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Leitfaden zur Einrichtung eines Kontos für Minderjährige.
Sie möchten ein Konto für eine/-n Minderjährige/-n eröffnen? Als gesetzliche/-r Vertreter sind Sie bis zur Volljährigkeit
Ihres Nachwuchses über das Konto verfügungsberechtigt. Als Bank sind wir daher gesetzlich verpflichtet, entsprechende
Informationen und Dokumente zum Nachweis einzuholen. Zunächst müssen sich sowohl der minderjährige Kontoinhaber als auch die gesetzlichen Vertreter legitimieren. Überdies benötigen wir von Ihnen das ein oder andere Dokument,
z.B. um die Sorgerechtssituation zu überprüfen.
Sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, senden Sie die Dokumente bitte per Post an:
RaboDirect Deutschland
Postfach 90 01 48
60441 Frankfurt
Wichtige Schritte und Pflichtunterlagen.
Zur Unterstützung finden Sie nachfolgend eine Checkliste der von uns benötigten Dokumente:
Der/die Minderjährige muss zunächst als Kontoinhaber/-in legitimiert werden.
Senden Sie uns bitte dazu eine Geburtsurkunde zu – entweder im Original oder in Form einer durch das ausstellende
Standesamt beglaubigten Kopie. Diese Dokumente erhalten Sie selbstverständlich nach Prüfung von uns zurück.
oder
Sollte Ihr Nachwuchs bereits 14 Jahre alt sein und ein Ausweisdokument besitzen, kann sie/er sich durch das PostIDENTVerfahren legitimieren: Dazu einfach den ausgefüllten PostIDENT-Coupon zusammen mit dem Personalausweis oder
Reisepass bei einer Postfiliale vorlegen. In diesem Fall benötigen wir jedoch zusätzlich eine einfache Kopie der Geburtsurkunde, gerne auch als E-Mail Anhang.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen sich ebenfalls als gesetzliche Vertreter der/des
Minderjährigen legitimieren.
Durchlaufen Sie dazu bitte das PostIDENT-Verfahren.
oder
Falls Sie bereits Kunde bei RaboDirect sind und über einen eigenen Digipass verfügen, können Sie sich alternativ
auch mit Ihrem Digipass authentifizieren, während Sie das neue Konto online eröffnen.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch von montags bis freitags zwischen
09.00 und 18.00 Uhr unter unserer kostenlosen Servicenummer 0800 7226 100 oder per E-Mail: [email protected]
Viele Grüße
Ihr Team von RaboDirect
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Weitere Unterlagen in Sonderfällen.
Je nach Familienkonstellation benötigen wir eventuell zusätzlich zu den zuvor genannten Pflichtunterlagen weitere
Dokumente. Die häufigsten Fälle haben wir hier aufgeführt:
Alleiniges Sorgerecht eines gesetzlichen Vertreters.
Ist nur ein Sorgeberechtigter bestimmt, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Kopie des Sorgerechtsbeschlusses,
oder
Erklärung der Eltern, dass sie nicht verheiratet sind und keine Sorgerechtsregelung getroffen wurde,
oder
Negativattest des Jugendamts.
Gemeinsame Vertretung bei nicht verheirateten Eltern.
Üben die gesetzlichen Vertreter ein gemeinsames Sorgerecht aus, sind jedoch nicht verheiratet, so benötigen wir eine Kopie
des Sorgerechtsbeschlusses,
oder
der Sorgeerklärung,
oder
des Sorgeregisters.
Abweichender Familienname der gesetzlichen Vertreter.
Führen die gesetzlichen Vertreter unterschiedliche Familiennamen, so benötigen wir eine Kopie
der Heiratsurkunde,
oder
der Namensänderungsurkunde.
Ein Elternteil ist verstorben.
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sie haben Fragen oder finden die auf Ihre Situation zutreffende Konstellation hier nicht wieder? Wir helfen Ihnen gern
weiter. Sie erreichen uns telefonisch von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr unter unserer kostenlosen
Servicenummer 0800 7226 100 oder per E-Mail: [email protected]
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