EU-Hilfen für freiwillige Milchmengenreduzierung

Nr. 091/2016
Magdeburg, den 12.09.2016
EU-Hilfen für freiwillige Milchmengenreduzierung
Magdeburg. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt stellt die
Europäische Union für die freiwillige Milchmengenreduzierung unionsweit 150
Millionen Euro für die Milcherzeuger zur Verfügung. Je Kilogramm wird eine
einheitliche Beihilfe in Höhe von 14 Cent gezahlt. Die EU-Verordnung ist in
Kraft getreten.
Presse und
Öffentlichkeitsarbeit
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Der
Pressesprecher
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Antragsberechtigt sind ausschließlich Milcherzeuger, die nachweislich im Juli
2016 Kuhmilch abgeliefert haben. Direktvermarktungsmengen sowie Milcherzeuger anderer Tierarten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsstellung ist seit dem 12. September 2016 online möglich.
Die Beihilfe kann in vier Antragsrunden beantragt werden, vorausgesetzt in
der jeweils vorangegangenen Runde sind die Finanzmittel noch nicht ausgeschöpft worden. In der ersten Antragsrunde erfolgt die Antragsstellung für
den dreimonatigen Verringerungszeitraum von Oktober bis Dezember 2016.
Für die Ermittlung der Mengenreduzierung wird der Referenzzeitraum von
Oktober bis Dezember 2015 herangezogen.
Das Verfahren besteht aus zwei Anträgen, dem Beihilfeantrag und dem Zahlungsantrag. Mit dem Beihilfeantrag beantragen die Milcherzeuger zunächst
die geplante Verringerungsmenge. Nach Beendigung des Verringerungszeitraumes müssen die Milcherzeuger mit dem zu stellenden Zahlungsantrag
nachweisen, wieviel Milch sie im Verringerungszeitraum tatsächlich abgeliefert haben. Als Verringerung gilt auch eine vollständige Einstellung der Milchanlieferung, falls diese nach dem Juli 2016 erfolgte.
Als Nachweis müssen mit dem Beihilfeantrag die Milchgeldabrechnungen
oder Molkereibescheinigungen für den Referenzzeitraum sowie für Juli 2016
eingereicht werden. Mit dem Zahlungsantrag sind die Milchgeldabrechnungen oder Molkereibescheinigungen für den Verringerungszeitraum einzuschicken.
Für die Maßnahme gilt, dass die Milchmenge mindestens um 1.500 Kilogramm Milch verringert wird. Die Beihilfe wird für maximal 50 Prozent der
Milchanlieferung im Referenzzeitraum gezahlt. Entspricht die tatsächliche
Verringerungsmenge nicht der bewilligten Verringerungsmenge, wird bei Unterschreitung von 20 Prozent ein Kürzungsmechanismus ansetzen.
Kommt es zu einer Überzeichnung des Gesamtbudgets, setzt die Europäische Kommission einen Koeffizienten zur Herabsetzung der beantragten
Menge fest.
Die Antragsstellung erfolgt über die HIT/ZID-Datenbank. Das OnlineProgramm stellt nach erfolgter Dateneingabe ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag ist zu unterschreiben und mit den erforderlichen Belegen
zur Milchanlieferung fristgerecht bis zum 21. September 2016 um 12.00 Uhr
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Tel.: 0391/ 567-1950
Fax: 0391/ 567-1964
[email protected]
www.mule.sachsenanhalt.de
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Mittag beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark einzureichen. Das Faxen der Unterlagen ist auch möglich.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Außenstelle Salzwedel
Goethestraße 3+5
29410 Salzwedel
Telefon: 03901/846-0; Fax: 03901/846-100
Weitere Informationen finden Sie ab sofort im Internet unter www.mule.sachsen-anhalt.de und
voraussichtlich ab dem 12. September 2016 unter www.hi-tier.de und auf www.elaisa.sachsenanhalt.de.