KFZ Service - Anzeige - - Anzeige - Wir bewegen die Region. Was tun, wenn es kracht Keine Frage, niemand möchte gern Zeuge eines Verkehrunfalls sein, noch weniger möchte man in einen solchen verwickelt werden. Geschieht dies dennoch, dann gilt es in erster Linie die Ruhe zu bewahren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ist man selbst in das Unfallgeschehen verwickelt so gilt, dass die Sicherheit für die eigene Person und eventuelle Mitreisende hier oberste Priorität hat. Dazu gehört es, eine Warnweste anzulegen, anschließend ein Warndreieck aufzustellen, natürlich in ausreichender Entfernung vor der Unfallstelle, um dem nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig zu reagieren. Die unverletzten Mitreisenden sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Unfallstelle herstellen. Sind durch den Unfall Personen geschädigt und unter Umständen sogar schwer verletzt, so ist auch von den Unfallzeugen umgehend erste Hilfe zu leisten und die Polizei zu rufen. Jedes Entfernen vom Unfallort kann als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Handelt es sich lediglich um einen Blechschaden, so ist die Anwesenheit von Polizei nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings sollten die Unfallbeteiligten sich auf ein gemeinsames schriftliches Protokoll über den Unfallhergang einigen, das nach Unterzeichnung aller Beteiligten in dieser Form in der Regel auch von den Versi- „KFZ-Service – Wir bewegen die Region“ dass aufmerksamkeitsstarke Kollektiv rund ums KFZ. Möchten auch Sie sich auf dem monatlichen Kollektiv präsentieren? Dann sprechen Sie uns an! Sie erreichen uns unter 07721/8004-7323 oder per Mail an [email protected] u. Co. KG Max-Planck-Str. 14 78052 VS-Villingen Tel.: 0 77 21 / 8 83 90 Service www.autohaus-vaz.de [email protected] Wenn es gekracht hat, ist sinnvolles Vorgehen wichtig. Hier Tipps für das richtige Verhalten am Unfallort. B I L D : RÜ D I GE R F E I N cherungen anerkannt wird. Das Protokoll muss nicht zwingend ein Schuldeingeständnis eines der Beteiligten beinhalten. Hilfreich für die spätere Schuldfindung können hierbei auch Fotos sein, die man schnell mit dem Handy machen kann. Auch Namen und Anschriften von Zeugen sollte man festhalten. Kann man sich nicht auf ein gemeinsames Protokoll einigen oder liegt ein Personenschaden vor, ist allerdings die Anwesenheit und Unfallaufnahme durch die Polizei zwingend notwendig. Im anschließenden Umgang mit der gegnerischen Versicherung gilt es, einige Feinheiten zu beachten. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze – derzeit liegt diese bei 750 Euro – kann man ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt bleibt dem Geschädigten überlassen, allerdings können die geschätzten Kosten insbesondere bei älteren Fahrzeugen schnell den Zeitwert überschreiten. Dann ist ein Kostenvoranschlag hilfreich und eine Abrechnung auf Gutachtenbasis kann ebenfalls in Betracht gezogen werden. Auf jeden Fall ist es hilfreich, sich beim Umgang mit der gegnerischen Versicherung unabhängig beraten zu lassen. (in) Ständig 300 Fahrzeuge am Lager. Renault - Dacia - SsangYong Gebrauchtfahrzeuge vieler Marken AutohAuS StADeLbAueR GMbh Renault Vertragspartner Lantwattenstr. 17, 78050 VS-Villingen Tel. 07721-98880, www.stadelbauer.de Service
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