REACH-Handbuch - Reach

Dr. Cornelia Boberski (Hrsg.)
REACH-Handbuch
Aktualisierung September 2016
Handbuch/Online-Version
Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ durch EuGH
bestätigt – Verschärfung der Informationspflichten für SVHC-Stoffe!
Liebe Kundin, lieber Kunde,
die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations- und Meldepflichten bezüglich besonders besorgniserregender
Stoffe (SVHC). Der EuGH hat hierzu letztes Jahr entschieden, dass die Pflichten auch für Teilerzeugnisse
gelten, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit
diesem Urteil werden die Informationsrechte für
Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Sie erhalten
daher eine praktische Übersicht über alle Änderungen,
die sich für Sie ergeben, sowie hilfreiche Hinweise zu
den veröffentlichten Umsetzungshilfen – so sind Sie
umfassend informiert und agieren weiterhin rechtssicher!
Ihr Plus: EuGH-Urteil in Deutsch und Englisch exklusiv
für Sie auf Ihrem REACH-Portal!
Stoffliste Anhang XIV um Ausnahmeregelung erweitert
Anhang-XIV-Stoffe dürfen nur verwendet werden,
wenn sie zugelassen sind. Hier müssen aber verschiedene Ausnahmeregelungen beachtet werden. Deshalb
exklusiv für Sie: Die komplett überarbeitete Liste, der
Stoffe in Anhang XIV inkl. Ausnahmeregelungen und
typischer Verwendung – für eine rechtskonforme und
einfache Umsetzung!
Neuer Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen
Am 20.06.2016 wurde ein neuer Stoff der Kandidatenliste zugeführt. Die Aufnahme eines Stoffes löst automatisch und unmittelbar Ihre Informationspflicht aus,
wenn der Kandidatenstoff mit mehr als 0,1 Gew.-% in
einem Teilerzeugnis enthalten ist. Zur schnellen Prüfung, ob Ihr Produkt betroffen ist, finden Sie alle Informationen zu dem neuen Stoff und die komplette
Kandidatenliste in deutscher Übersetzung – so bleiben
Sie auf dem aktuellen Stand und erfüllen Ihre Informationspflicht!
Vergleich Zulassung – Beschränkung
Erfahren Sie anhand detaillierter Gegenüberstellungen
und Beispielen den Unterschied zwischen Zulassung
und Beschränkung sowie alle bestehenden Ausnahmeregelungen – so wissen Sie, wann was für Sie gilt und
wie Sie agieren müssen!
Und das haben wir noch für Sie:
• Beschränkung: Leitlinie zur Bleibeschränkung veröffentlicht
• Meldepflicht gefährlicher Gemische: erneute Fristverlängerung
• Betroffenheitsanalyse: Inwiefern ist Ihr Unternehmen von REACH betroffen?
• Aktuelle Links zur neu überarbeiteten ECHA-Webseite
Mit freundlichen Grüßen
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Fachbereich Arbeitsschutz & Technik
Nadine Otte