Anmeldung zur KNAX-Osterbäckerei Hiermit melde ich meine/n Tochter/Sohn verbindlich zur KNAX-Osterbäckerei am 21.03.2015 an. Name: Geb.datum: Anschrift: Telefon: Mobiltelefon: Name der Eltern: Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 5,00 p. P. (für Teilnehmer ohne KNAX-Konto beträgt der Beitrag EUR 8,00 p. P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind die Busfahrt und die Ausstattung zum Backen sowie Getränke und Kuchen. Mit den Bedingungen zur Fahrt (siehe Rückseite) erklären wir uns einverstanden. LzO-Kunde: Ja, Kontonummer: ___________________________ Zustiegsorte und Abfahrtzeiten: Barßel, ZOB: Nein 13:30 Uhr Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am jeweiligen Zustiegsort einzufinden, da der Bus pünktlich abfährt. Voraussichtliche Ankunftzeiten: Barßel, ZOB: 16:30 Uhr Sonstige Hinweise: _____________________________________________________________________________________________ ___________________________ ____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers ____________________________________ Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Anmeldung und Betrag erhalten: ____________________________________ Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in Kunde Nicht-Kunde 5,00 Euro 8,00 Euro HK 9068292011 OE 0930700 0930800 0930900 Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern) zur Teilnahme an der Fahrt der Landessparkasse zu Oldenburg (Osterbäckerei) am 21.03.2015. Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung: Die Teilnehmer fahren zusammen mit den Betreuern der LzO mit einem Bus zur Bäckerei Ripken nach Augustfehn/Remels. Dort wird zusammen mit dem Team der Bäckerei gebacken. Für eine zwischenzeitliche Verpflegung wird gesorgt. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, werden LzO-Kunden bevorzugt behandelt. Konzept der Aufsicht: Die Teilnehmer werden während des Aufenthalts im Bus und in der Bäckerei von Betreuern der LzO begleitet. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich den Anweisungen der Betreuer/des Personals der Einrichtung entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen. Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,-- und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,-- abgeschlossen. Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu EUR 105.000,--. Wir/Ich habe/n die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden, dass mein(e) umseitig genannte(r) Sohn/Tochter an der Fahrt nach Augustfehn/Remels teilnimmt. Wir/Ich sind/bin über die Fahrt informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her geeignet, die Veranstaltung zu besuchen/die Einrichtungen zu nutzen - eine über die oben dargestellte Betreuung hinausgehende besondere Betreuung ist nicht erforderlich. Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass unser(e)/mein Sohn/meine Tochter die Einrichtungen der Bäckerei Ripken gemäß den Bestimmungen des Betreibers selbständig benutzen darf, ohne eine gesonderte Aufsicht der Sparkassenmitarbeiter vor Ort.
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