Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche

Merkblatt zur Beantragung eines Visums
zur Arbeitsplatzsuche
Stand: September 2016
WICHTIGE HINWEISE:
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Antragsteller müssen zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich im Rechts- und
Konsularreferat der Botschaft vorsprechen.
Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich! Siehe
www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Visa
Die Unterlagen und Nachweise sind im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Sie
sind so geordnet abzugeben, dass den zwei Antragsformularen je ein kompletter Satz
der Unterlagen beiliegt. Originale werden wieder ausgehändigt.
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Seit dem 1. August 2012 gibt es für Hochschulabsolventen, die über einen deutschen oder
anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen
Hochschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Mit dem Visum
zur Arbeitsplatzsuche ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich, um sich eine Arbeit zu
suchen. Neben dem Hochschulabschluss ist ein Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für
den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes nachzuweisen. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist
die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht zulässig.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular
1 aktuelles, biometriefähiges Passfoto
gültiger Reisepass
gültige ungarische Aufenthaltserlaubnis
Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache
Nachweis der erforderlichen Hochschul-Qualifikation (Diplom, Hochschulabschluss), sowie
Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation in Deutschland
Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Nachweis auf
ungarischem Konto)
Nachweis über eine in Deutschland gültige Kranken- und Unfallversicherung
Nachweis über Aufenthaltsort wie z.B. Verpflichtungserklärung, formlose Einladung oder
Hotelreservierung
Gebühren
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60 Euro zahlbar bei Antragstellung in bar in ungarischen Forint (HUF)
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Wichtig
Die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses ist Grundvoraussetzung für
die Beantragung eines Visums zur Arbeitssuche.
Die Anerkennung kann auf folgender Internetseite überprüft werden : http://anabin.kmk.org.
Eine Kopie des Eintrags des Diploms in Anabin ist bei Visumbeantragung vorzulegen.
Sollten Sie während der Gültigkeit Ihres Visums einen Arbeitsvertrag in Deutschland
unterschreiben, können Sie die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis direkt bei der örtlich
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zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Eine Ausreise aus Deutschland ist für das Visumverfahren dann nicht mehr erforderlich.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest
– Rechts- und Konsularreferat –
Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66
Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn
Tel.: 0036-1-4883-500
Fax: 0036-1-4883-558
Internet: www.budapest.diplo.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten für Besucher:
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr