Tätigkeitsprofil Betreuungskräfte Zur Betreuung und Aktivierung unserer Kunden kommen Maßnahmen in Betracht, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Kunden unter Berücksichtigung ihrer Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie der jeweiligen situativen Gegebenheiten orientieren. Je nach persönlicher Situation des Kunden werden die Angebote als Einzel- oder Gruppenmaßnahme angeboten. Die Inanspruchnahme des zusätzlichen Betreuungsangebotes ist von dem Willen und der tagesaktuellen gesundheitlichen Verfassung der Kunden abhängig. Mögliche Betreuungszeiten können, je nach Bedürfnissen des Kunden, individuell abgesprochen werden. Beispiele: Musik hören, musizieren, singen, Besuch von z.B. kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten, Friedhöfen, Sportveranstaltungen, Lesen und Vorlesen, Gespräche über Alltägliches und Sorgen Basteln, handarbeiten, backen, kochen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten Fotoalben/Bilder anschauen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Aktivierung der Sinnesorgane, Tanzen im Sitzen, Spazierengehen in der Einrichtung/im Park, Kraftund Balance-Training, Puppengestützte Therapie, leichte Gartenarbeit (z.B. Pflanzen v. Blumentöpfen), Begleitung um Ängste zu nehmen/Sicherheit und Orientierung zu vermitteln. Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine Ausbildung nach § 87b SGB XI. Wünschenswert ist zudem Berufserfahrung. Die Betreuungskräfte arbeiten zu verschieden Tageszeiten auch am Wochenende. Sie werden in die Entgeltgruppe 2 der AVR DD eingruppiert.
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