PFLEGELEISTUNGEN PFLEGELEISTUNGEN Unsere Betreuungskräfte nehmen Ihnen die Betreuung Ihres Pflegebedürftigen einige Stunden am Tag ab. So erhalten Sie einen zeitlichen Freiraum, über den sie verfügen können ohne ihre Pflegebedürftigen zu vernachlässigen bzw. über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen. Für die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen wird durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte, die Betreuung intensiviert und die Lebensqualität verbessert. Ebenso wird durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht. Zusätzliche Betreuungsleistung Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige die die Voraussetzungen nach § 45 a SGB XI erfüllen und eine Einstufung in die Pflegeversicherung haben. Je nach Bewilligung besteht ein Anspruch auf 104 € oder 208 € monatlich. Die Dauer und Häufigkeit unseres Betreuungsangebotes richten sich nach dem Betreuungsbedarf in Absprache mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen. Wir können die Betreuung stundenweise nach Absprache zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen in der Woche übernehmen. Wir erbringen Betreuungsleistungen wie Freizeitbegleitung und Aufsichtsgewährung, sowie in Kooperation mit anerkannten Pflegediensten grundpflegerische Tätigkeiten. SOZIALE DIENSTE PFLEGELEISTUNGEN Verhinderungspflege Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige die die Voraussetzungen nach § 39 SGB XI erfüllen und eine Einstufung in die Pflegeversicherung haben. Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes punktuell oder regelmäßig zu nutzen. Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die Pflege übernimmt verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für deutliche Entlastung. Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen null, eins, zwei und drei zur Verfügung steht, beträgt 1612 € im Kalenderjahr. Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag sogar auf 2418 € je Kalenderjahr. Die Dauer und Häufigkeit unseres Betreuungsangebotes richten sich nach dem Betreuungsbedarf in Absprache mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen. Wir beraten Sie gerne persönlich über Möglichkeiten der Betreuung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Soziale Dienste • Runder Tisch Marxloh e.V. An der Paulskirche 3 • 47169 Duisburg [email protected] 0203 934 783 44 www.rundertischmarxloh-ev.de 0203 934 797 16 www.facebook.com/rundertischmarxloh
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