Dr. Cornelia Boberski (Hrsg.) REACH-Handbuch Aktualisierung September 2016 Handbuch/Online-Version Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ durch EuGH bestätigt – Verschärfung der Informationspflichten für SVHC-Stoffe! Liebe Kundin, lieber Kunde, die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations- und Meldepflichten bezüglich besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). Der EuGH hat hierzu letztes Jahr entschieden, dass die Pflichten auch für Teilerzeugnisse gelten, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte für Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Sie erhalten daher eine praktische Übersicht über alle Änderungen, die sich für Sie ergeben, sowie hilfreiche Hinweise zu den veröffentlichten Umsetzungshilfen – so sind Sie umfassend informiert und agieren weiterhin rechtssicher! Ihr Plus: EuGH-Urteil in Deutsch und Englisch exklusiv für Sie auf Ihrem REACH-Portal! Stoffliste Anhang XIV um Ausnahmeregelung erweitert Anhang-XIV-Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Hier müssen aber verschiedene Ausnahmeregelungen beachtet werden. Deshalb exklusiv für Sie: Die komplett überarbeitete Liste, der Stoffe in Anhang XIV inkl. Ausnahmeregelungen und typischer Verwendung – für eine rechtskonforme und einfache Umsetzung! Neuer Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen Am 20.06.2016 wurde ein neuer Stoff der Kandidatenliste zugeführt. Die Aufnahme eines Stoffes löst automatisch und unmittelbar Ihre Informationspflicht aus, wenn der Kandidatenstoff mit mehr als 0,1 Gew.-% in einem Teilerzeugnis enthalten ist. Zur schnellen Prüfung, ob Ihr Produkt betroffen ist, finden Sie alle Informationen zu dem neuen Stoff und die komplette Kandidatenliste in deutscher Übersetzung – so bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und erfüllen Ihre Informationspflicht! Vergleich Zulassung – Beschränkung Erfahren Sie anhand detaillierter Gegenüberstellungen und Beispielen den Unterschied zwischen Zulassung und Beschränkung sowie alle bestehenden Ausnahmeregelungen – so wissen Sie, wann was für Sie gilt und wie Sie agieren müssen! Und das haben wir noch für Sie: • Beschränkung: Leitlinie zur Bleibeschränkung veröffentlicht • Meldepflicht gefährlicher Gemische: erneute Fristverlängerung • Betroffenheitsanalyse: Inwiefern ist Ihr Unternehmen von REACH betroffen? • Aktuelle Links zur neu überarbeiteten ECHA-Webseite Mit freundlichen Grüßen Für alle FORUMProdukte gilt: MEHR NUTZEN ALS KOSTEN! FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostr. 18 • 86504 Merching • www.forum-verlag.com FORUM VERLAG HERKERT GMBH Fachbereich Arbeitsschutz & Technik Nadine Otte
© Copyright 2024 ExpyDoc