Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche Stand: September 2016 WICHTIGE HINWEISE: • • • • Antragsteller müssen zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft vorsprechen. Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich! Siehe www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Visa Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Seit dem 1. August 2012 gibt es für Hochschulabsolventen, die über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich, um sich eine Arbeit zu suchen. Neben dem Hochschulabschluss ist ein Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes nachzuweisen. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht zulässig. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: • • • • • • • • • • vollständig ausgefülltes Antragsformular 1 aktuelles, biometriefähiges Passfoto gültiger Reisepass gültige ungarische Aufenthaltserlaubnis Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache Nachweis der erforderlichen Hochschul-Qualifikation (Diplom, Hochschulabschluss), sowie Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation in Deutschland Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Nachweis auf ungarischem Konto) Nachweis über eine in Deutschland gültige Kranken- und Unfallversicherung Nachweis über Aufenthaltsort wie z.B. Verpflichtungserklärung, formlose Einladung oder Hotelreservierung Gebühren • 60 Euro zahlbar bei Antragstellung in bar in ungarischen Forint (HUF) • • • Wichtig Die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses ist Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Visums zur Arbeitssuche. Die Anerkennung kann auf folgender Internetseite überprüft werden : http://anabin.kmk.org. Eine Kopie des Eintrags des Diploms in Anabin ist bei Visumbeantragung vorzulegen. Sollten Sie während der Gültigkeit Ihres Visums einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreiben, können Sie die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis direkt bei der örtlich Seite 2 von 2 zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Eine Ausreise aus Deutschland ist für das Visumverfahren dann nicht mehr erforderlich. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts- und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Tel.: 0036-1-4883-500 Fax: 0036-1-4883-558 Internet: www.budapest.diplo.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc