Landessparkasse zu Oldenburg in den Freizeitpark "Movie Park" nach BottropKirchhellen am 8.10.2016 zum Preis von EUR 29,-- , bzw. EUR 39,-- (Teilnehmer ohne Jugendgirokonto der LzO). Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung: Der Movie Park ist ein Freizeitpark mit diversen Fahrgeschäften und Shows. Darüber hinaus bietet der Park zu Halloween ein besonderes Rahmenprogramm. Bei Anbruch der Dunkelheit versinken Teile des Parks in dichtem Nebel, gruselig geschminkte Gestalten irren durch die Straßen und spezielle Shows sorgen für ein Gänsehauterlebnis der Extraklasse. Das Mindestteilnehmeralter liegt bei 12 Jahren. Das Ambiente des Horror Fests ist sehr gruselig. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, entscheidet das Los.. Konzept der Aufsicht: Die Teilnehmer können sich selbständig ohne Aufsichtsperson im Park bewegen. Für jeweils ca. 15 Teilnehmer wird ein Betreuer ständig per Handy und an einem zentralen Treffpunkt erreichbar sein. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich den Anweisungen der Betreuer/des Personals der Einrichtung entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen. Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,-- und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,-- abgeschlossen. Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu EUR 105.000,--. Wir/Ich habe/n die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden, dass mein(e) umseitig genannte(r) Sohn/Tochter an der Fahrt in den "Movie Park" nach Bottrop-Kirchhellen teilnimmt. Wir/Ich sind/bin über die Fahrt informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her geeignet, die Veranstaltung zu besuchen/die Einrichtungen zu nutzen - eine über die oben dargestellte Betreuung hinausgehende besondere Betreuung ist nicht erforderlich. Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass unser(e)/mein Sohn/meine Tochter die Einrichtungen in dem Freizeitpark "Movie Park" gemäß den Bestimmungen des Betreibers selbständig benutzen darf, ohne eine gesonderte Aufsicht der Sparkassenmitarbeiter vor Ort.
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