Krankenhaus des Maßregelvollzugs

Krankenhaus des Maßregelvollzugs
Krankenhausbetrieb des Landes Berlin
Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) ist die zentrale Einrichtung des
Landes Berlin, in der die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und
Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB sowie die einstweilige Unterbringung gem. §
126 a StPO für Erwachsene vollzogen werden. Es umfasst fünf TeilvollzugsAbteilungen auf zwei Standorten, an denen insgesamt 523 ordnungsbehördlich
genehmigte Betten vorgehalten werden. Neben der stationären Versorgung werden
darüber hinaus ca. 180 Patienten und Patientinnen in Sondereinrichtungen des KMV
sowie in Einrichtungen des ambulant-komplementären Versorgungssystems betreut.
Bei dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) – Krankenhausbetrieb des Landes Berlin – handelt es sich um ein Unternehmen mit organisatorischer und wirtschaftlicher Selbstständigkeit, jedoch rechtlicher Unselbstständigkeit. Das KMV wird
bei der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Krankenhausbetrieb des Landes Berlin geführt; diese übt auch die Fachaufsicht aus.
Der Krankenhausbetrieb wird durch die Krankenhausleitung geleitet. Mitglieder der
Krankenhausleitung sind
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b)
c)
d)
die Ärztliche Leiterin oder der Ärztliche Leiter (Chefärztin/Chefarzt),
die Pflegedienstleiterin oder der Pflegedienstleiter,
die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,
die Leiterin oder der Leiter Serviceeinheit Sicherheit.
Gesucht wird:
Bezeichnung: Ärztlicher Leiter / Ärztliche Leiterin des Krankenhauses des Maßregelvollzugs
Vergütung: Sonderregelung in Anlehnung an Ä 4 TV-Ärzte Land Berlin
Besetzbar: 01.07.2015
Kennziffer: 01/2015
Arbeitsgebiet:
Der Ärztlichen Leiterin oder dem Ärztlichen Leiter obliegt die ärztliche Leitung des
Krankenhausbetriebes. Sie bzw. er ist in dieser Funktion zugleich Vollzugsleiterin
bzw. Vollzugsleiter in rechtlicher Hinsicht und vertritt in dieser Verantwortung das
Krankenhaus des Maßregelvollzugs nach außen. Die ärztlichen Teilvollzugsabteilungsleiter/innen sind der Ärztlichen Leiterin bzw. dem Ärztlichen Leiter gegenüber
weisungsgebunden.
Der Ärztlichen Leiterin bzw. dem Ärztlichen Leiter obliegen u.a. folgende Aufgaben:
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Grundsatzangelegenheiten des Vollzugs, insbesondere Entscheidungen zu
teilvollzugsabteilungsübergreifenden Fragen medizinischen Inhalts, der therapeutischen Konzeption und des Behandlungsplans,
Organisation und Überwachung der Vollzugslockerungspraxis, insbesondere
Leitung der Lockerungskonferenzen für Patienten, die zu einer besonderen
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Risikogruppe gehören (Kapitalverbrechen, Sexualdelikte, Rückfalltäter, pressebekannte Patienten),
Entscheidungen zu Fragen der inneren Sicherheit im Zusammenwirken mit
der Krankenhausleitung,
Koordinierung des ärztlichen Personaleinsatzes und Sicherung der Zusammenarbeit,
Überwachung des ärztlichen Aufnahmedienstes,
Sicherung des Zusammenwirkens zwischen Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten,
Regelung der Nutzung der medizinischen Zentralversorgung,
Wahrung der gesetzlichen Verpflichtungen im medizinischen Bereich,
medizinisch-hygienischen Angelegenheiten,
Sicherung der medizinischen Dokumentation,
Aufsicht über Medizinalpersonen und Dienstkräfte anderer medizinischer Berufe (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pflegerischen Dienstes) in Bezug auf die rechts- und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben,
Koordination der Fort- und Weiterbildung der Medizinalpersonen und der
Dienstkräfte anderer medizinischer Berufe (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pflegerischen Dienstes),
Formale Anforderungen:
Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie.
Die derzeitige Ärztliche Leitung der Einrichtung verfügt über eine 30-monatige Weiterbildungsbefugnis für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine
dreijährige Weiterbildungsbefugnis für den Schwerpunkt „Forensische Psychiatrie“.
Der Nachfolger / die Nachfolgerin sollte die Bedingungen erfüllen, die für die Erteilung dieser Weiterbildungsbefugnisse durch die Ärztekammer Berlin erforderlich sind.
Fachliche Anforderungen:
Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig Bewerber/innen in Frage, die über
langjährige Leitungserfahrungen im stationär-psychiatrischen Bereich verfügen. Neben herausragenden allgemeinpsychiatrischen Fachkenntnissen sind umfangreiche
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Forensischen Psychiatrie erforderlich.
Führungs- und Sozialkompetenz:
Vorausgesetzt werden eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Toleranz sowie die Fähigkeit zu problem- und lösungsorientiertem Denken und Handeln. Darüber hinaus sind die Befähigung zur Leitung eines
multiprofessionell geprägten großen Krankenhauses, vor allem im Hinblick auf die
adäquate Steuerung von Entscheidungsprozessen im Innenbereich, sowie die Bereitschaft zur kompetenten und engagierten Vertretung des Krankenhauses nach
außen unabdingbar. Erforderlich ist auch die Befähigung zur Erfüllung der der
Dienstposition entsprechenden administrativen Aufgaben.
Persönliche Kompetenz:
Erwartet werden eine hohe Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft sowie
ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, andererseits aber auch Teamfähigkeit und Flexibilität.
Die Bewerbung von Frauen, die die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, ist ausdrücklich erwünscht, ebenso wie die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich.
Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind bzw. waren, bitten wir
um die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht sowie – im Rahmen des
Auswahlverfahrens – um Vorlage einer aktuellen dienstlichen Beurteilung (nicht älter
als ein Jahr). Sollte eine entsprechende Beurteilung nicht vorliegen, bitten wir, diese
zu veranlassen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Ärztliche Leiter des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, Herr Chefarzt Rolf Bayerl, Telefon (030) 90198-5721, zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind mit Lebenslauf, beruflichem Werdegang sowie Nachweisen über die besondere Befähigung für das ausgeschriebene
Aufgabengebiet bis zum 27.03.2015 unter Angabe der Kennziffer 01/2015 zu richten
an:
Krankenhaus des Maßregelvollzugs
– Geschäftsleitung –
Olbendorfer Weg 70
13403 Berlin