Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Fachkräfte Stand: September 2016 WICHTIGE HINWEISE: • • • • Antragsteller müssen zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft vorsprechen. Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich! Siehe www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Visa Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Die Blaue Karte EU steht hochqualifizierten Fachkräften mit Arbeitsvertrag in Deutschland zur Verfügung. Zur Einreise nach Deutschland ist die Beantragung eines Visums zum Zweck der Arbeitsaufnahme bei der deutschen Botschaft erforderlich. Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ wird nach der Einreise ausschließlich von den Ausländerbehörden in Deutschland erteilt. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Antragsteller, die nicht vollständig ausgefüllte Visaanträge einreichen oder nicht alle geforderten Unterlagen vorlegen, müssen leider zurückgewiesen werden. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1) Allgemeine Unterlagen • • • • Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mind. 2 leere Seiten) 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare 2 aktuelle, biometriefähige Passfotos Krankenversicherungsnachweis gültig in allen Schengen-Staaten für die Dauer des Einreisevisums von i.d.R. 3 Monaten oder Nachweis einer in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherung 2) Grundvoraussetzungen bzw. Nachweise zum Reisezweck • Nachweis über ◦ einen deutschen Hochschulabschluss oder ◦ einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder ◦ einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (Hinsichtlich der Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen wird auf die unter www.anabin.de verfügbaren Informationen verwiesen) ◦ Arbeitsvertrag bzw. Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes (aus Deutschland) mit einem Bruttojahresgehalt i.H.v. Mindestens 48.400,- € (Für Hochqualifizierte in Berufen, bei denen Fachkräftemangel herrscht, wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Seite 2 von 2 Ärzte, und IT-Fachkräfte, gilt eine Gehaltsgrenze von einem Bruttojahresgehalt i.H.v. mindestens 37.752,- € ) ◦ lückenloser tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegangs ◦ falls vorhanden: Bescheinigung des jetzigen Arbeitgebers ◦ falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen, z.B. Bescheinigungen von Sprachschulen Gebühren • 60 Euro zahlbar bei Antragstellung in bar in ungarischen Forint (HUF) Die Visastelle behält sich im Ausnahmefall vor weitere Unterlagen anzufordern. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts- und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Tel.: 0036-1-4883-500 Fax: 0036-1-4883-558 Internet: www.budapest.diplo.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
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