Tabelle Kindererziehung - Anrechnung für Rente und Pension

Tabelle Kindererziehung ‐ Anrechnung für Rente und Pension vor 1992 geborenes Kind Beamtinnen und Beamte  Erziehungszeiten vor der Verbeamtung: Kindererziehungszuschlag für Zeiten von max. 12 Monaten Angestellte Anrechnung von max. 24 Monaten  Kind nach der Verbeamtung geboren: Zeit der Freistellung für die ersten 6 Monate voll ruhegehaltfähig ab 1992 Kindererziehungszuschlag für Zeiten von max. geborenes Kind 36 Monaten Anrechnung von max. 36 Monaten