Tätigkeitsprofil Betreuungskräfte Zur Betreuung und Aktivierung

Tätigkeitsprofil Betreuungskräfte
Zur Betreuung und Aktivierung unserer Kunden kommen Maßnahmen in Betracht,
die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der
betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Betreuungs- und
Aktivierungsmaßnahmen sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten
und Befindlichkeiten der Kunden unter Berücksichtigung ihrer Biographie, ggf.
einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie der jeweiligen
situativen Gegebenheiten orientieren.
Je nach persönlicher Situation des Kunden werden die Angebote als Einzel- oder
Gruppenmaßnahme angeboten. Die Inanspruchnahme des zusätzlichen
Betreuungsangebotes ist von dem Willen und der tagesaktuellen gesundheitlichen
Verfassung der Kunden abhängig. Mögliche Betreuungszeiten können, je nach
Bedürfnissen des Kunden, individuell abgesprochen werden.
Beispiele:
Musik hören, musizieren, singen, Besuch von z.B. kulturellen Veranstaltungen,
Gottesdiensten, Friedhöfen, Sportveranstaltungen, Lesen und Vorlesen, Gespräche
über Alltägliches und Sorgen
Basteln, handarbeiten, backen, kochen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Fotoalben/Bilder anschauen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Aktivierung der
Sinnesorgane, Tanzen im Sitzen, Spazierengehen in der Einrichtung/im Park, Kraftund Balance-Training, Puppengestützte Therapie, leichte Gartenarbeit (z.B. Pflanzen
v. Blumentöpfen), Begleitung um Ängste zu nehmen/Sicherheit und Orientierung zu
vermitteln.
Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine Ausbildung nach § 87b SGB XI.
Wünschenswert ist zudem Berufserfahrung.
Die Betreuungskräfte arbeiten zu verschieden Tageszeiten auch am Wochenende.
Sie werden in die Entgeltgruppe 2 der AVR DD eingruppiert.