KFZ Service - Anzeige - - Anzeige - Wir bewegen die Region. Küssen ist verboten Wer im sich öffentlichen Ver kehrsraum bewegt, der soll te immer auch ein wenig über das geltende Verkehrsrecht in formiert sein. Denn nach dem Spruch Nichtwissen schützt vor Strafe nicht kann die Recht sprechung bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung manch kurioses und licht immer logisches erschei nendes Urteil bereit halten. Wer beim Autofahren sei ne Mitfahrer küsst, begeht ein grob verkehrswidriges Verhal ten und kann im Falle eines Unfalls zur Kasse gebeten wer den. Dies entschied schon vor längere Zeit das Landgericht Saarbrücken. Es gab einem klagenden Unfallgegner recht. Dieser hatte Schadensersatz für seine bei diesem Unfall tödlich verletzte Mutter gefordert. Ein anderes Urteil sollte zu mehr Aufmerksamkeit beim Einbiegen in eine vorfahrtsbe rechtigte Straße veranlassen. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass ein anderer Ver kehrsteilnehmer abbiegen wer de, wenn er den Blinker gesetzt hat. Vielmehr müsse man war ten, bis dieser mit dem Abbie gevorgang begonnen habe. Erst dann könne man selber in die nun freie Straße umbiegen, urteilte das Landge richt in Arnsberg. Im Bereich einer Baustelle „KFZ-Service – Wir bewegen die Region“ dass aufmerksamkeitsstarke Kollektiv rund ums KFZ. Möchten auch Sie sich auf dem monatlichen Kollektiv präsentieren? Dann sprechen Sie uns an! Sie erreichen uns unter 07721/8004-7323 oder per Mail an [email protected] Ständig 300 Fahrzeuge am Lager. Renault - Dacia - SsangYong Gebrauchtfahrzeuge vieler Marken AutohAuS StADeLbAueR GMbh Renault Vertragspartner Lantwattenstr. 17, 78050 VS-Villingen Tel. 07721-98880, www.stadelbauer.de Küssen während der Autofahrt ist grob verkehrswidriges Verhalten, urteilt jüngste ein Verkehrsgericht. In der freien Natur steht dem Vergnügen aber nichts im Weg. B I L D : TE KS OM OL IK A / FO TO L I A müssen alle Verkehrsteilneh mer besondere Vorsicht und Rücksichtnahme walten las sen. Dies musste sich der Fah rer eines Leihwagens sagen lassen, der bei einem Unfall die unzureichenden Absiche rung einer Baustelle gelten ge macht hatte. Er war mit einer Absperrschranke kollidiert und hatte auf Schadensersatz ge klagt. Die Richter des Ober landesgerichts Thüringen lehn ten die Schadensersatzklage ab. Das Sichtfahrgebot, gegen das der Fahrer verstoßen habe, sei eine der elementarsten Sicher heitsvorschriften der Straßen verkehrsordnung und gegen diese habe er verstoßen, wes halb kein Fremdverschulden vorliege. (in) u. Co. KG Max-Planck-Str. 14 78052 VS-Villingen Tel.: 0 77 21 / 8 83 90 www.autohaus-vaz.de [email protected] Service Service
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