Beratungsblatt Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

Die Beihilferegelungen von
Baden-Württemberg
Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes BadenWürttemberg geregelt.
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung
Leistung bei zahntechnischen
Material- und Laborkosten
70 %*
*von den beihilfefähigen Leistungen
für 22 €
pro Monat
Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je
Tag
-€
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im letzten
oder vorletzten Jahr unter
10.000 €
*bei Hochzeit vor 2013: 18.000 €
Personenkreis
Beihilfeleistung
+ Beihilfeergänzung
PKV-Leistung
Verbeamtung bis 2013:
50 %
 Beamter
50 %
 Beamter
mit bis zu 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
 Beamter mit mind. 3 Kindern (auch ohne Kindergeld)
 Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig)
 Pensionäre
70 %
 Kind (mit Kindergeldanspruch)
30 %
80 %
20 %
Verbeamtung ab 2013:
für alle (außer Kinder)
 Kind
 Polizeianwärter,
50 %
50 %
80 %
Polizeibeamter / Feuerwehrbeamter im aktiven Dienst
Heilfürsorge zu 100% (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz doppelter Festzuschuss)
 Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktiker / Wahlleistungen möglich
 freie
20 %
W 611 BW – 08.16
 dauerhaft
Wesentliche Merkmale der Beihilfe
Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
 Wird
Heilpraktiker
 Erstattung
Arzneimittel
im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
 Apothekenpflichtige
Arzneimittel und Nahrungsmittelergänzungen in Ausnahmen;
keine Zuzahlung
Beförderung
 Innerhalb
Hilfsmittel
 Gemäß
Sehhilfen
gemäß GebüH, jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen in der GOÄ
von 30 km mit Einschränkungen
dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen; keine Zuzahlung
bis 20,50 € alle 3 Jahre, Gläser und Kontaktlinsen zu bestimmten
Höchstgrenzen
 Gestell
Im Krankenhaus
Regelleistungen
 Ja
2-Bett Zimmer
 Ja,
wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch
Privatärztliche
Behandlung
 Ja,
wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche
Behandlung
 Werden
Zahnersatz
 Beihilfefähig
Implantate
 Bis 2
Material- und
Laborkosten
 Zu
Kieferorthopädie
im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen;
(auch während der Anwärter-Zeit)
Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
70% beihilfefähig
 Wird
bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren
Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
 Beihilfeleistungen
Unterkunft/
Verpflegung
 Wird
gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Weitere Leistungen / Besonderheiten
 Kuren
Kur- und
Rehaleistungen
Familien- und
Haushaltshilfe
Kostendämpfungspauschale
inkl. Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl.
240 € Fahrtkosten und 26 € (max. 30 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 4 Jahre
 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 240 €) und Unterkunft
und Verpflegung nach Zusage
 Bei außerhäuslicher
Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod wenn Kinder
bis 15 Jahren im Haushalt, bis zu 15 € je Stunde, max. 150 € je Tag. Bei schwerer
Krankheit und Problemschwangerschaft erst nach 4 Wochen Karenzzeit.
 90
– 480 € pro Jahr, je nach Besoldungsstufe
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Informationen und Links unter www.hallesche.de/beihilfeverordnungen .