Die Beihilferegelungen von Baden-Württemberg Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes BadenWürttemberg geregelt. Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten 70 %* *von den beihilfefähigen Leistungen für 22 € pro Monat Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag -€ Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im letzten oder vorletzten Jahr unter 10.000 € *bei Hochzeit vor 2013: 18.000 € Personenkreis Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung Verbeamtung bis 2013: 50 % Beamter 50 % Beamter mit bis zu 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Beamter mit mind. 3 Kindern (auch ohne Kindergeld) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre 70 % Kind (mit Kindergeldanspruch) 30 % 80 % 20 % Verbeamtung ab 2013: für alle (außer Kinder) Kind Polizeianwärter, 50 % 50 % 80 % Polizeibeamter / Feuerwehrbeamter im aktiven Dienst Heilfürsorge zu 100% (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz doppelter Festzuschuss) Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktiker / Wahlleistungen möglich freie 20 % W 611 BW – 08.16 dauerhaft Wesentliche Merkmale der Beihilfe Beim Arzt Ärztliche Behandlung Wird Heilpraktiker Erstattung Arzneimittel im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen Apothekenpflichtige Arzneimittel und Nahrungsmittelergänzungen in Ausnahmen; keine Zuzahlung Beförderung Innerhalb Hilfsmittel Gemäß Sehhilfen gemäß GebüH, jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen in der GOÄ von 30 km mit Einschränkungen dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen; keine Zuzahlung bis 20,50 € alle 3 Jahre, Gläser und Kontaktlinsen zu bestimmten Höchstgrenzen Gestell Im Krankenhaus Regelleistungen Ja 2-Bett Zimmer Ja, wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch Privatärztliche Behandlung Ja, wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch Beim Zahnarzt Zahnärztliche Behandlung Werden Zahnersatz Beihilfefähig Implantate Bis 2 Material- und Laborkosten Zu Kieferorthopädie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen; (auch während der Anwärter-Zeit) Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung 70% beihilfefähig Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien Pflege Ambulant / Stationär Beihilfeleistungen Unterkunft/ Verpflegung Wird gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird Weitere Leistungen / Besonderheiten Kuren Kur- und Rehaleistungen Familien- und Haushaltshilfe Kostendämpfungspauschale inkl. Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 240 € Fahrtkosten und 26 € (max. 30 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 4 Jahre Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 240 €) und Unterkunft und Verpflegung nach Zusage Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt, bis zu 15 € je Stunde, max. 150 € je Tag. Bei schwerer Krankheit und Problemschwangerschaft erst nach 4 Wochen Karenzzeit. 90 – 480 € pro Jahr, je nach Besoldungsstufe Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen und Links unter www.hallesche.de/beihilfeverordnungen .
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