Veröffentlichung des Preisblattes Erdgas ab 01.01.2017

SWW
Bekanntmachung der Stadtwerke Weißenfels GmbH
Senkung der Erdgaspreise ab 01. Januar 2017
Auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
(Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) und unter Berücksichtigung des
DVGW-Arbeitsblattes G685 (Gasabrechnung) bietet SWW Erdgas zu folgenden Preisen an:
1. Grund- und Ersatzversorgung (gültig ab 01. Januar 2017)
Nachstehende Allgemeine Preise gelten für den Erdgasverbrauch für private Zwecke sowie für den
10.000 kWh/a nicht übersteigenden Erdgasverbrauch für gewerbliche, berufliche oder landwirtschaftliche
Zwecke. Die Allgemeinen Preise gelten auch für die Ersatzversorgung.
Arbeitspreis
Grundpreis
Cent/kWh1)
Euro/Monat
netto
brutto
netto
brutto
incl. 19 % Mwst.
- Grund- und Ersatzversorung
6,30
7,50
incl. 19 % Mwst.
5,50
6,55
Bekanntgabe der Anpassung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels GmbH
zur GasGVV, gültig ab 01.01.2017
2. Sonderbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017)
Die Sonderbedingungen können eingeräumt werden bei Heizgasbezug oder Vollversorgung (Bezug von Erdgas
zum Heizen, Kochen und zur Warmwasserbereitung) bzw. bei Heiz- und Prozessgasbezug.
Arbeitspreis
Grundpreis
Cent/kWh1)
Euro/Monat2)
netto
brutto
netto
brutto
incl. 19 % Mwst.
incl. 19 % Mwst.
- Sonderbedingung Heizen + Kochen
4,90
5,83
10,50
12,50
- SWW Barock Gas Kochen
5,80
6,90
5,50
6,55
- SWW Barock Gas Heizen + Kochen
4,85
5,77
10,50
12,50
- SWW Gas online
4,35
5,18
13,10
15,59
S
W
W
SWW
W
SWW
1) Die Preise Cent/kWh beziehen sich jeweils auf den Brennwert.
2) Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um
1,50 EUR/Monat netto (1,79 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw.
die Nichterteilung wirksam wird.
Die aufgeführten Gaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden.
Die Gaspreise beinhalten die abzuführende gesetzliche Erdgassteuer.
Verbrauchsabgrenzung zum 31.12.2016
Kunden, die eine möglichst genaue Aufteilung ihres Erdgasverbrauches nach altem/neuem Preis wünschen, können den
aktuellen Stand ihres Gaszählers zum Stichtag 31.12.2016 mitteilen. Das geht am einfachsten formlos per Post
unter Angabe der Rechnungseinheit oder der Zählernummer.
S
W
SWW
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels GmbH zu der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem
Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV), gültig ab 01.01.2017
1.
Anwendungsbereich
2.
Die Gasgrundversorgungsverordnung sowie diese Ergänzenden Bedingungen finden auf alle vom Lieferanten in
Niederdruck versorgten Kunden Anwendung. Die Bestimmungen der vorgenannten Verordnung und diese
Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteile der zwischen den Letztverbrauchern und dem Lieferanten
abgeschlossenen Versorgungsverträge.
Änderung Kundenanlage
3.
Erweiterungen und Änderungen an Kundenanlagen und deren Verbrauchsgeräte sind innerhalb von vier
Wochen dem Lieferanten anzuzeigen.
Abrechnung / Abschlagszahlung
3.1.
Der Lieferant kann vom Kunden ein- oder zweimonatlich Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant
berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs und/ oder der Abrechnung der
vorangegangenen 12 Monate nach billigem Ermessen. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, ist der
Lieferant auch zu einer entsprechenden Schätzung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs
vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der
Schätzung abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Im Fall einer monatlichen Abrechnung nach
Ziffer 3.3 erhebt der Grundversorger keine Abschlagszahlungen.
3.2.
Zum Ende jedes (vom Lieferanten festgelegten) Abrechnungsjahres und zum Ende des Lieferverhältnisses
wird vom Lieferanten eine Schlussrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter
Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der
Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig
berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
Auf Wunsch des Kunden rechnet der Grundversorger den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich
oder halbjährlich ab (unterjährige Abrechnung). Hierfür berechnet der Grundversorger dem Kunden
ein zusätzliches Entgelt pro Abrechnung gemäß Ziffer 8.
Vorauszahlung
Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht
rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger
wahlweise berechtigt, Vorauszahlungen der Abschlagsbeträge zu verlangen gemäß § 14 GasGVV.
Zahlungsweise
3.3.
4.
5.
6.
6.1.
6.2.
7.
7.1.
7.2.
Rechnungsbeträge und Abschläge können grundsätzlich per Lastschriftverfahren oder per Überweisung
gezahlt werden. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt
sicher, dass das Konto zum Fälligkeitstermin gedeckt ist. Kunden, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,
zahlen die Rechnungsbeträge und Abschläge zur Fälligkeit auf ein vom Lieferanten benanntes Konto ein.
Rechnungsbeträge und Abschläge sind für den Lieferanten kostenfrei zu entrichten (§ 270 BGB).
Zahlung und Verzug
Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen
werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt
fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B.
Abschlagsplan).
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert
oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstanden Kosten pauschal
gemäß Ziffer 10 berechnen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen;
die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen
Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis
gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
Unterbrechung der Versorgung
Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der
Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehenden Kosten
werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Wiederherstellung der Grundversorgung erfolgt nur, wenn die Bezahlung der Unterbrechungsund Wiederherstellungskosten erfolgt ist und die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind.
8.
9.
9.1.
9.2.
10.
11.
Kündigung
Die Kündigung des Gasgrundversorgungsvertrages durch den Kunden bedarf der Textform und soll
wenigstens folgende Angaben enthalten:
Kundennummer
Zählernummer
Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung (sofern abweichend von der bisherigen
Anschrift)
Datenschutz / Widerspruchsrecht
Der Grundversorger erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden
(insbesondere die Angaben des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur
Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages nach Maßgabe der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder
der Markt- und Meinungsforschung gegenüber dem Grundversorger widersprechen; telefonische
Werbung durch den Grundversorger erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des
Kunden.
Kostenpauschalen
Mahngebühr pro Mahnschreiben*1)
3,30 Euro
Postversand einer Onlinerechnung oder Rechnungszweitschrift je Rechnung *2)
4,70 Euro
Gewünschte Zwischenabrechnung mit Selbstablesung je Abrechnung *2)
18,50 Euro
Gewünschte Zwischenabrechnung mit Ablesung durch EVU je Abrechnung *2)
30,42 Euro
Inkrafttreten
Diese Ergänzenden Bedingungen treten am 01.01.2017 in Kraft und ersetzen die Ergänzenden
Bedingungen vom 01.01.2015.
Weißenfels, den 01.01.2017
Stadtwerke Weißenfels GmbH
*1)
*2)
Auf diese genannten Preise wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Die genannten Preise verstehen sich inkl. gültiger Umsatzsteuer von derzeit 19 %.