Abfahrt Wardenburg und Ahlhorn

Anmeldung zur Halloween Night im Heide Park Resort
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fahrt zur „Halloween Night“ in den Heide Park am Samstag, dem
22. Oktober 2016 an.
Name:
Geb.datum:
Anschrift:
Telefon:
Mobiltelefon:
Mailadresse:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Teilnehmer, ein Mobiltelefon mitzunehmen und die
Rufnummer – sofern abweichend von obiger Nummer – am Aktionstag den Betreuern mitzuteilen.
Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 20,- p. P. (Teilnehmer ohne LzO GiroStart bzw. LzO GiroGo zahlen
EUR 35,- p. P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind die Busfahrt und der Eintritt in
den Heide Park. Mit den Bedingungen zur Fahrt (siehe Rückseite) erklären wir uns einverstanden.
LzO-Kunde:
Ja, Kontonummer: ___________________________
Zustiegsorte und Abfahrtzeiten (bitte ankreuzen):
Wardenburg, LzO:
Ahlhorn, Graf-Zeppelin-Schule:
Nein
10:30 Uhr
11:00 Uhr
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am jeweiligen
Zustiegsort einzufinden, da der Bus pünktlich abfährt.
Voraussichtliche Ankunftzeiten:
Ahlhorn, Graf-Zeppelin-Schule:
Wardenburg, LzO:
23:45 Uhr
0:00 Uhr
Sonstige Hinweise: Kurzfristige Absagen am Veranstaltungstag bitte unter 0176 63441760 vornehmen.
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Ort, Datum
Unterschrift des Teilnehmers
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Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Anmeldung und Betrag erhalten:
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Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in
Kunde
Nicht-Kunde
20,00 Euro
35,00 Euro
HK 9049292015
OE
0230100
0230200
0230300
0230400
0230500
0230600
0230700
0230800
0231000
0231100
0231200
Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des
Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern)
zur Teilnahme an der Fahrt der Landessparkasse zu Oldenburg zur „Halloween Night“ im Heide Park Resort
Soltau am 22.10.2016 zum Preis von EUR 20,-- , bzw. EUR 35,-- (Teilnehmer ohne Jugendgirokonto der LzO).
Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung:
Der Heide Park ist ein Freizeitpark mit diversen Fahrgeschäften und Shows. Darüber hinaus bietet der Park zu
Halloween ein besonderes Rahmenprogramm. Bei Anbruch der Dunkelheit versinken Teile des Parks in dichtem
Nebel, gruselig geschminkte Gestalten irren durch die Straßen und spezielle Shows sorgen für ein
Gänsehauterlebnis der Extraklasse.
Das Mindestteilnehmeralter liegt bei 12 Jahren. Das Ambiente des Horror Fests ist sehr gruselig.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, werden LzO-Kunden bevorzugt behandelt.
Konzept der Aufsicht:
Die Teilnehmer können sich selbständig ohne Aufsichtsperson im Park bewegen. Für jeweils ca. 15 Teilnehmer
wird ein Betreuer ständig per Handy und an einem zentralen Treffpunkt erreichbar sein.
Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich den Anweisungen der Betreuer/des Personals der Einrichtung
entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine
Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,-- und
für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,-- abgeschlossen.
Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu
EUR 105.000,--.
Wir/Ich habe/n die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden,
dass mein(e) umseitig genannte(r) Sohn/Tochter an der Fahrt in das Heide Park Resort Soltau teilnimmt.
Wir/Ich sind/bin über die Fahrt informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu
Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden
Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her
geeignet, die Veranstaltung zu besuchen/die Einrichtungen zu nutzen - eine über die oben dargestellte
Betreuung hinausgehende besondere Betreuung ist nicht erforderlich.
Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass unser(e)/mein Sohn/meine Tochter die Einrichtungen im Heide Park
Resort gemäß den Bestimmungen des Betreibers selbständig benutzen darf, ohne eine gesonderte Aufsicht
der Sparkassenmitarbeiter vor Ort.