pflegeleistungen - Soziale Dienste

PFLEGELEISTUNGEN
PFLEGELEISTUNGEN
Unsere Betreuungskräfte nehmen Ihnen die Betreuung Ihres Pflegebedürftigen einige Stunden am
Tag ab. So erhalten Sie einen zeitlichen Freiraum, über den sie verfügen können ohne ihre Pflegebedürftigen zu vernachlässigen bzw. über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen. Für die
anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen wird durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte, die
Betreuung intensiviert und die Lebensqualität verbessert. Ebenso wird durch die zusätzliche Betreuung
und Aktivierung die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und
mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht.
Zusätzliche Betreuungsleistung
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige die die Voraussetzungen nach § 45 a SGB XI erfüllen und
eine Einstufung in die Pflegeversicherung haben. Je nach Bewilligung besteht ein Anspruch auf 104 €
oder 208 € monatlich. Die Dauer und Häufigkeit unseres Betreuungsangebotes richten sich nach dem
Betreuungsbedarf in Absprache mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen. Wir können die Betreuung
stundenweise nach Absprache zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen in der Woche übernehmen.
Wir erbringen Betreuungsleistungen wie Freizeitbegleitung und Aufsichtsgewährung, sowie in Kooperation mit anerkannten Pflegediensten grundpflegerische Tätigkeiten.
SOZIALE DIENSTE
PFLEGELEISTUNGEN
Verhinderungspflege
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige die die Voraussetzungen nach § 39 SGB XI erfüllen und eine
Einstufung in die Pflegeversicherung haben. Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist
es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege
eines Pflegedienstes punktuell oder regelmäßig zu nutzen. Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die
Pflege übernimmt verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für
deutliche Entlastung. Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit
der Pflegestufen null, eins, zwei und drei zur Verfügung steht, beträgt 1612 € im Kalenderjahr. Sofern
im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich
der Betrag sogar auf 2418 € je Kalenderjahr. Die Dauer und Häufigkeit unseres Betreuungsangebotes
richten sich nach dem Betreuungsbedarf in Absprache mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen.
Wir beraten Sie gerne persönlich über Möglichkeiten der Betreuung und unterstützen Sie
bei der Beantragung von Pflegeleistungen.
Soziale Dienste • Runder Tisch Marxloh e.V.
An der Paulskirche 3 • 47169 Duisburg
[email protected]
0203 934 783 44
www.rundertischmarxloh-ev.de
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