Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Einreise und den

Merkblatt zur Beantragung eines Visums
für die Einreise und den Aufenthalt
hochqualifizierter Fachkräfte
Stand: September 2016
WICHTIGE HINWEISE:
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Antragsteller müssen zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich im Rechts- und
Konsularreferat der Botschaft vorsprechen.
Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich! Siehe
www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Visa
Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie
sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz
der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt.
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Die Blaue Karte EU steht hochqualifizierten Fachkräften mit Arbeitsvertrag in Deutschland zur
Verfügung. Zur Einreise nach Deutschland ist die Beantragung eines Visums zum Zweck der
Arbeitsaufnahme bei der deutschen Botschaft erforderlich. Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“
wird nach der Einreise ausschließlich von den Ausländerbehörden in Deutschland erteilt.
Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Antragsteller, die nicht
vollständig ausgefüllte Visaanträge einreichen oder nicht alle geforderten Unterlagen vorlegen,
müssen leider zurückgewiesen werden.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Allgemeine Unterlagen
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Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, noch mind. 3 Monate über die beantragte
Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mind. 2 leere Seiten)
2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Krankenversicherungsnachweis gültig in allen Schengen-Staaten für die Dauer des
Einreisevisums von i.d.R. 3 Monaten oder Nachweis einer in Deutschland abgeschlossenen
Krankenversicherung
2) Grundvoraussetzungen bzw. Nachweise zum Reisezweck
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Nachweis über
◦ einen deutschen Hochschulabschluss
oder
◦ einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss
oder
◦ einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss
vergleichbar ist (Hinsichtlich der Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit von
Hochschulabschlüssen wird auf die unter www.anabin.de verfügbaren Informationen
verwiesen)
◦ Arbeitsvertrag bzw. Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes (aus Deutschland) mit einem
Bruttojahresgehalt i.H.v. Mindestens 48.400,- € (Für Hochqualifizierte in Berufen, bei
denen Fachkräftemangel herrscht, wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure,
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Ärzte, und IT-Fachkräfte, gilt eine Gehaltsgrenze von einem Bruttojahresgehalt i.H.v.
mindestens 37.752,- € )
◦ lückenloser tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegangs
◦ falls vorhanden: Bescheinigung des jetzigen Arbeitgebers
◦ falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von
Fremdsprachenkenntnissen, z.B. Bescheinigungen von Sprachschulen
Gebühren
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60 Euro zahlbar bei Antragstellung in bar in ungarischen Forint (HUF)
Die Visastelle behält sich im Ausnahmefall vor weitere Unterlagen anzufordern.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest
– Rechts- und Konsularreferat –
Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66
Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn
Tel.: 0036-1-4883-500
Fax: 0036-1-4883-558
Internet: www.budapest.diplo.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten für Besucher:
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr